Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Mecklenburg-Vorpommern · ÖkoKtoVO M-V
Naturraum D02 · D01 · D03

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Vorpommern-Rügen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Vorpommern-Rügen, bewertet nach den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE 2018) und der Ökokontoverordnung (ÖkoKtoVO M-V). greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Ihre Kompensation von der Bewertung bis zur anerkannten Maßnahme, ob auf Rügen, an der Boddenküste oder auf dem vorpommerschen Festland.

3.216 km²
Kreisfläche
~218k
Einwohner
101
Städte und Gemeinden
Stralsund
Kreisstadt
3
Naturräume D01/D02/D72
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Vorpommern-Rügen im Überblick

Der Landkreis Vorpommern-Rügen liegt im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns an der Ostsee und ist mit rund 3.216 km² einer der flächengrößten Landkreise Deutschlands. Zu ihm gehören die Insel Rügen als größte deutsche Insel, die Insel Hiddensee, die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst sowie das vorpommersche Festland um die Hansestadt Stralsund, die zugleich Verwaltungssitz ist.

Die Landschaft ist stark von der Küste geprägt. Flache Bodden und Haffe, Windwatten, Salzgrasland, Dünen und Steilküsten wechseln mit den eiszeitlich geformten Lehmplatten des Festlandes. Naturräumlich gehört der Kreis zur Mecklenburg-Vorpommerschen Ostseeküste (D01) und zu den Ostmecklenburg-Vorpommerschen Lehmplatten (D02), die vorgelagerte Meeresfläche zählt zur Westlichen Ostsee (D72).

Ökologisch bedeutsam sind der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft (Darß, Zingst, Westrügen und Hiddensee), der Nationalpark Jasmund mit seinen Kreidefelsen und alten Buchenwäldern (UNESCO-Weltnaturerbe) sowie das Biosphärenreservat Südost-Rügen. Große Teile der Boddengewässer und Küstenlebensräume sind als FFH- und Vogelschutzgebiete Bestandteil des europäischen Netzes Natura 2000.

Für die Kompensation gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Eingriff und Ausgleich werden nach den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE 2018) des LUNG bewertet, vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach der Ökokontoverordnung (ÖkoKtoVO M-V) bevorraten. Tourismus, Hafenwirtschaft, Verkehr und der Ausbau erneuerbarer Energien erzeugen im Landkreis regelmäßig Kompensationsbedarf.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D02
Nordostmecklenburgisches Tiefland mit Oderhaffgebiet
Zum Naturraum D02 ›
D01
Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet
Zum Naturraum D01 ›
D03
Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte
Zum Naturraum D03 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Stralsund (KS)Ribnitz-DamgartenBergen auf RügenGrimmenSassnitzBarthPutbusMarlowFranzburgOstseebad BinzOstseebad SellinOstseeheilbad Zingst

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Insel Rügen (größte deutsche Insel), Hiddensee und die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst prägen den Landkreis.
  • Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft und Nationalpark Jasmund, dazu das Biosphärenreservat Südost-Rügen.
  • Die alten Buchenwälder im Nationalpark Jasmund sind Teil des UNESCO-Weltnaturerbes.
  • Die Bodden und die Rügen-Bock-Region zählen zu den bedeutendsten Kranichrastgebieten Europas.
  • Ausgedehntes Küstengrünland, Salzgrasland und Niedermoore mit hohem Potenzial für Wiedervernässung und Grünlandextensivierung.
  • Bewertung von Eingriff und Ausgleich über das Biotopwertverfahren der HzE 2018 des LUNG.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit den Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern vertraut. Wir kennen die Anforderungen der Hinweise zur Eingriffsregelung (HzE 2018) und der Ökokontoverordnung, stimmen Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen ab und ordnen Ausgleichsflächen und Ökopunkte rechtssicher zu, von Stralsund über Rügen bis an die Boddenküste.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Vorpommern-Rügen

💧

Moorwiedervernässung

Wiedervernässung entwässerter Niedermoore und Küstenüberflutungsmoore, etwa auf den Zingster und Darßer Flächen. Anhebung der Wasserstände fördert Torferhalt, Nährstoffrückhalt und Lebensräume für Wiesenvögel und Amphibien.

🌾

Salzgrasland und Küstengrünland

Extensivierung und Beweidung von Salzgrasland und feuchtem Küstengrünland an den Bodden. Angepasste Mahd- und Weideregime sichern Brut- und Rasthabitate für Wiesenbrüter wie Kiebitz und für rastende Wat- und Wasservögel.

🐸

Kleingewässer und Sölle

Neuanlage und Sanierung von Söllen und Kleingewässern in der Agrarlandschaft der Lehmplatten. Besonnte, fischfreie Gewässer schaffen Laichhabitate für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Laubmischwälder aus Buche, Eiche und Hainbuche sowie Erle und Esche in feuchten Lagen. Alt- und Totholz sowie Waldrandgestaltung fördern höhlenbewohnende Arten und Fledermäuse.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Ackerflur. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und dienen Feldlerche, Neuntöter, Feldhase und Wildbienen als Nahrungs- und Rückzugsraum.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Arten, etwa Fledermausquartiere, Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Amphibienleiteinrichtungen und Nisthilfen, abgestimmt auf die Anforderungen nach § 44 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Rügen, Bodden und Vorpommersche Ostseeküste

🐸

Rotbauchunke und Amphibien

Die Rotbauchunke ist eine charakteristische Art der vorpommerschen Küstenlandschaft und an besonnte Kleingewässer gebunden. Neue und sanierte Sölle sind typische CEF-Maßnahmen, von denen auch Moor- und Laubfrosch profitieren.

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🦎

Kammmolch

Der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch besiedelt strukturreiche, fischfreie Kleingewässer. Anlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sichern den ökologischen Funktionserhalt der Vorkommen.

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🦇

Fledermäuse in Buchenwäldern

Die alten Buchenwälder auf Jasmund und Höhlenbäume in der Feldflur bieten Quartiere unter anderem für Mopsfledermaus und Großes Mausohr. Quartierbäume, Ersatzkästen und strukturreiche Jagdhabitate sind gängige Maßnahmen.

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🐦

Kiebitz und Wiesenbrüter

Feuchtes Küstengrünland und Salzgrasland sind Brutgebiete für Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Extensive Nutzung, angepasste Wasserstände und Prädationsschutz verbessern den Bruterfolg.

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🦎

Zauneidechse

Dünen, Bahndämme, Deiche und trockenwarme Säume sind Lebensraum der Zauneidechse. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Ersatzhabitate mit Sonnplätzen, Versteckstrukturen und Eiablageplätzen häufige CEF-Maßnahmen.

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🦅

Kranich und Seeadler

Die Rügen-Bock-Region gehört zu den bedeutendsten Kranichrastplätzen Europas, an der Küste brütet der Seeadler. Diese Arten profitieren von störungsarmen Flachwasser-, Grünland- und Waldbereichen, sind aber nicht flächenweise über CEF ausgleichbar.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏨

Tourismus und Siedlung

Ferienanlagen, Hotels und Wohnbauvorhaben in den Ostseebädern auf Rügen und Fischland-Darß-Zingst sowie im Umfeld Stralsunds lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus. Eigentümer geeigneter Flächen können als Flächenanbieter auftreten.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Die Strelasundquerung (Rügenbrücke), der Ausbau der B96, Ortsumgehungen sowie Erhalt und Ertüchtigung von Bahnstrecken erzeugen Eingriffe, für die naturschutzrechtliche Kompensation und CEF-Maßnahmen erforderlich werden.

⚓

Hafen und maritime Wirtschaft

Der Hafen Stralsund und der Fähr- und Industriehafen Sassnitz-Mukran sind zentrale Standorte der Region. Ausbau- und Umschlagsvorhaben, auch als Basishafen für Offshore-Projekte, ziehen Kompensationsbedarf nach sich.

⚡

Energie und Netzausbau

Windenergie an Land, die Anbindung von Offshore-Windparks, Netzausbau und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern Eingriffsbewertung nach HzE 2018 sowie Artenschutzmaßnahmen, etwa für Fledermäuse und Greifvögel.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Vorpommern-Rügen

Der Landkreis gehört überwiegend zur Mecklenburg-Vorpommerschen Ostseeküste (D01) mit Rügen, Hiddensee, Fischland-Darß-Zingst und den Bodden. Das südliche Festland zählt zu den Ostmecklenburg-Vorpommerschen Lehmplatten (D02), die vorgelagerte Meeresfläche zur Westlichen Ostsee (D72). Für die Kompensation ist die naturräumliche Lage des Eingriffs zu berücksichtigen, greeNature ordnet dies für Sie ein.
Grundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Eingriff und Ausgleich werden über das Biotopwertverfahren der Hinweise zur Eingriffsregelung (HzE 2018) des LUNG bewertet. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach der Ökokontoverordnung (ÖkoKtoVO M-V) bevorraten und nach Anerkennung in Ökopunkten führen.
Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachgebiet Naturschutz, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund. Fachliche Grundlagen und das Kompensationsverzeichnis stellt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) bereit. greeNature übernimmt die Abstimmung mit der Behörde für Sie.
Häufig sind Moorwiedervernässung auf Niedermooren und Küstenüberflutungsmooren, Extensivierung von Salzgrasland und Küstengrünland, Anlage von Söllen und Kleingewässern für Amphibien sowie naturnaher Waldumbau und Heckenpflanzungen. Die Auswahl richtet sich nach Eingriff, Standort und dem Aufwertungsbedarf nach HzE 2018.
Unabhängig von der flächenbezogenen Kompensation sind die Verbote des besonderen Artenschutzes zu prüfen. Betroffen sein können etwa Rotbauchunke, Kammmolch, Zauneidechse, Fledermäuse sowie Groß- und Küstenvögel wie Kranich und Seeadler. Sind Verbotstatbestände berührt, kommen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Sicherung des ökologischen Funktionserhalts in Betracht.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Moor- und Grünlandflächen, feuchtes Küstengrünland sowie Ackerflächen mit Potenzial für Kleingewässer, Hecken oder Waldentwicklung. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Behördenabstimmung, Pflege und Monitoring.
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