Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Hessen · KV (Kompensationsverordnung)
Naturraum D55 · D53
Regierungsbezirk Darmstadt

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Bergstraße

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Bergstraße, bewertet nach der hessischen Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen zwischen dem Hessischen Ried und dem Odenwald.

719,47
km² Kreisfläche
~273.000
Einwohner
22
Städte und Gemeinden
D53 / D55
BfN-Naturräume
Heppenheim
Kreisstadt und Kreissitz
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Bergstraße im Überblick

Der Landkreis Bergstraße liegt im äußersten Südwesten Hessens und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Heppenheim. Der Kreis umfasst zehn Städte und zwölf Gemeinden sowie das gemeindefreie Gebiet Michelbuch. Naturräumlich ist er zweigeteilt: Der Westen gehört zum Oberrheinischen Tiefland (BfN-Naturraum D53) mit dem Hessischen Ried, der Osten zum Odenwald (BfN-Naturraum D55, Odenwald, Spessart und Südrhön).

Namensgebend ist die Bergstraße, der klimatisch begünstigte Westrand des Odenwaldes zwischen etwa 120 und 220 Metern über dem Meer. Die milde Lage trägt das Weinbaugebiet Hessische Bergstraße, eines der kleinsten Weinanbaugebiete Deutschlands, sowie ausgedehnte Streuobstbestände. Nach Osten steigt der bewaldete Buntsandstein-Odenwald an, in dem der UNESCO Global Geopark Bergstraße-Odenwald mit dem Felsenmeer bei Lautertal-Reichenbach liegt.

Das Hessische Ried im Westen ist eine flache, grundwassernahe Tieflandebene mit Flugsandfeldern, Binnendünen und Auengewässern. Ökologisch bedeutsam sind die Sandrasen und Reliktwälder um Lampertheim und Viernheim, die Weschnitzinsel von Lorsch sowie die Altneckarschlingen. Insgesamt liegen im Kreisgebiet 34 Natura-2000-Gebiete (27 FFH-Gebiete und sieben Vogelschutzgebiete), die teils über die Kreisgrenzen reichen und den Rahmen für die naturschutzfachliche Kompensation setzen.

Wirtschaftlich prägen den Kreis Landwirtschaft und Sonderkulturen im Ried, Wein- und Obstbau an der Bergstraße sowie Industrie, Gewerbe und Logistik im dicht besiedelten Rheinnahen Raum um Viernheim, Lampertheim und Bürstadt. Große Infrastrukturvorhaben wie die ICE-Neubaustrecke Frankfurt,Mannheim und der Rückbau des Kernkraftwerks Biblis lösen erheblichen Kompensationsbedarf aus. Der Ausgleich wird in Hessen auf Grundlage der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) über ein Biotopwertverfahren in Ökopunkten bilanziert.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D55
Odenwald, Spessart und Südrhön
Zum Naturraum D55 ›
D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Heppenheim (Bergstraße) (KS)BensheimLampertheimViernheimBürstadtLorschZwingenbergBiblisFürthMörlenbachWald-MichelbachRimbachBirkenauLindenfels

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturräumliche Zweiteilung zwischen Hessischem Ried (D53) im Westen und Odenwald (D55) im Osten, verbunden durch die namensgebende Bergstraße
  • 34 Natura-2000-Gebiete im Kreisgebiet (27 FFH-Gebiete und sieben Vogelschutzgebiete), teilweise kreisübergreifend
  • FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet Weschnitzinsel von Lorsch (rund 199 ha) in der Rheinaue
  • FFH-Gebiet Viernheimer Waldheide sowie Lampertheimer und Viernheimer Reliktwald mit Sandrasen und Binnendünen des Hessischen Rieds
  • UNESCO Global Geopark Bergstraße-Odenwald mit dem Felsenmeer bei Lautertal-Reichenbach
  • Weinbaugebiet Hessische Bergstraße, eines der kleinsten Weinanbaugebiete Deutschlands, mit ausgedehnten Streuobstbeständen
  • Altneckarschlingen und Auengewässer im Ried als Lebensraum für Amphibien, Libellen und Wasservögel

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bergstraße ab und beziehen bei Natura-2000-Belangen das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Naturschutzbehörde ein. Die Besonderheiten der beiden Naturräume, der Sandrasen und Auen des Hessischen Rieds (D53) ebenso wie der Wälder und Streuobsthänge des Odenwaldes (D55), berücksichtigen wir dabei. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Bergstraße

🏜️

Sandrasen und Binnendünen wiederherstellen

Entbuschung, Nährstoffentzug und Pflegebeweidung auf den Flugsandstandorten des Hessischen Rieds, etwa im Umfeld der Reliktwälder von Lampertheim und Viernheim. Offene Sandrasen zählen zu den artenreichsten und seltensten Biotopen der Oberrheinebene und erreichen im Biotopwertverfahren hohe Aufwertungen.

🌊

Auen- und Gewässerrenaturierung

Naturnahe Umgestaltung von Weschnitz, Altneckarschlingen und Riedgräben mit Uferrandstreifen, Anschluss von Altarmen und Anlage von Kleingewässern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel und stärken den Biotopverbund im Ried.

🍎

Streuobstwiesen an der Bergstraße

Neuanlage und Sanierung hochstämmiger Streuobstbestände an den klimatisch begünstigten Hängen des Odenwaldrandes. Alte Obstbäume, extensive Wiesennutzung und Nistmöglichkeiten fördern Steinkauz, Wendehals und zahlreiche Insektenarten.

🌳

Naturnahe Waldentwicklung im Odenwald

Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit Buche und Eiche, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Nutzungsverzicht auf Teilflächen. Diese Maßnahmen werten die Buntsandsteinwälder auf und sichern Lebensräume waldgebundener Arten.

🌾

Grünland-Extensivierung im Ried

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Frischgrünland mit angepassten Mahdterminen und Düngeverzicht. Extensiv gepflegte Wiesen dienen Wiesenbrütern, Insekten und dem Landschaftsbild der Riedebene.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Habitatstrukturen und Ersatzflächen für die Zauneidechse, Ersatzquartiere für Fledermäuse sowie Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben und die betroffenen Arten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Bergstraße zwischen Hessischem Ried und Odenwald

🦎

Zauneidechse auf Sandstandorten

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Sandrasen, Bahndämme und Wegränder im Hessischen Ried. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Habitatanlage und Umsiedlung als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🐈

Wildkatze im Odenwald

Die zusammenhängenden Wälder des Odenwaldes sind Lebensraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Biotopverbund und der Erhalt strukturreicher Altbestände unterstützen die Vernetzung ihrer Populationen.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Streuobst

Reliktwälder, alte Streuobstbestände und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme vorzusehen.

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🐸

Amphibien der Ried-Auen

Laubfrosch, Wechselkröte und Kammmolch besiedeln Kleingewässer, Altarme und wechselfeuchte Senken im Ried. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🐦

Eisvogel an Weschnitz und Riedgewässern

Naturnahe Uferabschnitte von Weschnitz und Auengewässern bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🐭

Haselmaus in Hecken und Waldrändern

Die Haselmaus (Anhang IV FFH-Richtlinie) lebt in strukturreichen Wäldern, Waldrändern und Hecken des Odenwaldes. Erhalt und Neuanlage verbindender Gehölzstrukturen sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚄

ICE-Neubaustrecke Frankfurt,Mannheim

Die geplante Schnellfahrstrecke quert den Kreis in Nord-Süd-Richtung und verläuft im Abschnitt zwischen Lorsch und Mannheim streckenweise im Tunnel. Das Vorhaben löst umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

⚡

Rückbau Kernkraftwerk Biblis

Der Rückbau der stillgelegten Blöcke A und B in Biblis und die nachfolgende Flächenentwicklung erzeugen Eingriffe, deren naturschutzrechtliche Kompensation über bevorratete Ökopunkte und Ökokontoflächen abgedeckt werden kann.

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Die Autobahnen A5, A67 und A659 sowie Ortsumgehungen und Radwegebau prägen den verkehrsreichen Rheinnahen Raum. Aus- und Neubauvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🏗️

Gewerbe- und Logistikentwicklung

Im dicht besiedelten Westen um Viernheim, Lampertheim und Bürstadt entstehen Gewerbe- und Logistikflächen. Der erforderliche Ausgleich lässt sich über bevorratete Ökopunkte planungssicher und effizient abdecken.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

GR
Landkreis Groß-Gerau
Nördlicher Nachbar (Hessen)
DA
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Nordöstlicher Nachbar (Hessen)
OD
Landkreis Odenwaldkreis
Östlicher Nachbar (Hessen)
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Bergstraße

Der Landkreis Bergstraße ist naturräumlich zweigeteilt. Der Westen mit dem Hessischen Ried gehört zum BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland), der Osten zum BfN-Naturraum D55 (Odenwald, Spessart und Südrhön). Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Hessen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG über die Kompensationsverordnung (KV) umgesetzt. Der Wert von Eingriff und Kompensation wird im Biotopwertverfahren in Ökopunkten bilanziert. greeNature übernimmt die Bedarfsermittlung, die Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Behörde und die vollständige Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Bergstraße, Fachbereich Umwelt, Walther-Rathenau-Straße 4, 64646 Heppenheim (Bergstraße). Bei Natura-2000-Belangen und überörtlich bedeutsamen Fragen wirkt zusätzlich das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Naturschutzbehörde mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der beiden Naturräume eignen sich im Ried besonders die Wiederherstellung von Sandrasen und Binnendünen, die Renaturierung von Weschnitz und Altneckarschlingen sowie die Extensivierung von Grünland. Im Odenwald sind naturnahe Waldentwicklung und Streuobstwiesen an der Bergstraße verbreitet. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Im Kreisgebiet liegen 34 Natura-2000-Gebiete, darunter 27 FFH-Gebiete und sieben Vogelschutzgebiete, etwa die Weschnitzinsel von Lorsch, die Viernheimer Waldheide sowie der Lampertheimer und Viernheimer Reliktwald. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind Sandstandorte im Ried, Auenflächen entlang der Gewässer, Grenzertragsstandorte sowie aufwertungsfähige Waldflächen im Odenwald. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche nach der KV.
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