
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Behördlich anerkannte Ökopunkte aus Ökokonto-Maßnahmen für Eingriffe im Landkreis Vorpommern-Greifswald. greeNature begleitet Vorhabenträger, Kommunen und Flächeneigentümer bundesweit bei der Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, der Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE), von der Flächensuche über die Maßnahmenplanung bis zur behördlichen Anerkennung.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald im Überblick
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt im äußersten Nordosten Deutschlands zwischen der Ostseeküste im Norden und der Grenze zu Polen im Osten. Mit rund 3.946 km² ist er der flächengrößte Landkreis Mecklenburg-Vorpommerns und einer der größten Deutschlands. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Mecklenburg-Vorpommern gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, zuständig ist unmittelbar die Kreisverwaltung.
Landschaftlich prägen eiszeitlich geformte Jungmoränen, weite Grundmoränenplatten und flache Küstenniederungen das Kreisgebiet. Charakteristisch sind die Bodden und Haffe der Ostsee, die Insel Usedom mit ihren Dünen- und Steilküsten, das ausgedehnte Niedermoor der Peenetalniederung sowie die Binnendünen und Kiefernwälder der Ueckermünder Heide am Stettiner Haff.
Ökologisch ist die Region von europäischem Rang. Der Greifswalder Bodden, die Peenemündung, das Peenetal und der Galenbecker See sind als FFH- und EU-Vogelschutzgebiete Teil des Netzes Natura 2000. Drei Naturparke (Insel Usedom, Am Stettiner Haff und Flusslandschaft Peenetal) sichern großflächige Küsten-, Moor- und Waldlandschaften, in denen Wiedervernässung und extensive Grünlandnutzung eine besondere Rolle spielen.
Wirtschaftlich stützt sich der Kreis auf Tourismus (insbesondere auf Usedom), Land- und Forstwirtschaft, Wissenschaft in Greifswald sowie zunehmend auf die Energiewirtschaft rund um den Standort Lubmin. Energieinfrastruktur, der Ausbau der Wind- und Solarenergie, Netzanbindungen sowie Verkehrs- und Siedlungsvorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung aus, der über Ökokonten nach der ÖkoKtoVO M-V gedeckt werden kann.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Greifswalder Bodden und Peenemündung, FFH- und EU-Vogelschutzgebiet an der Ostsee
- Flusslandschaft Peenetal, einer der naturnächsten Tieflandflüsse Norddeutschlands mit großflächigen Niedermooren
- Naturpark Insel Usedom mit Küsten-, Dünen- und Boddenlandschaften
- Naturpark Am Stettiner Haff und Ueckermünder Heide, ausgedehnte Binnendünen- und Kiefernwaldgebiete
- Galenbecker See, bedeutendes Rast- und Brutgebiet für Wasser- und Watvögel
- Salzgrasländer und Küstenüberflutungsmoore entlang der Boddenküste
- 48 Naturschutzgebiete im Kreisgebiet
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und begleitet Vorhaben in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Wir kennen die Anforderungen der Ökokontoverordnung M-V und der Hinweise zur Eingriffsregelung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Greifswald sowie die naturschutzfachlichen Schwerpunkte der Region, von der Moorwiedervernässung im Peenetal über die Pflege der Salzgrasländer an der Boddenküste bis zur Anlage von Kleingewässern in der Ackerlandschaft.
Typische Maßnahmen im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Moorwiedervernässung
Wiedervernässung entwässerter Nieder- und Küstenüberflutungsmoore im Peenetal und an den Haffküsten. Solche Maßnahmen verbinden Biotopentwicklung, Wasserrückhalt und Klimaschutz und lassen sich als hochwertige Kompensation und teils als Paludikultur umsetzen.
Grünland-Extensivierung und Salzgrasland
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Salzgrasland entlang von Peene, Bodden und Haff, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und für rastende Wat- und Wasservögel.
Fließgewässerrenaturierung
Rückbau von Verrohrungen und Sohlbefestigungen, Anbindung von Altarmen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Peene, Uecker, Randow und ihren Nebengewässern zur Aufwertung der Gewässerlebensräume.
Waldumbau und Erstaufforstung
Entwicklung standortgerechter Laubmisch- und Auwälder sowie strukturreicher Waldränder, auch auf den ärmeren Sandstandorten der Ueckermünder Heide, zur Stabilisierung des Biotopverbunds.
Kleingewässer und Sölle
Neuanlage und Sanierung von Söllen und Kleingewässern in der Agrarlandschaft als CEF-Maßnahmen für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien nach § 44 BNatSchG.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Feldhecken, Knicks und Saumstrukturen in der ausgeräumten Ackerflur, Trittsteinbiotope für Feldvögel, Reptilien und Insekten zwischen Küste, Moor und Seenplatte.
Geschützte Arten im Ostseeküste, Peenetal und Stettiner Haff
See- und Schreiadler
Der Greifswalder Bodden und die Wälder des Peenetals gehören zu den wichtigsten Brutgebieten von Seeadler und Schreiadler in Deutschland. Bei Windenergie- und Infrastrukturvorhaben stehen Horstschutz und FCS-Maßnahmen im Vordergrund.
Kranich und Wiesenbrüter
Feuchtgrünland, Moore und Boddenwiesen sind Rast- und Brutgebiet für Kranich, Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Typische Maßnahmen sind Grünlandextensivierung, Blänken und Flutmulden.
Mehr zur Art ›Rotbauchunke und Amphibien
Die soll- und kleingewässerreiche Landschaft ist ein Verbreitungsschwerpunkt der Rotbauchunke. Anlage und Sanierung besonnter Kleingewässer sind häufige CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Sölle und Kleingewässer der Grund- und Endmoränenlandschaft. Vernetzte Laichgewässer mit Landlebensräumen sichern seinen Erhaltungszustand.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alte Buchen- und Auwälder, Alleen und Gebäude bieten Quartiere für Großes Mausohr, Abendsegler und weitere Arten. Quartierschutz und Ersatzquartiere sind bei Bau- und Sanierungsvorhaben regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
In den störungsarmen, gewässerreichen Wäldern des Peenetals und der Ueckermünder Heide brütet der Schwarzstorch. Ruhezonen um Horste und der Erhalt naturnaher Waldbäche sind hier zentrale Schutzanliegen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Energiestandort Lubmin
Der Standort Lubmin bei Greifswald ist ein zentraler Anlandungs- und Energiestandort mit Gasinfrastruktur und Planungen für Wasserstoff. Neue Anlagen, Leitungen und Hafenausbauten erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.
Netzanbindung und Stromtrassen
Die Anlandung von Offshore-Windstrom, neue Kabeltrassen und Umspannwerke der Übertragungsnetzbetreiber führen zu Eingriffen in Boden, Gewässer und Gehölzbestände, die über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind.
Wind- und Solarenergie
Onshore-Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Konversionsstandorten lösen Kompensations- und Artenschutzpflichten aus, unter anderem FCS-Maßnahmen für See- und Schreiadler sowie Rotmilan.
Tourismus, Siedlung und Verkehr
Ferien- und Wohnbauvorhaben auf Usedom und im Umland Greifswalds sowie der Ausbau von Straßen (A20, Ortsumgehungen) erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Flächeneigentümer können hier als Anbieter von Ökokontoflächen profitieren.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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