
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Delmenhorst
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der geest- und marschgeprägten Landschaft an der Delme.
Die Stadt Delmenhorst im Überblick
Delmenhorst ist eine kreisfreie Stadt im Nordwesten Niedersachsens, unmittelbar westlich der Freien Hansestadt Bremen und etwa 35 km südöstlich von Oldenburg. Seit 1903 ist die Stadt kreisfrei und bildet mit rund 81.000 Einwohnern auf gut 62 km² Fläche eine eigenständige Gebietskörperschaft. Eine Regierungsbezirksebene besteht nicht mehr, seit die niedersächsischen Regierungsbezirke, darunter der frühere Bezirk Weser-Ems, im Jahr 2004 aufgelöst wurden.
Naturräumlich liegt der weit überwiegende Teil des Stadtgebiets in der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (BfN-Naturraum D26). Im Osten und Nordosten reicht die Stadt an die feuchten Niederungen der Ems-Weser-Marsch (D25) heran, wo Klosterbach, Varreler Bäke und Ochtum die Grenze zum Bremer Umland bilden. Durch das Stadtgebiet fließt die Delme, die der Stadt ihren Namen gibt.
Prägend ist der Kontrast zwischen dicht bebauten, stark versiegelten Innenstadt- und Wohnquartieren und den offenen Grünland- und Niederungsflächen am Stadtrand. Die Industriegeschichte, insbesondere die frühere Norddeutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei (Nordwolle), hat Delmenhorst als Arbeiter- und Industriestadt geprägt; heute bestehen Schwerpunkte in Ernährungswirtschaft, Kunststoff- und Bodenbelagsindustrie, Meerestechnik und Automobilzulieferung.
Wohnungsbau, Gewerbe- und Verkehrsvorhaben lösen im Stadtgebiet regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Ihr Ausgleich ist in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten auf Grundlage der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und des NAGBNatSchG zu erbringen. In einer flächenknappen Stadt sind bevorratete Kompensationsflächen und Ökokonten dabei besonders hilfreich.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D25 ›
Zum Naturraum D30 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Nr. 250 "Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke" (EU-Kennung DE 2817-331), ein Fließgewässersystem, das sich über Delmenhorst hinaus in die Landkreise Wesermarsch und Diepholz sowie in das Land Bremen erstreckt
- Landschaftsschutzgebiet Ochtumniederung im Stadtteil Hasbergen, feuchte Niederung an der Grenze zum Bremer Umland
- Die Delme durchfließt das Stadtgebiet; Klosterbach, Varreler Bäke und Ochtum begrenzen die Stadt im Osten und Nordosten
- Übergangslage zwischen der Geest im Westen und den Marsch- und Niederungsböden im Osten (Naturräume D26 und D25)
- Industriedenkmal Nordwolle (frühere Norddeutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei) mit dem Nordwestdeutschen Museum für Industriekultur
- Hoher Versiegelungs- und Siedlungsanteil auf kleiner Stadtfläche, dadurch Kompensationsbedarf häufig außerhalb der Kernstadt zu decken
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Delmenhorst und dem NLWKN zusammen, kennen das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten sowie die einschlägigen NLWKN-Arbeitshilfen und die Besonderheiten einer flächenknappen Stadt am Übergang von Geest und Marsch. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend, auch wenn geeignete Ausgleichsflächen im Umland liegen.
Typische Maßnahmen in der Stadt Delmenhorst
Gewässerrenaturierung an Delme und Bäken
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Delme, Klosterbach und Varreler Bäke. Solche Maßnahmen werten die Fließgewässer strukturell auf, verbessern die Durchgängigkeit und erreichen im Biotopwertverfahren spürbare Aufwertungen.
Entsiegelung und Rückbau
Aufbrechen und Rückbau versiegelter Flächen aus früherer gewerblicher oder baulicher Nutzung, mit anschließender Bodenverbesserung und naturnaher Begrünung. In einer dicht bebauten Stadt sind Entsiegelungen eine wirksame und gut anrechenbare Kompensation.
Grünland-Extensivierung im Umland
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Ochtum und Delme. Angepasste Mahdtermine, Düngeverzicht und die Anlage von Blänken schaffen Lebensräume für Wiesenvögel und Amphibien.
Kleingewässer und Auenentwicklung
Anlage von Tümpeln, Blänken und Feuchtsenken sowie Entwicklung standortgerechter Auwald- und Ufergehölzsäume entlang der Niederungsgewässer. Diese Strukturen dienen Amphibien, Libellen und dem Eisvogel als Lebensraum und vernetzen Biotope.
Stadtgrün, Gehölze und Straßenbäume
Neuanlage und Aufwertung von Gehölzbeständen, Feldhecken und Baumreihen im Stadtgebiet und am Stadtrand. Standortgerechte Laubgehölze verbessern das Kleinklima, vernetzen Grünstrukturen und dienen als Ersatz für gerodete Bestände.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Altbäumen, Steilwände für den Eisvogel sowie Ersatzhabitate für Amphibien und Reptilien, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Oldenburgische Geest und Ochtum-Niederung an der Delme zwischen Bremen und Oldenburg
Fledermäuse in Gebäuden und Altbäumen
Alte Bausubstanz, Industrieanlagen und Altbaumbestände bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Delme und Ochtum
Naturnahe Uferabschnitte und Steilwände an Delme, Ochtum und Varreler Bäke bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Amphibien in den Niederungen
Grasfrosch, Erdkröte und weitere Arten besiedeln Kleingewässer, feuchte Senken und Grabensysteme der Delme- und Ochtumniederung. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Wiesenvögel in der Ochtumniederung
Die feuchten Grünländer der Ochtumniederung sind Lebensraum für Wiesenbrüter wie den Kiebitz. Wiedervernässung, Grünlandextensivierung und die Anlage von Blänken sind bewährte vorgezogene Maßnahmen zu ihrem Schutz.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Bahn- und Ruderalflächen
Bahndämme, Böschungen und trockenwarme Ruderalflächen im Stadtgebiet bieten der streng geschützten Zauneidechse Lebensraum. Bei Bauvorhaben sind häufig Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Sonn- und Versteckstrukturen nötig.
Mehr zur Art ›Feldlerche im ländlichen Randbereich
In den offenen Acker- und Grünlandflächen am Stadtrand brütet die Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbauentwicklung
Als wachsende Stadt weist Delmenhorst neue Wohnbau- und Nachverdichtungsflächen aus. Die naturschutzrechtliche Kompensation solcher Vorhaben lässt sich in der flächenknappen Stadt effizient über bevorratete Ökopunkte und Ökokonten decken.
Gewerbe und Industrie
Erweiterungen und Neuansiedlungen in den Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt lösen Eingriffe aus. Über bilanzierte Ökopunkte und Entsiegelungsmaßnahmen lässt sich der Ausgleich planungssicher erbringen.
Verkehrs- und Infrastruktur
Straßenbau, Ortsumgehungen, Rad- und Wegebau sowie die Nähe zu den Autobahnen A28 und A1 erzeugen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Ver- und Entsorgung, Netzausbau
Leitungstrassen, Regenrückhaltung und Vorhaben der technischen Infrastruktur ziehen Eingriffe nach sich und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie CEF- und FCS-Maßnahmen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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