
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Cloppenburg
Kompensation und Ökopunkte im Landkreis Cloppenburg richten sich nach der Eingriffsregelung des NAGBNatSchG mit Bilanzierung über das Biotopwertverfahren. greeNature entwickelt bundesweit rechtssichere Kompensationsmaßnahmen und begleitet Vorhabenträger im Oldenburger Münsterland von der Bilanzierung bis zur behördlichen Anerkennung.
Der Landkreis Cloppenburg im Überblick
Der Landkreis Cloppenburg liegt im Westen Niedersachsens und bildet zusammen mit dem Landkreis Vechta das Oldenburger Münsterland. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Cloppenburg, der Kreis gliedert sich in 13 Städte und Gemeinden. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, für den Naturschutz sind die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises und auf Landesebene der NLWKN maßgeblich.
Landschaftlich prägen ausgedehnte Geeststandorte mit sandigen Böden, eiszeitlichen Talsanden und Grundmoränenplatten das Kreisgebiet. Der Süden gehört zur Geest des Oldenburger Münsterlandes (Naturraum D30), der Norden um Friesoythe, Barßel und das Saterland zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (Naturraum D26). Kennzeichnend sind Hochmoorreste, Niedermoore und die Flusstäler von Soeste und Hase.
Ökologisch bedeutsam sind die großflächigen Moore und Heiden. Das Naturschutzgebiet Talsperre Thülsfeld umfasst rund 462 Hektar und schließt das FFH-Gebiet Heiden und Moore an der Talsperre Thülsfeld ein. Im Norden reicht die Esterweger Dose in den Kreis, ein Hochmoorkomplex, der als FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet Teil des Natura-2000-Netzes ist und gemeinsam mit den Landkreisen Emsland und Leer betreut wird.
Wirtschaftlich ist der Kreis von einer intensiven Land- und Ernährungswirtschaft mit Tierhaltung, Veredelung und Biogas geprägt, ergänzt um Gewerbe- und Logistikstandorte wie den ECOPARK an der A1 bei Emstek. Stallbauvorhaben, Gewerbeflächen, Verkehrsprojekte und Freiflächen-Photovoltaik lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung des NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren zu bilanzieren ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D30 ›
Zum Naturraum D26 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- NSG und FFH-Gebiet Talsperre Thülsfeld (rund 462 ha) mit Heiden, Mooren und Stillgewässern
- Esterweger Dose, Hochmoor als FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet im Natura-2000-Netz
- Flusstäler von Soeste und Hase mit Feuchtgrünland und Auenresten
- Saterland und Nordkreis im Übergang zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest mit Nieder- und Hochmooren
- Ausgedehnte Sandgeest mit Restheiden und Binnendünenzügen
- Moorkomplexe wie das Vehnemoor mit Potenzial für Wiedervernässung und Torferhalt
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt Kompensationsmaßnahmen im gesamten Oldenburger Münsterland. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg, die Bilanzierung nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren und die Arbeitshilfen des NLWKN aus der laufenden Projektpraxis und begleiten Vorhabenträger von der ersten Bilanzierung bis zur Anerkennung.
Typische Maßnahmen im Landkreis Cloppenburg
Moorrenaturierung
Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Niedermoore in Bereichen wie Esterweger Dose und Vehnemoor, Anhebung der Wasserstände und Förderung torfbildender Vegetation als hochwertige Kompensation nach Biotopwertverfahren.
Feuchtgrünland-Entwicklung
Extensivierung und Vernässung von Grünland in den Tälern von Soeste und Hase, Lebensraum für Wiesenvögel wie Kiebitz und Großen Brachvogel, angepasste Mahd und späte Nutzungstermine.
Heide- und Sandmagerrasenpflege
Entkusselung, Plaggen und Beweidung von Restheiden auf der Geest, etwa im Umfeld der Talsperre Thülsfeld, zur Erhaltung offener Sandbiotope und wärmeliebender Arten.
Fließgewässerrenaturierung
Anlage von Uferrandstreifen, Einbau von Totholz und Entwicklung naturnaher Auen an Soeste, Hase und ihren Zuläufen, verbunden mit verbesserter Durchgängigkeit für Gewässerorganismen.
Waldumbau und Erstaufforstung
Entwicklung standortgerechter Laub- und Mischwälder auf Geeststandorten, Umbau von Nadelforsten hin zu Eichen-Birken-Beständen und Anlage von Waldrändern als Puffer- und Verbundstrukturen.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Sandlinsen und Habitatstrukturen für die Zauneidechse, Ersatzquartiere für Fledermäuse und neue Laichgewässer für Amphibien.
Geschützte Arten im Oldenburger Münsterland und Cloppenburger Geest
Kiebitz und Wiesenvögel
Feuchtes Extensivgrünland in den Niederungen von Soeste und Hase ist Lebensraum für Kiebitz, Großen Brachvogel und Bekassine. Wiedervernässung und angepasste Grünlandnutzung sind typische Zielmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die offene Ackerlandschaft der Geest bietet der Feldlerche Bruthabitate. Blühstreifen, Feldlerchenfenster und extensive Ackerrandstreifen zählen zu den geeigneten produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Sandige Heideflächen, Böschungen und Wegränder auf der Geest sind Habitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind häufig CEF-Maßnahmen mit Sandlinsen, Totholz und Steinriegeln erforderlich.
Mehr zur Art ›Moorfrosch und Kammmolch
Moorrandgewässer und Kleingewässer beherbergen Moorfrosch, Kammmolch und weitere Amphibien. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sichern Populationen bei Eingriffen in Feuchtlebensräume.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Altholzbestände, Hofgehölze und Gebäude bieten Quartiere für Arten wie Breitflügel- und Zwergfledermaus. Erhalt von Quartierbäumen und Ersatzquartiere gehören zu den regelmäßigen Artenschutzmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Soeste und Hase brütet der Eisvogel in naturnahen Uferabbrüchen. Renaturierte Gewässerabschnitte mit Steilwänden und strukturreichen Ufern schaffen dauerhaft geeignete Bruthabitate.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Landwirtschaft, Stallbau und Biogas
Als einer der bedeutendsten Veredelungsstandorte Deutschlands erzeugt der Kreis regelmäßig Bauvorhaben im Außenbereich. Stallneubauten, Betriebserweiterungen und Biogasanlagen lösen Eingriffe aus, deren Ausgleich nach NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren zu erbringen ist.
Gewerbe und Logistik
Gewerbe- und Logistikflächen wie der interkommunale ECOPARK an der A1 bei Emstek sowie weitere Gewerbegebietsausweisungen führen zu Flächenversiegelung und entsprechendem Kompensationsbedarf.
Verkehr und Infrastruktur
Ausbau und Erhalt von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie Maßnahmen an der Bahnstrecke Oldenburg, Osnabrück lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Erneuerbare Energien
Freiflächen-Photovoltaik auf Geeststandorten und Windenergievorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, teils mit CEF- oder FCS-Maßnahmen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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