
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Wetteraukreis
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich geführten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) in der Wetterau zwischen Taunus und Vogelsberg.
Der Landkreis Wetteraukreis im Überblick
Der Wetteraukreis liegt in der Mitte Hessens nördlich des Rhein-Main-Ballungsraums und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Kreisstadt ist Friedberg (Hessen). Das Kreisgebiet wird von der eigentlichen Wetterau geprägt, einer der fruchtbarsten Ackerlandschaften Deutschlands, und wird im Westen vom Taunus und im Osten vom Vogelsberg gerahmt.
Naturräumlich liegt der Kern des Kreises im BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland). Die westlichen Randlagen greifen in den Naturraum D41 (Taunus) über, die östlichen in den Naturraum D47 (Osthessisches Bergland und Vogelsberg). Über tertiären Lockersedimenten liegen mächtige Lössdecken, die das Gelände von rund 250 Metern im Norden auf etwa 150 Meter im Süden abfallen lassen. Die prägenden Flüsse Wetter, Horloff, Nidda und Nidder kommen aus dem Vogelsberg und entwässern zum Main.
Ökologisch bedeutsam ist der Auenverbund Wetterau, mit rund 7.400 Hektar das größte Landschaftsschutzgebiet Hessens. Er umfasst zahlreiche Naturschutzgebiete und mehrere FFH-Gebiete des Natura-2000-Netzes sowie das großflächige Vogelschutzgebiet Wetterau. Herzstücke sind die Feuchtwiesen und Riede der Horloff- und Niddaauen, etwa das Bingenheimer Ried, wichtige Brut- und Rastgebiete für Wiesenvögel wie den Kiebitz. Kleinflächig treten in der Wetterau seltene Binnensalzstellen mit salzliebender Vegetation auf.
Wirtschaftlich verbindet der Kreis intensive Landwirtschaft auf den Lössböden mit starkem Siedlungs- und Gewerbedruck im Frankfurter Umland, wo Städte wie Bad Vilbel und Karben deutlich wachsen. Verkehrsachsen wie die A5, die A45 und die A661 sowie der Ausbau des Schienennetzes durchziehen den Kreis. Siedlungsentwicklung, Infrastruktur und erneuerbare Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Auenverbund Wetterau, mit rund 7.400 Hektar das größte Landschaftsschutzgebiet Hessens
- Vogelschutzgebiet Wetterau und FFH-Gebiet Grünlandgebiete in der Wetterau (Natura 2000)
- Bingenheimer Ried in der Horloffaue, bedeutendes Brut- und Rastgebiet für Wiesenvögel
- Nidderauen von Stockheim mit Feuchtwiesen und Auengewässern
- Binnensalzstellen mit seltener salzliebender Vegetation als kleinflächige Besonderheit
- Fruchtbare Lössackerlandschaft der Wetterau, Lebensraum von Feldlerche und Feldvögeln
- Bewaldete Randlagen von Taunus (D41) und Vogelsberg (D47) mit Buchen- und Eichenwäldern
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und kennt die Behördenstrukturen und das Landesrecht in Hessen aus der Praxis. Im Wetteraukreis ordnen wir Maßnahmen der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) zu, bilanzieren Eingriff und Ausgleich im Biotopwertverfahren in Ökopunkten und stimmen Ökokonten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises ab. Dabei berücksichtigen wir die naturräumliche Lage zwischen Rhein-Main-Tiefland (D53), Taunus (D41) und Vogelsberg (D47) ebenso wie die sensiblen Auen- und Feuchtgebiete des Auenverbunds Wetterau.
Typische Maßnahmen im Landkreis Wetteraukreis
Feuchtwiesen und Riede in den Auen
Wiedervernässung und extensive Pflege von Nass- und Feuchtwiesen in den Auen von Wetter, Horloff, Nidda und Nidder, etwa im Umfeld des Bingenheimer Rieds. Solche Maßnahmen sichern Lebensräume für Wiesenvögel und Amphibien und werten den Auenverbund Wetterau auf.
Gewässer- und Auenrenaturierung
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung naturnaher Ufer an den Wetterauer Flüssen. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwaldstrukturen als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Libellen.
Ackerextensivierung und Blühflächen
Umwandlung intensiv genutzter Lössäcker in extensiv bewirtschaftete Säume, Blühflächen und Lerchenfenster in der offenen Feldflur der Wetterau. Diese Maßnahmen fördern Feldlerche, Rebhuhn und Feldhamster sowie die Insektenvielfalt.
Streuobst und Hecken
Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen auf Löss-Hängen und an den Rändern von Taunus und Vogelsberg. Solche Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Trittsteinbiotope in der ausgeräumten Agrarlandschaft.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Basaltböschungen, Laichgewässer für Amphibien einschließlich Kammmolch, Fledermausquartiere an Gebäuden und in Streuobst, jeweils als vorgezogene CEF-Maßnahme oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Waldumbau und Biotopverbund
Entwicklung standortgerechter Laub- und Laubmischwälder mit Alt- und Totholzanteil in den bewaldeten Randlagen von Taunus und Vogelsberg. So werden Lebensräume für Wildkatze und Schwarzstorch gestärkt und Waldränder ökologisch aufgewertet.
Geschützte Arten im Wetterau zwischen Taunus und Vogelsberg
Kiebitz und Wiesenvögel
Die Feuchtwiesen und Riede der Horloff- und Niddaauen, etwa das Bingenheimer Ried, zählen zu den bedeutenden Brut- und Rastgebieten für Kiebitz, Bekassine und weitere Wiesenvögel. Typische Kompensationsmaßnahmen sind Wiedervernässung, angepasste Mahd und Prädationsschutz.
Mehr zur Art ›Feldlerche in der Feldflur
Die weiten Lössackerflächen der Wetterau sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Blühflächen, Lerchenfenster und extensive Säume schaffen Bruthabitate und Nahrungsflächen als Ausgleich für Eingriffe in die offene Feldflur.
Mehr zur Art ›Amphibien und Kammmolch
In den Auengewässern und Feuchtsenken kommen Kammmolch, Laubfrosch und Erdkröte vor. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer sind häufige CEF-Maßnahmen bei Vorhaben in Gewässernähe.
Mehr zur Art ›Eisvogel an den Flüssen
Wetter, Nidda, Horloff und Nidder bieten dem Eisvogel Brut- und Jagdreviere. Naturnahe Uferentwicklung mit Steilwänden und strukturreichen Böschungen sichert und schafft geeignete Lebensräume.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Trockenstandorten
Bahndämme, Basaltböschungen und trockenwarme Säume sind Lebensraum der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Zauneidechse. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben und erfordert in der Regel vorgezogene CEF-Ersatzhabitate.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch am Waldrand
In den bewaldeten Randlagen von Vogelsberg und Taunus finden Schwarzstorch und weitere störungsempfindliche Arten Nahrungs- und Bruthabitate. Naturnahe Bachauen und ungestörte Altholzbestände sind für ihren Erhalt entscheidend.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Die A5, die A45 und die A661 durchziehen den Kreis, dazu kommen der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen sowie Maßnahmen im Schienennetz. Aus- und Neubauten lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die nach der Hessischen KV in Ökopunkten zu bilanzieren sind.
Siedlungsentwicklung im Frankfurter Umland
Im südlichen Kreisgebiet wachsen Städte wie Bad Vilbel und Karben stark. Wohnbau- und Gewerbegebiete erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf. Eigentümer von Acker- und Grünlandflächen können ihre Flächen als Ausgleichsflächen anbieten.
Erneuerbare Energien
Windkraftstandorte an den Rändern von Vogelsberg und Taunus sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerstandorten erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Bei betroffenen Arten sind artenschutzrechtliche Prüfungen und CEF-Maßnahmen erforderlich.
Landwirtschaft und Flächennutzung
Die fruchtbaren Lössböden der Wetterau stehen unter hohem Nutzungsdruck. Flurneuordnung, Gewässerausbau und Nutzungsänderungen bieten zugleich Ansatzpunkte für hochwertige Kompensationsmaßnahmen in Auen und Feldflur.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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