Margeriten und Glockenblumen in einer artenreichen Wiese
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D28

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Celle

Für Eingriffe im Landkreis Celle stellt greeNature naturraumtreue Ausgleichsflächen und Ökopunkte bereit, bilanziert nach dem Biotopwertverfahren des NAGBNatSchG. Wir übernehmen Flächensicherung, Planung, Umsetzung, rechtliche Sicherung und Monitoring, von der Aller-Talsandebene bis in die Südheide.

rund 1.545 km²
Kreisfläche
rund 172.000
Einwohner
20
Städte und Gemeinden
Celle
Kreisstadt
28
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Celle im Überblick

Der Landkreis Celle liegt im östlichen Niedersachsen zwischen der Aller und der Südheide. Die Landschaft reicht von den Talsandebenen und Auen der Aller über weite Kiefernforste der Geest bis zu den Heideflächen und Mooren im Norden des Kreisgebietes.

Prägend sind naturnahe Fließgewässer wie Örtze, Lachte und Lutter, die ausgedehnten Wälder des Naturparks Südheide sowie großflächige, offene Sand- und Heidebiotope, unter anderem auf dem Truppenübungsplatz Bergen. Viele dieser Flächen gehören zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Wirtschaftlich ist die Region ein bundesweit bedeutender Standort der Bohr- und Fördertechnik und zugleich stark von Land- und Forstwirtschaft geprägt. Aus Gewerbeansiedlungen, Verkehrs- und Energievorhaben sowie dem Rohstoffabbau ergibt sich ein stetiger Bedarf an Kompensationsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung.

Ausgleich und Ersatz werden in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren bilanziert. greeNature entwickelt hierfür Flächen, die dem betroffenen Naturraum entsprechen und dauerhaft rechtlich gesichert sind.

Margeriten und Glockenblumen in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D28
Lüneburger Heide
Zum Naturraum D28 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Celle (KS)BergenWinsen (Aller)SüdheideWietzeHambührenFaßbergEschedeWathlingenNienhagenLachendorfWienhausen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Südheide mit ausgedehnten Wäldern, Heideresten und den Quellbächen der Örtze
  • Truppenübungsplatz Bergen als eine der größten offenen Sand- und Heidelandschaften Mitteleuropas mit hohem Anteil an Natura-2000-Flächen
  • Meißendorfer Teiche und Bannetzer Moor, ein bedeutendes EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet für Wasser- und Watvögel
  • Naturnahe, sandgeprägte Fließgewässer wie Örtze, Lachte, Lutter und Aschau, überwiegend als FFH-Gebiete ausgewiesen
  • Aue- und Niederungslandschaft der Aller mit Feuchtgrünland und Auwaldresten (Obere Allerniederung, Allertal bei Celle)
  • Moore und großflächige Kiefernforste der Geest mit hohem Potenzial für Wiedervernässung und naturnahen Waldumbau

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Landkreis Celle. Wir sichern naturraumtreue Flächen in der Aller-Talsandebene und in der Südheide, stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und bilanzieren den Ausgleich nach dem Biotopwertverfahren des NAGBNatSchG. Von der ersten Flächenrecherche über die naturschutzfachliche Planung bis zur dauerhaften Unterhaltung und zum Monitoring erhalten Vorhabenträger alle Leistungen aus einer Hand. Wo es sinnvoll ist, lassen sich Ökopunkte vorab über ein Ökokonto sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Celle

🌾

Heide- und Sandmagerrasen

Entwicklung und Pflege offener Heideflächen und Sandtrockenrasen auf nährstoffarmen Geeststandorten, ausgerichtet an den Lebensraumtypen der Region.

🌊

Fließgewässer-Renaturierung

Rückbau von Uferverbau sowie Anlage naturnaher Ufer und Auenstrukturen an Aller, Örtze, Lachte und Lutter zur Aufwertung sandgeprägter Gewässer.

💧

Moorwiedervernässung

Anhebung der Wasserstände in entwässerten Mooren der Geest, um Torferhalt, Klimaschutz und typische Moorbiotope zu fördern.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit hohem Alt- und Totholzanteil.

🌿

Extensivierung von Grünland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland der Allerniederung, abgestimmt auf die Ansprüche der Wiesenvögel.

🦎

Artenschutz und CEF-Maßnahmen

Anlage von Habitatstrukturen für gefährdete Arten und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) zur Wahrung der Erhaltungszustände nach § 44 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Aller-Talsandebene und Südheide

🦎

Zauneidechse

Besiedelt sonnige Sand- und Heidestandorte, Böschungen und Waldränder der Geest. Bei Eingriffen sind in der Regel CEF-Maßnahmen und Umsiedlungen erforderlich.

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🐦

Feldlerche

Brütet in der offenen Feldflur und auf Heideflächen. Als Art des Offenlandes reagiert sie empfindlich auf Flächenverbrauch und Verbuschung.

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🦇

Fledermäuse

Nutzen die Wälder der Südheide, Gewässerränder und Gebäude als Jagd- und Quartierlebensraum. Quartierverluste sind nach § 44 BNatSchG auszugleichen.

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🐤

Kiebitz

Brütet in Feuchtgrünland und Niederungen, unter anderem im Umfeld der Meißendorfer Teiche und der Allerwiesen. Angewiesen auf offene, feuchte Wiesen.

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🕊

Schwarzstorch

Brütet in störungsarmen, alten Waldbeständen der Südheide und sucht Nahrung an naturnahen Bächen wie Örtze und Lutter.

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🪶

Eisvogel

Lebt an klaren, strukturreichen Fließgewässern mit Steilufern, etwa an Aller, Örtze und Lachte, und profitiert von naturnaher Gewässerentwicklung.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Wind- und Solarenergie

Windparks und Freiflächen-Photovoltaik auf Geest- und Ackerstandorten lösen Eingriffe aus, die über Biotopwert und Ökopunkte auszugleichen sind.

🛣

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Neubau von Bundes- und Kreisstraßen sowie Ortsumgehungen erzeugen Kompensationsbedarf, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Auflagen.

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Erweiterungen im Umfeld des Bohr- und Fördertechnik-Standortes Celle und neue Gewerbegebiete beanspruchen bislang unversiegelte Flächen.

⛏

Rohstoffgewinnung

Der Abbau von Sand und Kies in den Talsandebenen der Aller erfordert Ausgleich, teils mit anschließender Renaturierung der Abbaustätten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Celle

Maßgeblich sind die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Der Ausgleich wird über das Biotopwertverfahren bilanziert, also über Biotopwertpunkte, die verbreitet als Ökopunkte bezeichnet werden. Für die Bewertung geben die Arbeitshilfen des NLWKN den fachlichen Rahmen vor.
Kompensationsmaßnahmen sollen in demselben Naturraum wirken, in dem der Eingriff stattfindet. Der Landkreis Celle liegt in den BfN-Großlandschaften D28 (Lüneburger Heide und Wendland) und D31 (Weser-Aller-Flachland). greeNature sichert Flächen mit räumlichem und funktionalem Bezug zum betroffenen Vorhaben.
Neben dem Flächenausgleich prüfen wir die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. Wo Arten wie Zauneidechse, Feldlerche oder Fledermäuse betroffen sind, planen wir vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF), damit die ökologische Funktion der Lebensstätten und die Erhaltungszustände (FCS) durchgehend gewahrt bleiben.
Ja. Maßnahmen können vorgezogen umgesetzt und über ein Ökokonto bevorratet werden. Die dabei erzeugten Biotopwertpunkte lassen sich später einem konkreten Eingriff zuordnen. Das schafft Planungssicherheit, wenn Kompensationsbedarf frühzeitig absehbar ist.
Für das Kreisgebiet ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Celle zuständig, angesiedelt im Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Trift 28 in Celle. Die Stadt Celle nimmt als große selbständige Stadt eigene Aufgaben wahr. greeNature stimmt Konzept und Umsetzung frühzeitig mit der jeweils zuständigen Stelle ab.
Kompensationspflichtig sind Eingriffe in Natur und Landschaft, etwa Wind- und Solarparks, Straßen- und Ortsumgehungen, Gewerbe- und Industrieflächen sowie der Abbau von Sand und Kies. Sobald Vermeidung und Minderung ausgeschöpft sind, ist der verbleibende Eingriff auszugleichen oder zu ersetzen.
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