
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Hessischen Kompensationsverordnung im Werra-Meißner-Kreis.
Der Landkreis Werra-Meißner-Kreis im Überblick
Der Werra-Meißner-Kreis liegt im Nordosten Hessens an der Grenze zu Niedersachsen und Thüringen und gehört zum Regierungsbezirk Kassel. Verwaltungssitz ist die Kreisstadt Eschwege. Landschaftlich prägend sind das Werratal, der Hohe Meißner und der Kaufunger Wald.
Geologisch ist der Kreis ein Buntsandstein- und Muschelkalk-Bergland, aus dem einzelne Basaltkuppen aufragen. Der Hohe Meißner erreicht gut 750 Meter und bildet mit seinen Bergwiesen, Blockhalden und alten Buchenwäldern das Herzstück des Geo-Naturparks Frau-Holle-Land.
Ökologisch trägt der Kreis den größten Natura-2000-Anteil aller hessischen Landkreise. Das FFH-Gebiet Werra- und Wehretal (4825-302) ist ein bundesweit bedeutender Lebensraum für Fledermäuse, das EU-Vogelschutzgebiet Meißner (4725-401) umfasst rund 3.720 Hektar Wald- und Offenland.
Der Kreis ist überwiegend ländlich geprägt. Der Lückenschluss der Autobahn A44 zwischen Kassel und Herleshausen, der Ausbau der Windenergie im Bergland sowie kommunale Bau- und Gewerbevorhaben erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV).

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Werra- und Wehretal (4825-302), bundesweit bedeutender Lebensraum für Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus
- EU-Vogelschutzgebiet Meißner (4725-401), rund 3.720 Hektar Wald und Bergwiesen
- Hoher Meißner, markante Basaltkuppe im Geo-Naturpark Frau-Holle-Land
- Kaufunger Wald, großes zusammenhängendes Waldgebiet und Wildkatzenlebensraum
- Werratal als überregionaler Biotopverbund entlang des Flusses
- Größter Natura-2000-Anteil aller Landkreise in Hessen mit rund 24.000 Hektar
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in Nordhessen. Wir arbeiten nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV), kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Werra-Meißner-Kreises und entwickeln naturraumtreue Ökokonten für das Werra-Meißner-Bergland, von der Flächensicherung über die Umsetzung bis zur dauerhaften Pflege und zum Monitoring.
Typische Maßnahmen im Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Bach- und Auenrenaturierung
Rückbau von Verrohrungen, Anlage naturnaher Ufer und Auengehölze an Werra, Wehre und den Zuflüssen im Bergland, um Fließgewässerlebensräume für Fische, Eisvogel und Amphibien aufzuwerten.
Bergwiesen und Grünland-Extensivierung
Wiederherstellung artenreicher Bergwiesen und Extensivierung von Grünland am Hohen Meißner und in den Muschelkalklagen, Lebensraum für Wiesenbrüter, Falter und Wildbienen.
Streuobstwiesen
Anlage und Pflege traditioneller Streuobstbestände an den Ortsrändern und Hanglagen des Werratals, wertvoller Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und Insekten.
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder auf Buntsandstein, Förderung von Alt- und Totholz für Specht, Haselmaus und waldgebundene Fledermausarten.
Artenschutz CEF und FCS
Maßgeschneiderte Maßnahmen für Fledermausquartiere, Wildkatzenkorridore und Amphibiengewässer, abgestimmt auf die Anforderungen des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen zur Vernetzung von Kalkmagerrasen und Waldrändern, Trittsteinbiotope für Reptilien, Feldhase und Niederwild im offenen Bergland.
Geschützte Arten im Werra-Meißner-Bergland mit Hohem Meißner und Werratal
Fledermäuse im Werra- und Wehretal
Das FFH-Gebiet Werra- und Wehretal ist als Lebensraum für Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus ausgewiesen. Alte Buchenwälder, Höhlenbäume und Stollen bieten Wochenstuben und Winterquartiere. Quartiersicherung und Waldrandaufwertung sind typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Wildkatze im Kaufunger Wald
Die großen zusammenhängenden Waldgebiete von Kaufunger Wald und Meißner gehören zu den Kernlebensräumen der Europäischen Wildkatze. Waldverbund, strukturreiche Waldränder und ungestörte Rückzugsräume sichern die Population.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Der Schwarzstorch brütet in den störungsarmen Laubwäldern des Berglands und nutzt die naturnahen Bachtäler als Nahrungshabitat. Waldruhe und intakte Fließgewässer sind entscheidend, häufige Zielart bei Waldeingriffen und Windenergievorhaben.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche mit gutem Fruchtangebot. Bei Eingriffen in Gehölze sind Umsiedlung, Verbundpflanzungen und die Anlage von Ersatzhabitaten gängige artenschutzrechtliche Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Amphibien der Bachtäler
Feuersalamander, Gelbbauchunke und Grasfrosch nutzen die quellnahen Bachtäler und Waldtümpel des Berglands. Neu angelegte Kleingewässer und die Renaturierung von Quellbereichen zählen zu den wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Werra und Wehre
An naturnahen Abschnitten von Werra und Wehre brütet der Eisvogel in Uferabbrüchen. Die Schaffung von Steilwänden und strukturreichen Uferzonen verbindet Gewässerentwicklung mit gezieltem Artenschutz.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Autobahn A44 Kassel bis Herleshausen
Der Lückenschluss der A44 zwischen Kassel und der A4 bei Herleshausen führt durch den Kreis und ist eines der größten Infrastrukturvorhaben Nordhessens. Trassenbau, Brücken und Tunnel in der bewegten Bergregion lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.
Windenergie im Bergland
Der Ausbau der Windenergie auf den Höhenzügen des Werra-Meißner-Berglands erfordert naturschutzrechtliche Kompensation sowie CEF- und FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Wohnbau- und Gewerbegebiete in Eschwege, Witzenhausen und den weiteren Städten erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen können sich hier als Flächenanbieter einbringen.
Verkehrs- und Leitungsausbau
Ortsumgehungen, der Ausbau von Landes- und Kreisstraßen sowie Netz- und Leitungsvorhaben führen zu Eingriffen in Gehölze, Gewässer und Offenland und begründen Kompensationsbedarf nach der Hessischen KV.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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