
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Nordwestmecklenburg
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Vorhaben im Landkreis Nordwestmecklenburg. greeNature solutions begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokontoverordnung M-V, von der Bedarfsanalyse bis zur Abnahme.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg im Überblick
Der Landkreis Nordwestmecklenburg liegt im äußersten Nordwesten von Mecklenburg-Vorpommern an der Ostsee und gehört zur Planungsregion Westmecklenburg. Kreisstadt ist die Hansestadt Wismar an der Wismarbucht. Da Mecklenburg-Vorpommern keine Regierungsbezirke führt, ist der Landkreis unmittelbar der Landesverwaltung zugeordnet. Prägend sind die Ostseeküste mit der Insel Poel und dem Klützer Winkel sowie die weiten Grundmoränenplatten des Binnenlandes.
Geologisch ist der Kreis von der Weichsel-Eiszeit geformt. Über flachwelligen Grundmoränenplatten mit fruchtbaren Lehmböden liegen zahlreiche Sölle (eiszeitliche Kleingewässer), während die Küste zwischen Trave- und Warnowmündung als Ausgleichsküste mit Steilufern, Strandwällen, Nehrungen und Boddengewässern ausgebildet ist. Im Südosten reicht die Sternberger Seenlandschaft als Teil der Mecklenburgischen Seenplatte in den Landkreis hinein.
Ökologisch herausragend ist das Gebiet Wismarbucht und Salzhaff, seit 1993 EU-Vogelschutzgebiet und seit den 2000er Jahren FFH-Gebiet im europäischen Netz Natura 2000, mit einer Gesamtfläche von rund 42.500 Hektar. Salzgrünland, Flachwasserzonen und die vorgelagerten Inseln sind Rast-, Brut- und Überwinterungsgebiete für Wat- und Wasservögel von internationaler Bedeutung.
Die Wirtschaft wird vom Seehafen Wismar mit einem der größten Holzumschlagcluster an der Ostsee, von Holz- und Ernährungsindustrie, dem ehemaligen Werftgelände, von Landwirtschaft und Küstentourismus getragen. Autobahnkreuz Wismar (A14/A20), Windenergie, Photovoltaik und die Gewerbeansiedlungen im östlichen Umland von Lübeck erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Ökokontoverordnung M-V.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D04 ›
Zum Naturraum D01 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet Wismarbucht und Salzhaff (DE 1934-401, DE 1934-302), rund 42.500 ha
- Ostseeküste mit Insel Poel, Halbinsel Wustrow und Klützer Winkel, Steilufer und Strandwälle
- Salzhaff und Küstensalzgrünland, Rastgebiet für Zug- und Wasservögel von internationaler Bedeutung
- Sternberger Seenlandschaft im Südosten als Teil der Mecklenburgischen Seenplatte
- Fließgewässer Stepenitz, Radegast und Maurine mit teilweise naturnahen Abschnitten
- Grundmoränenplatten mit eingestreuten Söllen als Laichgewässer für Amphibien
- Landschaftsprägende Alleen und Gutsparks, geschützt nach dem Alleenschutz des Landesrechts
✅ greeNature vor Ort
greeNature solutions arbeitet bundesweit. In Mecklenburg-Vorpommern richten wir Kompensation konsequent an der Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE) aus. Maßnahmen stimmen wir mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Grevesmühlen sowie dem StALU Westmecklenburg ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten von Küste, Seenland und Grundmoräne aus der Projektpraxis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Nordwestmecklenburg
Küstensalzgrünland
Wiedervernässung und extensive Beweidung von Salzgrünland an Wismarbucht und Salzhaff, Sicherung von Brut- und Rasthabitaten für Watvögel und Wiederherstellung des natürlichen Salzwassereinflusses.
Fließgewässerrenaturierung
Rückbau von Verrohrungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederherstellung durchgängiger Abschnitte an Stepenitz, Radegast und Maurine, Lebensraum für Eisvogel und wandernde Fischarten.
Wiesenbrüterschutz
Extensivierung und Vernässung von Feuchtgrünland, angepasste Mahdtermine und Prädatorenmanagement zugunsten von Kiebitz und weiteren Wiesenbrütern in den küstennahen Niederungen.
Sölle & Kleingewässer
Entschlammung und Neuanlage von Söllen in der Ackerlandschaft der Grundmoräne, Vernetzung von Laichgewässern für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien als CEF-Maßnahmen.
Alleen, Knicks & Gutsparks
Ergänzung und Pflege landschaftsprägender Alleen, Feldhecken und Gutsparks als Biotopverbund und Quartier- sowie Jagdlebensraum für Fledermäuse und Gehölzbrüter.
Niedermoor-Wiedervernässung
Anhebung der Wasserstände in entwässerten Niedermooren zur Wiederherstellung von Moorlebensräumen, mit Kompensationswirkung nach ÖkoKtoVO M-V und positivem Klimaeffekt.
Geschützte Arten im Wismarbucht, Klützer Winkel und Westmecklenburg
Küsten- und Rastvögel der Wismarbucht
Salzhaff und Flachwasserzonen sind Rast- und Überwinterungsgebiete von internationaler Bedeutung für Wat- und Wasservögel wie Säbelschnäbler, Seeschwalben, Bergente und Meeresenten. Störungsarme Küstenzonen sind zentrales Schutzgut bei Vorhaben im Küstenraum.
Kiebitz & Wiesenbrüter
Feuchtgrünland und Küstenniederungen beherbergen Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Extensivierung, Vernässung und angepasste Nutzung sind typische Maßnahmen, um Bruterfolge im artenschutzrechtlichen Sinne des § 44 BNatSchG zu sichern.
Mehr zur Art ›Rotbauchunke & Amphibien
Die Grundmoräne mit ihren Söllen ist ein Schwerpunktvorkommen der Rotbauchunke, dazu Laubfrosch und Erdkröte. Neuanlage und Vernetzung von Kleingewässern zählen zu den wirksamsten CEF-Maßnahmen der Region.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Sölle und Kleingewässer. Er ist häufige Zielart bei Eingriffen in der Ackerlandschaft und erfordert vorgezogene Ausgleichsgewässer.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Alleen & Gutsanlagen
Großes Mausohr, Breitflügel- und Wasserfledermaus nutzen Alleen, Gutsparks und alte Gebäude als Quartier und Leitlinie. Quartiersicherung und Erhalt von Flugstraßen sind bei Bau- und Straßenprojekten regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Stepenitz & Maurine
Naturnahe Uferabschnitte der Fließgewässer bieten dem Eisvogel Brutwände und Nahrungsreviere. Steilwandmodellierung und Uferrenaturierung sind bewährte Kompensationsmaßnahmen an den Kreisgewässern.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Seehafen & Holzindustrie Wismar
Der Seehafen Wismar zählt zu den größten Holzumschlagplätzen der Ostsee. Hafenerweiterungen, Ansiedlungen der Holz- und Ernährungsindustrie sowie die Nachnutzung des früheren Werftgeländes lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Verkehrsinfrastruktur
Das Autobahnkreuz Wismar (A14/A20), der Anschluss Richtung A24, Ortsumgehungen und der Bahnknoten Bad Kleinen erzeugen bei Aus- und Neubau naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf, häufig mit Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse und Amphibien.
Erneuerbare Energien
Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Grundmoränenstandorten erfordern Kompensation und, bei betroffenen Brut- und Zugvogelvorkommen, FCS-Maßnahmen im Sinne des Artenschutzrechts.
Gewerbe & Siedlung im Lübecker Umland
Gewerbeansiedlungen in Selmsdorf, Lüdersdorf, Dassow und Schönberg im östlichen Einzugsgebiet von Lübeck sowie Wohnbauentwicklung in Wismar und Grevesmühlen begründen Eingriffe, für die Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereitgestellt werden können.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Nordwestmecklenburg
Ökopunkte im Landkreis Nordwestmecklenburg anfragen
Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Nordwestmecklenburg.