
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Teltow-Fläming
Ausgleichsflächen und naturschutzrechtliche Kompensation im Landkreis Teltow-Fläming. greeNature stellt geeignete Flächen bereit und begleitet Ihr Vorhaben von der Bewertung nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Bundesweit tätig, mit den Brandenburger Regelungen vertraut.
Der Landkreis Teltow-Fläming im Überblick
Der Landkreis Teltow-Fläming liegt im südlichen Umland von Berlin und reicht vom Rand der Bundeshauptstadt bis in den Niederen Fläming. Kreisstadt ist Luckenwalde, die einwohnerstärkste Stadt ist Ludwigsfelde im Norden. Brandenburg gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, der Kreis gehört unmittelbar zum Land Brandenburg.
Naturräumlich teilt sich das Kreisgebiet: Der Norden gehört zu den Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen (Naturraum D12) mit der Teltower Grundmoränenplatte sowie den Nuthe-, Notte- und Urstromtal-Niederungen. Der Süden zählt zum Fläming (Naturraum D11), einer altpleistozänen Hochfläche mit ausgedehnten Kiefernwäldern. Prägend sind sandige, nährstoffarme Böden, Binnendünen und eiszeitliche Urstromtäler.
Ökologisch bedeutsam sind die weiten Sandheiden der ehemaligen Truppenübungsplätze Jüterbog und Heidehof, eines der größten Binnendünen- und Flugsandgebiete Deutschlands, sowie die Nuthe-Nieplitz-Niederung mit ihren Niedermooren und Feuchtwiesen. Große Teile sind als FFH- und Vogelschutzgebiete Bestandteil des europäischen Netzes Natura 2000, ergänzt um das Naturschutzgebiet Heidehof-Golmberg und den Naturpark Nuthe-Nieplitz.
Die Wirtschaft ist vom Berliner Umland geprägt: Logistik und Gewerbe rund um das Güterverkehrszentrum Großbeeren, die Industriestandorte in Ludwigsfelde sowie anhaltender Siedlungsdruck im nördlichen Speckgürtel. Diese Vorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus. Die Kompensation richtet sich in Brandenburg nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE), sie wird verbal-argumentativ hergeleitet und soll erhebliche Beeinträchtigungen in der Regel mindestens flächengleich und möglichst im betroffenen Naturraum ausgleichen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D12 ›
Zum Naturraum D11 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Truppenübungsplätze Jüterbog und Heidehof, eines der größten Binnendünen- und Sandheidegebiete Deutschlands, heute Wildnis- und Konversionsflächen
- NSG Heidehof-Golmberg (rund 9.864 ha), größtes Naturschutzgebiet des Landkreises und Teil des Netzes Natura 2000
- FFH- und SPA-Gebiet Nuthe-Nieplitz-Niederung im Naturpark Nuthe-Nieplitz mit ausgedehnten Niedermooren und Feuchtwiesen
- Landschaftsschutzgebiet Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide, eiszeitliches Urstromtal mit Grundmoränen und Sandern
- Niederer Fläming im Süden, altpleistozäne Hochfläche mit weiträumigen Kiefernwäldern
- Blankensee und die Nuthe-Nieplitz-Seen, wertvolle Rast- und Brutgebiete für Kranich und Wasservögel
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit den Brandenburger Regelungen vertraut. Für Teltow-Fläming kennen wir die verbal-argumentative Bewertung nach den HVE, die Anforderungen der Flächenpoolverordnung an Maßnahmen- und Flächenpools sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Luckenwalde. Von der Sandheide der Konversionsflächen bis zu den Niederungen der Nuthe planen wir Kompensationsmaßnahmen, die naturräumlich passen und behördlich anerkannt werden.
Typische Maßnahmen im Landkreis Teltow-Fläming
Heide- und Sandtrockenrasen-Pflege
Auf den ausgedehnten Sandflächen der ehemaligen Truppenübungsplätze Jüterbog und Heidehof erhalten Entbuschung, Mahd und extensive Beweidung die Calluna-Heiden und offenen Sandtrockenrasen als Lebensraum wärmeliebender Arten.
Waldumbau
Überführung strukturarmer Kiefernforste des Fläming in standortgerechte Kiefern-Eichen- und Laubmischwälder mit mehr Struktur, Totholzanteil und Habitatvielfalt.
Renaturierung der Niederungen
Wiedervernässung entwässerter Niedermoore und Feuchtwiesen in der Nuthe-Nieplitz-Niederung und im Baruther Urstromtal durch Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Acker- und Grünlandflächen in den Urstromtälern in artenreiches Extensivgrünland als Lebensraum für Wiesenbrüter und Insekten.
Artenschutz CEF/FCS
Maßgeschneiderte Maßnahmen für die Zauneidechse auf Sandstandorten und Bahndämmen, Fledermausquartiere in Bunkeranlagen ehemaliger Militärflächen sowie neue Amphibiengewässer, abgestimmt nach § 44 BNatSchG.
Kleingewässer und Biotopverbund
Neuanlage und Sanierung von Sölllen und Kleingewässern sowie Hecken und Trittsteinbiotopen zur Vernetzung der Lebensräume in der ausgeräumten Agrarlandschaft.
Geschützte Arten im Fläming, Nuthe-Nieplitz und südlicher Berliner Rand
Zauneidechse
Die großen Sand- und Heideflächen der ehemaligen Truppenübungsplätze zählen zu den bedeutendsten Zauneidechsen-Lebensräumen der Region. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben auf Sandstandorten ist sie eine häufige CEF-Zielart nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Bunker, Keller und Munitionsanlagen der Konversionsflächen bei Jüterbog bieten bedeutende Winterquartiere, unter anderem für die Bechsteinfledermaus. Quartiersicherung und Ersatzquartiere sind typische Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Feld- und Heidelerche
Die offenen Heiden, Sandtrockenrasen und die weiträumige Agrarlandschaft sind Lebensraum von Feld- und Heidelerche. Extensivierung und Lerchenfenster stärken die Bestände im Offenland.
Mehr zur Art ›Amphibien
In den Kleingewässern und Feuchtniederungen der Nuthe-Nieplitz-Region leben Rotbauchunke, Moorfrosch und Knoblauchkröte. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sind wirksame Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch besiedelt die zahlreichen Sölle und Kleingewässer der Grundmoränenplatten. Als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie erfordert er bei Eingriffen besondere Beachtung und geeignete Ersatzgewässer.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Die störungsarmen, feuchten Wälder des Fläming und der Niederungen bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Für Vorhaben in Waldnähe können FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich werden.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Logistik und Gewerbe
Das Güterverkehrszentrum Großbeeren und die Gewerbe- und Logistikstandorte um Ludwigsfelde und entlang der Autobahnen zählen zu den wachstumsstärksten der Region. Flächenversiegelung durch Hallen, Lager und Verkehrsflächen löst regelmäßig Ausgleichspflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Verkehr und Infrastruktur
Der südliche Berliner Ring (A10), die A13 sowie Bundesstraßen und der Ausbau der Bahnstrecken Richtung Dresden und Leipzig führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die nach §§ 13 bis 15 BNatSchG zu kompensieren sind.
Siedlungsentwicklung im Berliner Umland
Im nördlichen Speckgürtel (Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Großbeeren, Ludwigsfelde) entstehen durch den anhaltenden Zuzug neue Wohn- und Gewerbegebiete mit entsprechendem Kompensationsbedarf.
Erneuerbare Energien
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversions- und Ackerflächen sowie Windenergie im Fläming erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und teils artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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