
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Rostock
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation in der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock, geplant nach der Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung des LUNG.
Die Stadt Rostock im Überblick
Rostock ist die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und liegt als kreisfreie Hanse- und Universitätsstadt beidseits der Unterwarnow, dort wo der Fluss als Ästuar in die Ostsee mündet. Das Stadtgebiet wird auf der Landseite vollständig vom Landkreis Rostock umschlossen. Mecklenburg-Vorpommern gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, die Stadt ist unmittelbar dem Land nachgeordnet und nimmt als kreisfreie Stadt die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.
Landschaftlich gehört Rostock überwiegend zur Mecklenburg-Vorpommerschen Ostseeküste (Naturraum D01), mit Sandstränden, Dünen und Steilufern zwischen Warnemünde und Markgrafenheide sowie dem weiten Ästuar von Unterwarnow und Breitling. Nordöstlich der Stadt erstreckt sich die Rostocker Heide, mit rund 6.000 Hektar der größte zusammenhängende Küstenwald Deutschlands. Das südliche Umland leitet in die welligen Ostmecklenburg-Vorpommerschen Lehmplatten (Naturraum D02) über.
Ökologisch ist der Raum von der eiszeitlich geprägten Jungmoränenlandschaft bestimmt, mit Grundmoränenplatten, Niedermooren, Söllen und naturnahen Bachtälern. Prägend sind das Warnow-Ästuar, die Küstenüberflutungsmoore und die Moore der Rostocker Heide. Große Teile stehen unter dem Schutz der FFH- und der EU-Vogelschutzrichtlinie oder sind als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete gesichert.
Die Wirtschaft ist von Hafen, maritimer Industrie, Wissenschaft und Tourismus geprägt. Der Überseehafen, der Ausbau von Wohnquartieren, Gewerbe- und Verkehrsflächen sowie Vorhaben der Energiewende erzeugen regelmäßig Eingriffe, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖkoKtoVO M-V) zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D01 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Rostocker Heide, mit rund 6.000 Hektar größter zusammenhängender Küstenwald Deutschlands, seit 1252 im Eigentum der Stadt, Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet Wälder und Moore der Rostocker Heide
- NSG Heiligensee und Hütelmoor, Küstenüberflutungsmoor mit wiederhergestelltem Wasserhaushalt und offener Anbindung an die Ostsee
- NSG Radelsee und NSG Schnatermann als Wald-, Moor- und Gewässerlebensräume innerhalb der Rostocker Heide
- NSG Stoltera westlich von Warnemünde, aktive Steilküste aus Geschiebemergel mit Küstendynamik
- Unterwarnow und Breitling, Ästuar der Warnow mit Röhrichten und Flachwasserzonen, bedeutendes Rast- und Brutgebiet für Wasservögel
- Sölle und Kleingewässer der Jungmoränenlandschaft als Laichgewässer und Trittsteinbiotope im Stadtumland
- Ostseeküste mit Stränden, Dünen und Küstenschutzwäldern zwischen Warnemünde, Diedrichshagen und Markgrafenheide
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern. Wir arbeiten mit den Vorgaben der Ökokontoverordnung (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE) des LUNG, kennen die Praxis der unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Rostock und die naturschutzfachlichen Besonderheiten von Küste, Warnow-Ästuar und Rostocker Heide. So lassen sich Ausgleichsflächen und Ökopunkte für Vorhaben im dicht bebauten Stadtgebiet und im Umland rechtssicher zuordnen.
Typische Maßnahmen in der Stadt Rostock
Entsiegelung
Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Hafen-, Gewerbe- und Verkehrsflächen im Stadtgebiet. Versiegelte Böden werden aufgebrochen, wieder durchwurzelbar hergestellt und begrünt. Das verbessert Bodenfunktionen, Versickerung und Stadtklima und ist als Ausgleich nach der Eingriffsregelung anrechenbar.
Moorwiedervernässung
Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in Küstenüberflutungs- und Niedermooren wie im Umfeld des Hütelmoors und der Warnowniederung. Wiedervernässte Moore sichern seltene Lebensräume, halten Wasser zurück und binden Kohlenstoff.
Gewässer- und Auenrenaturierung
Wiederherstellung der Durchgängigkeit, naturnahe Uferausformung und Anbindung von Auen an Warnow und Stadtbäche. So entstehen Steilufer, Flachwasser und Röhrichte als Lebensraum für Fische, Eisvogel und Amphibien.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen im Stadtumland in artenreiches Feucht- und Salzgrünland entlang der Küste und in den Flussniederungen, als Lebensraum für Wiesenbrüter und Rastvögel.
Küstenwald und Waldumbau
Waldrandgestaltung sowie Umbau von Nadelforsten zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern in der Rostocker Heide, ergänzt um Alt- und Totholzstrukturen als Habitat für Fledermäuse und Höhlenbrüter.
Artenschutz CEF/FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Arten, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, Habitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Brachen sowie Laichgewässer für Amphibien, geplant nach § 44 BNatSchG.
Geschützte Arten im Hanse- und Universitätsstadt an Unterwarnow und Ostseeküste
Fledermäuse
Die Wälder der Rostocker Heide, alte Gebäude und Kellergewölbe der Innenstadt sowie Alleen bieten Quartiere und Jagdreviere für mehrere streng geschützte Fledermausarten. Bei Eingriffen in Quartiere sind Ersatzquartiere und Habitatbäume als CEF-Maßnahmen typisch.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Bahndämme, Böschungen, Dünen und Brachflächen im Stadtgebiet sind Lebensraum der Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Sie zählt bei Bau- und Infrastrukturvorhaben zu den häufigsten Zielarten der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.
Mehr zur Art ›Amphibien der Sölle und Moore
Sölle, Küstenüberflutungsmoore und Kleingewässer beherbergen Rotbauchunke, Moorfrosch und Erdkröte. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer sind bewährte Ausgleichsmaßnahmen im Stadtumland.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Kleingewässer und Sölle der Jungmoränenlandschaft. Für ihn werden Laichgewässer und strukturreiche Landlebensräume als CEF-Maßnahmen hergestellt.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An naturnahen Abschnitten der Warnow und ihrer Nebengewässer brütet der Eisvogel in Steilufern. Uferabbrüche, Steilwände und die Renaturierung von Gewässerabschnitten fördern seine Bestände.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenvögel
Feucht- und Küstengrünland in den Warnowniederungen sind Brut- und Rastlebensraum für den Kiebitz und weitere Wiesenvögel. Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland verbessern hier die Lebensraumqualität.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnungsbau und Stadtentwicklung
Rostock wächst, neue Wohnquartiere und die Nachverdichtung in Stadtteilen wie Südstadt, Toitenwinkel und im Warnowufer-Bereich lösen naturschutzrechtliche Ausgleichspflichten aus. greeNature stellt passende Ökopunkte und Ausgleichsflächen bereit.
Überseehafen und maritime Wirtschaft
Der Rostocker Überseehafen und die maritime Industrie erweitern Flächen für Umschlag, Logistik und die Fertigung von Komponenten der Offshore-Windenergie. Solche Vorhaben erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf, unter anderem durch Entsiegelung und Küstenlebensraum-Maßnahmen.
Verkehrsinfrastruktur
Ausbau und Erneuerung von Straßen, Brücken über die Warnow, Rad- und Schienenverbindungen sowie die Anbindung an die Autobahnen A19 und A20 im Umland führen zu Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung.
Gewerbe und Wissenschaft
Universität, Universitätsmedizin und Life-Science-Standorte sowie neue Gewerbe- und Forschungsflächen benötigen bei Flächeninanspruchnahme naturschutzrechtliche Kompensation und CEF-Maßnahmen für betroffene Arten.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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