Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D53
Regierungsbezirk Darmstadt

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Offenbach

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Offenbach, bewertet nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der Untermainebene und im Rhein-Main-Gebiet.

356,23
km² Kreisfläche
358.984
Einwohner (31.12.2025)
13
Städte und Gemeinden
Dietzenbach
Kreisstadt und Kreissitz
D53
BfN-Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Offenbach im Überblick

Der Landkreis Offenbach liegt im Süden Hessens östlich und südöstlich von Frankfurt am Main und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Naturräumlich zählt er zur Untermainebene im BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland). Der Kreis umschließt teilweise die kreisfreie Stadt Offenbach am Main, Kreisstadt und Verwaltungssitz ist seit 2002 Dietzenbach. Mit knapp 359.000 Einwohnern auf rund 356 km² ist Offenbach der bevölkerungsreichste Landkreis Hessens und einer der am dichtesten besiedelten Räume des Landes.

Die Landschaft ist geprägt von den sandigen Böden der Untermainebene mit ausgedehnten Kiefernwäldern auf eiszeitlichen Flugsanden, etwa im Koberstädter Wald und in der Dreieich. Im Westen hebt sich der Sprendlinger Horst als aufgewölbter Block aus älteren Gesteinen heraus. Der Main bildet die nördliche Kreisgrenze und begleitet die Auen bei Mühlheim, Hainburg und Seligenstadt. Zahlreiche Waldseen sind aus früherem Sand- und Kiesabbau hervorgegangen und dienen heute als Sekundärlebensräume.

Trotz der starken Siedlungsdichte gibt es wertvolle Schutzgebiete. Dazu zählen das europäische Vogelschutzgebiet der Sandkiefernwälder der östlichen Untermainebene, das FFH-Gebiet Luderbachaue von Dreieich sowie eine Reihe von Naturschutzgebieten und die Mainauen als Biotopverbund. Diese Lebensräume beherbergen an trockenwarme Sandstandorte angepasste Arten und stehen zugleich unter hohem Nutzungsdruck.

Wirtschaftlich ist der Kreis Teil des starken Rhein-Main-Gebietes. Der Flughafen Frankfurt Main grenzt unmittelbar an, im Kreisgebiet liegt der Flugplatz Frankfurt-Egelsbach, dazu kommen dichte Verkehrsachsen (Autobahnen A3, A5 und A661), Wohnungs- und Gewerbebau sowie Rohstoffgewinnung. Diese Vorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Hessen über die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Hessische Ausführungsgesetz (HAGBNatSchG) und die Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten zu erbringen ist.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Dietzenbach (KS)DreieichEgelsbachHainburgHeusenstammLangenMainhausenMühlheim am MainNeu-IsenburgObertshausenRodgauRödermarkSeligenstadt

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Vogelschutzgebiet Sandkiefernwälder der östlichen Untermainebene, europäisches Natura-2000-Gebiet mit lichten Kiefernwäldern als Lebensraum von Heidelerche und Ziegenmelker
  • FFH-Gebiet Luderbachaue von Dreieich, waldreiches Schutzgebiet, seit dem Jahr 2000 Teil des Natura-2000-Netzes
  • Mehrere europäische Vogelschutzgebiete sowie zahlreiche FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete im Kreisgebiet, trotz hoher Siedlungsdichte
  • Der Main bildet die nördliche Kreisgrenze, die Mainauen bei Mühlheim, Hainburg und Seligenstadt wirken als Biotopverbund
  • Ausgedehnte Sandkiefernwälder auf eiszeitlichen Flugsanden, Koberstädter Wald und Dreieich, Sprendlinger Horst im Westen
  • Waldseen und ehemalige Sand- und Kiesabbauflächen als Sekundärlebensräume für Amphibien, Libellen und Wasservögel
  • Bevölkerungsreichster Landkreis Hessens mit sehr hohem Flächennutzungs- und Siedlungsdruck im Rhein-Main-Ballungsraum

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach zusammen, kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Kompensationsverordnung (KV) und dem HAGBNatSchG sowie die Anforderungen an Ökokonten und deren Handelbarkeit in Hessen. Vertraut sind uns auch die Besonderheiten der sandgeprägten Untermainebene im Naturraum D53, von den Sandkiefernwäldern bis zu den Mainauen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Offenbach

🌲

Aufwertung lichter Sandkiefernwälder

Auflichtung und naturnahe Entwicklung der typischen Kiefernwälder auf Flugsand, Anlage offener Sandflächen und strukturreicher Waldränder. Solche Maßnahmen fördern wärmeliebende Arten wie Heidelerche und Ziegenmelker und werten die charakteristischen Lebensräume der Untermainebene auf.

🦎

Sand- und Trockenlebensräume

Anlage von Sandlinsen, Lesesteinhaufen, Totholzstrukturen und besonnten Säumen an Waldrändern, Bahndämmen und Böschungen. Diese Strukturen schaffen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Zauneidechse und weitere Reptilien und eignen sich als vorgezogene CEF-Maßnahmen.

🌊

Renaturierung von Fließgewässern und Auen

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Rodau, Bieber und weiteren Mainzuflüssen sowie Aufwertung der Mainauen. Naturnahe Ufer und Auwaldstreifen dienen dem Eisvogel und der Biotopvernetzung.

💧

Kleingewässer und Waldtümpel

Neuanlage und Wiederherstellung von Tümpeln, Blänken und Stillgewässern, auch in ehemaligen Abbauflächen. Fisch- und störungsarme Laichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten von Amphibien und dem Kammmolch und lassen sich gut in den Biotopverbund einbinden.

🌾

Extensivierung von Acker und Grünland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland sowie Anlage von Acker- und Blühstreifen in den offenen Feldfluren um Rodgau, Seligenstadt und Mainhausen. Angepasste Nutzung schafft Nahrungs- und Bruthabitate für Feldlerche und weitere Offenlandarten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Wäldern und Gebäuden, Habitatbäume und abgestimmte Ersatzhabitate. Sie sichern die kontinuierliche ökologische Funktion (CEF) und den günstigen Erhaltungszustand (FCS) betroffener Arten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Untermainebene im Rhein-Main-Gebiet

🦎

Zauneidechse auf Sandstandorten

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Waldränder, Bahndämme, Böschungen und offene Sandflächen der Untermainebene. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Habitatstrukturen und Umsiedlungen als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG regelmäßig erforderlich.

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🦇

Fledermäuse in Wäldern und Mainauen

Alte Baumbestände, Waldgebiete und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Fällungen oder Abriss sind Ersatzquartiere und Habitatbäume als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nötig.

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🌾

Feldlerche im Offenland

Die offenen Feldfluren um Rodgau, Seligenstadt und Mainhausen sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Planungsverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🐦

Eisvogel an Rodau und Main

Naturnahe Uferabschnitte der Rodau, der Bieber und des Mains bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und fischreiche Jagdgewässer. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

In Waldtümpeln, Kleingewässern und ehemaligen Abbauflächen leben Amphibien wie der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) sowie weitere Molch- und Froschlurche. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten.

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🌲

Vögel der Sandkiefernwälder

Die lichten Kiefernwälder der östlichen Untermainebene sind Lebensraum von Heidelerche und Ziegenmelker, für die eigene Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind. Auflichtung, offene Sandflächen und strukturreiche Waldränder stützen diese störungsempfindlichen Bestände.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

✈️

Luftverkehr und Flugplätze

Der Flughafen Frankfurt Main grenzt unmittelbar an den Landkreis, im Kreisgebiet liegt der Flugplatz Frankfurt-Egelsbach. Ausbau- und Betriebsmaßnahmen im Luftverkehrsumfeld lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

🛣️

Straßen- und Schieneninfrastruktur

Die Autobahnen A3, A5 und A661, Bundes- und Kreisstraßen sowie der Ausbau von S-Bahn und Schienenwegen im Rhein-Main-Netz durchziehen den dicht erschlossenen Kreis. Solche Vorhaben erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf und artenschutzrechtliche Prüfungen.

🏢

Wohnungsbau, Gewerbe und Logistik

Als bevölkerungsreichster Landkreis Hessens steht Offenbach unter hohem Siedlungsdruck. Wohn-, Gewerbe- und Logistikflächen in Dietzenbach, Rodgau, Dreieich und den übrigen Kommunen lassen sich über bevorratete Ökopunkte effizient kompensieren.

⛏️

Sand- und Kiesabbau

Die sandigen Böden der Untermainebene werden für die Rohstoffgewinnung genutzt. Abbauvorhaben lösen Eingriffe aus, zugleich eignen sich ausgekieste Flächen und Rekultivierungsräume gut für die Anlage von Kompensations- und Ökokontoflächen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

MA
Landkreis Main-Kinzig-Kreis
Nördlicher und östlicher Nachbar
DA
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Südlicher Nachbar
GR
Landkreis Groß-Gerau
Westlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Offenbach

Der Landkreis Offenbach gehört zum BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland) und liegt in der Untermainebene. Prägend sind sandige Böden mit ausgedehnten Kiefernwäldern, der Sprendlinger Horst im Westen und die Mainauen im Norden. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Hessen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG über das Hessische Ausführungsgesetz (HAGBNatSchG) und die Kompensationsverordnung (KV) umgesetzt. Eingriff und Kompensation werden in Ökopunkten (Wertpunkten) bilanziert, Kompensationsmaßnahmen können über Ökokonten bereitgestellt und gehandelt werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Offenbach, Umweltamt, Fachdienst Umwelt, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirken das Regierungspräsidium Darmstadt und die hessische Naturschutzverwaltung mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders die Aufwertung lichter Sandkiefernwälder, die Anlage von Sand- und Trockenlebensräumen für Reptilien, die Renaturierung von Rodau, Bieber und Mainauen, die Anlage von Kleingewässern für Amphibien sowie die Extensivierung von Acker und Grünland. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse.
Ja. Im Kreisgebiet liegen mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter das Vogelschutzgebiet der Sandkiefernwälder der östlichen Untermainebene und das FFH-Gebiet Luderbachaue von Dreieich. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 34 Abs. 5 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind Flächen an Waldrändern und auf Sandstandorten, Gewässer- und Auenrandflächen, ehemalige Abbauflächen sowie extensivierbares Acker- und Grünland. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
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