
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Darmstadt-Dieburg, bewertet nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen zwischen Hessischem Ried, Messeler Hügelland und vorderem Odenwald.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg im Überblick
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt in Südhessen im Regierungsbezirk Darmstadt und umschließt die kreisfreie Stadt Darmstadt nahezu vollständig. Er umfasst 23 Städte und Gemeinden. Eine Besonderheit ist, dass der Kreis keine eigene Kreisstadt innerhalb seines Gebietes besitzt: Der Hauptsitz der Kreisverwaltung befindet sich im Landratsamt im Darmstädter Stadtteil Kranichstein, ein zweiter Verwaltungssitz liegt in der namensgebenden Stadt Dieburg.
Naturräumlich ist der Kreis zweigeteilt. Der westliche und nördliche Teil gehört zum Oberrheinischen Tiefland und Rhein-Main-Tiefland (BfN-Naturraum D53) mit dem Hessischen Ried, den Sanddünen und Sandmagerrasen der Pfungstadt-Griesheimer Sandebene sowie dem Messeler Hügelland. Der Süden und Osten reichen über die Bergstraße in den Odenwald (BfN-Naturraum D55) mit seinen ausgedehnten Buchen- und Mischwäldern hinein.
Der Kreis ist landschaftlich ausgesprochen vielfältig und beherbergt zahlreiche seltene Lebensraumtypen. Ausgewiesen sind 27 Naturschutzgebiete, mehrere Landschaftsschutzgebiete und 28 Natura-2000-Gebiete (23 FFH-Gebiete und 5 Vogelschutzgebiete). Von überregionaler Bedeutung sind die Grube Messel, seit 1995 UNESCO-Weltnaturerbe, sowie die kalkreichen Sandrasen um Griesheim und Dieburg.
Die Wirtschaft verbindet Industrie und Gewerbe des Rhein-Main-Ballungsraums mit Landwirtschaft, Spargelanbau und Weinbau. Prägend sind unter anderem die Baustoffindustrie um Groß-Umstadt, die Farben- und Lackindustrie um Ober-Ramstadt und die Nahrungsmittelindustrie. Siedlungsdruck, Verkehrs- und Gewerbevorhaben sowie der Rohstoffabbau lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Hessen über die Bewertung in Ökopunkten nach der Kompensationsverordnung (KV) auf Grundlage der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D53 ›
Zum Naturraum D55 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Grube Messel, seit 1995 UNESCO-Weltnaturerbe, weltweit bedeutende Fossillagerstätte und zugleich FFH-Gebiet
- Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Griesheimer Düne und Eichwäldchen (Griesheimer Sand), kalkreiche Binnendünen und Sandmagerrasen mit hoch spezialisierter Flora und Fauna
- Naturschutzgebiet Reinheimer Teich (rund 75 ha), bedeutendes Vogelschutz- und Feuchtgebiet mit Verlandungszonen, Röhricht und Nasswiesen
- Naturschutzgebiet Pfungstädter Moor (rund 97 ha) mit verlandeter Altneckarschlinge, Erlenbruchwald und Moorresten
- FFH-Gebiet Sandmagerrasen am Spießfeld westlich Dieburg (6118-302) mit Vorkommen des Kammmolchs (Anhang II FFH-Richtlinie)
- Sandtrockenrasen und Binnendünen der Pfungstadt-Griesheimer Sandebene, europaweit seltener Lebensraumtyp
- Ausgedehnte Buchen- und Mischwälder des vorderen Odenwalds mit Vorkommen der Wildkatze
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg und dem Regierungspräsidium Darmstadt zusammen, kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) sowie die naturräumlichen Besonderheiten zwischen dem Hessischen Ried (Naturraum D53) und dem vorderen Odenwald (Naturraum D55). Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Sandmagerrasen und Binnendünen
Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage von Sandtrockenrasen in der Pfungstadt-Griesheimer Sandebene, etwa durch Entbuschung, Oberbodenabtrag und angepasste Beweidung. Diese Maßnahmen sichern einen europaweit seltenen Lebensraumtyp und erreichen im hessischen Kompensationsmodell hohe Aufwertungen.
Streuobstwiesen und Feldgehölze
Neuanlage und Sanierung von Streuobstbeständen und Feldgehölzen an den Hängen des vorderen Odenwalds und im Übergang zum Ried. Sie vernetzen Lebensräume, dienen als Trittsteinbiotope und werten die Kulturlandschaft dauerhaft auf.
Renaturierung von Fließgewässern
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Gewässern wie Gersprenz, Modau und Landgraben. Neu angelegte Auengewässer und Blänken dienen Amphibien, Libellen und dem Eisvogel als Lebensraum.
Feuchtwiesen und Grünlandextensivierung
Extensivierung von Grünland und Wiedervernässung im Umfeld von Pfungstädter Moor und Reinheimer Teich. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenvögel und Amphibien.
Naturnahe Waldentwicklung
Umbau strukturarmer Bestände in standortgerechte, naturnahe Laub- und Mischwälder im vorderen Odenwald, verbunden mit dem Erhalt von Alt- und Totholz. Solche Flächen dienen als dauerhaft gesicherte Kompensation und als Lebensraum für Fledermäuse und die Wildkatze.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa die Anlage von Habitatstrukturen für die Zauneidechse, Ersatzquartiere für Fledermäuse sowie Laichgewässer für den Kammmolch, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Hessisches Ried, Messeler Hügelland und vorderer Odenwald
Zauneidechse auf Sandrasen
Die offenen Sandmagerrasen, Bahndämme und Dünen sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind die Anlage von Habitatstrukturen und Umsiedlungen als vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG bewährt.
Mehr zur Art ›Feldlerche im Ried
Die offene Agrarlandschaft des Hessischen Rieds ist Lebensraum der Feldlerche. In Eingriffsverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen typische Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenvögel
Feuchtgebiete wie der Reinheimer Teich und offene Niederungen bieten dem Kiebitz Brut- und Rasthabitate. Grünlandextensivierung, Wiedervernässung und die Anlage von Blänken stützen die Bestände und dienen als CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Gewässern
Der Kammmolch, eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, kommt unter anderem im FFH-Gebiet Sandmagerrasen am Spießfeld bei Dieburg vor. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Wildkatze im Odenwald
Die Wälder des vorderen Odenwalds sind Lebensraum der Wildkatze, einer Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Waldrandgestaltung, Biotopvernetzung und der Erhalt von Alt- und Totholz sichern ihre Habitate und die Wanderkorridore.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Ort
Alte Baumbestände, Streuobstwiesen und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehrsinfrastruktur
Die Autobahnen A5 und A67 sowie zahlreiche Bundes- und Landesstraßen queren den Kreis, hinzu kommen Ortsumgehungen, Bahn- und Radwegeausbau. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Im dicht besiedelten Rhein-Main-Ballungsraum entstehen Wohn- und Gewerbegebiete, etwa um Weiterstadt, Griesheim und Pfungstadt. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte effizient abdecken.
Rohstoffabbau und Industrie
Kies- und Sandabbau in der Rheinebene sowie die Baustoff-, Farben- und Nahrungsmittelindustrie führen zu Eingriffen mit Kompensationsbedarf. Renaturierte Abbauflächen eignen sich zugleich als hochwertige Anbieterflächen.
Erneuerbare Energien und Netzausbau
Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie am Odenwaldrand und der Ausbau der Leitungstrassen erzeugen Kompensationsbedarf und machen häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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