
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Schwerin
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der Landeshauptstadt Schwerin, bewertet nach den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE 2018) und der Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖkoKtoVO M-V). greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Ihre Kompensation zwischen Schweriner See und Westmecklenburgischem Seenhügelland von der Bewertung bis zur anerkannten Maßnahme.
Die Stadt Schwerin im Überblick
Schwerin ist die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns und als kreisfreie Stadt vollständig vom Landkreis Ludwigslust-Parchim umschlossen, im Nordwesten grenzt das Stadtgebiet an den Landkreis Nordwestmecklenburg. Mit rund 98.600 Einwohnern ist Schwerin die kleinste Landeshauptstadt Deutschlands. Prägend ist die Lage inmitten der Schweriner Seenlandschaft mit dem Schweriner See, der zu den größten Seen Norddeutschlands zählt, und einem dichten Netz weiterer Seen, Bäche und Feuchtgebiete.
Naturräumlich gehört das Stadtgebiet zum Westmecklenburgischen Seenhügelland und damit zur BfN-Großlandschaft D05 (Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland). Die eiszeitlich geformte Landschaft aus Grundmoränen, Rinnenseen und Niederungen schafft ein Mosaik aus Wasserflächen, Wald, Grünland und städtisch geprägten Räumen, das gute Voraussetzungen für wirksame Aufwertungsmaßnahmen bietet.
Ökologisch bedeutsam sind vor allem die Gewässer. Das EU-Vogelschutzgebiet Schweriner Seen (DE 2235-402) umfasst Schweriner Innen- und Außensee, den Ziegelaußensee sowie umliegende Flächen und ist ein wichtiger Baustein des Natura-2000-Netzes. Auf der Insel Kaninchenwerder besteht mit dem Naturschutzgebiet Kaninchenwerder und Großer Stein eine der ältesten Schutzgebietsausweisungen der Region. Diese Gebiete sind bei Vorhaben in ihrem Umfeld naturschutzfachlich sorgfältig zu berücksichtigen.
Als Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Verdichtungsraum entwickelt sich Schwerin baulich fortlaufend weiter. Wohnbau in den Ortsteilen, Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld von Görries und Sacktannen sowie Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der ÖkoKtoVO M-V zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D04 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- EU-Vogelschutzgebiet Schweriner Seen (DE 2235-402) mit Schweriner Innen- und Außensee, Ziegelaußensee und umliegenden Flächen
- Schweriner See, einer der größten Seen Norddeutschlands, mit dem Schloss- und Seengebiet im Stadtzentrum
- Naturschutzgebiet Kaninchenwerder und Großer Stein, eine der ältesten Schutzgebietsausweisungen der Region (1939)
- Landschaftsschutzgebiete rund um Innensee und Ziegelaußensee sowie den Schweriner Außensee
- Verdichtungsraum mit hohem Anteil an Seen- und Uferflächen mitten im Stadtgebiet
- Naturnahe Uferbereiche, Bruchwälder und Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Greifvögel
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit den Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern vertraut. In Schwerin stimmen wir Maßnahmen mit der Fachgruppe Naturschutz und Landschaftspflege der Landeshauptstadt als unterer Naturschutzbehörde ab und richten Bewertung, Ökokontoführung und Maßnahmenplanung konsequent an den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE 2018) und der Ökokontoverordnung M-V aus. Die Nähe der Vorhaben zu den Schweriner Seen und dem EU-Vogelschutzgebiet berücksichtigen wir von der ersten Standortprüfung an.
Typische Maßnahmen in der Stadt Schwerin
Seeufer- und Gewässerrenaturierung
Rückbau von Uferbefestigungen, Entwicklung naturnaher Flachwasser- und Röhrichtzonen an Schweriner See, Ziegelsee und den städtischen Bächen. So entstehen Laichhabitate für Fische und Lebensraum für Eisvogel und Wasservögel.
Entsiegelung und Flächenrückbau
Rückbau versiegelter und untergenutzter Flächen im Stadtraum und im Umfeld von Gewerbestandorten, Wiederherstellung durchlässiger, begrünter Böden. Eine typische Maßnahme, um Eingriffe im Verdichtungsraum auszugleichen.
Grünland-Extensivierung im Umland
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland mit angepassten Mahdterminen. Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Bekassine in den Niederungen um die Schweriner Seen.
Waldumbau und Stadtwaldaufwertung
Entwicklung standortgerechter Laubmischwälder aus Eiche, Buche und Hainbuche, Anreicherung von Alt- und Totholz und Umbau strukturarmer Nadelforste in den stadtnahen Waldbeständen.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere an Gebäuden und in Alleen, Ersatzlaichgewässer für Amphibien sowie Sonn- und Versteckstrukturen für die Zauneidechse.
Hecken, Kleingewässer und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Kleingewässern in der Agrarlandschaft am Stadtrand. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und werten ausgeräumte Fluren als Trittsteinbiotope auf.
Geschützte Arten im Schweriner Seenlandschaft
See- und Greifvögel der Schweriner Seen
Auf Kaninchenwerder und im EU-Vogelschutzgebiet brüten Arten von europäischem Rang, darunter Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Rohrweihe. Erhalt und Beruhigung naturnaher Ufer- und Waldbereiche sichern diese Funktion.
Eisvogel
Naturnahe Steilufer und klare Fließ- und Stillgewässer bieten dem Eisvogel Brut- und Jagdhabitate. Modellierte Steilwände und strukturreiche Uferabschnitte sind typische CEF-Maßnahmen im Stadt- und Gewässerraum.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr nutzen Alleen, Parks und Gebäude als Quartier und Jagdgebiet. Bei Sanierungen und Abbruchvorhaben sind Ersatzquartiere eine häufige Ausgleichsmaßnahme.
Mehr zur Art ›Amphibien
Laubfrosch, Moorfrosch und Rotbauchunke besiedeln Kleingewässer und Feuchtsenken in der Seenlandschaft. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sind eine typische vorgezogene Maßnahme.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Bahndämme, Böschungen und offene Brachen im Stadtgebiet bieten der streng geschützten Zauneidechse Lebensraum. Sonn-, Eiablage- und Versteckstrukturen sind bei Bau- und Infrastrukturvorhaben regelmäßig gefragt.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch nutzt fischfreie, gut besonnte Kleingewässer im Umland. Anlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sichern den ökologischen Funktionserhalt.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbau und Stadtentwicklung
Neubaugebiete und Nachverdichtung in den Ortsteilen sowie die Weiterentwicklung des Verdichtungsraums erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen im Umland können als Flächenanbieter profitieren.
Gewerbe und Industrie
Ansiedlungen und Erweiterungen an den Gewerbe- und Industriestandorten im Umfeld von Görries und Sacktannen lösen durch Flächeninanspruchnahme und Versiegelung regelmäßig Kompensationsbedarf aus.
Verkehr und Infrastruktur
Straßen-, Brücken- und Leitungsvorhaben sowie der Ausbau von Schiene und Radverkehr im Stadtgebiet ziehen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG nach sich.
Energie und Netze
Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Umland, Fernwärme- und Netzausbau sowie Anlagen der Energiewende erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und im Einzelfall CEF-Maßnahmen für betroffene Arten.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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