Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Mecklenburg-Vorpommern · ÖkoKtoVO M-V
Naturraum D04 · D01

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Nordwestmecklenburg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Vorhaben im Landkreis Nordwestmecklenburg. greeNature solutions begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokontoverordnung M-V, von der Bedarfsanalyse bis zur Abnahme.

2.127
km² Kreisfläche
~156k
Einwohner
83
Gemeinden
d04/d05
Naturräume
~42.500 ha
Natura 2000 Wismarbucht & Salzhaff
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Nordwestmecklenburg im Überblick

Der Landkreis Nordwestmecklenburg liegt im äußersten Nordwesten von Mecklenburg-Vorpommern an der Ostsee und gehört zur Planungsregion Westmecklenburg. Kreisstadt ist die Hansestadt Wismar an der Wismarbucht. Da Mecklenburg-Vorpommern keine Regierungsbezirke führt, ist der Landkreis unmittelbar der Landesverwaltung zugeordnet. Prägend sind die Ostseeküste mit der Insel Poel und dem Klützer Winkel sowie die weiten Grundmoränenplatten des Binnenlandes.

Geologisch ist der Kreis von der Weichsel-Eiszeit geformt. Über flachwelligen Grundmoränenplatten mit fruchtbaren Lehmböden liegen zahlreiche Sölle (eiszeitliche Kleingewässer), während die Küste zwischen Trave- und Warnowmündung als Ausgleichsküste mit Steilufern, Strandwällen, Nehrungen und Boddengewässern ausgebildet ist. Im Südosten reicht die Sternberger Seenlandschaft als Teil der Mecklenburgischen Seenplatte in den Landkreis hinein.

Ökologisch herausragend ist das Gebiet Wismarbucht und Salzhaff, seit 1993 EU-Vogelschutzgebiet und seit den 2000er Jahren FFH-Gebiet im europäischen Netz Natura 2000, mit einer Gesamtfläche von rund 42.500 Hektar. Salzgrünland, Flachwasserzonen und die vorgelagerten Inseln sind Rast-, Brut- und Überwinterungsgebiete für Wat- und Wasservögel von internationaler Bedeutung.

Die Wirtschaft wird vom Seehafen Wismar mit einem der größten Holzumschlagcluster an der Ostsee, von Holz- und Ernährungsindustrie, dem ehemaligen Werftgelände, von Landwirtschaft und Küstentourismus getragen. Autobahnkreuz Wismar (A14/A20), Windenergie, Photovoltaik und die Gewerbeansiedlungen im östlichen Umland von Lübeck erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Ökokontoverordnung M-V.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D04
Mecklenburgische Seenplatte
Zum Naturraum D04 ›
D01
Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet
Zum Naturraum D01 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Wismar (KS)GrevesmühlenGadebuschRehnaSchönbergKlützNeuklosterWarinDassowInsel PoelOstseebad BoltenhagenLüdersdorfDorf MecklenburgBad Kleinen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet Wismarbucht und Salzhaff (DE 1934-401, DE 1934-302), rund 42.500 ha
  • Ostseeküste mit Insel Poel, Halbinsel Wustrow und Klützer Winkel, Steilufer und Strandwälle
  • Salzhaff und Küstensalzgrünland, Rastgebiet für Zug- und Wasservögel von internationaler Bedeutung
  • Sternberger Seenlandschaft im Südosten als Teil der Mecklenburgischen Seenplatte
  • Fließgewässer Stepenitz, Radegast und Maurine mit teilweise naturnahen Abschnitten
  • Grundmoränenplatten mit eingestreuten Söllen als Laichgewässer für Amphibien
  • Landschaftsprägende Alleen und Gutsparks, geschützt nach dem Alleenschutz des Landesrechts

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions arbeitet bundesweit. In Mecklenburg-Vorpommern richten wir Kompensation konsequent an der Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE) aus. Maßnahmen stimmen wir mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Grevesmühlen sowie dem StALU Westmecklenburg ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten von Küste, Seenland und Grundmoräne aus der Projektpraxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Nordwestmecklenburg

🌾

Küstensalzgrünland

Wiedervernässung und extensive Beweidung von Salzgrünland an Wismarbucht und Salzhaff, Sicherung von Brut- und Rasthabitaten für Watvögel und Wiederherstellung des natürlichen Salzwassereinflusses.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Verrohrungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederherstellung durchgängiger Abschnitte an Stepenitz, Radegast und Maurine, Lebensraum für Eisvogel und wandernde Fischarten.

🐦

Wiesenbrüterschutz

Extensivierung und Vernässung von Feuchtgrünland, angepasste Mahdtermine und Prädatorenmanagement zugunsten von Kiebitz und weiteren Wiesenbrütern in den küstennahen Niederungen.

🐸

Sölle & Kleingewässer

Entschlammung und Neuanlage von Söllen in der Ackerlandschaft der Grundmoräne, Vernetzung von Laichgewässern für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien als CEF-Maßnahmen.

🌳

Alleen, Knicks & Gutsparks

Ergänzung und Pflege landschaftsprägender Alleen, Feldhecken und Gutsparks als Biotopverbund und Quartier- sowie Jagdlebensraum für Fledermäuse und Gehölzbrüter.

🌱

Niedermoor-Wiedervernässung

Anhebung der Wasserstände in entwässerten Niedermooren zur Wiederherstellung von Moorlebensräumen, mit Kompensationswirkung nach ÖkoKtoVO M-V und positivem Klimaeffekt.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Wismarbucht, Klützer Winkel und Westmecklenburg

🦆

Küsten- und Rastvögel der Wismarbucht

Salzhaff und Flachwasserzonen sind Rast- und Überwinterungsgebiete von internationaler Bedeutung für Wat- und Wasservögel wie Säbelschnäbler, Seeschwalben, Bergente und Meeresenten. Störungsarme Küstenzonen sind zentrales Schutzgut bei Vorhaben im Küstenraum.

🐦

Kiebitz & Wiesenbrüter

Feuchtgrünland und Küstenniederungen beherbergen Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Extensivierung, Vernässung und angepasste Nutzung sind typische Maßnahmen, um Bruterfolge im artenschutzrechtlichen Sinne des § 44 BNatSchG zu sichern.

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🐸

Rotbauchunke & Amphibien

Die Grundmoräne mit ihren Söllen ist ein Schwerpunktvorkommen der Rotbauchunke, dazu Laubfrosch und Erdkröte. Neuanlage und Vernetzung von Kleingewässern zählen zu den wirksamsten CEF-Maßnahmen der Region.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Sölle und Kleingewässer. Er ist häufige Zielart bei Eingriffen in der Ackerlandschaft und erfordert vorgezogene Ausgleichsgewässer.

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🦇

Fledermäuse in Alleen & Gutsanlagen

Großes Mausohr, Breitflügel- und Wasserfledermaus nutzen Alleen, Gutsparks und alte Gebäude als Quartier und Leitlinie. Quartiersicherung und Erhalt von Flugstraßen sind bei Bau- und Straßenprojekten regelmäßig erforderlich.

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🐟

Eisvogel an Stepenitz & Maurine

Naturnahe Uferabschnitte der Fließgewässer bieten dem Eisvogel Brutwände und Nahrungsreviere. Steilwandmodellierung und Uferrenaturierung sind bewährte Kompensationsmaßnahmen an den Kreisgewässern.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⚓

Seehafen & Holzindustrie Wismar

Der Seehafen Wismar zählt zu den größten Holzumschlagplätzen der Ostsee. Hafenerweiterungen, Ansiedlungen der Holz- und Ernährungsindustrie sowie die Nachnutzung des früheren Werftgeländes lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Das Autobahnkreuz Wismar (A14/A20), der Anschluss Richtung A24, Ortsumgehungen und der Bahnknoten Bad Kleinen erzeugen bei Aus- und Neubau naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf, häufig mit Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse und Amphibien.

🌬️

Erneuerbare Energien

Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Grundmoränenstandorten erfordern Kompensation und, bei betroffenen Brut- und Zugvogelvorkommen, FCS-Maßnahmen im Sinne des Artenschutzrechts.

🏭

Gewerbe & Siedlung im Lübecker Umland

Gewerbeansiedlungen in Selmsdorf, Lüdersdorf, Dassow und Schönberg im östlichen Einzugsgebiet von Lübeck sowie Wohnbauentwicklung in Wismar und Grevesmühlen begründen Eingriffe, für die Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereitgestellt werden können.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RO
Landkreis Rostock
Östlicher Nachbar, Landkreis Rostock
LU
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Südlicher Nachbar, Westmecklenburg
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Nordwestmecklenburg

Der Landkreis gehört überwiegend zur Mecklenburg-Vorpommerschen Ostseeküste (BfN-Naturraum d04) mit Wismarbucht, Insel Poel und Klützer Winkel. Der Südosten reicht mit der Sternberger Seenlandschaft in die Mecklenburgische Seenplatte (d05) hinein. Die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs ist für die Bewertung nach der Eingriffsregelung maßgeblich, greeNature ordnet sie für Ihr Vorhaben ein.
In Mecklenburg-Vorpommern werden Kompensationsleistungen über Ökokonten nach der Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V) bevorratet und in Kompensationswerten bewertet. Grundlage der Bilanzierung sind die Hinweise zur Eingriffsregelung (HzE). greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Zuordnung geeigneter Flächen aus dem Portfolio, die Abstimmung mit der Behörde und die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen. Auf Landesebene wirkt das StALU Westmecklenburg mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet Wismarbucht und Salzhaff sind die Erhaltungsziele zu beachten. Bei möglicher Betroffenheit ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG erforderlich, ergänzt um die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG. greeNature bewertet die Betroffenheit und plant CEF- oder FCS-Maßnahmen, wo sie geboten sind.
Im Landkreis bewährt sind Wiedervernässung und Beweidung von Küstensalzgrünland, Renaturierung von Stepenitz, Radegast und Maurine, Neuanlage von Söllen für Rotbauchunke und Kammmolch, Wiesenbrüterschutz sowie die Sicherung von Alleen und Gutsparks als Fledermausquartiere und Biotopverbund.
Ja. Geeignet sind unter anderem Feuchtgrünland an der Küste, ackerbaulich genutzte Flächen mit Söllen sowie gewässernahe Standorte. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkanntes Ökokonto nach ÖkoKtoVO M-V.
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