
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Wiesbaden
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der Landeshauptstadt Wiesbaden, bewertet über das Biotopwertverfahren der Hessischen Kompensationsverordnung (KV). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen zwischen den Rheinauen und dem bewaldeten Südhang des Taunus.
Die Stadt Wiesbaden im Überblick
Wiesbaden ist die Landeshauptstadt Hessens und eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Darmstadt. Auf rund 203,87 km² leben etwa 288.000 Menschen, verteilt auf 26 Ortsbezirke. Die Stadt liegt am rechten Rheinufer gegenüber von Mainz. Naturräumlich ist das Stadtgebiet zweigeteilt: Der südliche Talraum am Rhein gehört zum Rhein-Main-Tiefland als Teil der BfN-Haupteinheit D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland), der Norden steigt über den bewaldeten Südhang des Taunus (BfN-Haupteinheit D41) an.
Die Höhenspanne reicht von rund 80 Metern am Rhein bis über 600 Meter auf den Taunushöhen. Prägend ist der große Wiesbadener Stadtwald am Taunussüdrand, eines der ausgedehnten kommunalen Waldgebiete Hessens. Am wärmebegünstigten Südhang liegen Weinbaulagen wie am Neroberg, in Frauenstein und Schierstein. Als traditionsreiche Kurstadt ist Wiesbaden zudem durch seine Thermal- und Mineralquellen geprägt.
Im Rheintal bilden die Auen mit der Insel Rettbergsaue und den angrenzenden Feuchtflächen wichtige Rast- und Brutgebiete für Wasser- und Zugvögel, die in Teilen über das Natura-2000-Netz gesichert sind. Die großen, störungsarmen Wälder des Taunus bieten Lebensraum für Wildcharakterarten wie Wildkatze und Schwarzstorch, in den wärmegetönten Hanglagen des Rheingaus am Stadtrand kommt die seltene Äskulapnatter vor. Diese Schutzgüter setzen den Rahmen für die naturschutzfachliche Kompensation.
Wirtschaftlich prägen Wiesbaden die öffentliche Verwaltung als Landeshauptstadt und Sitz des Statistischen Bundesamtes, ein starker Versicherungs- und Dienstleistungssektor sowie Industrie wie die Sektkellereien in Biebrich und die Baustoff- und Chemieunternehmen in den rechtsrheinischen Stadtteilen. Siedlungsdruck, Wohnbau, Gewerbeentwicklung und Verkehrsinfrastruktur lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich in Hessen nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und wird über das Biotopwertverfahren der Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten bilanziert.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D53 ›
Zum Naturraum D41 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturräumliche Spanne von der Rheinaue im Süden (Teil der BfN-Haupteinheit D53) bis zum bewaldeten Taunussüdhang im Norden (D41), mit Höhen von rund 80 bis über 600 Metern
- Großer Wiesbadener Stadtwald am Taunusrand als eines der ausgedehnten kommunalen Waldgebiete Hessens
- Rheinauen mit der Insel Rettbergsaue und Feuchtflächen als Rast- und Brutgebiet für Zug- und Wasservögel, in Teilen Natura-2000-Gebiet
- Wärmegetönte Weinbaulagen am Taunussüdrand, etwa am Neroberg, in Frauenstein und Schierstein, mit Streuobst- und Trockenstandorten
- Traditionsreiche Kurstadt mit Thermal- und Mineralquellen sowie historischen Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet
- Vorkommen der streng geschützten Äskulapnatter in den wärmebegünstigten Hanglagen am westlichen Stadtrand zum Rheingau
- 26 Ortsbezirke, darunter die rechtsrheinischen Stadtteile Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Amöneburg am Zusammenfluss von Rhein und Main
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe im Stadtgebiet Wiesbaden nach der Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt (Umweltamt) ab und beziehen bei Natura-2000-Belangen das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Naturschutzbehörde ein. Die naturräumliche Bandbreite von den Rheinauen (D53) bis zu den Taunuswäldern (D41) berücksichtigen wir dabei ebenso wie den innerstädtischen Kontext mit begrenzt verfügbaren Flächen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen in der Stadt Wiesbaden
Gewässerrenaturierung städtischer Bäche
Naturnahe Umgestaltung von Stadtbächen wie Salzbach, Rambach und Wellritzbach sowie der Rheinuferabschnitte, mit Offenlegung verrohrter Strecken, Uferrandstreifen und Anlage von Kleingewässern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel und verbessern den Biotopverbund im Siedlungsraum.
Entsiegelung und Rückbau
Rückbau nicht mehr genutzter versiegelter Flächen, Höfe und Verkehrsflächen im Stadtgebiet und Umwandlung in durchgrünte, wasserdurchlässige Standorte. Entsiegelung wird im Biotopwertverfahren als Aufwertung anerkannt und entlastet zugleich Stadtklima und Regenwasserhaushalt.
Streuobst- und Weinbergsbrachen aufwerten
Neuanlage und Sanierung hochstämmiger Streuobstbestände sowie Pflege von Trockenmauern und Magerrasen an den wärmebegünstigten Hanglagen des Taunussüdrandes. Extensive Nutzung, alte Obstsorten und Nistmöglichkeiten fördern wärmeliebende Insekten, Reptilien und Vögel.
Naturnahe Waldentwicklung im Stadtwald
Umbau strukturarmer Bestände des Wiesbadener Stadtwaldes in standortgerechte Laub- und Mischwälder, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Nutzungsverzicht auf Teilflächen. Diese Maßnahmen werten die Taunuswälder auf und sichern Lebensräume waldgebundener Arten.
Grünland-Extensivierung im Umland
Umwandlung intensiv genutzter Flächen im stadtnahen Raum und in der Rheinaue in artenreiches Feucht- und Frischgrünland mit angepassten Mahdterminen und Düngeverzicht. Extensiv gepflegte Wiesen dienen Insekten, Wiesenbrütern und dem Landschaftsbild.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Habitatstrukturen und Ersatzflächen für die Zauneidechse, Ersatzquartiere für Fledermäuse sowie Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben und die betroffenen Arten.
Geschützte Arten im Landeshauptstadt zwischen Rheinaue und Taunussüdhang
Wildkatze in den Taunuswäldern
Die großen, zusammenhängenden Wälder des Taunus am Nordrand der Stadt sind Lebensraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Biotopverbund und der Erhalt strukturreicher Altbestände unterstützen die Vernetzung ihrer Populationen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Stadt
Alte Waldbestände, Streuobstlagen, Parkanlagen und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG vorzusehen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Hängen und Bahnanlagen
Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Trockenmauern, Weinbergsbrachen, Böschungen und Bahndämme im Stadtgebiet. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Habitatanlage und Umsiedlung als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in den Waldgebieten
Die störungsarmen Wälder des Taunus mit ihren naturnahen Bächen bieten dem scheuen Schwarzstorch Nahrungs- und Bruthabitate. Der Erhalt ruhiger Waldbereiche, naturnaher Fließgewässer und feuchter Talwiesen sichert seine Lebensräume.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Rhein und Stadtbächen
Naturnahe Uferabschnitte von Rhein, Salzbach und Rambach bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und Kleinfischgewässer zur Nahrungssuche. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Amphibien in Auen und Kleingewässern
Kammmolch, Kröten und Frösche besiedeln Kleingewässer, Altarme und wechselfeuchte Senken in der Rheinaue und am Stadtrand. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Neues Stadtquartier Ostfeld
Die geplante Entwicklung eines neuen Wohn- und Gewerbequartiers im Ostfeld zwischen Erbenheim und Kastel beansprucht bislang landwirtschaftlich und offen genutzte Flächen. Ein Vorhaben dieser Größenordnung löst erheblichen Ausgleichs- und Ersatzbedarf sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Gewerbe- und Büroflächenentwicklung
Die anhaltende Nachfrage nach Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsflächen im wirtschaftsstarken Rhein-Main-Raum führt zu Neuausweisungen und Nachverdichtungen. Der erforderliche Ausgleich lässt sich über bevorratete Ökopunkte planungssicher und effizient abdecken.
Erneuerung von Rhein- und Talbrücken
Der Ersatzneubau großer Verkehrsbauwerke wie der Schiersteiner Brücke über den Rhein und der Salzbachtalbrücke im Zuge der Autobahnen erzeugt Eingriffe in Aue und Talräume. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Wohnbau und innerstädtische Konversion
Nachverdichtung, Umnutzung von Konversions- und Brachflächen und neue Wohngebiete decken den hohen Wohnraumbedarf der Landeshauptstadt. Die naturschutzrechtliche Kompensation dieser Eingriffe kann über bevorratete Ökopunkte und Ökokontoflächen abgedeckt werden.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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