Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D53 · D41
Regierungsbezirk Darmstadt

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Main-Taunus-Kreis

Der Main-Taunus-Kreis liegt im Kern des Rhein-Main-Ballungsraums zwischen Frankfurt und Wiesbaden. Auf engem Raum treffen dichte Siedlungs- und Gewerbeflächen, die Kiesgruben der Untermainebene und die bewaldeten Hänge des Vortaunus zusammen. Für Eingriffe nach den Paragrafen 13 bis 15 BNatSchG richtet sich die Kompensation nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) und wird in Ökopunkten bewertet. greenature begleitet Vorhabenträger und Kommunen bei Eingriffsregelung, Artenschutz und Ökokonto.

Hofheim am Taunus
Kreisstadt
rund 222,4 km² (einer der flächenkleinsten Landkreise Deutschlands)
Fläche
rund 238.800 (Stand 31.12.2024)
Einwohner
rund 1.074 Einwohner je km²
Bevölkerungsdichte
12 Städte und Gemeinden (9 Städte, 3 Gemeinden)
Kommunen
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Main-Taunus-Kreis im Überblick

Der Main-Taunus-Kreis gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt und ist trotz seiner geringen Fläche einer der am dichtesten besiedelten Landkreise Deutschlands. Die Lage zwischen den Oberzentren Frankfurt und Wiesbaden führt zu hohem Nutzungsdruck durch Wohnen, Gewerbe und Verkehr.

Naturräumlich reicht der Kreis von der Untermainebene, die zur Großlandschaft Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland (D53) zählt, bis in den bewaldeten Vortaunus als Teil der Großlandschaft Taunus (D41). Der Main bildet im Süden über weite Strecken die Kreisgrenze.

Prägend sind die Kiesgruben der Untermainebene, Streuobstbestände an den Taunushängen sowie Weinbauflächen an den Mainhängen bei Hochheim und Flörsheim. Diese Strukturen bieten trotz dichter Besiedlung wertvolle Lebensräume für geschützte Arten.

Für die naturschutzfachliche Begleitung von Eingriffen ist die Untere Naturschutzbehörde beim Main-Taunus-Kreis zuständig. Ausgleich und Ersatz werden nach der Hessischen Kompensationsverordnung ermittelt und in Ökopunkten bilanziert.

Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Hofheim am Taunus (KS)Bad Soden am TaunusEppsteinEschbornFlörsheim am MainHattersheim am MainHochheim am MainKelkheim (Taunus)Schwalbach am TaunusKriftelLiederbach am TaunusSulzbach (Taunus)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Flächenmäßig einer der kleinsten Landkreise Deutschlands bei zugleich sehr hoher Bevölkerungsdichte, was den Druck auf verbleibende Freiflächen erhöht.
  • Kiesgruben der Untermainebene wie die Weilbacher und die Massenheimer Kiesgruben sind bedeutende Sekundärlebensräume und teils als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
  • Übergang von der offenen Untermainebene in den bewaldeten Vortaunus mit Streuobstwiesen an den Hängen um Kelkheim und Eppstein.
  • Weinbau an den Mainhängen bei Hochheim am Main und Flörsheim am Main prägt Landschaft und Kleinklima.
  • Trotz starker Zersiedelung bestehen mehrere Natura-2000- und Naturschutzgebiete, deren Erhaltungsziele bei Eingriffen zu beachten sind.
  • Hoher Anteil an Gewerbe- und Verkehrsflächen, etwa der Bürostandort Eschborn und die Autobahnen A66, A3 und A5 im Umfeld.

✅ greeNature vor Ort

greenature ist bundesweit tätig und unterstützt Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros auch im Main-Taunus-Kreis. Im dicht genutzten Rhein-Main-Ballungsraum sind Ausgleichsflächen knapp, sodass der fachlich sauberen Bilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung und der frühzeitigen Sicherung von Flächen besondere Bedeutung zukommt. Wir übernehmen die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Ökopunkten, die artenschutzrechtliche Prüfung nach Paragraf 44 BNatSchG einschließlich CEF-Maßnahmen sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Bei Bedarf entwickeln und betreuen wir Ökokonto-Maßnahmen und übernehmen Herstellung, Pflege und Monitoring der Kompensationsflächen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Main-Taunus-Kreis

🌳

Streuobstwiesen anlegen und pflegen

Neuanlage und Extensivpflege von Streuobstbeständen an den Taunushängen um Kelkheim und Eppstein. Hochstämmige Obstbäume schaffen Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse und Insekten und werten das Landschaftsbild auf.

💧

Gewässer und Auen entwickeln

Renaturierung von Bachläufen wie Schwarzbach und Wickerbach sowie Auenentwicklung entlang des Mains. Strukturreiche Ufer und angebundene Auenbereiche verbessern Durchgängigkeit und Retention.

🏞️

Kiesgruben renaturieren

Gestaltung von Steilwänden, Flachwasserzonen und Rohbodenflächen in ausgekiesten Bereichen der Untermainebene. Solche Sekundärlebensräume kommen Amphibien, Reptilien und Watvögeln zugute.

🧱

Flächen entsiegeln

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Verkehrs- und Gewerbeflächen im dicht bebauten Ballungsraum. Entsiegelung schafft neuen Boden für Vegetation und verbessert Versickerung und Kleinklima.

🌾

Acker und Weinberge extensivieren

Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen, Feldlerchenfenstern und extensiv genutzten Saumstrukturen auf Acker- und Weinbergsflächen bei Hochheim und Flörsheim. Das fördert Feldvögel und Ackerwildkräuter.

🦎

Artenschutz-Habitate sichern (CEF)

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach Paragraf 44 BNatSchG, etwa Anlage besonnter Lesesteinhaufen und Sandlinsen für die Zauneidechse. CEF-Maßnahmen sichern die Funktion betroffener Lebensstätten vor dem Eingriff.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Untermainebene und Vortaunus im Rhein-Main-Ballungsraum

🦎

Zauneidechse

Besiedelt Kiesgruben, Bahndämme und trockenwarme Säume der Untermainebene. Bei Eingriffen sind Habitate häufig über vorgezogene CEF-Maßnahmen zu sichern.

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🐦

Kiebitz

Nutzt offene Feuchtflächen und Rohböden in den Kiesgruben, etwa den Weilbacher und Massenheimer Kiesgruben. Der Bestand ist auf störungsarme, feuchte Offenlandflächen angewiesen.

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🦇

Fledermäuse

Mehrere Arten jagen über Gewässern, Streuobstwiesen und Waldrändern des Vortaunus und nutzen Quartiere in Bäumen und Gebäuden. Quartierbäume und Leitstrukturen sind bei Vorhaben zu berücksichtigen.

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🌾

Feldlerche

Brütet auf den Acker- und Weinbergsflächen der offenen Untermainebene bei Hochheim und Flörsheim. Der Bodenbrüter profitiert von extensiven Randstreifen und Feldlerchenfenstern.

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🐸

Amphibien

Gewässer der Kiesgruben und Auenbereiche bieten Laichhabitate für Molche, Kröten und Frösche. Neu angelegte, besonnte Kleingewässer eignen sich gut als Ausgleich.

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🐦

Eisvogel

Kommt an strukturreichen Abschnitten von Main, Schwarzbach und Wickerbach vor und benötigt Steilufer für die Bruthöhlen. Naturnahe Gewässerentwicklung fördert die Art.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏢

Gewerbe und Büroflächen

Erweiterungen und Nachverdichtungen an Gewerbestandorten wie Eschborn lösen regelmäßig Eingriffe aus, für die Ausgleich in Ökopunkten nach der Hessischen Kompensationsverordnung zu erbringen ist.

🚆

Verkehrsinfrastruktur

Straßen- und Schienenprojekte im Ballungsraum, etwa im Umfeld von A66 und A3 sowie geplante Schienenvorhaben, erfordern Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie artenschutzrechtliche Prüfungen.

🏘️

Wohnbauentwicklung

Der anhaltende Siedlungsdruck im Rhein-Main-Gebiet führt zu neuen Wohnbaugebieten. Flächenknappheit macht eine frühzeitige Sicherung von Kompensationsflächen und Ökokonto-Maßnahmen wichtig.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Kiesabbau in der Untermainebene greift in Natur und Landschaft ein. Renaturierte Abbauflächen lassen sich zugleich als hochwertige Kompensations- und Sekundärlebensräume gestalten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

HO
Landkreis Hochtaunuskreis
RH
Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
GR
Landkreis Groß-Gerau
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Main-Taunus-Kreis

Ökopunkte sind die Recheneinheit, mit der Eingriffe in Natur und Landschaft und die zugehörigen Ausgleichsmaßnahmen bewertet werden. In Hessen richtet sich die Bewertung nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV), die den Wertverlust durch einen Eingriff und den Wertgewinn durch Kompensationsmaßnahmen in Punkten bilanziert. Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den Paragrafen 13 bis 15 BNatSchG.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Main-Taunus-Kreis, angesiedelt im Amt für Bauen und Umwelt mit Sitz Am Kreishaus 1-5 in 65719 Hofheim am Taunus. Sie prüft Eingriffe, stimmt Ausgleich und Ersatz ab und ist Ansprechpartnerin für artenschutzrechtliche Fragen.
Über ein Ökokonto können Kompensationsmaßnahmen zeitlich vor einem konkreten Eingriff umgesetzt werden. Die dabei erzielte Aufwertung wird nach der Hessischen Kompensationsverordnung in Ökopunkten festgehalten und kann später einem Vorhaben zugeordnet werden. Das schafft Planungssicherheit und ermöglicht es, geeignete Flächen frühzeitig zu sichern.
Unabhängig von der Eingriffsbilanz ist zu prüfen, ob besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind. Werden Verbotstatbestände nach Paragraf 44 BNatSchG berührt, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, die die ökologische Funktion der Lebensstätten dauerhaft sichern. Im Main-Taunus-Kreis betrifft das häufig Arten wie Zauneidechse, Feldlerche und Fledermäuse.
Kompensationsbedarf entsteht typischerweise bei Wohn- und Gewerbebauvorhaben, Erweiterungen von Bürostandorten, Verkehrsinfrastruktur sowie bei der Rohstoffgewinnung in den Kiesgruben der Untermainebene. Sobald ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt, ist Ausgleich oder Ersatz nach der Eingriffsregelung zu leisten.
Ja. greenature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhaben im Main-Taunus-Kreis von der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Ökopunkten über die artenschutzrechtliche Prüfung bis zur Umsetzung, Pflege und zum Monitoring der Maßnahmen. Wir stimmen uns dabei mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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