Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D53
Regierungsbezirk Darmstadt

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Frankfurt am Main

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in Frankfurt am Main, bewertet nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Rhein-Main-Ballungsraum und in der Untermainebene.

248,31
km² Stadtfläche
763.380
Einwohner (amtlich)
46
Stadtteile
16
Ortsbezirke
D53
BfN-Naturraum
Stadt und Ökologie

Die Stadt Frankfurt am Main im Überblick

Frankfurt am Main ist mit rund 248 km² und über 760.000 Einwohnern die größte Stadt Hessens und das Zentrum des Rhein-Main-Ballungsraums. Als kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Darmstadt nimmt sie die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Naturräumlich liegt das Stadtgebiet vollständig in der Untermainebene im BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland).

Trotz hoher Bebauungsdichte ist Frankfurt bemerkenswert grün. Der GrünGürtel umfasst rund ein Drittel der Stadtfläche, der Frankfurter Stadtwald zählt zu den größten Stadtwäldern Deutschlands. Der Main durchzieht die Stadt, die Nidda begleitet mit ihren Auen den Norden und Westen. Sandige Böden auf eiszeitlichen Flugsanden prägen den Süden, etwa an der Schwanheimer Düne.

Im Stadtgebiet liegen sieben Naturschutzgebiete und mehrere FFH-Gebiete, darunter die Schwanheimer Düne als eine der wenigen Binnendünen Europas, das Enkheimer Ried, das Seckbacher Ried, der Berger Hang und die Riedwiesen in den Niddaauen. Diese Lebensräume stehen unter hohem Nutzungsdruck und wirken zugleich als wichtige Trittsteine im Biotopverbund.

Wirtschaftlich ist Frankfurt Finanz-, Messe- und Verkehrsdrehscheibe mit Flughafen, Bankenviertel und starkem Wohnungsbau. Diese Dynamik löst laufend Eingriffe aus, deren Ausgleich in Hessen über die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Hessische Ausführungsgesetz (HAGBNatSchG) und die Kompensationsverordnung (KV) in Ökopunkten zu erbringen ist.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
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📍 Stadtteile

Innenstadt (KS)SachsenhausenBockenheimBornheimHöchstNiederradSchwanheimBergen-EnkheimHarheimNieder-ErlenbachNiedRödelheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • GrünGürtel Frankfurt, rund ein Drittel der Stadtfläche als geschützter Landschaftsraum
  • Frankfurter Stadtwald, einer der größten Stadtwälder Deutschlands, Lebensraum für Fledermäuse und Höhlenbrüter
  • Schwanheimer Düne, seit 1984 Naturschutzgebiet und eine der wenigen Binnendünen Europas
  • Sieben Naturschutzgebiete und mehrere FFH-Gebiete im Stadtgebiet, darunter Enkheimer Ried, Seckbacher Ried und Berger Hang
  • Nidda und Niddaauen mit Riedwiesen als Feuchtgebiets- und Wiesenvogellebensraum
  • Main als prägender Fluss und Biotopverbundachse quer durch die Stadt
  • Sandige Flugsandböden im Süden mit wärmeliebenden Trockenlebensräumen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main zusammen, kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Kompensationsverordnung (KV) und dem HAGBNatSchG sowie die Anforderungen an Ökokonten in Hessen. Vertraut sind uns die Besonderheiten der Untermainebene im Naturraum D53, vom Frankfurter Stadtwald über die Niddaauen bis zur Schwanheimer Düne. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben im dicht bebauten Stadtraum durchgehend.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Frankfurt am Main

💧

Renaturierung von Nidda und Bächen

Rückbau von Uferbefestigungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Nidda, Urselbach und weiteren Fließgewässern im Stadtgebiet. Naturnahe Ufer und angebundene Auen fördern Eisvogel und Fischfauna und stärken den Biotopverbund entlang der GrünGürtel-Gewässer.

🧱

Entsiegelung und Innenentwicklung

Rückbau versiegelter Flächen sowie Hof-, Fassaden- und Dachbegrünung im dicht bebauten Stadtraum. Entsiegelung verbessert Boden- und Wasserhaushalt, mindert städtische Hitzeinseln und lässt sich als Kompensation innerstädtischer Eingriffe in Ökopunkten anrechnen.

🌾

Grünland-Extensivierung in den Niddaauen

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Extensivgrünland in den Niddaauen und Riedwiesen. Angepasste Mahd und Verzicht auf Düngung schaffen Bruthabitate für Wiesenvögel wie den Kiebitz und Nahrungsflächen für die Feldlerche.

🍎

Streuobstwiesen an Hanglagen

Anlage und Pflege von Streuobstbeständen am Berger Hang, am Lohrberg und an weiteren Hanglagen des GrünGürtels. Alte Obstbäume und blütenreiche Wiesen bieten Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse und Wildbienen.

🌳

Waldentwicklung im Frankfurter Stadtwald

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laubmischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz und Habitatbäumen im Frankfurter Stadtwald. Solche Maßnahmen werten die Waldlebensräume auf und sichern Quartiere für Fledermäuse und Höhlenbrüter.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und Bäumen, Habitatstrukturen für die Zauneidechse und Ersatzlaichgewässer für Amphibien. Sie sichern die kontinuierliche ökologische Funktion (CEF) und den günstigen Erhaltungszustand (FCS) betroffener Arten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Untermainebene im Rhein-Main-Ballungsraum

🦎

Zauneidechse auf Sand- und Bahnflächen

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die Schwanheimer Düne, Bahnanlagen, Böschungen und Brachen im Stadtgebiet. Bei Bauvorhaben sind Habitatstrukturen und Umsiedlungen als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG regelmäßig erforderlich.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Stadt

Der Frankfurter Stadtwald, alte Parkbäume, Keller und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Fällungen, Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere und Habitatbäume als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nötig.

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🐦

Kiebitz in den Niddaauen

Die feuchten Wiesen der Niddaauen und die Riedwiesen sind Brutgebiet des Kiebitzes. Extensive Grünlandnutzung, Wiedervernässung und Störungsberuhigung sichern und entwickeln seine Brut- und Nahrungshabitate.

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🌾

Feldlerche im Offenland

In den offenen Feldfluren am Stadtrand, etwa bei Harheim, Nieder-Erlenbach und Bergen-Enkheim, brütet die Feldlerche. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🐟

Eisvogel an Nidda und Main

Naturnahe Uferabschnitte von Nidda und Main bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und fischreiche Jagdgewässer. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🐸

Amphibien in Rieden und Kleingewässern

In den Frankfurter Rieden, etwa dem Enkheimer und dem Seckbacher Ried, sowie in Tümpeln und Kleingewässern leben Amphibien wie Erdkröte, Grasfrosch und Molcharten. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnungsbau und neue Quartiere

Frankfurt wächst stark. Neue Stadtquartiere und Nachverdichtungen, etwa im Frankfurter Norden (Ernst-May-Viertel, Josefstadt) und an zahlreichen Innenstandorten, lösen Eingriffe aus, deren Ausgleich in Ökopunkten nach der Kompensationsverordnung zu erbringen ist.

🏢

Gewerbe, Büro und Hochhäuser

Als Finanz- und Messestandort mit Bankenviertel und laufender Hochhausentwicklung entstehen fortwährend Büro-, Gewerbe- und Hochhausprojekte. Diese Vorhaben erzeugen Kompensationsbedarf und artenschutzrechtliche Prüfungen, die sich über bevorratete Ökopunkte effizient decken lassen.

✈️

Verkehr und Flughafenumfeld

Der Flughafen Frankfurt grenzt an das Stadtgebiet, dazu kommen Autobahnen (A3, A5, A661), das S- und U-Bahn-Netz sowie die geplante Regionaltangente West. Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

⚡

Infrastruktur und Energie

Leitungstrassen, Fernwärme, Umspannwerke und Anlagen der Daseinsvorsorge im dicht bebauten Stadtraum führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Ökokontoflächen im Umland ermöglichen eine planungssichere Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Frankfurt am Main

Das Stadtgebiet von Frankfurt am Main liegt vollständig im BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland), in der Untermainebene. Prägend sind die Mainniederung, die Niddaauen im Norden und Westen sowie sandige Flugsandböden im Süden, etwa an der Schwanheimer Düne. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Hessen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG über das Hessische Ausführungsgesetz (HAGBNatSchG) und die Kompensationsverordnung (KV) umgesetzt. Eingriff und Kompensation werden in Ökopunkten bilanziert, Maßnahmen lassen sich über Ökokonten bereitstellen und handeln. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Als kreisfreie Stadt nimmt Frankfurt am Main die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist die Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen und Natura-2000-Belangen wirkt das Regierungspräsidium Darmstadt mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Im dicht bebauten Stadtraum eignen sich besonders die Renaturierung von Nidda und Bächen, die Entsiegelung und Begrünung innerstädtischer Flächen, die Extensivierung von Grünland in den Niddaauen, Streuobstwiesen an Hanglagen des GrünGürtels sowie die naturnahe Entwicklung des Frankfurter Stadtwaldes. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse und Habitatstrukturen für die Zauneidechse.
Ja. Im Stadtgebiet liegen sieben Naturschutzgebiete und mehrere FFH-Gebiete, darunter die Schwanheimer Düne. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 34 Abs. 5 BNatSchG nötig. greeNature berät Sie zu den gebiets- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind Gewässer- und Auenrandflächen an Nidda und Main, extensivierbares Grünland, Hanglagen für Streuobst sowie entsiegelbare Flächen im Stadtgebiet. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
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