
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Darmstadt
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, bewertet nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen zwischen Rhein-Main-Ebene, Messeler Hügelland und vorderem Odenwald.
Die Stadt Darmstadt im Überblick
Darmstadt ist eine kreisfreie Stadt in Südhessen und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt, dessen Sitz die Stadt zugleich ist. Auf rund 122 Quadratkilometern leben etwa 168.000 Menschen. Die als Wissenschaftsstadt ausgezeichnete Kommune gliedert sich in neun Stadtteile und wird im Osten, Süden und Westen vom Landkreis Darmstadt-Dieburg umschlossen, im Norden grenzt sie an den Landkreis Offenbach.
Naturräumlich liegt Darmstadt an einem Übergang. Der Westen gehört mit dem Hessischen Ried und ausgedehnten Sandflächen zum Oberrheinischen Tiefland und Rhein-Main-Tiefland (BfN-Naturraum D53), im Nordosten schließt das Messeler Hügelland an. Der Süden und Südosten reichen über die Bergstraße in den vorderen Odenwald (BfN-Naturraum D55) mit dem Kranichsteiner Wald, dem Bessunger Forst und der Eberstädter Tanne hinein.
Trotz ihrer Lage im Ballungsraum ist Darmstadt eine grüne und waldreiche Stadt. Im Stadtgebiet liegen 13 Naturschutzgebiete mit rund 823 Hektar sowie mehrere Natura-2000-Gebiete. Von europaweiter Bedeutung sind die kalkreichen Sand- und Steppenrasen des Griesheimer Sandes und des ehemaligen August-Euler-Flugplatzes; zusammen stehen im Stadtgebiet mehr als 3.100 Hektar unter Schutz.
Die Wirtschaft ist geprägt von Wissenschaft und Forschung (Technische Universität Darmstadt), der Chemie- und Pharmaindustrie (Merck KGaA), der Raumfahrt (Europäisches Raumflugkontrollzentrum ESOC) und der Informationstechnik. Der hohe Siedlungsdruck, Konversions- und Verkehrsvorhaben sowie Nachverdichtung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Hessen über die Bewertung in Ökopunkten nach der Kompensationsverordnung (KV) auf Grundlage der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D53 ›
Zum Naturraum D55 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Übergangslage zwischen Rhein-Main-Ebene und Hessischem Ried (D53), dem Messeler Hügelland und dem vorderen Odenwald (D55)
- Griesheimer Sand und ehemaliger August-Euler-Flugplatz mit europaweit bedeutenden Sandmagerrasen, ausgewiesen als FFH- und Vogelschutzgebiet
- 13 Naturschutzgebiete mit rund 823 Hektar im Stadtgebiet, darunter Scheftheimer Wiesen, Silzwiesen und Darmbachaue
- Waldreiche Stadt mit Kranichsteiner Wald, Bessunger Forst und Eberstädter Tanne am Odenwaldrand
- Natura-2000-Gebiete Prinzenberg bei Eberstadt und Weißer Berg im bewaldeten Süden der Stadt
- Wissenschaftsstadt mit hohem Siedlungs- und Flächendruck durch TU, Merck und zahlreiche Forschungseinrichtungen
- Sitz des Regierungspräsidiums Darmstadt, das als obere Naturschutzbehörde für Natura-2000-Belange zuständig ist
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Umweltamt) ab und beziehen bei Natura-2000-Belangen das ebenfalls in Darmstadt ansässige Regierungspräsidium Darmstadt als obere Naturschutzbehörde ein. Die urbanen Besonderheiten der Stadt, von den Sandmagerrasen des Griesheimer Sandes (Naturraum D53) bis zu den Wäldern am vorderen Odenwald (Naturraum D55), berücksichtigen wir dabei. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen in der Stadt Darmstadt
Sandmagerrasen und Binnendünen pflegen
Entbuschung, Nährstoffentzug und Pflegebeweidung auf den Sandflächen des Griesheimer Sandes und des ehemaligen August-Euler-Flugplatzes. Die kalkreichen Sand- und Steppenrasen der Oberrheinebene zählen zu den seltensten Biotopen Mitteleuropas und erreichen im Biotopwertverfahren hohe Aufwertungen.
Entsiegelung im Stadtraum
Rückbau versiegelter Flächen auf Konversions- und Brachflächen im dicht bebauten Stadtgebiet, Bodenverbesserung und Begrünung. Entsiegelung schafft im urbanen Raum echtes Aufwertungspotenzial und verbindet Kompensation mit Klimaanpassung.
Gewässerrenaturierung
Naturnahe Umgestaltung von Darmbach, Ruthsenbach und den Bächen der Silz- und Scheftheimer Wiesen mit Uferrandstreifen und Kleingewässern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Amphibien und den Eisvogel und stärken den innerstädtischen Biotopverbund.
Streuobstwiesen am Odenwaldrand
Neuanlage und Sanierung hochstämmiger Streuobstbestände an den Hängen um Eberstadt und Bessungen. Alte Obstbäume, extensive Wiesennutzung und Nisthilfen fördern Steinkauz, Wendehals und zahlreiche Insektenarten.
Naturnahe Waldentwicklung
Umbau strukturarmer Forste in standortgerechte Laub- und Mischwälder im Kranichsteiner Wald, im Bessunger Forst und in der Eberstädter Tanne, mit Anreicherung von Alt- und Totholz. Diese Maßnahmen werten die stadtnahen Wälder auf und sichern Lebensräume waldgebundener Arten.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Habitatstrukturen für die Zauneidechse, Ersatzquartiere für Fledermäuse und Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben und die betroffenen Arten.
Geschützte Arten im Wissenschaftsstadt zwischen Rhein-Main-Ebene und vorderem Odenwald
Zauneidechse auf Sandstandorten
Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Sandrasen, Bahndämme und Wegränder im Darmstädter Westen. Bei Bau- und Konversionsvorhaben sind Habitatanlage und Umsiedlung als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Feldlerche auf den Sandflächen
Die Feldlerche brütet auf den offenen Sandmagerrasen und Flugsandflächen des Griesheimer Sandes. Der Erhalt großflächig offener, gehölzarmer Lebensräume und eine angepasste Pflege sind entscheidend für ihre Bestände.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Stadt
Stadtnahe Wälder, alte Streuobstbestände und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme vorzusehen.
Mehr zur Art ›Amphibien der Feuchtwiesen
Kammmolch, Kreuzkröte und weitere Amphibien besiedeln Kleingewässer und wechselfeuchte Senken in den Silz- und Scheftheimer Wiesen. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an den Stadtbächen
Naturnahe Uferabschnitte von Darmbach und den Wiesenbächen bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten in Steilwänden. Uferrenaturierungen und Steilwandmodellierungen sind typische Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Haselmaus am Odenwaldrand
Die Haselmaus (Anhang IV FFH-Richtlinie) lebt in strukturreichen Wäldern, Waldrändern und Hecken am vorderen Odenwald um Eberstadt. Erhalt und Neuanlage verbindender Gehölzstrukturen sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbau und Konversion
Auf früheren Militär- und Konversionsflächen wie dem Ludwigshöhviertel entstehen neue Wohnquartiere. Solche Vorhaben lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Wissenschaft und Industrie
Die Erweiterung von Merck KGaA, der Campus der Technischen Universität und weitere Gewerbe- und Forschungsstandorte binden Flächen. Der erforderliche Ausgleich lässt sich über bevorratete Ökopunkte planungssicher und effizient abdecken.
Verkehrsinfrastruktur
Der Ausbau von Straßenbahn, Rad- und Straßeninfrastruktur sowie überörtliche Verkehrsvorhaben im Rhein-Main-Raum prägen die Stadt. Aus- und Neubaumaßnahmen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Innenentwicklung und Nachverdichtung
Der hohe Siedlungsdruck der Wissenschaftsstadt führt zu Nachverdichtung und Neubau im Innenbereich. Wo Eingriffe unvermeidbar sind, sichert die Kombination aus Entsiegelung und externen Ökopunkten die naturschutzrechtliche Kompensation.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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