Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D26 · D25

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ammerland

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Ammerland, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest.

731
km² Kreisfläche
~127.000
Einwohner
6
Gemeinden (wenigste bundesweit)
D26
BfN-Naturraum
Westerstede
Kreisstadt und Kreissitz
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ammerland im Überblick

Der Landkreis Ammerland liegt im Nordwesten Niedersachsens westlich der Stadt Oldenburg und gehört naturräumlich vollständig zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (BfN-Naturraum D26). Mit nur sechs kreisangehörigen Gemeinden ist er der Landkreis mit den wenigsten Gemeinden in Deutschland. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Westerstede. Seit dem Wegfall der Regierungsbezirke in Niedersachsen im Jahr 2004 ist keine Bezirksebene mehr zwischengeschaltet.

Prägend ist eine flachwellige Geestlandschaft aus eiszeitlichen Sanden, durchzogen von zahlreichen kleinen Fließgewässern, den sogenannten Bäken. Kennzeichnend sind die alten Wallhecken, Alleen und die stark gegliederte, parkartige Kulturlandschaft, die durch mehr als 300 Baumschulen und den großflächigen Rhododendronanbau um Bad Zwischenahn, Edewecht und Westerstede geprägt wird.

Im Zentrum des Kreises liegt das Zwischenahner Meer, mit rund 5,5 km² der drittgrößte Binnensee Niedersachsens, umgeben von der Bäder- und Moorheilbadregion Bad Zwischenahn. Ökologisch bedeutsam sind vor allem die ausgedehnten Hoch- und Niedermoore im Süden und Westen, darunter das Vehnemoor, das Ipwegermoor und die Gellener Torfmöörte, die als Reste einst weit größerer Moorkomplexe erhalten sind.

Die Wirtschaft verbindet Baumschul- und Landwirtschaft, insbesondere Grünland- und Milchviehhaltung, mit Tourismus und einem wachsenden Siedlungs- und Gewerbedruck im Umland von Oldenburg. Straßen- und Infrastrukturvorhaben, der Ausbau der Windenergie sowie Bau- und Gewerbeflächen lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten auf Grundlage der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und des NAGBNatSchG zu erbringen ist.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›
D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Westerstede (KS)Bad ZwischenahnEdewechtRastedeApenWiefelstede

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Zwischenahner Meer, mit rund 5,5 km² drittgrößter Binnensee Niedersachsens, Moorheilbad Bad Zwischenahn
  • Naturschutzgebiet Vehnemoor (rund 1.676 ha), Hochmoorrest in den Gemeinden Edewecht und Bösel (Lkr. Cloppenburg)
  • FFH-Gebiet Ipwegermoor, Gellener Torfmöörte (Nr. 014) mit Renaturierungs- und Wiedervernässungsflächen
  • FFH-Gebiet Lengener Meer, Stapeler Moor, Baasenmeers Moor (Nr. 010) im Westen des Kreises
  • FFH-Gebiet Haaren und Wold bei Wechloy (Nr. 237, anteilig) an der Grenze zur Stadt Oldenburg
  • Ausgedehnte Wallhecken-, Alleen- und Baumschullandschaft, europaweit bedeutender Rhododendronanbau
  • Geesttypische Bäken und Grünlandniederungen als Lebensraum für Wiesenbrüter

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland und dem NLWKN zusammen, kennen das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten sowie die einschlägigen NLWKN-Arbeitshilfen und die Besonderheiten der moor- und geestgeprägten Landschaften im Naturraum D26. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ammerland

💧

Moorrenaturierung und Wiedervernässung

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in den degradierten Hoch- und Niedermooren des Kreises, etwa im Umfeld von Vehnemoor und Ipwegermoor. Solche Maßnahmen erreichen im Biotopwertverfahren hohe Aufwertungen, sichern moortypische Lebensräume und binden Kohlenstoff.

🌿

Grünland-Extensivierung für Wiesenbrüter

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Bäkenniederungen. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Kiebitz, Großen Brachvogel und Uferschnepfe.

🌊

Renaturierung von Bäken und Kleingewässern

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung der geesttypischen Fließgewässer. Neu angelegte Tümpel und Blänken dienen Amphibien, Libellen und dem Eisvogel als Lebensraum.

🌾

Wallhecken und Feldgehölze

Neuanlage und Sanierung der für die Ammerländer Geest charakteristischen Wallhecken sowie von Feldgehölzen und Alleen. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, wirken als Trittsteinbiotope und werten die ausgeräumte Agrarlandschaft auf.

🌳

Erst- und Ersatzaufforstung

Anlage standortgerechter Laub- und Bruchwälder mit Stieleiche, Hainbuche, Schwarzerle und Moorbirke auf geeigneten Geest- und Niederungsstandorten. Sie dienen als Ersatz für gerodete Gehölze und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in alten Baumbeständen und Gebäuden, Steilwände für den Eisvogel sowie Ersatzhabitate für Amphibien und Wiesenvögel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ammerländer Geest, Moore und Zwischenahner Meer

🐦

Wiesenbrüter im Feuchtgrünland

Kiebitz, Großer Brachvogel und Uferschnepfe brüten in den offenen Grünlandniederungen und Bäkentälern. Typische Maßnahmen sind Wiedervernässung, Anlage von Blänken und Grünlandextensivierung als vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🌾

Feldlerche und Offenlandarten

Die weiträumige Agrarlandschaft der Geest ist Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🐸

Amphibien in Moor und Kleingewässern

Moorfrosch, Grasfrosch und Erdkröte besiedeln Moorgewässer, Torfstiche und wechselfeuchte Senken. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🦇

Fledermäuse in Parklandschaft und Alleen

Alte Baumbestände, Wallhecken und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐦

Eisvogel an Bäken und Meer

Naturnahe Uferabschnitte der Bäken und Randbereiche des Zwischenahner Meeres bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🦢

Moor- und Rastvögel

Die renaturierten Moore und Feuchtwiesen sind bedeutende Brut- und Rastgebiete, unter anderem für den Kranich sowie durchziehende Gänse und Watvögel. Wiedervernässung und Grünlandaufwertung stützen diese Bestände.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Die Autobahn A28 (Oldenburg-Leer) quert den Landkreis, hinzu kommen Ortsumgehungen, Rad- und Wegebau sowie Brückenbauwerke. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

💨

Windenergie und Netzausbau

Der Ausbau der Windenergie und der zugehörigen Leitungstrassen im Weser-Ems-Raum erzeugt Kompensationsbedarf und macht häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Im Umland von Oldenburg entstehen Wohn- und Gewerbegebiete, etwa in Rastede, Wiefelstede und Bad Zwischenahn. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte effizient abdecken.

🌱

Baumschul- und Agrarflächen

Die intensive Baumschul- und Grünlandnutzung führt zu Flächenumnutzungen mit Eingriffscharakter. Zugleich eignen sich Grenzertragsstandorte und Niederungsflächen gut als Anbieterflächen für Kompensationsmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ammerland

Der Landkreis Ammerland gehört vollständig zum BfN-Naturraum D26, der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest. Prägend sind eiszeitliche Geestsande, moorreiche Niederungen, Bäken und das Zwischenahner Meer. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Niedersachsen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren umgesetzt. Der Wert von Eingriff und Kompensation wird in Wertpunkten (Ökopunkten) bilanziert, Grundlage sind die Arbeitshilfen des NLWKN. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Ammerland, Amt für Umwelt und Klimaschutz, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede. Bei landesweit oder überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich der NLWKN mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft sind besonders geeignet: Wiedervernässung und Renaturierung der Hoch- und Niedermoore, Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenbrüter, Renaturierung von Bäken und Kleingewässern, Anlage und Sanierung von Wallhecken sowie standortgerechte Erst- und Ersatzaufforstungen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Im Kreisgebiet liegen mehrere FFH-Gebiete, darunter das Ipwegermoor mit den Gellener Torfmöörten (Nr. 014), das Gebiet Lengener Meer, Stapeler Moor, Baasenmeers Moor (Nr. 010) sowie anteilig Haaren und Wold bei Wechloy (Nr. 237). Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Moor- und Niederungsstandorte, intensiv genutztes Grünland in den Bäkentälern sowie Grenzertragsflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
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