Margeriten und Glockenblumen in einer artenreichen Wiese
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D30 · D26

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Emsland

Ökopunkte und Kompensationsflächen aus anerkannten Ökokonten im Landkreis Emsland. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht zwischen Ems, Hümmling und Bourtanger Moor.

2.881
km² Kreisfläche
~330k
Einwohner
60
Städte & Gemeinden
2
Naturräume D26/D30
7.712
ha Natura-2000 Emsauen
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Emsland im Überblick

Der Landkreis Emsland ist mit rund 2.881 km² der flächengrößte Landkreis Niedersachsens. Er liegt im äußersten Westen des Landes an der Grenze zu den Niederlanden und wird in Nord-Süd-Richtung vom Emstal durchzogen. Einen Regierungsbezirk gibt es nicht, denn Niedersachsen hat die Bezirke (früher Weser-Ems) im Jahr 2004 aufgelöst.

Naturräumlich gehört der Norden mit dem Hümmling zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (BfN-Naturraum D26), der Süden um Lingen zur Dümmer Geestniederung mit der Ems-Hunte-Geest (D30). Prägend sind sandige Geestböden, ausgedehnte Hochmoore und die Auen von Ems und Hase.

Ökologisch bedeutsam sind die Natura-2000-Emsauen von Salzbergen bis Papenburg, die Reste des grenzübergreifenden Bourtanger Moores sowie die Moorschutzgebiete Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor. Diese Flächen sind wichtige Lebensräume für Wiesen- und Watvögel wie Kiebitz, Großen Brachvogel und Uferschnepfe.

Wirtschaftlich wurde die Region seit dem Emslandplan von 1950 industrialisiert. Heute prägen die Meyer Werft in Papenburg, die Erdöl- und Erdgasförderung im Raum Lingen, Papier- und Holzindustrie sowie eine intensive Landwirtschaft das Kreisgebiet. Industrie-, Energie- und Infrastrukturvorhaben lösen hier regelmäßig Kompensationsbedarf nach niedersächsischem Naturschutzrecht aus.

Margeriten und Glockenblumen in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›
D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Meppen (KS)Lingen (Ems)PapenburgHaren (Ems)HaselünneGeesteTwistEmsbürenSalzbergenSögelWerlteDörpenLathenFreren

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Natura-2000-Emsauen von Salzbergen bis Papenburg (FFH-Gebiet 013 Ems und EU-Vogelschutzgebiet), rund 7.712 ha
  • Bourtanger Moor, eines der größten zusammenhängenden Hochmoore Mitteleuropas, grenzübergreifend zu den Niederlanden
  • Naturschutzgebiete Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor (EU-Vogelschutzgebiet V13), Lebensraum für Wiesen- und Watvögel
  • Hümmling, weiträumige Geest- und Heidelandschaft mit Sandböden und traditionellen Wallhecken
  • Ems und Hase als prägende Fließgewässer mit Auenlebensräumen, Altarmen und Binnendünen
  • NLWKN, Betriebsstelle Meppen, betreut überregionale Naturschutz- und Natura-2000-Aufgaben im Emsland

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und betreut Kompensationsvorhaben auch im Emsland. Wir kennen die Bilanzierung nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG), die Arbeitshilfen des NLWKN und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland aus der Projektpraxis. Von der Bedarfsanalyse über die Flächensicherung bis zum Monitoring übernehmen wir den vollständigen Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Emsland

💧

Moorwiedervernässung

Wiedervernässung entwässerter Hochmoorflächen im Bourtanger Moor und in den emsländischen Moorschutzgebieten. Anhebung der Wasserstände, Rückbau von Entwässerungsgräben und Wiederherstellung torfbildender Vegetation, wirksam auch für den Klimaschutz.

🌊

Emsauen-Renaturierung

Anbindung von Altarmen, Entwicklung von Auwald und Uferstaudenfluren sowie Extensivierung der Auen entlang der Ems zwischen Salzbergen und Papenburg. Aufwertung als Laich- und Bruthabitat innerhalb der Natura-2000-Kulisse.

🌾

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feuchtgrünland als Lebensraum für Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Großen Brachvogel. Angepasste Mahd- und Beweidungsregime sichern den Bruterfolg.

🌿

Heide & Sandmagerrasen

Pflege und Neuentwicklung von Sandheiden und Magerrasen auf den Geeststandorten des Hümmling. Entkusselung, Plaggen und Schafbeweidung erhalten offene, nährstoffarme Lebensräume für spezialisierte Insekten und Reptilien.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Eisvogel-Steilwände an der Ems, Ersatzquartiere für Fledermäuse und Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Bahn- und Wegtrassen.

🌳

Wallhecken & Biotopverbund

Anlage und Sanierung der für die emsländische Geest typischen Wallhecken sowie von Feldgehölzen und Kleingewässern. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Trittsteine für Amphibien, Vögel und Kleinsäuger in der Agrarlandschaft.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Emstal, Hümmling und Bourtanger Moor

🐦

Kiebitz & Wiesenvögel

Die Moor- und Grünlandniederungen des Emslandes sind Brutgebiet für Kiebitz, Uferschnepfe und Großen Brachvogel. In den EU-Vogelschutzgebieten sind angepasste Grünlandnutzung und Wasserstandsmanagement zentrale Kompensationsmaßnahmen.

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🌾

Feldlerche

Als typischer Brutvogel der offenen Geest- und Ackerlandschaft ist die Feldlerche durch die Intensivierung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Ausgleichsmaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Die Auwälder und alten Gehöfte entlang von Ems und Hase bieten Jagdgebiete und Quartiere für mehrere Fledermausarten. Bei Eingriffen sind Quartierkartierungen und der Erhalt von Leitstrukturen sowie Ersatzquartiere erforderlich.

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🪶

Eisvogel

An naturnahen Ufern von Ems und Hase brütet der Eisvogel in Steilwänden. Renaturierte Uferabbrüche und die Modellierung von Steilwänden sind typische, an die Art angepasste Kompensationsmaßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Sandige Geestböden, Bahndämme und Heideränder sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Gewerbevorhaben sind häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Habitatstrukturen wie Sand- und Totholzhaufen nötig.

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🐸

Kammmolch & Amphibien

In Kleingewässern der Geest und an den Moorrändern kommen streng geschützte Amphibien wie der Kammmolch (Anhang II FFH-Richtlinie) vor. Die Neuanlage fischfreier Laichgewässer ist eine wirksame Maßnahme für den Populationserhalt.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚢

Schiffbau & Ems

Die Meyer Werft in Papenburg und wasserbauliche Vorhaben an der Ems zählen zu den prägenden Eingriffen der Region. Baggermaßnahmen, Uferbefestigungen und Betriebserweiterungen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten in der sensiblen Natura-2000-Kulisse der Emsauen aus.

⚡

Energie

Der Raum Lingen ist ein Zentrum der Erdöl- und Erdgasförderung sowie der Energiewirtschaft, ergänzt um den Rückbau des Kernkraftwerks Emsland, Wasserstoffprojekte und den Ausbau von Wind- und Freiflächen-Photovoltaik. Diese Vorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und artenschutzrechtliche Prüfungen.

🛣️

Verkehr & Infrastruktur

Die Autobahn A31 (Emslandautobahn), der geplante Ausbau der Europastraße E233 zwischen Autobahn A31 und A1 sowie Bahn- und Leitungstrassen führen zu erheblichen Eingriffen in Boden, Gehölze und Gewässer und damit zu Kompensationsbedarf.

🏘️

Siedlung & Gewerbe

Neue Wohn- und Gewerbegebiete in Meppen, Lingen, Papenburg und den Samtgemeinden erfordern Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung (§ 1a BauGB). Landwirte können geeignete Flächen als Ökokonto- oder Kompensationsflächen bereitstellen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Emsland

Der Norden des Landkreises mit dem Hümmling gehört zum BfN-Naturraum D26 (Ostfriesisch-Oldenburgische Geest), der Süden um Lingen zur Dümmer Geestniederung mit der Ems-Hunte-Geest (D30). Das Emstal durchzieht das Kreisgebiet in der Mitte. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue Naturraum- und Biotopzuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Im Emsland gilt nicht die bayerische BayKompV, sondern das niedersächsische Naturschutzrecht. Rechtsgrundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Die Bilanzierung erfolgt über ein Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, gestützt auf die Arbeitshilfen des NLWKN.
Ökopunkte entstehen durch Aufwertungsmaßnahmen auf anerkannten Ökokonten und werden über das Biotopwertverfahren des niedersächsischen Naturschutzrechts bilanziert. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Bilanzierung des Eingriffs, die Zuordnung geeigneter Flächen aus dem Portfolio, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt des Landkreises Emsland im Kreishaus Meppen, Ordeniederung 1, 49716 Meppen. Für überregionale Aufgaben und Natura-2000 ist zusätzlich der Nds. Landesbetrieb NLWKN mit seiner Betriebsstelle Meppen tätig. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Häufige Maßnahmen sind die Wiedervernässung entwässerter Hochmoore im Bourtanger Moor, die Renaturierung der Emsauen, die Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenvögel sowie die Pflege von Heideflächen und Wallhecken auf der Geest. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen für Arten wie Zauneidechse, Eisvogel und Fledermäuse.
Ja. Im Landkreis liegen unter anderem das FFH-Gebiet 013 Ems und das EU-Vogelschutzgebiet der Emsauen (zusammen rund 7.712 ha) sowie die Moorvogelschutzgebiete Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei betroffenen streng geschützten Arten, Maßnahmen nach § 44 BNatSchG (CEF/FCS) erfordern. greeNature berät Sie zu den naturschutzrechtlichen Anforderungen.
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