Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D26 · D25

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Aurich

Sofort verfügbare Ökopunkte und Full-Service-Kompensation für den Landkreis Aurich. greeNature entwickelt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonten nach dem NAGBNatSchG und dem niedersächsischen Biotopwertverfahren, für Vorhaben in Ostfriesland und bundesweit.

1.287
km² Kreisfläche
~188.500
Einwohner
24
Städte und Gemeinden
3
Naturräume D25/D26/D21
3
Ostfriesische Inseln
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Aurich im Überblick

Der Landkreis Aurich liegt im äußersten Nordwesten Niedersachsens und bildet das Herz Ostfrieslands. Mit rund 1.287 Quadratkilometern ist er der flächengrößte Landkreis der Region. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Aurich. Zum Kreisgebiet gehören die Nordseeinseln Juist, Norderney und Baltrum sowie ein breiter Festlandstreifen zwischen Ems-Mündung und offener Küste. Da Niedersachsen nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, ist die Kreisverwaltung unmittelbar dem Land nachgeordnet.

Landschaftlich reicht der Kreis von der Nordsee-Küste mit Watt, Salzwiesen und Dünen (Naturraum D21) über die tief liegenden Seemarschen an Ems und Küste (D25) bis in die flachwellige Ostfriesisch-Oldenburgische Geest (D26). Prägend sind das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, ausgedehnte Hochmoore in den Niederungen und die kulturhistorisch bedeutsamen Wallhecken, die in Ostfriesland als landschaftsbildendes Element weithin erhalten sind.

Ökologisch bedeutsam sind der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, das Feuchtgebiet Fehntjer Tief, das Große Meer bei Südbrookmerland und das Große Moor bei Aurich. Diese Gebiete sind Brut- und Rastraum für Wiesen- und Gastvögel und bestimmen als Natura-2000-Kulisse maßgeblich, wo Eingriffe zulässig sind und wie Kompensation naturraumgerecht auszugestalten ist.

Wirtschaftlich ist der Kreis vom Küstentourismus, von der überwiegend auf Grünland ausgerichteten Landwirtschaft und von der Windenergie geprägt. In Aurich hat der Windkrafthersteller Enercon seinen Sitz, und Ostfriesland ist ein zentraler Anlandungsraum für Strom aus Offshore-Windparks. Ausbau von Windenergie und Netzinfrastruktur, Küsten- und Verkehrsvorhaben sowie Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Niedersachsen nach dem NAGBNatSchG über ein Biotopwertverfahren zu bilanzieren ist.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›
D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Aurich (KS)NordenWiesmoorNorderneyGroßefehnSüdbrookmerlandIhlowDornumHinteKrummhörnGroßheideHageJuistBaltrum

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Teil des UNESCO-Weltnaturerbes
  • Ostfriesische Inseln Juist, Norderney und Baltrum mit Dünen, Salzwiesen und Stränden
  • Fehntjer Tief, großflächiges FFH- und Vogelschutzgebiet mit Feuchtgrünland
  • Großes Meer bei Südbrookmerland, eines der größten Binnengewässer Niedersachsens
  • Großes Moor bei Aurich und weitere Hochmoore der Geestniederungen
  • Ostfriesische Wallhecken als landschaftsprägendes Biotopnetz
  • Ausgedehntes Feucht- und Nassgrünland als Brut- und Rastraum für Wiesenvögel

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und betreut Kompensationsvorhaben in ganz Niedersachsen. Wir bilanzieren Eingriffe nach dem NAGBNatSchG über das niedersächsische Biotopwertverfahren, orientieren uns an den Arbeitshilfen des NLWKN und stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich ab. Die Besonderheiten der Küsten-, Marsch- und Geestlandschaft Ostfrieslands (Naturräume D25, D26 und D21) berücksichtigen wir dabei von der Konzeption bis zur Umsetzung und Pflege.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Aurich

💧

Moorrenaturierung und Wiedervernässung

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in den Hochmooren der Geestniederungen, etwa im Umfeld des Großen Moores bei Aurich. Solche Maßnahmen sichern moortypische Lebensräume, binden Kohlenstoff und werten die Landschaft naturschutzfachlich auf.

🌾

Feuchtgrünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Marsch- und Geestflächen in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Nassgrünland mit angepassten Wasserständen und späten Mahdterminen, als Lebensraum für Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe.

🌳

Wallhecken anlegen und pflegen

Neuanlage, Ergänzung und fachgerechte Pflege der ostfriesischen Wallhecken. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die ausgeräumte Agrarlandschaft der Geest auf.

🌊

Gewässer- und Grabenrenaturierung

Entwicklung naturnaher Ufer, Anbindung von Altgewässern und extensive Gewässerunterhaltung an Tiefs und Gräben, etwa im Bereich des Fehntjer Tiefs, für Fische, Amphibien und den Eisvogel.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere an Gebäuden, Ersatzlaichgewässer für Amphibien sowie Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Böschungen und Deichen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

🌿

Salzwiesen und Küstensaum

Extensivierung und Wiederherstellung von Salzwiesen und Vorlandbereichen im Übergang zum Wattenmeer, abgestimmt auf Küsten- und Naturschutz, als Lebensraum für Brut- und Gastvögel.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ostfriesland zwischen Wattenmeer und Geest

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Das Feucht- und Nassgrünland der Marsch und Geest ist Brutraum für Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel. Wiedervernässung, extensive Grünlandnutzung und späte Mahd sind typische CEF-Maßnahmen zur Sicherung ihrer Brutplätze.

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🌾

Feldlerche der Geest

Die offene Agrarlandschaft der Geest bietet Lebensraum für die stark rückläufige Feldlerche. Lerchenfenster, extensive Ackerrandstreifen und blütenreiche Brachen stützen die Bestände bei Eingriffen in die Feldflur.

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🐸

Amphibien in Mooren und Gräben

Moorfrosch, Grasfrosch und Erdkröte besiedeln Moorgewässer, Grüppen und wechselfeuchte Senken. Die Neuanlage fischfreier Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichert ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🦇

Fledermäuse in Dörfern und Wallhecken

Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und weitere Arten nutzen Gebäude, Wallhecken und Gehölze als Quartier und Jagdrevier. Bei Abriss oder Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🦎

Zauneidechse an Deichen und Böschungen

Trockenwarme Deichböschungen, Bahndämme und Sandflächen der Geest bieten Lebensraum. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben werden Ersatzhabitate mit Sonnplätzen und Versteckstrukturen angelegt.

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🐟

Eisvogel am Fehntjer Tief

Naturnahe Gewässer und Steilufer bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen bewährte CEF-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergie und Netzausbau

In Aurich hat der Windkrafthersteller Enercon seinen Sitz, und Ostfriesland ist ein zentraler Anlandungs- und Verteilraum für Offshore-Windstrom. Neue Windparks, Umspann- und Konverteranlagen sowie Leitungstrassen erzeugen regelmäßig erheblichen Kompensationsbedarf.

🏖️

Küstentourismus und Insel-Infrastruktur

Auf Norderney, Juist und Baltrum sowie an der Festlandsküste lösen touristische Infrastruktur, Küsten- und Hochwasserschutz sowie Hafen- und Verkehrsanlagen Eingriffe in sensible Küstenlebensräume aus.

🛤️

Verkehr und Straßenbau

Ortsumgehungen, der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen sowie Brücken- und Radwegevorhaben im Kreisgebiet erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Eingriffsregelung.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Wohnbau- und Gewerbegebietsentwicklung in Aurich, Norden und den Umlandgemeinden erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer von Grünland- und Ackerflächen können ihre Flächen als Ausgleichsflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Aurich

Der Landkreis Aurich hat Anteil an drei BfN-Naturräumen: der Nordsee-Küste mit Watt und Inseln (D21), der Ems-Weser-Marsch (D25) und der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (D26). Für die Kompensationspflicht ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend, da Ausgleich in Niedersachsen möglichst naturraumgerecht und funktional wirksam erfolgen soll. greeNature ermittelt die Zuordnung für Ihr Vorhaben.
In Niedersachsen werden Eingriffe nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG bewertet, die Bilanzierung von Ausgleich und Ersatz erfolgt über ein Biotopwertverfahren. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich über ein Ökokonto nach § 16 BNatSchG bevorraten und werden im Kompensationsverzeichnis geführt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung, Flächenbereitstellung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die Dokumentation, orientiert an den Arbeitshilfen des NLWKN.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Aurich, Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz, Kirchdorfer Straße 7-9, 26603 Aurich. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Naturraumgerecht und wirksam sind hier vor allem die Wiedervernässung von Hochmooren, die Extensivierung von Feucht- und Nassgrünland für Wiesenvögel, die Anlage und Pflege von Wallhecken sowie die Renaturierung von Tiefs und Gräben. An der Küste kommen Salzwiesen- und Vorlandmaßnahmen hinzu. Die Auswahl richtet sich nach dem betroffenen Naturraum und der naturschutzfachlichen Aufwertung.
Ja. Zum Kreisgebiet gehören der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sowie FFH- und Vogelschutzgebiete wie das Fehntjer Tief und die Ostfriesischen Inseln. Eingriffe in oder nahe diesen Gebieten können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG und, bei streng geschützten Arten, CEF- oder FCS-Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG auslösen. greeNature berät zu den FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Grünlandflächen der Marsch, feuchte Niederungen und Ackerflächen der Geest mit Aufwertungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine vertraglich geregelte Entschädigung, in vielen Fällen ist eine angepasste Weiterbewirtschaftung möglich. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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