Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D53 · D41
Regierungsbezirk Darmstadt

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Wiesbaden

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der Landeshauptstadt Wiesbaden, bewertet über das Biotopwertverfahren der Hessischen Kompensationsverordnung (KV). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen zwischen den Rheinauen und dem bewaldeten Südhang des Taunus.

203,87
km² Stadtfläche
~288.000
Einwohner
26
Ortsbezirke
D41 und D53
BfN-Naturräume
Darmstadt
Regierungsbezirk
Stadt und Ökologie

Die Stadt Wiesbaden im Überblick

Wiesbaden ist die Landeshauptstadt Hessens und eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Darmstadt. Auf rund 203,87 km² leben etwa 288.000 Menschen, verteilt auf 26 Ortsbezirke. Die Stadt liegt am rechten Rheinufer gegenüber von Mainz. Naturräumlich ist das Stadtgebiet zweigeteilt: Der südliche Talraum am Rhein gehört zum Rhein-Main-Tiefland als Teil der BfN-Haupteinheit D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland), der Norden steigt über den bewaldeten Südhang des Taunus (BfN-Haupteinheit D41) an.

Die Höhenspanne reicht von rund 80 Metern am Rhein bis über 600 Meter auf den Taunushöhen. Prägend ist der große Wiesbadener Stadtwald am Taunussüdrand, eines der ausgedehnten kommunalen Waldgebiete Hessens. Am wärmebegünstigten Südhang liegen Weinbaulagen wie am Neroberg, in Frauenstein und Schierstein. Als traditionsreiche Kurstadt ist Wiesbaden zudem durch seine Thermal- und Mineralquellen geprägt.

Im Rheintal bilden die Auen mit der Insel Rettbergsaue und den angrenzenden Feuchtflächen wichtige Rast- und Brutgebiete für Wasser- und Zugvögel, die in Teilen über das Natura-2000-Netz gesichert sind. Die großen, störungsarmen Wälder des Taunus bieten Lebensraum für Wildcharakterarten wie Wildkatze und Schwarzstorch, in den wärmegetönten Hanglagen des Rheingaus am Stadtrand kommt die seltene Äskulapnatter vor. Diese Schutzgüter setzen den Rahmen für die naturschutzfachliche Kompensation.

Wirtschaftlich prägen Wiesbaden die öffentliche Verwaltung als Landeshauptstadt und Sitz des Statistischen Bundesamtes, ein starker Versicherungs- und Dienstleistungssektor sowie Industrie wie die Sektkellereien in Biebrich und die Baustoff- und Chemieunternehmen in den rechtsrheinischen Stadtteilen. Siedlungsdruck, Wohnbau, Gewerbeentwicklung und Verkehrsinfrastruktur lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich in Hessen nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und wird über das Biotopwertverfahren der Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten bilanziert.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Stadtteile

Wiesbaden-Mitte (KS)BiebrichDotzheimSchiersteinBierstadtSonnenbergKlarenthalErbenheimNordenstadtMainz-KastelMainz-KostheimFrauensteinNaurodRambach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturräumliche Spanne von der Rheinaue im Süden (Teil der BfN-Haupteinheit D53) bis zum bewaldeten Taunussüdhang im Norden (D41), mit Höhen von rund 80 bis über 600 Metern
  • Großer Wiesbadener Stadtwald am Taunusrand als eines der ausgedehnten kommunalen Waldgebiete Hessens
  • Rheinauen mit der Insel Rettbergsaue und Feuchtflächen als Rast- und Brutgebiet für Zug- und Wasservögel, in Teilen Natura-2000-Gebiet
  • Wärmegetönte Weinbaulagen am Taunussüdrand, etwa am Neroberg, in Frauenstein und Schierstein, mit Streuobst- und Trockenstandorten
  • Traditionsreiche Kurstadt mit Thermal- und Mineralquellen sowie historischen Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet
  • Vorkommen der streng geschützten Äskulapnatter in den wärmebegünstigten Hanglagen am westlichen Stadtrand zum Rheingau
  • 26 Ortsbezirke, darunter die rechtsrheinischen Stadtteile Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Amöneburg am Zusammenfluss von Rhein und Main

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe im Stadtgebiet Wiesbaden nach der Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt (Umweltamt) ab und beziehen bei Natura-2000-Belangen das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Naturschutzbehörde ein. Die naturräumliche Bandbreite von den Rheinauen (D53) bis zu den Taunuswäldern (D41) berücksichtigen wir dabei ebenso wie den innerstädtischen Kontext mit begrenzt verfügbaren Flächen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Wiesbaden

🌊

Gewässerrenaturierung städtischer Bäche

Naturnahe Umgestaltung von Stadtbächen wie Salzbach, Rambach und Wellritzbach sowie der Rheinuferabschnitte, mit Offenlegung verrohrter Strecken, Uferrandstreifen und Anlage von Kleingewässern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel und verbessern den Biotopverbund im Siedlungsraum.

🧱

Entsiegelung und Rückbau

Rückbau nicht mehr genutzter versiegelter Flächen, Höfe und Verkehrsflächen im Stadtgebiet und Umwandlung in durchgrünte, wasserdurchlässige Standorte. Entsiegelung wird im Biotopwertverfahren als Aufwertung anerkannt und entlastet zugleich Stadtklima und Regenwasserhaushalt.

🍎

Streuobst- und Weinbergsbrachen aufwerten

Neuanlage und Sanierung hochstämmiger Streuobstbestände sowie Pflege von Trockenmauern und Magerrasen an den wärmebegünstigten Hanglagen des Taunussüdrandes. Extensive Nutzung, alte Obstsorten und Nistmöglichkeiten fördern wärmeliebende Insekten, Reptilien und Vögel.

🌳

Naturnahe Waldentwicklung im Stadtwald

Umbau strukturarmer Bestände des Wiesbadener Stadtwaldes in standortgerechte Laub- und Mischwälder, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Nutzungsverzicht auf Teilflächen. Diese Maßnahmen werten die Taunuswälder auf und sichern Lebensräume waldgebundener Arten.

🌾

Grünland-Extensivierung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen im stadtnahen Raum und in der Rheinaue in artenreiches Feucht- und Frischgrünland mit angepassten Mahdterminen und Düngeverzicht. Extensiv gepflegte Wiesen dienen Insekten, Wiesenbrütern und dem Landschaftsbild.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Habitatstrukturen und Ersatzflächen für die Zauneidechse, Ersatzquartiere für Fledermäuse sowie Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben und die betroffenen Arten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Landeshauptstadt zwischen Rheinaue und Taunussüdhang

🐈

Wildkatze in den Taunuswäldern

Die großen, zusammenhängenden Wälder des Taunus am Nordrand der Stadt sind Lebensraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Biotopverbund und der Erhalt strukturreicher Altbestände unterstützen die Vernetzung ihrer Populationen.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Stadt

Alte Waldbestände, Streuobstlagen, Parkanlagen und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG vorzusehen.

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🦎

Zauneidechse an Hängen und Bahnanlagen

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Trockenmauern, Weinbergsbrachen, Böschungen und Bahndämme im Stadtgebiet. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Habitatanlage und Umsiedlung als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐦

Schwarzstorch in den Waldgebieten

Die störungsarmen Wälder des Taunus mit ihren naturnahen Bächen bieten dem scheuen Schwarzstorch Nahrungs- und Bruthabitate. Der Erhalt ruhiger Waldbereiche, naturnaher Fließgewässer und feuchter Talwiesen sichert seine Lebensräume.

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🐟

Eisvogel an Rhein und Stadtbächen

Naturnahe Uferabschnitte von Rhein, Salzbach und Rambach bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und Kleinfischgewässer zur Nahrungssuche. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🐸

Amphibien in Auen und Kleingewässern

Kammmolch, Kröten und Frösche besiedeln Kleingewässer, Altarme und wechselfeuchte Senken in der Rheinaue und am Stadtrand. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Neues Stadtquartier Ostfeld

Die geplante Entwicklung eines neuen Wohn- und Gewerbequartiers im Ostfeld zwischen Erbenheim und Kastel beansprucht bislang landwirtschaftlich und offen genutzte Flächen. Ein Vorhaben dieser Größenordnung löst erheblichen Ausgleichs- und Ersatzbedarf sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

🏗️

Gewerbe- und Büroflächenentwicklung

Die anhaltende Nachfrage nach Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsflächen im wirtschaftsstarken Rhein-Main-Raum führt zu Neuausweisungen und Nachverdichtungen. Der erforderliche Ausgleich lässt sich über bevorratete Ökopunkte planungssicher und effizient abdecken.

🌉

Erneuerung von Rhein- und Talbrücken

Der Ersatzneubau großer Verkehrsbauwerke wie der Schiersteiner Brücke über den Rhein und der Salzbachtalbrücke im Zuge der Autobahnen erzeugt Eingriffe in Aue und Talräume. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🏙️

Wohnbau und innerstädtische Konversion

Nachverdichtung, Umnutzung von Konversions- und Brachflächen und neue Wohngebiete decken den hohen Wohnraumbedarf der Landeshauptstadt. Die naturschutzrechtliche Kompensation dieser Eingriffe kann über bevorratete Ökopunkte und Ökokontoflächen abgedeckt werden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RH
Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
Westlicher und nördlicher Nachbar (Hessen)
MA
Landkreis Main-Taunus-Kreis
Östlicher Nachbar (Hessen)
GR
Landkreis Groß-Gerau
Südöstlicher Nachbar jenseits des Mains (Hessen)
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Wiesbaden

Wiesbaden ist naturräumlich zweigeteilt. Der südliche Talraum am Rhein gehört zum Rhein-Main-Tiefland als Teil der BfN-Haupteinheit D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland), der Norden zum bewaldeten Südhang des Taunus (BfN-Haupteinheit D41). Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Hessen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG über die Kompensationsverordnung (KV) umgesetzt. Der Wert von Eingriff und Kompensation wird im Biotopwertverfahren in Ökopunkten bilanziert. greeNature übernimmt die Bedarfsermittlung, die Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Behörde und die vollständige Dokumentation.
Als kreisfreie Stadt nimmt Wiesbaden die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden. Bei Natura-2000-Belangen und überörtlich bedeutsamen Fragen wirkt zusätzlich das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Naturschutzbehörde mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Im dicht bebauten Stadtraum eignen sich besonders die Entsiegelung von Flächen, die Renaturierung von Stadtbächen wie Salzbach und Rambach sowie die Aufwertung von Parkanlagen und Grünzügen. Im Umland und am Taunusrand kommen naturnahe Waldentwicklung, Streuobstwiesen, Grünland-Extensivierung und Auenrenaturierung hinzu. Ergänzt werden diese durch artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Teile der Rheinauen und der Taunuswälder im Stadtgebiet sind über das Natura-2000-Netz gesichert. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig. greeNature prüft die Betroffenheit und plant die erforderlichen Maßnahmen.
Ja. Besonders geeignet sind aufwertungsfähige Waldflächen am Taunusrand, Auen- und Grünlandflächen im Rheintal, Grenzertragsstandorte sowie versiegelte Flächen mit Entsiegelungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche nach der KV.
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