Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D40 · D41 · D39
Regierungsbezirk Gießen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Limburg-Weilburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Limburg-Weilburg, bewertet in Biotopwertpunkten nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) und geführt über Ökokonten. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im Lahntal, im Westerwald und im Taunus.

rund 738 km²
Kreisfläche
rund 173.000
Einwohner
19 (davon 5 Städte)
Städte und Gemeinden
Limburg a. d. Lahn
Kreisstadt
Gießen
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Limburg-Weilburg im Überblick

Der Landkreis Limburg-Weilburg liegt in Mittelhessen zwischen den Mittelgebirgen Taunus im Süden und Westerwald im Norden und gehört zum Regierungsbezirk Gießen. Auf rund 738 Quadratkilometern leben etwa 173.000 Menschen in 19 Städten und Gemeinden. Sitz der Kreisverwaltung und zugleich größte Kommune ist die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn. Rund ein Drittel der Kreisfläche ist bewaldet.

Prägend ist das Tal der Lahn, das den Kreis von Ost nach West durchzieht und dem BfN-Naturraum D40 (Lahntal und Limburger Becken) zugeordnet ist. Nach Norden schließt der Westerwald (D39) an, nach Südosten der Taunus (D41). Das offene, klimatisch begünstigte Limburger Becken mit seinen Streuobstwiesen, Kalkstandorten und Auen steht im Kontrast zu den waldreichen, kühleren Höhen der beiden Mittelgebirge.

Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Maßgeblich für Bewertung und Bilanzierung ist in Hessen die Kompensationsverordnung (KV), die den Kompensationsbedarf und die Aufwertung von Flächen in Biotopwertpunkten (Ökopunkten) bemisst. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich über Ökokonten sichern und später einem Eingriff zuordnen.

Wirtschaftlich ist die Region seit jeher vom Abbau und der Verarbeitung von Kalkstein und Basalt geprägt, dazu kommen Gewerbe, Logistik entlang der A3 sowie der ICE-Halt Limburg Süd. Straßenbauvorhaben wie der vierstreifige Ausbau der B49, Rohstoffgewinnung, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung sowie die Windenergie auf den Höhen von Westerwald und Taunus lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Kompensation nach der KV zu erbringen ist.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D40
Lahntal und Limburger Becken
Zum Naturraum D40 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Limburg a. d. Lahn (KS)WeilburgBad CambergHadamarRunkelElzHünfeldenBrechenVillmarWeilmünsterDornburgBeselichLöhnbergMengerskirchen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Lahntal als landschaftsprägende Flussachse mit naturnahen Abschnitten und dem FFH-Gebiet Lahntal und seine Hänge
  • Lahn als Teil des europäischen Netzes Natura 2000 mit Bedeutung unter anderem für den Eisvogel
  • Waldreiche Höhen von Westerwald und Taunus als Lebensraum von Schwarzstorch und Wildkatze
  • Kalk- und Basaltvorkommen mit aktiven Steinbrüchen, etwa dem Kalksteinbruch am Schneelsberg und Basaltbrüchen im Westerwald
  • Streuobstwiesen und Kalkmagerrasen im wärmebegünstigten Limburger Becken
  • Ehemalige Gruben und Steinbrüche der Lahnmarmor-Region als Sekundärlebensräume und Fledermausquartiere
  • Übergangslage zwischen drei BfN-Naturräumen (D40, D39, D41) mit entsprechend hoher Lebensraumvielfalt

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Landkreis Limburg-Weilburg. Wir kennen das in Hessen maßgebliche Verfahren der Kompensationsverordnung (KV) mit der Bewertung in Biotopwertpunkten, die Führung von Ökokonten sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Für Eingriffe im Lahntal, im Westerwald und im Taunus entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, die zur naturräumlichen Ausstattung der Naturräume D40, D39 und D41 passen, und sichern sie dauerhaft rechtlich und tatsächlich ab.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Limburg-Weilburg

🌊

Auenrenaturierung an der Lahn

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und naturnahe Entwicklung der Lahn und ihrer Zuflüsse. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien, zugleich wird Retentionsraum zurückgewonnen.

🌳

Streuobst und Extensivgrünland

Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland im wärmebegünstigten Limburger Becken. Diese Maßnahmen heben den Biotopwert deutlich und schaffen Lebensraum für Insekten, Vögel und Fledermäuse.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche, Eiche und Hainbuche in Westerwald und Taunus, verbunden mit der Förderung von Alt- und Totholz. Solche Wälder bieten Schwarzstorch, Wildkatze und waldbewohnenden Fledermäusen Lebensraum.

🪨

Renaturierung von Steinbrüchen

Naturnahe Gestaltung ausgekiester Bereiche und Rekultivierung von Kalk- und Basaltbrüchen mit besonnten Kleingewässern, Rohbodenflächen und Felswänden. Diese Sekundärlebensräume sind wertvoll für Gelbbauchunke und weitere Amphibien, Zauneidechse und Wildbienen.

🌼

Kalkmagerrasen und Saumbiotope

Entbuschung und extensive Beweidung oder Mahd von Kalkmagerrasen auf den Kalkstandorten des Limburger Beckens sowie Entwicklung artenreicher Säume. Solche Trockenlebensräume beherbergen seltene Pflanzen, Insekten und Reptilien.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und in Steinbrüchen, Fledermausquartiere in Gebäuden und Stollen sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Lahntal zwischen Taunus und Westerwald

🐦

Schwarzstorch in den Waldgebieten

Die zusammenhängenden, gewässerreichen Wälder von Westerwald und Taunus bieten dem störungsempfindlichen Schwarzstorch Brutlebensraum. Bei Eingriffen in Waldgebiete sind Horstschutzzonen, störungsarme Zeitfenster und die Sicherung von Nahrungsgewässern wichtige Bausteine der Planung.

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🐟

Eisvogel an der Lahn

Naturnahe Uferabschnitte der Lahn mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze, die Lahn ist hier Teil des europäischen Netzes Natura 2000. Bei Eingriffen an Gewässern gehören Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen zu den typischen CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Höhlen und Wäldern

Alte Stollen und Höhlen der Kalk- und Lahnmarmor-Region sowie die Laubwälder der Mittelgebirge sind Quartier und Jagdgebiet für Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere Arten. Alle sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse in Steinbrüchen und an Bahndämmen

Besonnte Böschungen, Steinbrüche, Basaltflächen und Bahndämme sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten gehören Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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🐸

Amphibien in Steinbruchgewässern

Gelbbauchunke, Kreuzkröte und Kammmolch besiedeln wechselfeuchte Kleingewässer in Kalk- und Basaltbrüchen sowie Auensenken der Lahn. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Rohstoffvorhaben.

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🐈

Wildkatze in den Mittelgebirgswäldern

Die ausgedehnten, strukturreichen Wälder von Taunus und Westerwald zählen zum Verbreitungsgebiet der Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Totholz und die Vernetzung von Waldlebensräumen über Korridore unterstützen ihre Bestände und dienen dem Biotopverbund.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Ausbau der B49

Der vierstreifige Ausbau der B49 zwischen Limburg und Wetzlar ist ein großräumiges Straßenbauvorhaben mit erheblichem Kompensationsbedarf. Abschnittsweise sind auch gewässerbauliche Maßnahmen wie die Verlegung von Lahnabschnitten vorgesehen, die ökologisch auszugleichen sind.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Der Abbau von Kalkstein und Basalt, etwa am Schneelsberg und in den Basaltbrüchen des Westerwaldes, greift in Boden, Relief und Lebensräume ein. Rekultivierung und begleitende Kompensation können dabei neue Sekundärlebensräume an Abbaugewässern und Felswänden schaffen.

🏘️

Siedlung, Gewerbe und Verkehr

Wohn- und Gewerbegebiete in Limburg, Weilburg und den übrigen Kommunen, das Umfeld des ICE-Halts Limburg Süd an der Schnellfahrstrecke Köln,Rhein/Main sowie Ortsumgehungen führen zu Flächenversiegelung und erfordern Ausgleich nach der KV. Grundeigentümer können als Flächenanbieter profitieren.

💨

Windenergie auf den Höhen

Auf den waldreichen Höhen von Westerwald und Taunus entstehen Windenergieanlagen. Neubau und Repowering lösen Eingriffe aus und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftempfindliche Arten wie Rotmilan und Fledermäuse.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

LA
Landkreis Lahn-Dill-Kreis
Nördlicher und östlicher Nachbar, Hessen
HO
Landkreis Hochtaunuskreis
Südöstlicher Nachbar, Hessen
RH
Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
Südlicher Nachbar, Hessen
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Limburg-Weilburg

Der Kreis liegt an der Grenze dreier BfN-Naturräume. Prägend ist das Lahntal und Limburger Becken (D40), nach Norden schließt der Westerwald (D39) an, nach Südosten der Taunus (D41). Für die Bewertung nach der Kompensationsverordnung ist die genaue Einordnung des Eingriffsortes entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Hessen werden Kompensationsbedarf und Aufwertung nach der Kompensationsverordnung (KV) in Biotopwertpunkten (Ökopunkten) bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich über Ökokonten sichern und später einem Eingriff zuordnen. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bilanzierung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg, Fachdienst Bauen und Naturschutz, Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Häufig sind die Renaturierung der Lahn und ihrer Auen, die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und Extensivgrünland im Limburger Becken, naturnaher Waldumbau in Westerwald und Taunus sowie die ökologische Gestaltung von Kalk- und Basaltsteinbrüchen. Bei Infrastruktur- und Rohstoffvorhaben kommen Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Amphibien, Fledermäuse und Eisvogel hinzu.
Ja. Zu den bedeutenden Gebieten zählt das FFH-Gebiet Lahntal und seine Hänge, die Lahn ist zudem als Vogellebensraum bedeutsam, und die Wälder der Mittelgebirge sind für Arten wie den Schwarzstorch relevant. Eingriffe im Umfeld solcher Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. greeNature prüft die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Ja. Besonders geeignet sind Grünland und Ackerflächen mit Aufwertungspotenzial im Limburger Becken, Auenflächen an der Lahn sowie strukturarme Waldbestände in Westerwald und Taunus. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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