Streuobstwiese als Kompensationsfläche mit hochstämmigen Obstbäumen
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D46 · D53 · D47 · D39
Regierungsbezirk Gießen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Gießen

Ökopunkte und Kompensation im Landkreis Gießen: greeNature entwickelt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV), bewertet sie in Biotopwertpunkten und begleitet Vorhabenträger von der Eingriffsbilanzierung über das Ökokonto bis zur dauerhaften Sicherung. Wir arbeiten bundesweit und kennen die Behördenstrukturen in Mittelhessen.

854,56 km²
Kreisfläche
rund 268.000
Einwohner
18
Städte und Gemeinden
Gießen
Kreissitz
Gießen
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Gießen im Überblick

Der Landkreis Gießen liegt in Mittelhessen und verbindet zwei sehr unterschiedliche Landschaften. Im Westen und in der Mitte prägt das Gießener Becken mit der Lahnaue das Bild, im Osten steigt das Gelände in den Vorderen Vogelsberg an. Naturräumlich gehört der Kreis überwiegend zum Westhessischen Bergland (BfN-Großlandschaft D46) und mit seinen östlichen Teilen zum Osthessischen Bergland und Vogelsberg (D47).

Mit der Universitätsstadt Gießen als Zentrum ist der Kreis dicht besiedelt und wirtschaftlich vielfältig. Metallverarbeitung, Maschinenbau, Optik sowie der Gesundheits- und IT-Sektor prägen die Unternehmenslandschaft. Durch das Kreisgebiet verlaufen die Autobahnen A5, A45, A480 und A485, was Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsvorhaben und damit auch Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt.

In Hessen richtet sich der Ausgleich von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Hessischen Kompensationsverordnung (KV). Eingriffe und Aufwertungsmaßnahmen werden in Biotopwertpunkten (Ökopunkten) bilanziert. Vorgezogene Vorratsmaßnahmen lassen sich über ein Ökokonto führen, das bei der zuständigen Naturschutzbehörde geführt und anerkannt wird.

Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist gesondert zu prüfen. Sind europäisch geschützte Arten betroffen, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich werden, um die ökologische Funktion der Lebensstätten dauerhaft zu sichern. greeNature bringt Eingriffsbilanz, Kompensation und Artenschutz zu einem prüffähigen Gesamtkonzept zusammen.

Streuobstwiese als Kompensationsfläche mit hochstämmigen Obstbäumen

🗺️ Zugehörige Naturräume

D46
Westhessisches Berg- und Beckenland
Zum Naturraum D46 ›
D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›
D47
Osthessisches Bergland (Vogelsberg und Rhön)
Zum Naturraum D47 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Gießen (KS)GrünbergHungenLaubachLichLindenPohlheimLollarBuseckReiskirchenLanggönsBiebertal

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Die Lahnaue zwischen Gießen, Heuchelheim und Lahnau gehört zu den bedeutendsten EU-Vogelschutzgebieten Hessens und beherbergt Arten wie Eisvogel und Kiebitz.
  • Das große EU-Vogelschutzgebiet Vogelsberg reicht in den östlichen Kreis hinein und sichert unter anderem Lebensräume von Schwarzstorch und Rotmilan.
  • Der Vordere Vogelsberg bildet den Übergang zum Hohen Vogelsberg, dem größten zusammenhängenden Basaltmassiv Europas.
  • Naturschutzgebiete wie der Bereich um den Dutenhofener See prägen die naturnahen Auenlandschaften an der Lahn.
  • Die Universitätsstadt Gießen sorgt für eine hohe Siedlungs- und Baudynamik im Kreisgebiet.
  • Das dichte Autobahnnetz aus A5, A45, A480 und A485 mit laufenden Ausbauvorhaben erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf.

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und kennt das hessische Landesrecht ebenso wie die Behördenpraxis in Mittelhessen. Im Landkreis Gießen ordnen wir Maßnahmen der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) zu, bewerten sie in Biotopwertpunkten und stimmen Eingriffsbilanzen sowie Ökokonten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und dem Regierungspräsidium Gießen ab. Von der Aue an der Lahn bis in die offenen Hochlagen des Vorderen Vogelsberges entwickeln wir Kompensationskonzepte, die rechtlich tragfähig sind und sich in den Naturraum einfügen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Gießen

🌾

Grünland extensivieren und aufwerten

Wiederherstellung und extensive Pflege artenreicher Wiesen und Weiden, besonders in der Lahnaue und in den kühleren Lagen des Vorderen Vogelsberges.

🌊

Auen und Gewässer entwickeln

Renaturierung von Bach- und Flussabschnitten an der Lahn und ihren Zuflüssen, Anlage von Uferrandstreifen und Wiederanbindung von Altarmen.

🌳

Wälder naturnah umbauen

Entwicklung strukturreicher Laub- und Laubmischwälder mit Alt- und Totholzanteilen als Lebensraum für Wildkatze, Fledermäuse und Höhlenbrüter.

🍏

Streuobst und Feldgehölze anlegen

Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen zur Gliederung der Kulturlandschaft und Vernetzung von Lebensräumen.

🐸

Kleingewässer für Amphibien schaffen

Anlage von Tümpeln und Laichgewässern in den Auen und Feuchtsenken zur Förderung von Amphibien und weiteren gewässergebundenen Arten.

🦎

Trocken- und Magerstandorte fördern

Entwicklung besonnter Säume, Trockenmauern und Magerrasen entlang von Bahndämmen und Böschungen als Lebensraum für die Zauneidechse.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mittelhessen, Lahntal und Vorderer Vogelsberg

🕊️

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in den ruhigen, strukturreichen Wäldern des Vogelsberges und nutzt die Bäche der Region als Nahrungshabitat. Die Art ist nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt und reagiert empfindlich auf Störungen im Brutumfeld.

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🐦

Eisvogel

An der Lahn und ihren Zuflüssen ist der Eisvogel ein Charaktervogel naturnaher Ufer. Er benötigt saubere, fischreiche Gewässer und steile Abbruchkanten zum Nisten, weshalb Gewässerrenaturierungen seiner Population unmittelbar zugutekommen.

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🪺

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in den feuchten Wiesen und offenen Auenbereichen der Lahnaue. Als Bodenbrüter offener Feuchtlebensräume ist er auf extensiv genutzte, wenig gestörte Flächen angewiesen.

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🌾

Feldlerche

In der offenen Feldflur des Gießener Beckens und der Übergangslagen zur Wetterau brütet die Feldlerche am Boden. Blühstreifen und Lerchenfenster in Ackerlandschaften zählen zu den wirksamen Maßnahmen für die rückläufige Art.

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🐈

Wildkatze

Die Wälder des Vogelsberges gehören zu den Verbreitungsgebieten der Wildkatze in Hessen. Die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Art benötigt großflächige, strukturreiche Laubwälder und vernetzte Gehölzkorridore.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt besonnte Böschungen, Bahndämme und Trockenstandorte im gesamten Kreisgebiet. Bei Eingriffen sind häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen erforderlich, etwa die Anlage von Ersatzhabitaten mit Versteckstrukturen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Sechsstreifiger Ausbau der A45

Der Ausbau der A45 zwischen Dortmund und Gießen mit dem Neubau zahlreicher Talbrücken erfordert umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der Trasse.

🏭

Gewerbe- und Logistikflächen

Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbe- und Logistikstandorten an den Autobahnen A5, A480 und A485 löst Eingriffe aus, die in Biotopwertpunkten zu bilanzieren und zu kompensieren sind.

🏘️

Siedlungsentwicklung Universitätsstadt

Wohnbau- und Infrastrukturvorhaben rund um die Universitätsstadt Gießen und die Umlandgemeinden erzeugen laufend Kompensationsbedarf im Bebauungsplanverfahren.

💨

Windenergie im Vorderen Vogelsberg

Neubau und Repowering von Windenergieanlagen in den Höhenlagen des Vorderen Vogelsberges erfordern sorgfältige Artenschutzprüfungen und passgenaue Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Gießen

In Hessen und damit auch im Landkreis Gießen gelten die §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Hessischen Kompensationsverordnung (KV). Eingriffe und Aufwertungsmaßnahmen werden in Biotopwertpunkten (Ökopunkten) bilanziert.
Jedem Biotoptyp wird nach der KV ein Biotopwert zugeordnet. Aus der Differenz der Wertpunkte zwischen dem Zustand vor und nach einer Aufwertungsmaßnahme ergeben sich die Ökopunkte, die auf einem Ökokonto verbucht und später für Eingriffe verwendet werden können.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Gießen im Amt für Umwelt- und Naturschutz (Fachdienst 72), Riversplatz 1-9, 35394 Gießen. Für überörtliche und Natura-2000-Belange ist zudem das Regierungspräsidium Gießen als Obere Naturschutzbehörde eingebunden.
Sind europäisch geschützte Arten nach § 44 BNatSchG betroffen, etwa Zauneidechse oder Fledermäuse, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig werden. Sie müssen bereits vor dem Eingriff wirksam sein, damit die ökologische Funktion der Lebensstätten durchgehend erhalten bleibt.
Der Kreis liegt überwiegend im Westhessischen Bergland (BfN-Großlandschaft D46) mit dem Gießener Becken und dem Marburg-Gießener Lahntal. Die östlichen Teile gehören zum Osthessischen Bergland und Vogelsberg (D47).
Ja, vorgezogene Vorratsmaßnahmen können über ein anerkanntes Ökokonto geführt und für spätere Eingriffe verwendet werden. Maßgeblich sind der räumliche und funktionale Bezug zum Eingriff sowie die Anerkennung durch die zuständige Naturschutzbehörde.
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