Naturnaher Laubmischwald als Kompensationsfläche
Mecklenburg-Vorpommern · ÖkoKtoVO M-V
Naturraum D02 · D03 · D01

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Vorpommern-Greifswald

Behördlich anerkannte Ökopunkte aus Ökokonto-Maßnahmen für Eingriffe im Landkreis Vorpommern-Greifswald. greeNature begleitet Vorhabenträger, Kommunen und Flächeneigentümer bundesweit bei der Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, der Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE), von der Flächensuche über die Maßnahmenplanung bis zur behördlichen Anerkennung.

3.946
km² Kreisfläche
~226k
Einwohner
138
Städte und Gemeinden
48
Naturschutzgebiete
3
Naturräume D01/D02/D03
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald im Überblick

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt im äußersten Nordosten Deutschlands zwischen der Ostseeküste im Norden und der Grenze zu Polen im Osten. Mit rund 3.946 km² ist er der flächengrößte Landkreis Mecklenburg-Vorpommerns und einer der größten Deutschlands. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Mecklenburg-Vorpommern gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, zuständig ist unmittelbar die Kreisverwaltung.

Landschaftlich prägen eiszeitlich geformte Jungmoränen, weite Grundmoränenplatten und flache Küstenniederungen das Kreisgebiet. Charakteristisch sind die Bodden und Haffe der Ostsee, die Insel Usedom mit ihren Dünen- und Steilküsten, das ausgedehnte Niedermoor der Peenetalniederung sowie die Binnendünen und Kiefernwälder der Ueckermünder Heide am Stettiner Haff.

Ökologisch ist die Region von europäischem Rang. Der Greifswalder Bodden, die Peenemündung, das Peenetal und der Galenbecker See sind als FFH- und EU-Vogelschutzgebiete Teil des Netzes Natura 2000. Drei Naturparke (Insel Usedom, Am Stettiner Haff und Flusslandschaft Peenetal) sichern großflächige Küsten-, Moor- und Waldlandschaften, in denen Wiedervernässung und extensive Grünlandnutzung eine besondere Rolle spielen.

Wirtschaftlich stützt sich der Kreis auf Tourismus (insbesondere auf Usedom), Land- und Forstwirtschaft, Wissenschaft in Greifswald sowie zunehmend auf die Energiewirtschaft rund um den Standort Lubmin. Energieinfrastruktur, der Ausbau der Wind- und Solarenergie, Netzanbindungen sowie Verkehrs- und Siedlungsvorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung aus, der über Ökokonten nach der ÖkoKtoVO M-V gedeckt werden kann.

Naturnaher Laubmischwald als Kompensationsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D02
Nordostmecklenburgisches Tiefland mit Oderhaffgebiet
Zum Naturraum D02 ›
D03
Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte
Zum Naturraum D03 ›
D01
Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet
Zum Naturraum D01 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Greifswald (KS)AnklamWolgastPasewalkUeckermündeTorgelowStrasburg (Uckermark)HeringsdorfLoitzGützkowLöcknitzEggesin

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Greifswalder Bodden und Peenemündung, FFH- und EU-Vogelschutzgebiet an der Ostsee
  • Flusslandschaft Peenetal, einer der naturnächsten Tieflandflüsse Norddeutschlands mit großflächigen Niedermooren
  • Naturpark Insel Usedom mit Küsten-, Dünen- und Boddenlandschaften
  • Naturpark Am Stettiner Haff und Ueckermünder Heide, ausgedehnte Binnendünen- und Kiefernwaldgebiete
  • Galenbecker See, bedeutendes Rast- und Brutgebiet für Wasser- und Watvögel
  • Salzgrasländer und Küstenüberflutungsmoore entlang der Boddenküste
  • 48 Naturschutzgebiete im Kreisgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und begleitet Vorhaben in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Wir kennen die Anforderungen der Ökokontoverordnung M-V und der Hinweise zur Eingriffsregelung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Greifswald sowie die naturschutzfachlichen Schwerpunkte der Region, von der Moorwiedervernässung im Peenetal über die Pflege der Salzgrasländer an der Boddenküste bis zur Anlage von Kleingewässern in der Ackerlandschaft.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

🟤

Moorwiedervernässung

Wiedervernässung entwässerter Nieder- und Küstenüberflutungsmoore im Peenetal und an den Haffküsten. Solche Maßnahmen verbinden Biotopentwicklung, Wasserrückhalt und Klimaschutz und lassen sich als hochwertige Kompensation und teils als Paludikultur umsetzen.

🌾

Grünland-Extensivierung und Salzgrasland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Salzgrasland entlang von Peene, Bodden und Haff, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und für rastende Wat- und Wasservögel.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Verrohrungen und Sohlbefestigungen, Anbindung von Altarmen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Peene, Uecker, Randow und ihren Nebengewässern zur Aufwertung der Gewässerlebensräume.

🌳

Waldumbau und Erstaufforstung

Entwicklung standortgerechter Laubmisch- und Auwälder sowie strukturreicher Waldränder, auch auf den ärmeren Sandstandorten der Ueckermünder Heide, zur Stabilisierung des Biotopverbunds.

🐸

Kleingewässer und Sölle

Neuanlage und Sanierung von Söllen und Kleingewässern in der Agrarlandschaft als CEF-Maßnahmen für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien nach § 44 BNatSchG.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Feldhecken, Knicks und Saumstrukturen in der ausgeräumten Ackerflur, Trittsteinbiotope für Feldvögel, Reptilien und Insekten zwischen Küste, Moor und Seenplatte.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ostseeküste, Peenetal und Stettiner Haff

🦅

See- und Schreiadler

Der Greifswalder Bodden und die Wälder des Peenetals gehören zu den wichtigsten Brutgebieten von Seeadler und Schreiadler in Deutschland. Bei Windenergie- und Infrastrukturvorhaben stehen Horstschutz und FCS-Maßnahmen im Vordergrund.

🐦

Kranich und Wiesenbrüter

Feuchtgrünland, Moore und Boddenwiesen sind Rast- und Brutgebiet für Kranich, Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Typische Maßnahmen sind Grünlandextensivierung, Blänken und Flutmulden.

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🐸

Rotbauchunke und Amphibien

Die soll- und kleingewässerreiche Landschaft ist ein Verbreitungsschwerpunkt der Rotbauchunke. Anlage und Sanierung besonnter Kleingewässer sind häufige CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Sölle und Kleingewässer der Grund- und Endmoränenlandschaft. Vernetzte Laichgewässer mit Landlebensräumen sichern seinen Erhaltungszustand.

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🦇

Fledermäuse

Alte Buchen- und Auwälder, Alleen und Gebäude bieten Quartiere für Großes Mausohr, Abendsegler und weitere Arten. Quartierschutz und Ersatzquartiere sind bei Bau- und Sanierungsvorhaben regelmäßig erforderlich.

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🕊️

Schwarzstorch

In den störungsarmen, gewässerreichen Wäldern des Peenetals und der Ueckermünder Heide brütet der Schwarzstorch. Ruhezonen um Horste und der Erhalt naturnaher Waldbäche sind hier zentrale Schutzanliegen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⚡

Energiestandort Lubmin

Der Standort Lubmin bei Greifswald ist ein zentraler Anlandungs- und Energiestandort mit Gasinfrastruktur und Planungen für Wasserstoff. Neue Anlagen, Leitungen und Hafenausbauten erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

🔌

Netzanbindung und Stromtrassen

Die Anlandung von Offshore-Windstrom, neue Kabeltrassen und Umspannwerke der Übertragungsnetzbetreiber führen zu Eingriffen in Boden, Gewässer und Gehölzbestände, die über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind.

🌬️

Wind- und Solarenergie

Onshore-Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Konversionsstandorten lösen Kompensations- und Artenschutzpflichten aus, unter anderem FCS-Maßnahmen für See- und Schreiadler sowie Rotmilan.

🏖️

Tourismus, Siedlung und Verkehr

Ferien- und Wohnbauvorhaben auf Usedom und im Umland Greifswalds sowie der Ausbau von Straßen (A20, Ortsumgehungen) erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Flächeneigentümer können hier als Anbieter von Ökokontoflächen profitieren.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Der Kreis umfasst drei BfN-Naturräume: das Mecklenburgisch-Vorpommersche Küstengebiet (D01) an der Ostsee mit Bodden und Usedom, das Nordostmecklenburgische Tiefland mit Oderhaffgebiet (D02) um Anklam, Ueckermünde und das Stettiner Haff sowie das Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte (D03) im Süden. Für die Kompensation ist die Naturraumzuordnung des Eingriffs maßgeblich.
Kompensationsbedarf wird nach der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE) ermittelt. Maßnahmen können vorab als Ökokonto nach der Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V) angelegt und behördlich anerkannt werden. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die gesamte Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald. Die Behörde prüft Eingriffe, Kompensationskonzepte und Ökokonten. greeNature koordiniert die Abstimmung von der Maßnahmenplanung bis zur Anerkennung vollständig für Sie.
Prägend sind Moorwiedervernässung im Peenetal und an den Haffküsten, Extensivierung von Feucht- und Salzgrasland, die Renaturierung von Peene, Uecker und Randow sowie die Anlage von Söllen und Kleingewässern für Amphibien. In der Ackerlandschaft ergänzen Hecken und Waldrandaufwertungen den Biotopverbund.
Ja. Greifswalder Bodden, Peenetal, Peenemündung und Galenbecker See sind FFH- und EU-Vogelschutzgebiete des Netzes Natura 2000. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG mit CEF- oder FCS-Maßnahmen auslösen. greeNature bewertet die Anforderungen frühzeitig im Verfahren.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Niedermoore, feuchte Grünländer an Peene und Bodden sowie söllreiche Ackerflächen mit Potenzial für Kleingewässer. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkanntes Ökokonto nach der ÖkoKtoVO M-V.
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