Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Mecklenburg-Vorpommern · ÖkoKtoVO M-V
Naturraum D04

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Schwerin

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der Landeshauptstadt Schwerin, bewertet nach den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE 2018) und der Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖkoKtoVO M-V). greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Ihre Kompensation zwischen Schweriner See und Westmecklenburgischem Seenhügelland von der Bewertung bis zur anerkannten Maßnahme.

130,52
km² Stadtfläche
~98.600
Einwohner (kleinste Landeshauptstadt)
18
Ortsteile
D05
Naturraum Seenhügelland
1160
Stadtgründung (älteste Stadt M-V)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Schwerin im Überblick

Schwerin ist die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns und als kreisfreie Stadt vollständig vom Landkreis Ludwigslust-Parchim umschlossen, im Nordwesten grenzt das Stadtgebiet an den Landkreis Nordwestmecklenburg. Mit rund 98.600 Einwohnern ist Schwerin die kleinste Landeshauptstadt Deutschlands. Prägend ist die Lage inmitten der Schweriner Seenlandschaft mit dem Schweriner See, der zu den größten Seen Norddeutschlands zählt, und einem dichten Netz weiterer Seen, Bäche und Feuchtgebiete.

Naturräumlich gehört das Stadtgebiet zum Westmecklenburgischen Seenhügelland und damit zur BfN-Großlandschaft D05 (Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland). Die eiszeitlich geformte Landschaft aus Grundmoränen, Rinnenseen und Niederungen schafft ein Mosaik aus Wasserflächen, Wald, Grünland und städtisch geprägten Räumen, das gute Voraussetzungen für wirksame Aufwertungsmaßnahmen bietet.

Ökologisch bedeutsam sind vor allem die Gewässer. Das EU-Vogelschutzgebiet Schweriner Seen (DE 2235-402) umfasst Schweriner Innen- und Außensee, den Ziegelaußensee sowie umliegende Flächen und ist ein wichtiger Baustein des Natura-2000-Netzes. Auf der Insel Kaninchenwerder besteht mit dem Naturschutzgebiet Kaninchenwerder und Großer Stein eine der ältesten Schutzgebietsausweisungen der Region. Diese Gebiete sind bei Vorhaben in ihrem Umfeld naturschutzfachlich sorgfältig zu berücksichtigen.

Als Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Verdichtungsraum entwickelt sich Schwerin baulich fortlaufend weiter. Wohnbau in den Ortsteilen, Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld von Görries und Sacktannen sowie Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der ÖkoKtoVO M-V zu erbringen ist.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D04
Mecklenburgische Seenplatte
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📍 Stadtteile

Altstadt (KS)SchelfstadtPaulsstadtFeldstadtWerdervorstadtLankowWeststadtKrebsfördenGroßer DreeschMueßer HolzZippendorfMueßGörriesWickendorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • EU-Vogelschutzgebiet Schweriner Seen (DE 2235-402) mit Schweriner Innen- und Außensee, Ziegelaußensee und umliegenden Flächen
  • Schweriner See, einer der größten Seen Norddeutschlands, mit dem Schloss- und Seengebiet im Stadtzentrum
  • Naturschutzgebiet Kaninchenwerder und Großer Stein, eine der ältesten Schutzgebietsausweisungen der Region (1939)
  • Landschaftsschutzgebiete rund um Innensee und Ziegelaußensee sowie den Schweriner Außensee
  • Verdichtungsraum mit hohem Anteil an Seen- und Uferflächen mitten im Stadtgebiet
  • Naturnahe Uferbereiche, Bruchwälder und Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Greifvögel

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit den Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern vertraut. In Schwerin stimmen wir Maßnahmen mit der Fachgruppe Naturschutz und Landschaftspflege der Landeshauptstadt als unterer Naturschutzbehörde ab und richten Bewertung, Ökokontoführung und Maßnahmenplanung konsequent an den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE 2018) und der Ökokontoverordnung M-V aus. Die Nähe der Vorhaben zu den Schweriner Seen und dem EU-Vogelschutzgebiet berücksichtigen wir von der ersten Standortprüfung an.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Schwerin

🌊

Seeufer- und Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferbefestigungen, Entwicklung naturnaher Flachwasser- und Röhrichtzonen an Schweriner See, Ziegelsee und den städtischen Bächen. So entstehen Laichhabitate für Fische und Lebensraum für Eisvogel und Wasservögel.

🏗️

Entsiegelung und Flächenrückbau

Rückbau versiegelter und untergenutzter Flächen im Stadtraum und im Umfeld von Gewerbestandorten, Wiederherstellung durchlässiger, begrünter Böden. Eine typische Maßnahme, um Eingriffe im Verdichtungsraum auszugleichen.

🌾

Grünland-Extensivierung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland mit angepassten Mahdterminen. Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Bekassine in den Niederungen um die Schweriner Seen.

🌳

Waldumbau und Stadtwaldaufwertung

Entwicklung standortgerechter Laubmischwälder aus Eiche, Buche und Hainbuche, Anreicherung von Alt- und Totholz und Umbau strukturarmer Nadelforste in den stadtnahen Waldbeständen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere an Gebäuden und in Alleen, Ersatzlaichgewässer für Amphibien sowie Sonn- und Versteckstrukturen für die Zauneidechse.

🌿

Hecken, Kleingewässer und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Kleingewässern in der Agrarlandschaft am Stadtrand. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und werten ausgeräumte Fluren als Trittsteinbiotope auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Schweriner Seenlandschaft

🦅

See- und Greifvögel der Schweriner Seen

Auf Kaninchenwerder und im EU-Vogelschutzgebiet brüten Arten von europäischem Rang, darunter Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Rohrweihe. Erhalt und Beruhigung naturnaher Ufer- und Waldbereiche sichern diese Funktion.

🐦

Eisvogel

Naturnahe Steilufer und klare Fließ- und Stillgewässer bieten dem Eisvogel Brut- und Jagdhabitate. Modellierte Steilwände und strukturreiche Uferabschnitte sind typische CEF-Maßnahmen im Stadt- und Gewässerraum.

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🦇

Fledermäuse

Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr nutzen Alleen, Parks und Gebäude als Quartier und Jagdgebiet. Bei Sanierungen und Abbruchvorhaben sind Ersatzquartiere eine häufige Ausgleichsmaßnahme.

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🐸

Amphibien

Laubfrosch, Moorfrosch und Rotbauchunke besiedeln Kleingewässer und Feuchtsenken in der Seenlandschaft. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sind eine typische vorgezogene Maßnahme.

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🦎

Zauneidechse

Bahndämme, Böschungen und offene Brachen im Stadtgebiet bieten der streng geschützten Zauneidechse Lebensraum. Sonn-, Eiablage- und Versteckstrukturen sind bei Bau- und Infrastrukturvorhaben regelmäßig gefragt.

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🦎

Kammmolch

Der nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch nutzt fischfreie, gut besonnte Kleingewässer im Umland. Anlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sichern den ökologischen Funktionserhalt.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Stadtentwicklung

Neubaugebiete und Nachverdichtung in den Ortsteilen sowie die Weiterentwicklung des Verdichtungsraums erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen im Umland können als Flächenanbieter profitieren.

🏭

Gewerbe und Industrie

Ansiedlungen und Erweiterungen an den Gewerbe- und Industriestandorten im Umfeld von Görries und Sacktannen lösen durch Flächeninanspruchnahme und Versiegelung regelmäßig Kompensationsbedarf aus.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Straßen-, Brücken- und Leitungsvorhaben sowie der Ausbau von Schiene und Radverkehr im Stadtgebiet ziehen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG nach sich.

⚡

Energie und Netze

Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Umland, Fernwärme- und Netzausbau sowie Anlagen der Energiewende erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und im Einzelfall CEF-Maßnahmen für betroffene Arten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Schwerin

Das Stadtgebiet gehört zum Westmecklenburgischen Seenhügelland und damit zur BfN-Großlandschaft D05 (Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland). Für die Kompensation ist die genaue naturräumliche und biotoptypenbezogene Einordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
Grundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Eingriff und Ausgleich werden über das Biotopwertverfahren der Hinweise zur Eingriffsregelung (HzE 2018) des LUNG bewertet. Vorgezogene Aufwertungen lassen sich über ein Ökokonto bevorraten und nach Anerkennung in Ökopunkten führen. Bevorratung, Anerkennung und die anerkannten Flächenagenturen regelt die Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V).
Untere Naturschutzbehörde ist die Landeshauptstadt Schwerin mit der Fachgruppe Naturschutz und Landschaftspflege, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin. Fachliche Grundlagen und das Kompensationsverzeichnis stellt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) bereit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Im urban und seenreich geprägten Raum sind häufige Maßnahmen die Renaturierung von Seeufern und Gewässern, Entsiegelung und Flächenrückbau, Grünland-Extensivierung im Umland, Waldumbau in stadtnahen Beständen sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Amphibien, Zauneidechse und Kammmolch.
Ja. Das EU-Vogelschutzgebiet Schweriner Seen (DE 2235-402) und angrenzende Schutzgebiete stellen besondere Anforderungen. Vorhaben in ihrem Umfeld können eine Verträglichkeitsprüfung und bei Betroffenheit streng geschützter Arten vorgezogene Maßnahmen (CEF) nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature prüft die Betroffenheit und plant die erforderlichen Maßnahmen.
Ja. Geeignet sind vor allem Uferbereiche und Feuchtsenken, intensiv genutztes Grünland und Ackerflächen im Umland sowie entwicklungsfähige Waldbestände. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring sowie die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
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