Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D53
Regierungsbezirk Darmstadt

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Offenbach am Main

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Offenbach am Main, bewertet nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im dicht bebauten Stadtraum der Untermainebene und im Rhein-Main-Gebiet.

44,88
km² Stadtfläche
132.746
Einwohner (31.12.2024)
~2.960
Einwohner je km²
10
Stadtteile
D53
BfN-Naturraum
Stadt und Ökologie

Die Stadt Offenbach am Main im Überblick

Offenbach am Main ist eine kreisfreie Stadt im Süden Hessens und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Sie grenzt im Nordwesten unmittelbar an Frankfurt am Main und bildet mit ihm einen zusammenhängenden Siedlungsraum. Naturräumlich liegt das Stadtgebiet vollständig in der Untermainebene im BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland). Auf rund 44,88 km² leben etwa 133.000 Menschen, womit Offenbach zu den am dichtesten besiedelten Städten Deutschlands zählt.

Der Main bildet die nördliche Stadtgrenze. Entlang des Flusses ziehen sich die Mainauen bei Bürgel und Rumpenheim mit Auwiesen und Altwässern, die als Biotopverbund und Retentionsraum dienen. Aus früherem Kiesabbau ist das Naturschutzgebiet der Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben mit dem Schultheis-Weiher hervorgegangen. Durch den östlichen Stadtteil Bieber verläuft der gleichnamige Bach. Innerstädtisch prägen ausgedehnte Parkanlagen wie der Büsing-Park, der Dreieichpark und die Rosenhöhe das Stadtbild und bilden mit altem Baumbestand wertvolle Trittsteinbiotope.

Trotz der hohen Bebauungsdichte gibt es geschützte Lebensräume im Stadtgebiet. Das Naturschutzgebiet Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben sowie das EU-Vogelschutzgebiet, das den Main bei Mühlheim und diese Kiesgruben umfasst, sichern Rast- und Brutplätze von Wasservögeln. Hinzu kommen das Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen, das Landschaftsschutzgebiet Offenbach am Main und mehrere Naturdenkmale. Diese Flächen stehen unter hohem Nutzungsdruck und sind bei Planungen frühzeitig zu berücksichtigen.

Offenbach ist ein traditioneller Industrie- und Dienstleistungsstandort, bekannt für die Lederverarbeitung mit dem Deutschen Ledermuseum, den Druckmaschinenbau, die Hochschule für Gestaltung sowie als Sitz des Deutschen Wetterdienstes. Der starke Siedlungsdruck im Rhein-Main-Gebiet führt zu Nachverdichtung, zu neuen Wohn- und Gewerbequartieren wie dem Hafenquartier und dem Bürostandort Kaiserlei sowie zu Verkehrsvorhaben. Die dabei ausgelösten Eingriffe sind in Hessen über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Hessische Ausführungsgesetz (HAGBNatSchG) und die Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten auszugleichen.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Stadtteile

Innenstadt (KS)BieberBürgelRumpenheimTempelseeLauterbornRosenhöheWaldheimLohwaldKaiserlei

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben mit dem Schultheis-Weiher, aus ehemaligem Kiesabbau als Sekundärlebensraum hervorgegangen
  • EU-Vogelschutzgebiet, das den Main bei Mühlheim und das Naturschutzgebiet Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben umfasst, Natura-2000-Gebiet für Wasser- und Rastvögel
  • Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen und Landschaftsschutzgebiet Offenbach am Main als grüne Rahmen im Stadtgebiet
  • Der Main als nördliche Stadtgrenze mit Auwiesen und Altwässern bei Bürgel und Rumpenheim als Biotopverbund und Retentionsraum
  • Innerstädtische Parkanlagen (Büsing-Park, Dreieichpark, Rosenhöhe) mit altem Baumbestand als Trittsteinbiotope und Fledermausquartiere
  • Eine der am dichtesten besiedelten Städte Deutschlands mit sehr hohem Flächennutzungs- und Nachverdichtungsdruck
  • Vollständige Lage in der sandgeprägten Untermainebene (BfN-Naturraum D53) im Rhein-Main-Ballungsraum

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Offenbach am Main, dem Amt für Umwelt und Klima, zusammen, kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Kompensationsverordnung (KV) und dem HAGBNatSchG sowie die Anforderungen an Ökokonten und deren Handelbarkeit in Hessen. Im dicht bebauten Stadtraum ist qualifizierter Ausgleich anspruchsvoll, deshalb verbinden wir innerstädtische Maßnahmen wie Entsiegelung, Renaturierung von Bieber und Mainufer und die Aufwertung von Grün- und Parkstrukturen mit Kompensationsflächen im Umland. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Offenbach am Main

🌊

Renaturierung von Bieber und Mainufer

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung des Bieberbachs sowie Aufwertung der Mainauen bei Bürgel und Rumpenheim. Naturnahe Ufer, Auwiesen und Altwässer verbessern den Biotopverbund und schaffen Lebensräume für Eisvogel und Amphibien.

🧱

Entsiegelung und Flächenrecycling

Rückbau nicht mehr genutzter Verkehrs-, Gewerbe- und Betriebsflächen und deren Umwandlung in durchlässige, begrünte Standorte. Entsiegelung verbessert Boden, Wasserhaushalt und Stadtklima und ist im dicht bebauten Stadtraum eine wirksam nach der Kompensationsverordnung anrechenbare Maßnahme.

🌳

Aufwertung von Parks, Alleen und Stadtbäumen

Entwicklung struktur- und altholzreicher Bestände in Büsing-Park, Dreieichpark und Rosenhöhe, Pflanzung standortgerechter Bäume sowie Erhalt von Habitatbäumen. Alte Baumbestände und vernetzte Grünstrukturen dienen als Trittsteinbiotope und als Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel.

💧

Kleingewässer und Auwiesen

Neuanlage und Wiederherstellung von Tümpeln, Blänken und Stillgewässern, auch in ehemaligen Kiesgruben, sowie Aushagerung und extensive Pflege der Auwiesen entlang des Mains. Fisch- und störungsarme Laichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten von Amphibien und Kammmolch.

🌾

Grünlandaufwertung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland sowie Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen in den offenen Feldfluren am Stadtrand und im Umland. Angepasste Nutzung schafft Nahrungs- und Bruthabitate für Offenland- und Feldvogelarten und stärkt den Biotopverbund.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Parkbäumen, Reptilienhabitate an Bahndämmen und Brachen sowie abgestimmte Ersatzhabitate. Sie sichern die kontinuierliche ökologische Funktion (CEF) und den günstigen Erhaltungszustand (FCS) betroffener Arten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Untermainebene im Rhein-Main-Gebiet

🦎

Zauneidechse auf Bahn- und Brachflächen

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Bahndämme, Böschungen, Brachen und besonnte Säume im Stadtgebiet. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Habitatstrukturen und Umsiedlungen als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG regelmäßig erforderlich.

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🦇

Fledermäuse in Parks und an Gebäuden

Alte Baumbestände in Büsing-Park, Dreieichpark und Rosenhöhe, die Mainauen sowie Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Fällungen, Sanierung oder Abriss sind Ersatzquartiere und Habitatbäume als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nötig.

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🐦

Eisvogel an Main und Bieber

Naturnahe Uferabschnitte des Mains, des Bieberbachs und der Kiesgruben bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und fischreiche Jagdgewässer. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🐸

Amphibien in Kiesgruben und Auwiesen

In den Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben, in Kleingewässern und in den Mainauen leben verschiedene Amphibienarten. Neue oder wiederhergestellte, fischfreie Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten und lassen sich gut in den Biotopverbund einbinden.

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🦎

Kammmolch in Stillgewässern

Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt fischarme, gut besonnte Stillgewässer, wie sie in ehemaligen Abbauflächen und Auwiesen vorkommen können. Erhalt und Neuanlage geeigneter Laichgewässer sind bei Eingriffen in Gewässerlebensräume als vorgezogene Maßnahmen anzulegen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏢

Wohnungsbau und Nachverdichtung

Unter dem hohen Siedlungsdruck des Rhein-Main-Gebietes entstehen neue Wohnquartiere wie das Hafenquartier und Nachverdichtungen in der Innenstadt. Solche Vorhaben lösen Eingriffe aus, deren Ausgleich sich über bevorratete Ökopunkte nach der Kompensationsverordnung effizient decken lässt.

🏬

Gewerbe- und Büroentwicklung Kaiserlei

Der Bürostandort Kaiserlei an der Grenze zu Frankfurt wird zu einem gemischten Quartier weiterentwickelt. Der Umbau und die Verdichtung von Gewerbeflächen erzeugen Kompensationsbedarf und artenschutzrechtliche Prüfungen, unter anderem für Reptilien und Fledermäuse.

🛣️

Verkehrs- und ÖPNV-Infrastruktur

Autobahnnahe Anschlüsse wie der Kaiserleikreisel, das Straßennetz sowie der Ausbau von S-Bahn und Stadtbahn im Rhein-Main-Netz erzeugen Eingriffe in Boden, Grünstrukturen und Lebensräume. Diese lassen sich über Ökopunkte und Ökokontoflächen ausgleichen.

🏗️

Flächenrecycling und Stadtumbau

Die Umnutzung ehemaliger Industrie-, Hafen- und Betriebsflächen prägt den Stadtumbau. Entsiegelung und ökologische Aufwertung im Zuge solcher Projekte eignen sich zugleich als Kompensations- und Ökokontomaßnahmen im dicht bebauten Stadtraum.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

OF
Landkreis Offenbach
Landkreis, umschließt die Stadt im Osten und Süden
MA
Landkreis Main-Kinzig-Kreis
Nördlicher Nachbar jenseits des Mains
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Offenbach am Main

Es gilt hessisches Recht. Eingriffe nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG werden über das Hessische Ausführungsgesetz (HAGBNatSchG) und die Kompensationsverordnung (KV) ausgeglichen. Der Ausgleichsbedarf und der Wert von Maßnahmen werden in Ökopunkten bemessen. Die bayerische BayKompV kommt hier nicht zur Anwendung.
Als kreisfreie Stadt nimmt Offenbach die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Amt für Umwelt und Klima der Stadt Offenbach am Main im Kaiserpalais, Kaiserstraße 39. Es prüft Eingriffe, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie artenschutzrechtliche Belange. greeNature stimmt Konzepte frühzeitig mit der Behörde ab.
Innerstädtisch bieten sich Entsiegelung und Flächenrecycling, die Renaturierung von Bieber und Mainufer, die Aufwertung von Parks und Baumbeständen sowie Kleingewässer in den Kiesgruben an. Wo der Ausgleich im Stadtgebiet nicht vollständig möglich ist, ergänzen wir ihn durch Grünland- und Gewässermaßnahmen im Umland, jeweils in Ökopunkten nach der KV bewertet.
Im Stadtgebiet sind vor allem Zauneidechse an Bahndämmen und Brachen, Fledermäuse in Parks und an Gebäuden, der Eisvogel an Main und Bieber sowie Amphibien einschließlich des Kammmolchs in den Kiesgruben relevant. Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten berührt, greifen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, gesichert durch CEF- und FCS-Maßnahmen in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).
Ja. Geeignet sind unter anderem entsiegelbare Betriebs- und Verkehrsflächen, gewässernahe Grundstücke an Main und Bieber, extensivierbares Grünland am Stadtrand sowie Flächen im Umland. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
Über ein Ökokonto lassen sich Aufwertungsmaßnahmen vorab umsetzen und in Ökopunkten bevorraten. Diese Punkte werden im Kompensationsverzeichnis erfasst und können später einem konkreten Eingriff zugeordnet oder im Rahmen der hessischen Regelungen übertragen werden. Das verkürzt Genehmigungsverfahren und sichert die ökologische Wirksamkeit frühzeitig.
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