Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D46 · D47
Regierungsbezirk Kassel

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Schwalm-Eder-Kreis

Der Schwalm-Eder-Kreis in Nordhessen verbindet die weiten Auen von Fulda, Eder und Schwalm mit dem bewaldeten Knüll. Für Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen wir die vollständige Kompensation, von der Bewertung in Ökopunkten nach der Hessischen Kompensationsverordnung bis zur dauerhaften Umsetzung und Sicherung der Ausgleichsflächen.

1.538 km²
Fläche
rund 180.000 (Stand 2024)
Einwohner
27 (11 Städte, 16 Gemeinden)
Städte und Gemeinden
Homberg (Efze)
Kreisstadt
Kassel
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Schwalm-Eder-Kreis im Überblick

Der Schwalm-Eder-Kreis ist mit rund 1.538 Quadratkilometern der zweitgrößte Landkreis Hessens und reicht von der offenen Agrarlandschaft der Schwalm über die Auen von Eder und Fulda bis in die Wälder des Knüll. Diese Vielfalt aus Grünland, Ackerflächen, Fließgewässern und großen Waldgebieten bringt bei Bauvorhaben regelmäßig einen erheblichen Kompensationsbedarf mit sich.

Maßgeblich ist in Hessen die Hessische Kompensationsverordnung (KV). Sie bewertet Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen in Ökopunkten und setzt damit die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG um. Der Zustand einer Fläche vor und nach dem Eingriff wird anhand von Biotoptypen und weiteren Kriterien erfasst, aus der Differenz ergibt sich der Bedarf.

Wir begleiten Vorhabenträger im Schwalm-Eder-Kreis von der ersten Bilanzierung über die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen bis zur Herstellung, Pflege und rechtlichen Sicherung. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Homberg (Efze) gehört dabei fest zum Leistungsumfang.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D46
Westhessisches Berg- und Beckenland
Zum Naturraum D46 ›
D47
Osthessisches Bergland (Vogelsberg und Rhön)
Zum Naturraum D47 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Homberg (Efze) (KS)SchwalmstadtMelsungenFritzlarBorken (Hessen)FelsbergGudensbergSpangenbergFrielendorfWabernGuxhagenSchwarzenborn

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Der Kreis liegt naturräumlich im Übergang zwischen dem Westhessischen Berg- und Beckenland (D46) und dem Osthessischen Bergland (D47), was von offenen Beckenlagen bis zu geschlossenen Waldgebieten sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen für Kompensationsmaßnahmen schafft.
  • Der Knüll bildet mit seinen ausgedehnten Buchen- und Mischwäldern einen der größten zusammenhängenden Waldkomplexe Nordhessens und ist Teil des Naturparks Knüll.
  • Nordhessen gehört zu den Regionen mit besonders hoher Brutdichte des Rotmilans, weshalb der Artenschutz bei Windenergie- und Infrastrukturvorhaben eine große Rolle spielt.
  • Entlang von Fulda, Eder und Schwalm liegen zahlreiche FFH- und Vogelschutzgebiete des Netzes Natura 2000, deren Erhaltungsziele bei Eingriffen zu berücksichtigen sind.
  • Die weiten, teils feuchten Grünland- und Ackerflächen der Schwalm bieten Lebensraum für Offenland- und Wiesenbrüterarten und eignen sich zugleich für Aufwertungen wie Extensivierung und Biotopvernetzung.

✅ greeNature vor Ort

Wir sind bundesweit tätig und betreuen auch Vorhaben im Schwalm-Eder-Kreis über den gesamten Ablauf einer Kompensation. Das reicht von der Ökopunkte-Bilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung über die Suche und Bereitstellung geeigneter Flächen in den Auen von Fulda und Eder oder am Rand des Knüll bis zur fachgerechten Herstellung, Entwicklungspflege und grundbuchlichen Sicherung. Dabei arbeiten wir eng mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zusammen und richten Maßnahmen an den örtlichen Naturräumen und den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete aus.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Schwalm-Eder-Kreis

🌊

Auenentwicklung an Fulda, Eder und Schwalm

Extensivierung von Grünland, Wiederherstellung von Retentionsräumen und standorttypischer Auenvegetation entlang der prägenden Flüsse des Kreises.

💧

Fließgewässer renaturieren

Rückbau von Uferbefestigungen, Entwicklung von Gewässerrandstreifen und Anbindung von Altarmen zur Aufwertung der Gewässerökologie.

🌳

Naturnaher Waldumbau im Knüll

Überführung von Nadelforsten in strukturreiche, standortgerechte Laub- und Mischwälder mit Alt- und Totholzanteilen zur Förderung waldgebundener Arten.

🍎

Streuobstwiesen anlegen und pflegen

Neuanlage und Sanierung von Hochstamm-Streuobstbeständen mit extensiver Wiesennutzung als strukturreicher Lebensraum am Rand der Ortslagen.

🌾

Strukturreiche Offenlandbiotope

Anlage von Ackerrandstreifen, Feldlerchenfenstern, Hecken und Säumen zur Biotopvernetzung in der ausgeräumten Agrarlandschaft der Schwalm.

🐸

Kleingewässer für Amphibien

Neuanlage besonnter Laichgewässer und Verbund vorhandener Feuchtbiotope zur Förderung von Amphibienvorkommen, auch als CEF-Maßnahme.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nordhessen zwischen Knüll und Eder

🦅

Rotmilan

Nordhessen trägt eine besondere Verantwortung für den Rotmilan, der hier in hoher Dichte brütet. Bei Windenergie- und Infrastrukturvorhaben ist er ein zentrales Prüfthema.

🕊️

Schwarzstorch

Die störungsarmen, gewässerreichen Wälder des Knüll bieten dem scheuen Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate, die bei Eingriffen besonders zu schützen sind.

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🐈

Wildkatze

Die großen Waldkomplexe des Knüll gehören zu den bekannten Verbreitungsräumen der Europäischen Wildkatze und sind wichtige Bausteine im überregionalen Waldbiotopverbund.

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🐦

Feldlerche

Als typischer Brutvogel der offenen Feldflur der Schwalm reagiert die Feldlerche empfindlich auf Flächenverluste und profitiert von Ackerrandstreifen und Brachen.

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🐟

Eisvogel

An naturnahen Abschnitten von Fulda, Eder und Schwalm findet der Eisvogel Steilufer und klare, fischreiche Gewässer, die bei der Gewässerplanung zu erhalten sind.

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🦎

Kammmolch

Der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch besiedelt strukturreiche Kleingewässer und lässt sich durch neue Laichgewässer gezielt fördern.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Autobahn A49

Der Aus- und Weiterbau der A49 durch den Kreis zieht umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Boden, Wald und Offenlandarten nach sich.

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Die Erweiterung von Gewerbe- und Industriestandorten, etwa im Raum Melsungen, führt regelmäßig zu Eingriffen mit entsprechendem Kompensationsbedarf.

💨

Windenergie im Knüll

Bau und Repowering von Windenergieanlagen in den Höhenlagen erfordern sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfungen und passende Kompensation.

🚧

Ortsumgehungen und Straßenbau

Neubau und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen samt Ortsumgehungen lösen Eingriffe in Böden, Gehölze und Lebensräume aus.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Schwalm-Eder-Kreis

In Hessen werden Eingriffe in Natur und Landschaft und die zugehörigen Kompensationsmaßnahmen nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten bewertet. Der Eingriff erzeugt einen rechnerischen Punktbedarf, den geeignete Aufwertungsmaßnahmen wieder ausgleichen. Rechtliche Grundlage sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Die KV bewertet den Zustand einer Fläche vor und nach dem Eingriff anhand von Biotoptypen und ergänzenden Kriterien. Aus der Differenz ergibt sich der Bedarf in Ökopunkten. Wir erstellen diese Bilanzierung nachvollziehbar und stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde in Homberg (Efze) ab.
Ausgleichsmaßnahmen stellen die beeinträchtigte Funktion möglichst am Ort und in gleicher Art wieder her, Ersatzmaßnahmen kompensieren sie gleichwertig an anderer Stelle im betroffenen Naturraum. Die KV bildet beide über Ökopunkte ab, sodass der erforderliche Umfang einheitlich nachweisbar bleibt.
Unabhängig von der Eingriffsbilanz sind die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG für streng und besonders geschützte Arten zu beachten. Bei Bedarf sichern vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) die kontinuierliche ökologische Funktionalität, bevor der Eingriff beginnt. Kann diese nicht gewahrt werden, ist eine Ausnahme mit Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) zu prüfen.
Ja. Hessen ermöglicht die Bevorratung von Kompensation über Ökokonten. Bereits umgesetzte und anerkannte Aufwertungsmaßnahmen werden in Ökopunkten gutgeschrieben und lassen sich später einem konkreten Eingriff zuordnen. Das schafft Planungssicherheit und beschleunigt Genehmigungsverfahren.
Ja. Wir arbeiten bundesweit und betreuen Vorhaben im Schwalm-Eder-Kreis über den gesamten Ablauf, von der Ökopunkte-Bilanzierung über die Flächenbereitstellung bis zu Herstellung, Entwicklungspflege und rechtlicher Sicherung der Kompensationsflächen.
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