
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Uckermark
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonten im Landkreis Uckermark, dem waldreichen Nordosten Brandenburgs. greeNature solutions plant, sichert und betreut Kompensationsflächen nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE), bundesweit tätig und mit dem Brandenburger Landesrecht vertraut.
Der Landkreis Uckermark im Überblick
Der Landkreis Uckermark liegt im äußersten Nordosten Brandenburgs an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern und Polen. Mit rund 3.077 km² ist er der flächengrößte Landkreis Brandenburgs, bei nur etwa 118.000 Einwohnern und einer Dichte von 38 Einwohnern je Quadratkilometer zugleich einer der am dünnsten besiedelten Räume Deutschlands. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Prenzlau. Die weite, offene Agrarlandschaft mit ihren fruchtbaren Lehmböden prägt weite Teile des Kreisgebiets.
Naturräumlich gehört die Uckermark zum Uckermärkischen Hügelland (Naturraum D03), einer bewegten Jungmoränenlandschaft aus der Weichsel-Eiszeit mit Grund- und Endmoränen, Sandern und zahlreichen Rinnenseen. Charakteristisch sind tausende Sölle, kleine eiszeitliche Toteisgewässer, die die Feldflur durchsetzen, dazu Kesselmoore, Feuchtwiesen und die Niederungen von Uecker und Randow. Auf den Endmoränenzügen stocken alte, naturnahe Buchenwälder.
Etwa 60 Prozent der Kreisfläche stehen unter Natur- oder Landschaftsschutz. Im Osten bei Schwedt/Oder liegt der Nationalpark Unteres Odertal, der einzige Auen-Nationalpark Deutschlands, im Süden das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit dem UNESCO-Weltnaturerbe Grumsiner Buchenwald, im Westen der Naturpark Uckermärkische Seen. Die großflächig unzerschnittenen Wälder und Feuchtgebiete machen die Uckermark zu einem bundesweit bedeutenden Brutraum des Schreiadlers und zu einem Rückzugsraum für Seeadler, Schwarzstorch, Kranich, Fischotter und Biber.
In Brandenburg werden Eingriff und Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem BbgNatSchAG verbal-argumentativ nach der HVE bewertet, ein landesweites Ökopunkte-Verfahren gibt es nicht. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen im betroffenen Naturraum wirken und lassen sich über Ökokonten und Flächenpools nach der Flächenpoolverordnung (FPV) vorziehen. Vorhaben wie die PCK-Raffinerie und die Papierindustrie in Schwedt, der Ausbau von Windkraft und Höchstspannungsnetzen sowie Verkehrs- und Siedlungsprojekte erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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Zum Naturraum D04 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Nationalpark Unteres Odertal bei Schwedt, einziger Auen-Nationalpark Deutschlands
- Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit UNESCO-Weltnaturerbe Grumsiner Buchenwald
- Naturpark Uckermärkische Seen im Westen des Kreises
- Rund 60 Prozent der Kreisfläche unter Natur- oder Landschaftsschutz
- Uecker- und Randowniederungen als weiträumige Feucht- und Niederungslebensräume
- Tausende Sölle und Rinnenseen der Jungmoränenlandschaft
- Bundesweit bedeutender Brutraum des Schreiadlers
✅ greeNature vor Ort
greeNature entwickelt und betreut in der Uckermark Ökokonto- und Ausgleichsflächen nach den Vorgaben des Landes Brandenburg. Wir sichern geeignete Flächen, planen naturraumtypische Aufwertungen wie die Sanierung von Söllen und Kleingewässern, die Wiedervernässung von Feuchtgrünland in den Uecker- und Randowniederungen oder den naturnahen Umbau von Wäldern und stimmen sie mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ab. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt verbal-argumentativ nach der HVE, die Anerkennung und Vorhaltung über Ökokonten und Flächenpools nach der Flächenpoolverordnung. Von der Flächenauswahl über die Umsetzung bis zu Pflege, Monitoring und Dokumentation begleiten wir Vorhabenträger, Kommunen und Unternehmen, damit die Kompensation möglichst im betroffenen Naturraum wirksam wird.
Typische Maßnahmen im Landkreis Uckermark
Sölle und Kleingewässer
Entlandung, Wiederherstellung und Neuanlage der eiszeitlichen Sölle in der Feldflur, ein für die Uckermark typischer Maßnahmentyp mit hohem Wert für Amphibien, Libellen und die Vernetzung von Kleingewässern.
Feuchtgrünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Uecker und Randow, mit angepasster Mahd und Wiedervernässung als Nahrungshabitat für Wiesenbrüter und den Schreiadler.
Moorwiedervernässung
Anhebung der Wasserstände in entwässerten Kessel- und Niedermooren, Wiederherstellung torfbildender Vegetation mit Wirkung für Wasserhaushalt, Artenschutz und Klimaschutz.
Gewässerrenaturierung
Renaturierung von Uecker, Randow und Nebengewässern, Anlage von Uferrandstreifen und Gehölzsäumen sowie Verbesserung der Durchgängigkeit als Lebensraum für Fischotter, Biber und Eisvogel.
Hecken, Alleen und Waldumbau
Anlage von Hecken, Alleen und Feldgehölzen zur Biotopvernetzung in der offenen Agrarlandschaft sowie naturnaher Umbau von Wäldern mit Erhalt von Alt- und Totholz in den Buchenbeständen der Endmoränen.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Horst- und Nahrungsraumschutz für den Schreiadler, Fledermausquartiere, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Trassen sowie die Sicherung des günstigen Erhaltungszustands betroffener Arten.
Geschützte Arten im Uckermärkisches Hügelland und Unteres Odertal
Schreiadler und Seeadler
Die Uckermark zählt zu den wichtigsten Brutgebieten des Schreiadlers in Deutschland. Er braucht störungsarme Wälder mit angrenzendem, extensiv genutztem Feucht- und Nassgrünland als Nahrungshabitat, das über Horstschutz und Grünlandpflege gesichert wird. Auch der Seeadler brütet an den Seen und Waldrändern.
Schwarzstorch und Kranich
Der Schwarzstorch nutzt naturnahe Laubwälder mit Waldtümpeln und störungsarmen Bächen, der Kranich brütet in vernässten Erlenbrüchen und Mooren. Wiedervernässung und die Sicherung ungestörter Waldgewässer zählen zu den wirksamen Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Uecker und Randow
An den klaren Fließgewässern und Seen brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Gewässerrenaturierung, Uferrandstreifen und die Entwicklung von Abbruchkanten verbessern seine Brut- und Jagdreviere.
Mehr zur Art ›Amphibien der Sölle
Rotbauchunke, Laubfrosch, Moorfrosch und der Kammmolch besiedeln die zahlreichen Sölle und Kleingewässer der Grundmoräne. Entlandung, Neuanlage und die Vernetzung dieser Gewässer sind klassische Artenschutzmaßnahmen der Region.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wäldern und Alleen
Alte Buchenwälder, Alleen und Gebäude bieten Quartiere für Mopsfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten. Quartiersicherung, Alt- und Totholzerhalt sowie Ersatzquartiere sind bei Eingriffen regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Feldlerche und Offenlandarten
Die weite Ackerlandschaft der Uckermark ist Lebensraum für Feldlerche, Grauammer und Ortolan. Blühstreifen, Ackerbrachen, Lerchenfenster und extensiv genutzte Säume stärken die Bestände der Offenlandarten.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industrie und Raffinerie Schwedt
Die PCK-Raffinerie und die Papierindustrie in Schwedt/Oder gehören zu den größten Industriestandorten Nordostbrandenburgs. Umbau, Erweiterungen und die Transformation hin zu neuen Produktionsverfahren erzeugen Kompensationsbedarf, den greeNature mit passenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen deckt.
Windkraft und Stromnetz
Die Uckermark ist ein Schwerpunktraum der Windenergie. Neue und repowerte Windparks sowie der Ausbau der Höchstspannungsnetze (unter anderem die Uckermarkleitung) lösen Eingriffe aus, die verbal-argumentativ zu bewerten sind und häufig CEF- und FCS-Maßnahmen für Groß- und Greifvögel erfordern.
Verkehr und Infrastruktur
Die Bundesautobahn A11 (Berlin, Stettin), Bundesstraßen wie B166 und B198 sowie Bahn- und Leitungstrassen führen durch das Kreisgebiet. Aus- und Neubauten sowie Ortsumgehungen ziehen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der HVE nach sich.
Siedlung und Gewerbe
Wohnbau- und Gewerbegebietsentwicklungen in Prenzlau, Schwedt, Templin und Angermünde erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Eigentümer von Acker- und Grünlandflächen können ihre Flächen als Ausgleichs- oder Ökokontoflächen einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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