
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Rheingau-Taunus-Kreis, bewertet nach der hessischen Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren. greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Praxis der Unteren Naturschutzbehörde in Bad Schwalbach.
Der Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis im Überblick
Der Rheingau-Taunus-Kreis liegt im Westen Hessens und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Bad Schwalbach. Der Kreis verbindet zwei sehr unterschiedliche Landschaften, den sonnigen Rheingau mit seinen Weinbaulagen am rechten Rheinufer und die bewaldeten Höhen des westlichen Taunus. Er entstand 1977 aus dem Zusammenschluss des früheren Rheingaukreises mit dem Untertaunuskreis.
Naturräumlich greift der Kreis in drei BfN-Großlandschaften. Der größte Teil gehört zum Naturraum D41 Taunus, einem Mittelgebirge des Rheinischen Schiefergebirges mit Taunusquarzit, sauren Böden und ausgedehnten Buchen- und Buchenmischwäldern im Hintertaunus. Der Rheinhang bei Lorch und Assmannshausen leitet in das enge Durchbruchstal des D44 Mittelrheingebiet über, während die flachen Weinbauterrassen des Rheingaus bei Rüdesheim, Geisenheim und Eltville zum D53 Oberrheinisches Tiefland (Rhein-Main-Tiefland) zählen.
Ökologisch prägend sind die großflächigen, störungsarmen Wälder des Wispertaunus. Das FFH-Gebiet Wispertaunus (5913-308) bietet Wildkatze, Schwarzstorch und Bechsteinfledermaus dauerhaften Rückzugsraum. Naturnahe Mittelgebirgsbäche wie Wisper und Aar, feuchte Talwiesen sowie die wärmebegünstigten Weinbergs- und Trockenstandorte am Rheinhang ergänzen das Lebensraummosaik. Große Teile sind über den Naturpark Rhein-Taunus und das Natura-2000-Netz gesichert.
Kompensationsbedarf entsteht im Kreis vor allem durch die Nähe zum Ballungsraum Rhein-Main. Siedlungs- und Gewerbeentwicklung im Untertaunus (Taunusstein, Idstein, Niedernhausen), Windenergievorhaben im Hintertaunus, Verkehrsinfrastruktur und die Bewirtschaftung der Weinbaulagen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus. Rechtsgrundlage sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG, die Hessen mit der Kompensationsverordnung (KV) über das Biotopwertverfahren ausfüllt.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Wispertaunus (5913-308), großes zusammenhängendes Waldgebiet mit Wildkatze und Schwarzstorch
- Naturpark Rhein-Taunus, waldreiches Erholungs- und Schutzgebiet über weite Teile des Kreises
- Wisper und Wispertal, naturnaher Mittelgebirgsbach und Baustein der Lachs-Wiederansiedlung im Rheinsystem
- Rheinhang und Weinbaulagen bei Rüdesheim und Assmannshausen, wärmeliebende Trockenstandorte
- Rheingau und Inselrhein, vom BfN als bedeutsame Landschaft am rechten Rheinufer eingestuft
- Zahlreiche Naturschutzgebiete auf Trockenrasen, Feuchtwiesen und in Bachtälern des Untertaunus
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsprojekte auch im Rheingau-Taunus-Kreis. Wir kennen die Praxis der hessischen Kompensationsverordnung (KV), die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Bad Schwalbach und die Besonderheiten zwischen den Weinbaulagen des Rheingaus und den Wäldern des Hintertaunus. Ihren Eingriff ordnen wir dem richtigen Naturraum (D41, D44 oder D53) und Landkreis zu und stellen geeignete Ökopunkte bereit.
Typische Maßnahmen im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
Naturnaher Waldumbau
Entwicklung struktur- und totholzreicher Buchen-Mischwälder im Hintertaunus, Anreicherung von Alt- und Habitatbäumen als Lebensraum für Wildkatze, Schwarzstorch und höhlenbewohnende Fledermäuse.
Fließgewässerrenaturierung
Wiederherstellung der Durchgängigkeit und naturnaher Strukturen an Wisper, Aar und Walluf, Anlage von Kiesbänken und Uferabbrüchen für Wanderfische und den Eisvogel.
Streuobst und Trockenmauern
Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Lesesteinriegeln und Trockenmauern in den Weinbergsrandlagen des Rheingaus, Lebensraum für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Insekten.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Talwiesen in artenreiches Feucht- und Magergrünland entlang der Bachtäler des Untertaunus, angepasste Mahd zugunsten von Wiesenbrütern und Tagfaltern.
Artenschutz CEF/FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Haselmaus-Habitatverbund und Reptilienumsiedlung, sowie FCS-Maßnahmen bei Windenergievorhaben für Schwarzstorch und Rotmilan.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und gestuften Waldrändern als Trittsteine zwischen Wald, Offenland und Weinbergslagen, Aufwertung nach dem Biotopwertverfahren der KV.
Geschützte Arten im Rheingau und westlicher Taunus
Wildkatze
Die großen, störungsarmen Waldgebiete des Wispertaunus zählen zu den festen Vorkommensgebieten der Europäischen Wildkatze in Hessen. Waldverbund, Totholz und ungestörte Rückzugsräume sind zentrale Kompensationsziele.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
In den ruhigen Laubwäldern des Taunus mit naturnahen Bächen brütet der Schwarzstorch. Erhalt störungsarmer Horstumfelder und intakter Nahrungsgewässer ist besonders bei Windenergie- und Infrastrukturvorhaben zu beachten.
Mehr zur Art ›Bechstein- und Waldfledermäuse
Alt- und höhlenreiche Buchenwälder bieten Bechsteinfledermaus, Großem Mausohr und weiteren Arten Wochenstuben- und Jagdlebensräume. Quartierverluste erfordern vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus besiedelt artenreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche des Untertaunus. Bei Eingriffen in Gehölzbestände sind Habitatverbund und vorgezogene Ausgleichspflanzungen typische Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Die wärmebegünstigten Weinbergslagen, Bahndämme und Trockenmauern des Rheingaus sind Lebensraum der Zauneidechse. Sie ist eine häufige Zielart bei Siedlungs- und Verkehrsvorhaben und erfordert oft eine fachgerechte Umsiedlung.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Wisper, Aar und den rechtsrheinischen Zuflüssen jagt der Eisvogel. Naturnahe Uferstrukturen mit Steilwänden und klarem Wasser sind Voraussetzung und Ziel von Gewässerrenaturierungen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie im Hintertaunus
Auf den bewaldeten Höhen um Heidenrod, Hohenstein und Waldems werden Windenergievorhaben geplant und ausgebaut. Sie lösen artenschutzrechtliche Prüfungen und Kompensation aus, insbesondere FCS- und CEF-Maßnahmen für Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Die Nähe zum Ballungsraum Rhein-Main treibt Wohn- und Gewerbeflächen in Taunusstein, Idstein und Niedernhausen. Neue Baugebiete erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der hessischen KV.
Verkehrsinfrastruktur
Die Autobahn A3, Bundesstraßen im Untertaunus, Ortsumgehungen sowie die rechte Rheinstrecke erzeugen bei Aus- und Neubau Ausgleichs- und Ersatzpflichten, häufig verbunden mit Gewässer- und Artenschutzmaßnahmen.
Weinbau und Flurneuordnung
Rebflurbereinigungen und Wegebau in den Weinbaulagen des Rheingaus greifen in Trockenstandorte und Böschungen ein. Ausgleich erfolgt über Streuobst, Trockenmauern und Saumstrukturen zugunsten wärmeliebender Arten.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis.