Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D30 · D26

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Cloppenburg

Kompensation und Ökopunkte im Landkreis Cloppenburg richten sich nach der Eingriffsregelung des NAGBNatSchG mit Bilanzierung über das Biotopwertverfahren. greeNature entwickelt bundesweit rechtssichere Kompensationsmaßnahmen und begleitet Vorhabenträger im Oldenburger Münsterland von der Bilanzierung bis zur behördlichen Anerkennung.

1.420
km² Kreisfläche
~178k
Einwohner
13
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D30/D26
~462 ha
NSG Talsperre Thülsfeld
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Cloppenburg im Überblick

Der Landkreis Cloppenburg liegt im Westen Niedersachsens und bildet zusammen mit dem Landkreis Vechta das Oldenburger Münsterland. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Cloppenburg, der Kreis gliedert sich in 13 Städte und Gemeinden. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, für den Naturschutz sind die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises und auf Landesebene der NLWKN maßgeblich.

Landschaftlich prägen ausgedehnte Geeststandorte mit sandigen Böden, eiszeitlichen Talsanden und Grundmoränenplatten das Kreisgebiet. Der Süden gehört zur Geest des Oldenburger Münsterlandes (Naturraum D30), der Norden um Friesoythe, Barßel und das Saterland zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (Naturraum D26). Kennzeichnend sind Hochmoorreste, Niedermoore und die Flusstäler von Soeste und Hase.

Ökologisch bedeutsam sind die großflächigen Moore und Heiden. Das Naturschutzgebiet Talsperre Thülsfeld umfasst rund 462 Hektar und schließt das FFH-Gebiet Heiden und Moore an der Talsperre Thülsfeld ein. Im Norden reicht die Esterweger Dose in den Kreis, ein Hochmoorkomplex, der als FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet Teil des Natura-2000-Netzes ist und gemeinsam mit den Landkreisen Emsland und Leer betreut wird.

Wirtschaftlich ist der Kreis von einer intensiven Land- und Ernährungswirtschaft mit Tierhaltung, Veredelung und Biogas geprägt, ergänzt um Gewerbe- und Logistikstandorte wie den ECOPARK an der A1 bei Emstek. Stallbauvorhaben, Gewerbeflächen, Verkehrsprojekte und Freiflächen-Photovoltaik lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung des NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren zu bilanzieren ist.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›
D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Cloppenburg (KS)FriesoytheLöningenEmstekGarrelBarßelBöselMolbergenLastrupEssen (Oldenburg)Cappeln (Oldenburg)SaterlandLindern (Oldenburg)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • NSG und FFH-Gebiet Talsperre Thülsfeld (rund 462 ha) mit Heiden, Mooren und Stillgewässern
  • Esterweger Dose, Hochmoor als FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet im Natura-2000-Netz
  • Flusstäler von Soeste und Hase mit Feuchtgrünland und Auenresten
  • Saterland und Nordkreis im Übergang zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest mit Nieder- und Hochmooren
  • Ausgedehnte Sandgeest mit Restheiden und Binnendünenzügen
  • Moorkomplexe wie das Vehnemoor mit Potenzial für Wiedervernässung und Torferhalt

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt Kompensationsmaßnahmen im gesamten Oldenburger Münsterland. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg, die Bilanzierung nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren und die Arbeitshilfen des NLWKN aus der laufenden Projektpraxis und begleiten Vorhabenträger von der ersten Bilanzierung bis zur Anerkennung.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Cloppenburg

💧

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Niedermoore in Bereichen wie Esterweger Dose und Vehnemoor, Anhebung der Wasserstände und Förderung torfbildender Vegetation als hochwertige Kompensation nach Biotopwertverfahren.

🌾

Feuchtgrünland-Entwicklung

Extensivierung und Vernässung von Grünland in den Tälern von Soeste und Hase, Lebensraum für Wiesenvögel wie Kiebitz und Großen Brachvogel, angepasste Mahd und späte Nutzungstermine.

🌿

Heide- und Sandmagerrasenpflege

Entkusselung, Plaggen und Beweidung von Restheiden auf der Geest, etwa im Umfeld der Talsperre Thülsfeld, zur Erhaltung offener Sandbiotope und wärmeliebender Arten.

🏞️

Fließgewässerrenaturierung

Anlage von Uferrandstreifen, Einbau von Totholz und Entwicklung naturnaher Auen an Soeste, Hase und ihren Zuläufen, verbunden mit verbesserter Durchgängigkeit für Gewässerorganismen.

🌳

Waldumbau und Erstaufforstung

Entwicklung standortgerechter Laub- und Mischwälder auf Geeststandorten, Umbau von Nadelforsten hin zu Eichen-Birken-Beständen und Anlage von Waldrändern als Puffer- und Verbundstrukturen.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Sandlinsen und Habitatstrukturen für die Zauneidechse, Ersatzquartiere für Fledermäuse und neue Laichgewässer für Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oldenburger Münsterland und Cloppenburger Geest

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Feuchtes Extensivgrünland in den Niederungen von Soeste und Hase ist Lebensraum für Kiebitz, Großen Brachvogel und Bekassine. Wiedervernässung und angepasste Grünlandnutzung sind typische Zielmaßnahmen.

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🌾

Feldlerche

Die offene Ackerlandschaft der Geest bietet der Feldlerche Bruthabitate. Blühstreifen, Feldlerchenfenster und extensive Ackerrandstreifen zählen zu den geeigneten produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Sandige Heideflächen, Böschungen und Wegränder auf der Geest sind Habitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind häufig CEF-Maßnahmen mit Sandlinsen, Totholz und Steinriegeln erforderlich.

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🐸

Moorfrosch und Kammmolch

Moorrandgewässer und Kleingewässer beherbergen Moorfrosch, Kammmolch und weitere Amphibien. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sichern Populationen bei Eingriffen in Feuchtlebensräume.

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🦇

Fledermäuse

Altholzbestände, Hofgehölze und Gebäude bieten Quartiere für Arten wie Breitflügel- und Zwergfledermaus. Erhalt von Quartierbäumen und Ersatzquartiere gehören zu den regelmäßigen Artenschutzmaßnahmen.

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🐟

Eisvogel

An Soeste und Hase brütet der Eisvogel in naturnahen Uferabbrüchen. Renaturierte Gewässerabschnitte mit Steilwänden und strukturreichen Ufern schaffen dauerhaft geeignete Bruthabitate.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚜

Landwirtschaft, Stallbau und Biogas

Als einer der bedeutendsten Veredelungsstandorte Deutschlands erzeugt der Kreis regelmäßig Bauvorhaben im Außenbereich. Stallneubauten, Betriebserweiterungen und Biogasanlagen lösen Eingriffe aus, deren Ausgleich nach NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren zu erbringen ist.

🏭

Gewerbe und Logistik

Gewerbe- und Logistikflächen wie der interkommunale ECOPARK an der A1 bei Emstek sowie weitere Gewerbegebietsausweisungen führen zu Flächenversiegelung und entsprechendem Kompensationsbedarf.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Erhalt von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie Maßnahmen an der Bahnstrecke Oldenburg, Osnabrück lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

☀️

Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik auf Geeststandorten und Windenergievorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, teils mit CEF- oder FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Cloppenburg

Der Landkreis Cloppenburg verteilt sich auf zwei BfN-Naturräume. Der Süden gehört zur Geest des Oldenburger Münsterlandes (D30), der Norden um Friesoythe, Barßel und das Saterland zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (D26). Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die konkrete Biotopausstattung des Standorts entscheidend, greeNature ordnet diese für Ihr Vorhaben ein.
Grundlage ist die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG. Die Bewertung erfolgt in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren, das den ökologischen Wert von Ausgangs- und Zielzustand einer Fläche in Werteinheiten (Ökopunkte) abbildet. Als Arbeitsgrundlage dienen die Hinweise und Arbeitshilfen des NLWKN. Anerkannte Maßnahmen können über ein Ökokonto vorgehalten werden.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Cloppenburg, Amt für Planung, Natur und Umwelt, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg. greeNature stimmt Maßnahmenkonzepte, Bilanzierung und Dokumentation vollständig mit der Behörde ab, von der Planung bis zur Anerkennung.
Aufgrund der Geest- und Moorlandschaft sind Moorwiedervernässung, Entwicklung von Feuchtgrünland für Wiesenvögel, Heide- und Sandmagerrasenpflege sowie die Renaturierung von Soeste und Hase häufige Maßnahmen. Hinzu kommen Waldumbau auf Sandstandorten und produktionsintegrierte Maßnahmen in der Ackerflur.
Ja. Im Kreisgebiet liegen unter anderem das FFH-Gebiet an der Talsperre Thülsfeld sowie die Esterweger Dose als FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Betroffene streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) oder Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) auslösen.
Ja. Geeignet sind vor allem entwässerte Moorstandorte, feuchte Grünlandflächen in den Niederungen sowie Sandböden mit Potenzial für Heide und Extensivgrünland. Über ein anerkanntes Ökokonto lassen sich Maßnahmen naturschutzfachlich aufwerten und als Ökopunkte vorhalten. Sie bleiben Eigentümer der Fläche, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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