Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D47
Regierungsbezirk Kassel

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt im Osthessischen Bergland rund um das mittlere Fuldatal, zwischen dem bewaldeten Knüll im Westen und dem Fulda-Werra-Bergland im Osten. greeNature begleitet Vorhabenträger im Kreis bei der naturschutzrechtlichen Kompensation nach der Hessischen Kompensationsverordnung, von der ersten Bilanzierung in Ökopunkten bis zur dauerhaft gesicherten Maßnahme.

rund 1.097 km²
Kreisfläche
rund 117.000
Einwohner
20 (davon 4 Städte)
Städte und Gemeinden
Bad Hersfeld
Kreisstadt
rund 106 Einwohner je km²
Bevölkerungsdichte
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Überblick

Der Kreis gehört zum Regierungsbezirk Kassel und umfasst im Kern das mittlere Fuldatal mit den Nebentälern von Haune, Geis und Solz sowie Anteile am Werratal.

Naturräumlich liegt das Kreisgebiet im Osthessischen Bergland (BfN-Großlandschaft D47) mit den prägenden Einheiten Knüll, Fulda-Haune-Tafelland und Fulda-Werra-Bergland.

Bad Hersfeld und das Kirchheimer Dreieck am Schnittpunkt der Autobahnen A4, A5 und A7 haben den Kreis zu einem bedeutenden Logistikstandort in der Mitte Deutschlands gemacht.

Im Werratal bei Heringen und Philippsthal prägt seit über hundert Jahren der Kali-Bergbau die Landschaft und den Arbeitsmarkt.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D47
Osthessisches Bergland (Vogelsberg und Rhön)
Zum Naturraum D47 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bad Hersfeld (KS)BebraRotenburg an der FuldaHeringen (Werra)NiederaulaPhilippsthal (Werra)HaunetalLudwigsauSchenklengsfeldWildeckNentershausenAlheimFriedewaldKirchheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Der Naturpark Knüll erstreckt sich über den bewaldeten Westteil des Kreises und bildet einen zusammenhängenden Wald- und Erholungsraum.
  • Die Fuldaaue bei Bad Hersfeld und Rotenburg ist als FFH- und Vogelschutzgebiet Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
  • Der Süden des Kreises hat Anteil am UNESCO-Biosphärenreservat Rhön mit seinen strukturreichen Offenland- und Waldbereichen.
  • Die ausgedehnten Wälder von Knüll, Seulingswald und Stölzinger Gebirge sind Kernlebensraum für Wildkatze und Schwarzstorch.
  • Im Werratal prägen die Kalihalden des Werra-Reviers die Landschaft und stellen eigene Anforderungen an Renaturierung und Kompensation.
  • Die Flusstäler von Fulda, Haune und Werra durchziehen den Kreis als naturnahe Auen und wichtige Biotopverbundachsen.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Wir kennen die naturräumlichen Bedingungen des Osthessischen Berglands, von den Auen an Fulda und Werra über das Fulda-Haune-Tafelland bis zu den geschlossenen Wäldern des Knüll. Für Kommunen, Erschließungsträger und Unternehmen übernehmen wir die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung, die Suche und Sicherung geeigneter Flächen sowie die fachliche Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Dabei arbeiten wir eng an den regionalen Zielen des Biotopverbunds und stellen die dauerhafte Pflege und das Monitoring der Maßnahmen sicher.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

🌊

Auenentwicklung an Fulda, Haune und Werra

Entwicklung naturnaher Gewässerrandstreifen, Auwälder und Feuchtwiesen entlang der Flusstäler, um Biotopverbund und Retention zu verbessern.

🌳

Waldumbau und Waldrandgestaltung

Überführung strukturarmer Bestände im Knüll und Fulda-Werra-Bergland in standortgerechte Laubmischwälder mit stufig aufgebauten Waldrändern.

🌼

Extensivierung von Grünland und Streuobst

Aufwertung von Wiesen und Weiden durch angepasste Nutzung sowie Pflege und Neuanlage von Streuobstbeständen in den Tallagen.

🐸

Anlage von Kleingewässern

Neuanlage und Vernetzung von Tümpeln und Laichgewässern als Lebensraum für Amphibien und Libellen, verbunden mit extensiv gepflegten Uferbereichen.

🧱

Entsiegelung und Rückbau

Rückbau nicht mehr genutzter Verkehrs- und Gewerbeflächen mit anschließender Bodenlockerung und standortgerechter Begrünung.

🐾

Biotopvernetzung für Waldarten

Sicherung von Wanderkorridoren und Trittsteinbiotopen für Wildkatze und Schwarzstorch zwischen den großen Waldgebieten des Kreises.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Osthessisches Bergland, mittleres Fuldatal zwischen Knüll und Werra

🖤

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in den ruhigen, wasserreichen Wäldern von Knüll und Seulingswald und ist auf ungestörte Altholzbestände und intakte Bachauen angewiesen.

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🐱

Wildkatze

Die Wälder des Kreises gehören zum nordhessischen Kernvorkommen der Wildkatze, die auf große, zusammenhängende und totholzreiche Waldgebiete angewiesen ist.

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🐦

Eisvogel

An Fulda, Haune und Werra findet der Eisvogel naturnahe Uferabbrüche und klare, fischreiche Gewässerabschnitte als Lebensraum.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche und profitiert von durchgängigen Saumstrukturen zwischen Wald und Offenland.

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🦇

Fledermäuse

Alte Laubwälder, Streuobstbestände und Gebäudequartiere bieten waldgebundenen Fledermausarten Jagdrevier und Wochenstuben, die im Rahmen des Artenschutzes zu berücksichtigen sind.

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🕊️

Feldlerche

In den offenen Ackerlandschaften der Tafelländer brütet die Feldlerche am Boden und benötigt gehölzarme, extensiv genutzte Bereiche.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Logistik- und Gewerbeansiedlungen

Rund um Bad Hersfeld und das Kirchheimer Dreieck entstehen große Logistik- und Gewerbeflächen, deren Flächenverbrauch nach der Eingriffsregelung auszugleichen ist.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbaumaßnahmen an den Autobahnen A4, A5 und A7, an Bundesstraßen sowie am Bahnknoten Bebra lösen regelmäßig Kompensationsbedarf aus.

💨

Windenergie im Bergland

Der Ausbau der Windenergie in den Höhenlagen von Knüll und Seulingswald erfordert artenschutzrechtliche Prüfungen und flankierende Ausgleichsmaßnahmen.

⛏️

Kali-Bergbau im Werra-Revier

Gewinnung und Haldenwirtschaft im Werra-Kalirevier bei Heringen und Philippsthal sind mit langfristigen Anforderungen an Renaturierung und Kompensation verbunden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Grundlage ist die Hessische Kompensationsverordnung (KV). Sie bewertet den Ausgangszustand und den Zielzustand einer Fläche in Biotopwertpunkten, die als Ökopunkte gehandelt und über ein Ökokonto vorgehalten werden können. Die Differenz zwischen Eingriff und Aufwertung bestimmt den erforderlichen Kompensationsumfang.
Maßgeblich ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Hessen konkretisiert durch die Kompensationsverordnung. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Bad Hersfeld. Sie prüft die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, stimmt Maßnahmen ab und sichert deren dauerhafte Umsetzung. Bei bestimmten Vorhaben wirken weitere Fachbehörden mit.
Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Kommen geschützte Arten wie Schwarzstorch, Wildkatze oder Fledermäuse vor, kann eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich werden. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sichern dabei die ökologische Funktion, bevor der Eingriff erfolgt.
Ja. Nach der Hessischen Kompensationsverordnung können Aufwertungen vorab durchgeführt, als Ökopunkte anerkannt und später einem konkreten Eingriff zugeordnet werden. Das entkoppelt die Maßnahme zeitlich vom Vorhaben und schafft Planungssicherheit.
Aufgrund der Landschaft bieten sich Auenentwicklung an Fulda, Haune und Werra, naturnaher Waldumbau im Knüll sowie die Extensivierung von Grünland und Streuobst an. Welche Maßnahme im Einzelfall anerkannt wird, hängt von Ausgangszustand, Lage im Biotopverbund und Abstimmung mit der Behörde ab.
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