
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Bergstraße
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Bergstraße, bewertet nach der hessischen Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen zwischen dem Hessischen Ried und dem Odenwald.
Der Landkreis Bergstraße im Überblick
Der Landkreis Bergstraße liegt im äußersten Südwesten Hessens und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Heppenheim. Der Kreis umfasst zehn Städte und zwölf Gemeinden sowie das gemeindefreie Gebiet Michelbuch. Naturräumlich ist er zweigeteilt: Der Westen gehört zum Oberrheinischen Tiefland (BfN-Naturraum D53) mit dem Hessischen Ried, der Osten zum Odenwald (BfN-Naturraum D55, Odenwald, Spessart und Südrhön).
Namensgebend ist die Bergstraße, der klimatisch begünstigte Westrand des Odenwaldes zwischen etwa 120 und 220 Metern über dem Meer. Die milde Lage trägt das Weinbaugebiet Hessische Bergstraße, eines der kleinsten Weinanbaugebiete Deutschlands, sowie ausgedehnte Streuobstbestände. Nach Osten steigt der bewaldete Buntsandstein-Odenwald an, in dem der UNESCO Global Geopark Bergstraße-Odenwald mit dem Felsenmeer bei Lautertal-Reichenbach liegt.
Das Hessische Ried im Westen ist eine flache, grundwassernahe Tieflandebene mit Flugsandfeldern, Binnendünen und Auengewässern. Ökologisch bedeutsam sind die Sandrasen und Reliktwälder um Lampertheim und Viernheim, die Weschnitzinsel von Lorsch sowie die Altneckarschlingen. Insgesamt liegen im Kreisgebiet 34 Natura-2000-Gebiete (27 FFH-Gebiete und sieben Vogelschutzgebiete), die teils über die Kreisgrenzen reichen und den Rahmen für die naturschutzfachliche Kompensation setzen.
Wirtschaftlich prägen den Kreis Landwirtschaft und Sonderkulturen im Ried, Wein- und Obstbau an der Bergstraße sowie Industrie, Gewerbe und Logistik im dicht besiedelten Rheinnahen Raum um Viernheim, Lampertheim und Bürstadt. Große Infrastrukturvorhaben wie die ICE-Neubaustrecke Frankfurt,Mannheim und der Rückbau des Kernkraftwerks Biblis lösen erheblichen Kompensationsbedarf aus. Der Ausgleich wird in Hessen auf Grundlage der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) über ein Biotopwertverfahren in Ökopunkten bilanziert.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturräumliche Zweiteilung zwischen Hessischem Ried (D53) im Westen und Odenwald (D55) im Osten, verbunden durch die namensgebende Bergstraße
- 34 Natura-2000-Gebiete im Kreisgebiet (27 FFH-Gebiete und sieben Vogelschutzgebiete), teilweise kreisübergreifend
- FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet Weschnitzinsel von Lorsch (rund 199 ha) in der Rheinaue
- FFH-Gebiet Viernheimer Waldheide sowie Lampertheimer und Viernheimer Reliktwald mit Sandrasen und Binnendünen des Hessischen Rieds
- UNESCO Global Geopark Bergstraße-Odenwald mit dem Felsenmeer bei Lautertal-Reichenbach
- Weinbaugebiet Hessische Bergstraße, eines der kleinsten Weinanbaugebiete Deutschlands, mit ausgedehnten Streuobstbeständen
- Altneckarschlingen und Auengewässer im Ried als Lebensraum für Amphibien, Libellen und Wasservögel
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem hessischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bergstraße ab und beziehen bei Natura-2000-Belangen das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Naturschutzbehörde ein. Die Besonderheiten der beiden Naturräume, der Sandrasen und Auen des Hessischen Rieds (D53) ebenso wie der Wälder und Streuobsthänge des Odenwaldes (D55), berücksichtigen wir dabei. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen im Landkreis Bergstraße
Sandrasen und Binnendünen wiederherstellen
Entbuschung, Nährstoffentzug und Pflegebeweidung auf den Flugsandstandorten des Hessischen Rieds, etwa im Umfeld der Reliktwälder von Lampertheim und Viernheim. Offene Sandrasen zählen zu den artenreichsten und seltensten Biotopen der Oberrheinebene und erreichen im Biotopwertverfahren hohe Aufwertungen.
Auen- und Gewässerrenaturierung
Naturnahe Umgestaltung von Weschnitz, Altneckarschlingen und Riedgräben mit Uferrandstreifen, Anschluss von Altarmen und Anlage von Kleingewässern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel und stärken den Biotopverbund im Ried.
Streuobstwiesen an der Bergstraße
Neuanlage und Sanierung hochstämmiger Streuobstbestände an den klimatisch begünstigten Hängen des Odenwaldrandes. Alte Obstbäume, extensive Wiesennutzung und Nistmöglichkeiten fördern Steinkauz, Wendehals und zahlreiche Insektenarten.
Naturnahe Waldentwicklung im Odenwald
Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit Buche und Eiche, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Nutzungsverzicht auf Teilflächen. Diese Maßnahmen werten die Buntsandsteinwälder auf und sichern Lebensräume waldgebundener Arten.
Grünland-Extensivierung im Ried
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Frischgrünland mit angepassten Mahdterminen und Düngeverzicht. Extensiv gepflegte Wiesen dienen Wiesenbrütern, Insekten und dem Landschaftsbild der Riedebene.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Habitatstrukturen und Ersatzflächen für die Zauneidechse, Ersatzquartiere für Fledermäuse sowie Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben und die betroffenen Arten.
Geschützte Arten im Bergstraße zwischen Hessischem Ried und Odenwald
Zauneidechse auf Sandstandorten
Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Sandrasen, Bahndämme und Wegränder im Hessischen Ried. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Habitatanlage und Umsiedlung als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Wildkatze im Odenwald
Die zusammenhängenden Wälder des Odenwaldes sind Lebensraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Biotopverbund und der Erhalt strukturreicher Altbestände unterstützen die Vernetzung ihrer Populationen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Streuobst
Reliktwälder, alte Streuobstbestände und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme vorzusehen.
Mehr zur Art ›Amphibien der Ried-Auen
Laubfrosch, Wechselkröte und Kammmolch besiedeln Kleingewässer, Altarme und wechselfeuchte Senken im Ried. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Weschnitz und Riedgewässern
Naturnahe Uferabschnitte von Weschnitz und Auengewässern bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Hecken und Waldrändern
Die Haselmaus (Anhang IV FFH-Richtlinie) lebt in strukturreichen Wäldern, Waldrändern und Hecken des Odenwaldes. Erhalt und Neuanlage verbindender Gehölzstrukturen sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
ICE-Neubaustrecke Frankfurt,Mannheim
Die geplante Schnellfahrstrecke quert den Kreis in Nord-Süd-Richtung und verläuft im Abschnitt zwischen Lorsch und Mannheim streckenweise im Tunnel. Das Vorhaben löst umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Rückbau Kernkraftwerk Biblis
Der Rückbau der stillgelegten Blöcke A und B in Biblis und die nachfolgende Flächenentwicklung erzeugen Eingriffe, deren naturschutzrechtliche Kompensation über bevorratete Ökopunkte und Ökokontoflächen abgedeckt werden kann.
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur
Die Autobahnen A5, A67 und A659 sowie Ortsumgehungen und Radwegebau prägen den verkehrsreichen Rheinnahen Raum. Aus- und Neubauvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Gewerbe- und Logistikentwicklung
Im dicht besiedelten Westen um Viernheim, Lampertheim und Bürstadt entstehen Gewerbe- und Logistikflächen. Der erforderliche Ausgleich lässt sich über bevorratete Ökopunkte planungssicher und effizient abdecken.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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