
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Kompensation und Ökopunkte im Landkreis Ludwigslust-Parchim, fachlich geplant nach der Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für naturschutzrechtlichen Ausgleich zwischen Elbe, Lewitz und Sternberger Seenland.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim im Überblick
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt im Südwesten Mecklenburg-Vorpommerns und ist nach dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der zweitgrößte Landkreis Deutschlands. Kreisstadt ist Parchim, die Landeshauptstadt Schwerin liegt als kreisfreie Stadt vollständig vom Kreisgebiet umschlossen. Der weite, dünn besiedelte Raum reicht von Plau am See im Osten bis an die Elbe bei Dömitz und Boizenburg im Westen.
Landschaftlich gehört der größere, östliche und nördliche Teil zur Mecklenburgischen Seenplatte (Naturraum D05) mit dem Sternberger Seenland, dem Plauer See und der weiten Niederung der Lewitz. Im Südwesten prägt die sandige Griese Gegend mit Binnendünen, Heiden und Kiefernwäldern das Bild, während der Elbstrom zwischen Dömitz und Boizenburg zur Elbtalniederung (Naturraum D09) zählt. Die eiszeitlich geformte Landschaft ist reich an Söllen, Mooren und Fließgewässern wie Elde und Störkanal.
Ökologisch ist der Kreis von europäischem Rang. Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe sichert die naturnahe Auenlandschaft entlang der Elbe, das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee reicht mit dem klaren Schaalsee bis Zarrentin. Die Lewitz ist als Vogelschutzgebiet ein international bedeutender Rastplatz für Kraniche und Wasservögel. Dazu kommen Anteile an den Naturparks Sternberger Seenland und Nossentiner/Schwinzer Heide sowie zahlreiche FFH- und Naturschutzgebiete.
Wirtschaftlich prägen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Logistik und die erneuerbaren Energien den Kreis. Der Neubau der Autobahn A14, die ICE-Strecke Hamburg, Berlin, der starke Ausbau von Windenergie und Photovoltaik sowie Logistik- und Gewerbestandorte wie Gallin und Valluhn lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach § 15 BNatSchG in Verbindung mit der ÖkoKtoVO M-V zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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Zum Naturraum D09 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, naturnahe Auenlandschaft mit Auwaldresten und Überschwemmungswiesen zwischen Dömitz und Boizenburg
- UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee mit dem klaren Schaalsee bei Zarrentin, einem der tiefsten Seen Norddeutschlands
- Lewitz, großflächige Niederung mit Fischteichen und Feuchtwiesen, international bedeutender Rastplatz für Kraniche
- Naturpark Sternberger Seenland und Anteile am Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
- Griese Gegend, sandgeprägte Binnendünen-, Heide- und Kiefernwaldlandschaft im Südwesten
- Zahlreiche Sölle (eiszeitliche Kleingewässer) sowie über 50 Naturschutzgebiete im Kreisgebiet
- Elde und Störkanal als prägende Fließgewässer der Seenplattenniederung
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und plant Kompensation auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim zusammen und richten Bewertung, Ökokontoführung und Maßnahmenplanung konsequent an der Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung aus. Die naturräumlichen Besonderheiten der Lewitz, der Elbtalaue und der Griesen Gegend berücksichtigen wir dabei von der ersten Standortprüfung an.
Typische Maßnahmen im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Moor- und Niedermoorwiedervernässung
Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in den Niederungen der Lewitz und der Elbtalaue. Solche Maßnahmen sichern Moorlebensräume, binden Kohlenstoff und schaffen Habitate für Wiesenvögel und Amphibien.
Auen- und Gewässerrenaturierung
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und naturnahe Entwicklung an Elbe, Elde und Störkanal. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Fischotter.
Grünland-Extensivierung und Feuchtwiesen
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland mit angepassten Mahdterminen, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Bekassine, vor allem in der Lewitz.
Waldumbau und Erstaufforstung
Entwicklung standortgerechter Laubmischwälder aus Eiche, Buche und Hainbuche auf den Sandstandorten der Griesen Gegend, Anreicherung von Alt- und Totholz und Umbau strukturarmer Kiefernforste.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Ersatzlaichgewässer für Amphibien, Eisvogel-Steilwände und Sonn- und Versteckstrukturen für die Zauneidechse.
Hecken, Sölle und Biotopverbund
Anlage von Hecken und Feldgehölzen sowie Wiederherstellung von Söllen und Kleingewässern in der Agrarlandschaft. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und werten ausgeräumte Ackerfluren als Trittsteinbiotope auf.
Geschützte Arten im Griese Gegend, Lewitz und Elbtalaue
Kraniche und Rastvögel der Lewitz
Die Lewitz zählt zu den bedeutendsten Kranichrast- und Sammelplätzen Norddeutschlands, im Herbst sammeln sich hier tausende Vögel. Erhalt und Vernässung der Feuchtwiesen und Fischteiche sichern diese Funktion und sind wirksame Kompensationsmaßnahmen.
Rotbauchunke und Amphibien
Die streng geschützte Rotbauchunke (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt Sölle und Flachgewässer der Seenplattenlandschaft, dazu kommen Laubfrosch und Moorfrosch. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sind eine typische CEF-Maßnahme.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenbrüter
Die offenen Feucht- und Nasswiesen der Lewitz und der Elbtalaue beherbergen Kiebitz, Bekassine und Großen Brachvogel. Wiedervernässung und extensive Mahd sind hier die wirksamsten Maßnahmen für den Wiesenvogelschutz.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch und Waldarten
In den ruhigen Wäldern und an naturnahen Bächen brütet der Schwarzstorch, ergänzt um Seeadler und Schreiadler. Störungsarme Waldbereiche und intakte Nahrungsgewässer sind für den Erhalt dieser Arten entscheidend.
Mehr zur Art ›Fledermäuse am Schaalsee und in Wäldern
Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen alte Wälder, Baumhöhlen und Gebäude im Kreisgebiet. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss und Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Elbe und Elde
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen bewährte CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Autobahn A14 und Verkehr
Der Neubau der Autobahn A14 durch den Kreis, Ortsumgehungen sowie Ausbau und Erhalt der ICE-Strecke Hamburg, Berlin und weiterer Bahnstrecken lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach § 15 BNatSchG aus.
Windenergie und Photovoltaik
Mecklenburg-Vorpommern baut die erneuerbaren Energien stark aus. Windparks, Repowering und Photovoltaik-Freiflächen im weiten Kreisgebiet erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche Maßnahmen für Groß- und Greifvögel auslösen.
Logistik, Gewerbe und Siedlung
Gewerbe- und Logistikstandorte wie Gallin und Valluhn an der A24 sowie Wohn- und Gewerbeentwicklung in Parchim, Ludwigslust und Hagenow führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Hochwasserschutz und Gewässerbau
Deichbau, Rückhalteräume und Gewässerunterhaltung an Elbe und Elde greifen in Auen und Uferbereiche ein und ziehen Ausgleichsmaßnahmen in den sensiblen Fluss- und Niederungslebensräumen nach sich.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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