Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D30

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Diepholz

Sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) zwischen Dümmer, Diepholzer Moorniederung und dem Bremer Umland.

1.988
km² Kreisfläche
~210k
Einwohner
45
Städte & Gemeinden
2
Naturräume D30/D31
4
EU-Vogelschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Diepholz im Überblick

Der Landkreis Diepholz liegt im Südwesten Niedersachsens und zieht sich rund 70 km von der Stadt Bremen im Norden bis an die Grenze zu Nordrhein-Westfalen bei Osnabrück. Mit knapp 1.988 km² gehört er zu den flächengrößten Landkreisen des Landes. Kreisstadt ist Diepholz, der Norden um Stuhr, Weyhe und Syke zählt zum Verdichtungsraum Bremen, während der Süden überwiegend ländlich geprägt ist.

Naturräumlich liegt der Kreis in der Ems-Hunte-Geest und Dümmer Geestniederung (Naturraum D30), der Osten entlang der Weser gehört zum Weser-Aller-Flachland (Naturraum D31). Eiszeitliche Sande, flache Geestrücken und weite Niederungen prägen das Relief. In den Niederungen haben sich großflächige Hochmoore gebildet, die heute teils abgetorft und teils in Renaturierung sind.

Ökologisch ist der Landkreis von europäischem Rang. Der Dümmer, der zweitgrößte Binnensee Niedersachsens, ist zugleich EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet und für Wasser- und Watvögel international bedeutend. Die Diepholzer Moorniederung zählt zu den wichtigsten Kranichrastgebieten Deutschlands. Mit 49 Naturschutzgebieten besitzt der Kreis eine sehr hohe Dichte geschützter Flächen.

Wirtschaftlich verbindet der Landkreis leistungsfähige Industrie (ZF Friedrichshafen und BASF Polyurethanes im Raum Lemförde), Landwirtschaft, Windenergie und eine wachsende Siedlungsentwicklung im Bremer Umland. Der Ausbau der A1, Gewerbe- und Wohngebiete sowie Windkraft- und Repowering-Vorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) über das Biotopwertverfahren zu erbringen ist.

Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Diepholz (KS)SykeStuhrWeyheBassumSulingenTwistringenWagenfeldBarnstorfLemfördeBruchhausen-VilsenRehden

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Dümmer, zweitgrößter Binnensee Niedersachsens, EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet von internationaler Bedeutung für Wasser- und Watvögel
  • Diepholzer Moorniederung, ausgedehnter Hochmoorkomplex und eines der bedeutendsten Kranichrastgebiete Deutschlands
  • Nördliches Wietingsmoor, mit rund 1.599 ha das größte Naturschutzgebiet des Landkreises
  • 49 Naturschutzgebiete und vier EU-Vogelschutzgebiete auf Kreisgebiet
  • Hunte als prägendes Fließgewässer, das den Dümmer durchfließt und die Niederungen entwässert
  • Sandige Geestrücken mit Resten von Sandheiden und Magerrasen
  • Großflächige, teils abgetorfte Hochmoore mit laufenden Wiedervernässungsprojekten

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und plant Kompensation nach dem jeweils geltenden Landesrecht. Im Landkreis Diepholz richten wir uns nach der niedersächsischen Eingriffsregelung (NAGBNatSchG), bilanzieren über das Biotopwertverfahren in Ökopunkten und orientieren uns an den Arbeitshilfen des NLWKN. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Diepholz sowie die Besonderheiten von Dümmer und Diepholzer Moorniederung gehören dabei zu unserer Arbeit.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Diepholz

💧

Moorrenaturierung und Wiedervernässung

Anhebung des Wasserstands und Rückbau von Entwässerungsgräben in den Hochmooren der Diepholzer Moorniederung. Solche Maßnahmen sichern moortypische Lebensräume, binden Kohlenstoff und zählen im Biotopwertverfahren zu den hochwertigen, dauerhaft anerkennungsfähigen Kompensationen.

🌾

Extensivierung von Feucht- und Nassgrünland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feuchtgrünland in der Dümmerniederung, mit angepassten Mahdterminen und Grabenanstau. Lebensraum für Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Großen Brachvogel.

🌊

Gewässer- und Auenentwicklung an der Hunte

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Förderung eigendynamischer Gewässerentwicklung. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und Auenstrukturen als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzlaichgewässer für Moorfrosch und Laubfrosch, Fledermausquartiere, Habitate für die Zauneidechse an Bahn- und Straßendämmen sowie Eisvogel-Steilwände, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

🌳

Hecken, Feldgehölze und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Trittsteinbiotopen in der ausgeräumten Ackerflur der Geest. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und werten die Agrarlandschaft für Feldvögel, Feldhase und Wildbienen auf.

🌱

Sandheiden und Magerrasen der Geest

Entwicklung und Pflege von Sandheiden, Borstgrasrasen und Magerrasen auf nährstoffarmen Geeststandorten durch Entbuschung, Beweidung und Mahd. Wertvolle Trockenlebensräume für wärmeliebende Insekten und Reptilien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Dümmer, Diepholzer Moorniederung und Bremer Umland

🐦

Kranich und Rastvögel der Moorniederung

Die Diepholzer Moorniederung ist ein Rastplatz von nationaler Bedeutung, an dem im Herbst zehntausende Kraniche einfallen. Wiedervernässte Moore und störungsarme Schlafgewässer sichern diese Funktion. Für Vorhaben im Umfeld ist die Rücksicht auf Rast- und Nahrungsflächen regelmäßig zu prüfen.

🐦

Wiesenvögel der Dümmerniederung

Kiebitz, Uferschnepfe und Großer Brachvogel brüten im offenen Feuchtgrünland rund um den Dümmer. Wiedervernässung, Grabenanstau und extensive Mahd sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen für die Bodenbrüter.

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🐸

Amphibien der Moore und Kleingewässer

Moorfrosch, Laubfrosch und Erdkröte besiedeln Moorschlenken, Torfstiche und wechselfeuchte Senken. Neu angelegte, besonnte und fischfreie Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Arten wie Großer Abendsegler, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus jagen entlang von Waldrändern, Gewässern und Hecken. Alle sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🌾

Feldlerche der offenen Geest

Die Feldlerche brütet in der offenen Feldflur der Geest und ist in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung regelmäßig zu berücksichtigen. Lerchenfenster, Blüh- und Brachestreifen dienen als vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel an Hunte und Gräben

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen, Uferabbrüche und fischreiche Flachwasserzonen typische CEF-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Gewerbe

Leistungsstarke Betriebe wie ZF Friedrichshafen und BASF Polyurethanes im Raum Lemförde sowie Gewerbegebietsausweisungen im gesamten Kreis führen zu Flächenversiegelung. Betriebserweiterungen und neue Anlagen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach niedersächsischem Naturschutzrecht.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau und die Sanierung der A1 (Hansalinie), Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie Bahnvorhaben durchqueren den Kreis und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

💨

Windenergie und Repowering

Der Landkreis ist ein bedeutender Windenergiestandort. Neubau und Repowering von Windparks berühren geschützte Arten wie Fledermäuse und Greifvögel und erfordern artenschutzrechtliche Prüfung sowie passgenaue CEF- und FCS-Maßnahmen.

🏘️

Siedlungsentwicklung im Bremer Umland

Wohn- und Gewerbegebiete in Stuhr, Weyhe und Syke wachsen mit dem Verdichtungsraum Bremen. Neue Baugebiete erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den geeignete Flächen und Ökopunkte benötigt werden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

VE
Landkreis Verden
Nordöstlicher Nachbar, Weser- und Allerraum
NI
Landkreis Nienburg/Weser
Östlicher Nachbar, Mittelweser
OS
Landkreis Osnabrück
Südwestlicher Nachbar, Osnabrücker Land
VE
Landkreis Vechta
Westlicher Nachbar, Oldenburger Münsterland
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Diepholz

Der überwiegende Teil des Landkreises liegt im BfN-Naturraum D30 (Ems-Hunte-Geest und Dümmer Geestniederung), geprägt durch Geestrücken, weite Niederungen und großflächige Hochmoore. Der Osten entlang der Weser gehört zum Naturraum D31 (Weser-Aller-Flachland). Für die Bilanzierung des Ausgleichs ist die genaue Zuordnung des Eingriffsorts wichtig, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Niedersachsen wird der Kompensationsbedarf über das Biotopwertverfahren ermittelt und in Ökopunkten ausgedrückt. Grundlage sind die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG) und die Arbeitshilfen des NLWKN. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bilanzierung, Flächenzuordnung aus anerkannten Ökokonten, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Diepholz mit dem Fachdienst Naturschutz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Der Dümmer und Teile der Diepholzer Moorniederung sind als FFH- und EU-Vogelschutzgebiete Teil des Netzes Natura 2000. Vorhaben in oder nahe dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. Wir prüfen die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Häufig sind Moorrenaturierung und Wiedervernässung in der Diepholzer Moorniederung, Extensivierung von Feuchtgrünland rund um den Dümmer, Gewässerentwicklung an der Hunte sowie Artenschutzmaßnahmen für Amphibien, Wiesenvögel, Fledermäuse und Eisvogel. Die Auswahl richtet sich nach Naturraum, Eingriffsort und den betroffenen Arten.
Ja. Geeignet sind unter anderem entwässerte Moorflächen, feuchtes Grünland in den Niederungen sowie extensivierbare Geeststandorte. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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