
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Offenbach
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Offenbach, bewertet nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der Untermainebene und im Rhein-Main-Gebiet.
Der Landkreis Offenbach im Überblick
Der Landkreis Offenbach liegt im Süden Hessens östlich und südöstlich von Frankfurt am Main und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Naturräumlich zählt er zur Untermainebene im BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland). Der Kreis umschließt teilweise die kreisfreie Stadt Offenbach am Main, Kreisstadt und Verwaltungssitz ist seit 2002 Dietzenbach. Mit knapp 359.000 Einwohnern auf rund 356 km² ist Offenbach der bevölkerungsreichste Landkreis Hessens und einer der am dichtesten besiedelten Räume des Landes.
Die Landschaft ist geprägt von den sandigen Böden der Untermainebene mit ausgedehnten Kiefernwäldern auf eiszeitlichen Flugsanden, etwa im Koberstädter Wald und in der Dreieich. Im Westen hebt sich der Sprendlinger Horst als aufgewölbter Block aus älteren Gesteinen heraus. Der Main bildet die nördliche Kreisgrenze und begleitet die Auen bei Mühlheim, Hainburg und Seligenstadt. Zahlreiche Waldseen sind aus früherem Sand- und Kiesabbau hervorgegangen und dienen heute als Sekundärlebensräume.
Trotz der starken Siedlungsdichte gibt es wertvolle Schutzgebiete. Dazu zählen das europäische Vogelschutzgebiet der Sandkiefernwälder der östlichen Untermainebene, das FFH-Gebiet Luderbachaue von Dreieich sowie eine Reihe von Naturschutzgebieten und die Mainauen als Biotopverbund. Diese Lebensräume beherbergen an trockenwarme Sandstandorte angepasste Arten und stehen zugleich unter hohem Nutzungsdruck.
Wirtschaftlich ist der Kreis Teil des starken Rhein-Main-Gebietes. Der Flughafen Frankfurt Main grenzt unmittelbar an, im Kreisgebiet liegt der Flugplatz Frankfurt-Egelsbach, dazu kommen dichte Verkehrsachsen (Autobahnen A3, A5 und A661), Wohnungs- und Gewerbebau sowie Rohstoffgewinnung. Diese Vorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Hessen über die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Hessische Ausführungsgesetz (HAGBNatSchG) und die Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Vogelschutzgebiet Sandkiefernwälder der östlichen Untermainebene, europäisches Natura-2000-Gebiet mit lichten Kiefernwäldern als Lebensraum von Heidelerche und Ziegenmelker
- FFH-Gebiet Luderbachaue von Dreieich, waldreiches Schutzgebiet, seit dem Jahr 2000 Teil des Natura-2000-Netzes
- Mehrere europäische Vogelschutzgebiete sowie zahlreiche FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete im Kreisgebiet, trotz hoher Siedlungsdichte
- Der Main bildet die nördliche Kreisgrenze, die Mainauen bei Mühlheim, Hainburg und Seligenstadt wirken als Biotopverbund
- Ausgedehnte Sandkiefernwälder auf eiszeitlichen Flugsanden, Koberstädter Wald und Dreieich, Sprendlinger Horst im Westen
- Waldseen und ehemalige Sand- und Kiesabbauflächen als Sekundärlebensräume für Amphibien, Libellen und Wasservögel
- Bevölkerungsreichster Landkreis Hessens mit sehr hohem Flächennutzungs- und Siedlungsdruck im Rhein-Main-Ballungsraum
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach zusammen, kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Kompensationsverordnung (KV) und dem HAGBNatSchG sowie die Anforderungen an Ökokonten und deren Handelbarkeit in Hessen. Vertraut sind uns auch die Besonderheiten der sandgeprägten Untermainebene im Naturraum D53, von den Sandkiefernwäldern bis zu den Mainauen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen im Landkreis Offenbach
Aufwertung lichter Sandkiefernwälder
Auflichtung und naturnahe Entwicklung der typischen Kiefernwälder auf Flugsand, Anlage offener Sandflächen und strukturreicher Waldränder. Solche Maßnahmen fördern wärmeliebende Arten wie Heidelerche und Ziegenmelker und werten die charakteristischen Lebensräume der Untermainebene auf.
Sand- und Trockenlebensräume
Anlage von Sandlinsen, Lesesteinhaufen, Totholzstrukturen und besonnten Säumen an Waldrändern, Bahndämmen und Böschungen. Diese Strukturen schaffen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Zauneidechse und weitere Reptilien und eignen sich als vorgezogene CEF-Maßnahmen.
Renaturierung von Fließgewässern und Auen
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Rodau, Bieber und weiteren Mainzuflüssen sowie Aufwertung der Mainauen. Naturnahe Ufer und Auwaldstreifen dienen dem Eisvogel und der Biotopvernetzung.
Kleingewässer und Waldtümpel
Neuanlage und Wiederherstellung von Tümpeln, Blänken und Stillgewässern, auch in ehemaligen Abbauflächen. Fisch- und störungsarme Laichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten von Amphibien und dem Kammmolch und lassen sich gut in den Biotopverbund einbinden.
Extensivierung von Acker und Grünland
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland sowie Anlage von Acker- und Blühstreifen in den offenen Feldfluren um Rodgau, Seligenstadt und Mainhausen. Angepasste Nutzung schafft Nahrungs- und Bruthabitate für Feldlerche und weitere Offenlandarten.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Wäldern und Gebäuden, Habitatbäume und abgestimmte Ersatzhabitate. Sie sichern die kontinuierliche ökologische Funktion (CEF) und den günstigen Erhaltungszustand (FCS) betroffener Arten.
Geschützte Arten im Untermainebene im Rhein-Main-Gebiet
Zauneidechse auf Sandstandorten
Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Waldränder, Bahndämme, Böschungen und offene Sandflächen der Untermainebene. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Habitatstrukturen und Umsiedlungen als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wäldern und Mainauen
Alte Baumbestände, Waldgebiete und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Fällungen oder Abriss sind Ersatzquartiere und Habitatbäume als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nötig.
Mehr zur Art ›Feldlerche im Offenland
Die offenen Feldfluren um Rodgau, Seligenstadt und Mainhausen sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Planungsverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Rodau und Main
Naturnahe Uferabschnitte der Rodau, der Bieber und des Mains bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und fischreiche Jagdgewässer. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Amphibien und Kammmolch
In Waldtümpeln, Kleingewässern und ehemaligen Abbauflächen leben Amphibien wie der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) sowie weitere Molch- und Froschlurche. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten.
Mehr zur Art ›Vögel der Sandkiefernwälder
Die lichten Kiefernwälder der östlichen Untermainebene sind Lebensraum von Heidelerche und Ziegenmelker, für die eigene Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind. Auflichtung, offene Sandflächen und strukturreiche Waldränder stützen diese störungsempfindlichen Bestände.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Luftverkehr und Flugplätze
Der Flughafen Frankfurt Main grenzt unmittelbar an den Landkreis, im Kreisgebiet liegt der Flugplatz Frankfurt-Egelsbach. Ausbau- und Betriebsmaßnahmen im Luftverkehrsumfeld lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Straßen- und Schieneninfrastruktur
Die Autobahnen A3, A5 und A661, Bundes- und Kreisstraßen sowie der Ausbau von S-Bahn und Schienenwegen im Rhein-Main-Netz durchziehen den dicht erschlossenen Kreis. Solche Vorhaben erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf und artenschutzrechtliche Prüfungen.
Wohnungsbau, Gewerbe und Logistik
Als bevölkerungsreichster Landkreis Hessens steht Offenbach unter hohem Siedlungsdruck. Wohn-, Gewerbe- und Logistikflächen in Dietzenbach, Rodgau, Dreieich und den übrigen Kommunen lassen sich über bevorratete Ökopunkte effizient kompensieren.
Sand- und Kiesabbau
Die sandigen Böden der Untermainebene werden für die Rohstoffgewinnung genutzt. Abbauvorhaben lösen Eingriffe aus, zugleich eignen sich ausgekieste Flächen und Rekultivierungsräume gut für die Anlage von Kompensations- und Ökokontoflächen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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