Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D46 · D39 · D38
Regierungsbezirk Gießen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Marburg-Biedenkopf

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) im Marburger Lahntal und im Gladenbacher Bergland.

1.262
km² Kreisfläche
~243k
Einwohner
22
Städte und Gemeinden
3
Naturräume D46/D39/D38
674 m
Sackpfeife (höchster Punkt)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf im Überblick

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt im mittleren Hessen und gehört zum Regierungsbezirk Gießen. Kreisstadt und Oberzentrum ist die Universitätsstadt Marburg. Auf rund 1.262 km² leben etwa 243.000 Menschen in 22 Städten und Gemeinden. Der Kreis liegt am Übergang dreier Mittelgebirgslandschaften und wird von der Lahn und ihren Nebengewässern durchzogen.

Naturräumlich teilt sich der Kreis in drei große Einheiten. Der Osten gehört zum Westhessischen Bergland (BfN-Naturraum D46) mit dem Marburg-Gießener Lahntal, dem Burgwald, der Oberhessischen Schwelle und dem Amöneburger Becken. Die Westhälfte nimmt das montane Gladenbacher Bergland ein, das naturräumlich zum Westerwald (D39) zählt. Der äußerste Nordwesten um die Sackpfeife (674 m) reicht in das Rothaargebirge und damit in das Süderbergland (D38) hinein.

Ökologisch prägend sind die naturnahen Auen von Lahn, Ohm, Wetschaft und Salzböde, der ausgedehnte Burgwald als eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens sowie die artenreichen Berg- und Feuchtwiesen des Gladenbacher Berglandes. Der markante Basaltkegel der Amöneburg und mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete tragen zur hohen Lebensraumvielfalt bei.

Wirtschaftlich prägen die Universität und der Life-Science-Sektor in Marburg, das Ferrero-Werk in Stadtallendorf sowie Formenbau und mittelständisches Gewerbe im Westen den Kreis. Infrastruktur- und Gewerbevorhaben, Wohnbauentwicklung und Windenergie erzeugen regelmäßig Eingriffe, deren Ausgleich nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten zu erbringen ist.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D46
Westhessisches Berg- und Beckenland
Zum Naturraum D46 ›
D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Marburg (KS)StadtallendorfKirchhainBiedenkopfGladenbachWetterNeustadtRauschenbergAmöneburgCölbeBad EndbachLahntalDautphetalEbsdorfergrund

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Marburg-Gießener Lahntal mit naturnaher Lahnaue als Fließgewässer- und Auenlebensraum
  • Burgwald, eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens
  • Amöneburger Becken mit dem Basaltkegel der Amöneburg (365 m)
  • Gladenbacher Bergland mit artenreichen Berg-Mähwiesen und Borstgrasrasen (FFH-Lebensraumtypen)
  • Rothaargebirge um die Sackpfeife (674 m), höchste Erhebung des Kreises
  • Naturnahe Bäche wie Ohm, Wetschaft und Salzböde mit strukturreichen Talauen
  • Mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete mit Bedeutung für Wildkatze und Schwarzstorch

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem hessischen Kompensationsrecht vertraut. Wir bewerten Eingriffe und Maßnahmen nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) im Ökopunkte-System, kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in Marburg und ordnen Vorhaben sicher den Naturräumen D46, D39 und D38 zu. Von der Bedarfsanalyse über die Flächenbereitstellung bis zur Behördenabstimmung und dem Monitoring übernehmen wir den gesamten Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Marburg-Biedenkopf

💧

Auenrenaturierung an der Lahn

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung eigendynamischer Gewässerabschnitte an Lahn, Ohm und Wetschaft. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🌿

Extensivierung von Berg- und Feuchtwiesen

Erhalt und Entwicklung artenreicher Berg-Mähwiesen und Feuchtgrünlands im Gladenbacher Bergland durch angepasste Mahdtermine, Düngeverzicht und extensive Beweidung. Diese Wiesen zählen zu den geschützten FFH-Lebensraumtypen.

🌳

Waldumbau mit Alt- und Totholz

Umbau strukturarmer Bestände im Burgwald und in den Lahnbergen zu standortgerechten Laubmischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz. Solche Maßnahmen werten Lebensräume für Wildkatze, Fledermäuse und Schwarzstorch auf.

🌾

Hecken, Streuobst und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen im Amöneburger Becken und in der offenen Feldflur. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Trittsteinbiotope für Feldvögel und Insekten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere an Gebäuden und in Wäldern, Ersatzlaichgewässer für die Gelbbauchunke sowie Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.

🐟

Fließgewässerrenaturierung

Entfesselung und Strukturanreicherung kleinerer Bäche wie Salzböde und Wohra, Anlage von Gewässerrandstreifen und Durchgängigkeit für Fische und Kleinlebewesen. Diese Maßnahmen verbinden Hochwasservorsorge mit ökologischer Aufwertung.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Marburger Lahntal und Gladenbacher Bergland

🐈

Wildkatze in Burgwald und Lahnbergen

Die streng geschützte Europäische Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die großen, strukturreichen Wälder des Kreises. Alt- und Totholz, unzerschnittene Waldgebiete und Waldrandstrukturen sind für ihren Erhalt entscheidend und typische Ziele von Kompensationsmaßnahmen.

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🕊️

Schwarzstorch in großen Waldgebieten

Der Schwarzstorch brütet in ruhigen, altholzreichen Wäldern und nutzt naturnahe Bäche und Auen als Nahrungshabitat. Waldberuhigung, der Erhalt von Horstbäumen und die Renaturierung von Waldbächen sind wirksame Maßnahmen zu seinem Schutz.

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🦇

Fledermäuse in Wäldern und Bunkern

Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen die Buchenwälder sowie unterirdische Bauwerke im Kreisgebiet als Quartier. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss, Sanierung und Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🌰

Haselmaus in Gehölzen und Waldrändern

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.

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🐸

Amphibien in Tümpeln und Waldwegen

Gelbbauchunke, Feuersalamander und Grasfrosch besiedeln Kleingewässer, quellige Waldbäche und wechselfeuchte Senken des Berglandes. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🐦

Eisvogel an Lahn und Nebenbächen

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen bewährte CEF-Maßnahmen für die streng geschützte Art.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Ortsumgehungen entlang der Bundesstraßen B 62, B 252 und B 453 sowie Straßen- und Brückenbaumaßnahmen im Lahntal lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die in Ökopunkten nach der Hessischen KV zu erbringen sind.

🏭

Industrie und Gewerbe

Erweiterungen des Ferrero-Werks in Stadtallendorf, des Life-Science-Standorts in Marburg sowie Gewerbegebietsausweisungen in den Mittelzentren erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf für Flächenversiegelung und Gehölzverluste.

🌬️

Windenergie und erneuerbare Energien

Windenergievorhaben in den Höhenlagen des Gladenbacher Berglandes und des Rothaargebirges sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und artenschutzrechtliche FCS-Maßnahmen, insbesondere für windkraftsensible Arten.

🏘️

Siedlungs- und Wohnbauentwicklung

Wohnbau- und Nachverdichtungsvorhaben in der Universitätsstadt Marburg und den Umlandgemeinden erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen können diese als Ökokonto- oder Ausgleichsfläche einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Der Kreis liegt am Übergang dreier Mittelgebirge. Der Osten gehört zum BfN-Naturraum D46 (Westhessisches Bergland) mit Lahntal, Burgwald und Amöneburger Becken, die Westhälfte zum Gladenbacher Bergland im Naturraum D39 (Westerwald) und der Nordwesten um die Sackpfeife zum Naturraum D38 (Süderbergland, Rothaargebirge). Für die Bewertung nach der Hessischen Kompensationsverordnung ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen werden nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten bewertet. greeNature stellt Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten bereit und übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung (D46, D39 oder D38), Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Fachdienst Naturschutz im Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg. Die Universitätsstadt Marburg nimmt als Sonderstatusstadt eigene Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahr. greeNature koordiniert alle erforderlichen Abstimmungen für Sie.
Häufig sind die Renaturierung von Lahn-, Ohm- und Salzbödeauen, die Extensivierung von Berg- und Feuchtwiesen im Gladenbacher Bergland, Waldumbau mit Alt- und Totholz im Burgwald sowie Hecken- und Streuobstpflanzungen im Amöneburger Becken. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen, etwa Fledermausquartiere und Ersatzlaichgewässer für die Gelbbauchunke.
Ja. Im Kreis liegen mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete, unter anderem entlang der Lahnaue, im Burgwald und in den Berg-Mähwiesen des Gladenbacher Berglandes. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG erforderlich machen. greeNature berät Sie zu allen FFH-rechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Auen- und Grünlandflächen an Lahn, Ohm und Salzböde, extensivierbares Grünland im Bergland sowie Waldflächen mit Entwicklungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als Ökokonto nach der Hessischen KV.
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