Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D41 · D53
Regierungsbezirk Darmstadt

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hochtaunuskreis

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation nach der hessischen Kompensationsverordnung (KV) im Hohen Taunus und im nördlichen Rhein-Main-Gebiet.

482
km² Kreisfläche
~242k
Einwohner
13
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D41/D53
~880 m
Großer Feldberg (höchster Punkt)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Hochtaunuskreis im Überblick

Der Hochtaunuskreis liegt im Regierungsbezirk Darmstadt nordwestlich von Frankfurt am Main. Kreisstadt ist Bad Homburg vor der Höhe. Der Kreis umfasst 13 Städte und Gemeinden und reicht vom dicht besiedelten Vordertaunus im Süden bis in den waldreichen Hintertaunus mit dem Usinger Becken im Norden.

Landschaftlich wird der Kreis von zwei BfN-Naturräumen bestimmt. Der Süden mit Bad Homburg, Oberursel, Kronberg und Königstein gehört zum Rhein-Main-Tiefland (D53), während die bewaldeten Kamm- und Hochlagen um den Großen Feldberg zum Naturraum Taunus (D41) zählen. Geologisch prägen devonische Schiefer, Quarzite und der Taunuskamm mit seinen Buchen- und Eichenwäldern das Bild.

Ökologisch bedeutsam sind die ausgedehnten Laubwälder des Hohen Taunus, die quellreichen Bachtäler von Weil, Usa und Erlenbach sowie die Streuobst- und Weinbaulagen am Taunushang. Große Teile des Kreises liegen im Naturpark Taunus, zu den geschützten Flächen gehören unter anderem das Naturschutz- und FFH-Gebiet Altkönig.

Der Kreis gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und steht unter hohem Siedlungs- und Infrastrukturdruck. Wohnungsbau, Gewerbeentwicklung, Verkehrsvorhaben und Windenergie im Hintertaunus lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der hessischen Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren zu erbringen ist.

Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bad Homburg vor der Höhe (KS)Oberursel (Taunus)FriedrichsdorfKronberg im TaunusKönigstein im TaunusNeu-AnspachUsingenSteinbach (Taunus)WehrheimSchmitten im TaunusWeilrodGlashüttenGrävenwiesbach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Taunus, einer der größten Naturparke Hessens, umfasst weite Teile des Kreisgebiets
  • Großer Feldberg und Taunuskamm, prägende bewaldete Höhenzüge mit Buchenwäldern
  • Naturschutz- und FFH-Gebiet Altkönig mit naturnahen Laubwäldern
  • Quellreiche Bachtäler von Weil, Usa und Erlenbach im Hohen Taunus
  • Streuobstwiesen und Weinbaulagen am Vordertaunus bei Kronberg, Königstein und Oberursel
  • Usinger Becken und Hintertaunus mit offener Feldflur und Grünland

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und ist im Rhein-Main-Gebiet regelmäßig aktiv. Wir kennen die Anforderungen der hessischen Kompensationsverordnung, das Biotopwertverfahren zur Bewertung in Ökopunkten und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Hochtaunuskreises aus der Projektpraxis. Von der Bilanzierung über die Flächenbereitstellung bis zur dauerhaften Sicherung übernehmen wir den gesamten Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Hochtaunuskreis

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Nadelforste im Taunus in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder, Anreicherung mit Alt- und Totholz sowie Förderung der natürlichen Waldverjüngung als Lebensraum für Haselmaus und waldgebundene Fledermausarten.

💧

Bachtal- und Quellrenaturierung

Wiederherstellung naturnaher Gewässerläufe an Weil, Usa und Erlenbach, Rückbau von Verrohrungen, Entwicklung von Auwaldsäumen und Feuchtwiesen als Laich- und Nahrungshabitat für Amphibien und den Eisvogel.

🍎

Streuobstwiesen am Taunushang

Neuanlage und Pflege traditioneller Streuobstbestände in den Hanglagen des Vordertaunus, Lebensraum für Steinkauz, Gartenrotschwanz und Wildbienen sowie Beitrag zum Biotopverbund zwischen Siedlung und Wald.

🌾

Extensivierung von Grünland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen im Usinger Becken und Hintertaunus in artenreiche Mäh- und Feuchtwiesen, Lebensraum für Wiesenbrüter und blütenbesuchende Insekten.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Habitatstrukturen für die Zauneidechse an sonnigen Böschungen, Fledermausquartiere sowie horstschonende Maßnahmen für den Schwarzstorch, abgestimmt auf die Anforderungen der KV.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Feldhecken, Säumen und Trittsteinbiotopen in der offenen Feldflur des Hintertaunus, Vernetzung von Waldrändern, Streuobst und Grünland für Wildkatze und Feldvögel.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hoher Taunus und Vordertaunus

🦅

Schwarzstorch

Die ausgedehnten, störungsarmen Laubwälder des Hohen Taunus mit ihren quellreichen Bachtälern bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Bei Eingriffen und Windenergievorhaben sind Horstschutz und FCS-Maßnahmen zu prüfen.

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🐱

Wildkatze

Die zusammenhängenden Waldgebiete des Taunus zählen zum Verbreitungsraum der Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Alt- und Totholz sowie ein durchgängiger Biotopverbund sind wirksame Kompensationsansätze.

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🦇

Fledermäuse

Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen die alten Laubwälder als Jagd- und Quartierlebensraum. Erhalt von Höhlenbäumen und gezielte Quartierangebote sind typische Maßnahmen bei Waldeingriffen.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Gebüsche und Hecken des Taunus. Sie ist eine häufige Zielart bei der Prüfung nach § 44 BNatSchG, wenn Gehölzbestände von Eingriffen betroffen sind.

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🐸

Amphibien

Feuersalamander und Geburtshelferkröte kommen in den Bach- und Quellbereichen des Hohen Taunus vor. Naturnahe Kleingewässer und durchlässige Wanderkorridore sind wichtige Kompensationsbausteine.

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🦎

Zauneidechse

Sonnenexponierte Böschungen, Bahndämme und Streuobstränder im wärmebegünstigten Vordertaunus sind Lebensraum der Zauneidechse. Sie löst bei Siedlungs- und Verkehrsvorhaben regelmäßig CEF-Maßnahmen aus.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Der Hochtaunuskreis gehört zu den Wachstumsräumen von Frankfurt/Rhein-Main. Wohnbau- und Gewerbegebiete in Bad Homburg, Oberursel, Friedrichsdorf und Steinbach erzeugen laufend Kompensationsbedarf nach der KV. Eigentümer geeigneter Flächen können als Anbieter von Ausgleichsflächen profitieren.

🛤️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbau von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie Vorhaben im schienengebundenen Nahverkehr im Rhein-Main-Raum lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die im Biotopwertverfahren zu bilanzieren sind.

⚡

Windenergie im Hintertaunus

Windenergiestandorte auf den Höhenlagen des Hintertaunus bei Weilrod und Grävenwiesbach erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung, insbesondere für Schwarzstorch und Greifvögel, sowie FCS-Maßnahmen und Ausgleich für Waldeingriffe.

🌲

Waldeingriffe und Ersatzaufforstung

Rodungen für Bau- und Leitungsvorhaben im waldreichen Kreis ziehen Ersatzaufforstungen und Waldumbaumaßnahmen nach sich. greeNature entwickelt hierfür standortgerechte, dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Hochtaunuskreis

Der Hochtaunuskreis verteilt sich auf zwei BfN-Naturräume. Der Süden mit Bad Homburg, Oberursel, Kronberg und Königstein gehört zum Rhein-Main-Tiefland (D53), die bewaldeten Kamm- und Hochlagen um den Großen Feldberg zum Taunus (D41). Für die Bilanzierung nach der hessischen Kompensationsverordnung ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs von Bedeutung. greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Hessen werden Eingriff und Ausgleich nach der Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren in Ökopunkten bewertet. Die Punkte stammen aus behördlich anerkannten Ökokonten und sind handelbar. greeNature übernimmt die Bedarfsermittlung, die Bereitstellung geeigneter Flächen, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die vollständige Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Hochtaunuskreis, Fachbereich 60 Umwelt, Natur und Bauleitplanung, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg vor der Höhe. greeNature koordiniert die behördliche Abstimmung für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufige Maßnahmen sind der naturnahe Umbau von Nadelforsten in Laubmischwald, die Renaturierung von Bachtälern und Quellbereichen, die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen am Taunushang sowie die Extensivierung von Grünland im Usinger Becken. Hinzu kommen artenschutzrechtliche Maßnahmen (CEF und FCS) etwa für Zauneidechse, Haselmaus und Schwarzstorch.
Ja. Zu den Natura-2000-Flächen im Kreis gehört unter anderem das FFH-Gebiet Altkönig mit naturnahen Laubwäldern. Eingriffe in oder in der Nähe solcher Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG sowie besondere Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu den jeweiligen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem strukturarme Waldflächen mit Aufwertungspotenzial, Grünland im Hintertaunus sowie Hanglagen für Streuobst. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring über den gesamten Sicherungszeitraum.
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