Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Brandenburg · HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)
Naturraum D12 · D11

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Teltow-Fläming

Ausgleichsflächen und naturschutzrechtliche Kompensation im Landkreis Teltow-Fläming. greeNature stellt geeignete Flächen bereit und begleitet Ihr Vorhaben von der Bewertung nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Bundesweit tätig, mit den Brandenburger Regelungen vertraut.

2.104
km² Kreisfläche
~178k
Einwohner
16
Städte und Gemeinden
D11/D12
Naturräume (Fläming, Mittelbrandenburg)
9.864 ha
NSG Heidehof-Golmberg
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Teltow-Fläming im Überblick

Der Landkreis Teltow-Fläming liegt im südlichen Umland von Berlin und reicht vom Rand der Bundeshauptstadt bis in den Niederen Fläming. Kreisstadt ist Luckenwalde, die einwohnerstärkste Stadt ist Ludwigsfelde im Norden. Brandenburg gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, der Kreis gehört unmittelbar zum Land Brandenburg.

Naturräumlich teilt sich das Kreisgebiet: Der Norden gehört zu den Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen (Naturraum D12) mit der Teltower Grundmoränenplatte sowie den Nuthe-, Notte- und Urstromtal-Niederungen. Der Süden zählt zum Fläming (Naturraum D11), einer altpleistozänen Hochfläche mit ausgedehnten Kiefernwäldern. Prägend sind sandige, nährstoffarme Böden, Binnendünen und eiszeitliche Urstromtäler.

Ökologisch bedeutsam sind die weiten Sandheiden der ehemaligen Truppenübungsplätze Jüterbog und Heidehof, eines der größten Binnendünen- und Flugsandgebiete Deutschlands, sowie die Nuthe-Nieplitz-Niederung mit ihren Niedermooren und Feuchtwiesen. Große Teile sind als FFH- und Vogelschutzgebiete Bestandteil des europäischen Netzes Natura 2000, ergänzt um das Naturschutzgebiet Heidehof-Golmberg und den Naturpark Nuthe-Nieplitz.

Die Wirtschaft ist vom Berliner Umland geprägt: Logistik und Gewerbe rund um das Güterverkehrszentrum Großbeeren, die Industriestandorte in Ludwigsfelde sowie anhaltender Siedlungsdruck im nördlichen Speckgürtel. Diese Vorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus. Die Kompensation richtet sich in Brandenburg nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE), sie wird verbal-argumentativ hergeleitet und soll erhebliche Beeinträchtigungen in der Regel mindestens flächengleich und möglichst im betroffenen Naturraum ausgleichen.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D12
Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
Zum Naturraum D12 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Luckenwalde (KS)LudwigsfeldeJüterbogZossenTrebbinBaruth/MarkBlankenfelde-MahlowGroßbeerenRangsdorfAm MellenseeNuthe-UrstromtalNiedergörsdorfDahme/MarkNiederer Fläming

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Truppenübungsplätze Jüterbog und Heidehof, eines der größten Binnendünen- und Sandheidegebiete Deutschlands, heute Wildnis- und Konversionsflächen
  • NSG Heidehof-Golmberg (rund 9.864 ha), größtes Naturschutzgebiet des Landkreises und Teil des Netzes Natura 2000
  • FFH- und SPA-Gebiet Nuthe-Nieplitz-Niederung im Naturpark Nuthe-Nieplitz mit ausgedehnten Niedermooren und Feuchtwiesen
  • Landschaftsschutzgebiet Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide, eiszeitliches Urstromtal mit Grundmoränen und Sandern
  • Niederer Fläming im Süden, altpleistozäne Hochfläche mit weiträumigen Kiefernwäldern
  • Blankensee und die Nuthe-Nieplitz-Seen, wertvolle Rast- und Brutgebiete für Kranich und Wasservögel

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit den Brandenburger Regelungen vertraut. Für Teltow-Fläming kennen wir die verbal-argumentative Bewertung nach den HVE, die Anforderungen der Flächenpoolverordnung an Maßnahmen- und Flächenpools sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Luckenwalde. Von der Sandheide der Konversionsflächen bis zu den Niederungen der Nuthe planen wir Kompensationsmaßnahmen, die naturräumlich passen und behördlich anerkannt werden.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Teltow-Fläming

🌾

Heide- und Sandtrockenrasen-Pflege

Auf den ausgedehnten Sandflächen der ehemaligen Truppenübungsplätze Jüterbog und Heidehof erhalten Entbuschung, Mahd und extensive Beweidung die Calluna-Heiden und offenen Sandtrockenrasen als Lebensraum wärmeliebender Arten.

🌳

Waldumbau

Überführung strukturarmer Kiefernforste des Fläming in standortgerechte Kiefern-Eichen- und Laubmischwälder mit mehr Struktur, Totholzanteil und Habitatvielfalt.

💧

Renaturierung der Niederungen

Wiedervernässung entwässerter Niedermoore und Feuchtwiesen in der Nuthe-Nieplitz-Niederung und im Baruther Urstromtal durch Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Acker- und Grünlandflächen in den Urstromtälern in artenreiches Extensivgrünland als Lebensraum für Wiesenbrüter und Insekten.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen für die Zauneidechse auf Sandstandorten und Bahndämmen, Fledermausquartiere in Bunkeranlagen ehemaliger Militärflächen sowie neue Amphibiengewässer, abgestimmt nach § 44 BNatSchG.

🐸

Kleingewässer und Biotopverbund

Neuanlage und Sanierung von Sölllen und Kleingewässern sowie Hecken und Trittsteinbiotopen zur Vernetzung der Lebensräume in der ausgeräumten Agrarlandschaft.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Fläming, Nuthe-Nieplitz und südlicher Berliner Rand

🦎

Zauneidechse

Die großen Sand- und Heideflächen der ehemaligen Truppenübungsplätze zählen zu den bedeutendsten Zauneidechsen-Lebensräumen der Region. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben auf Sandstandorten ist sie eine häufige CEF-Zielart nach § 44 BNatSchG.

Mehr zur Art ›
🦇

Fledermäuse

Bunker, Keller und Munitionsanlagen der Konversionsflächen bei Jüterbog bieten bedeutende Winterquartiere, unter anderem für die Bechsteinfledermaus. Quartiersicherung und Ersatzquartiere sind typische Kompensationsmaßnahmen.

Mehr zur Art ›
🐦

Feld- und Heidelerche

Die offenen Heiden, Sandtrockenrasen und die weiträumige Agrarlandschaft sind Lebensraum von Feld- und Heidelerche. Extensivierung und Lerchenfenster stärken die Bestände im Offenland.

Mehr zur Art ›
🐸

Amphibien

In den Kleingewässern und Feuchtniederungen der Nuthe-Nieplitz-Region leben Rotbauchunke, Moorfrosch und Knoblauchkröte. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sind wirksame Ausgleichsmaßnahmen.

Mehr zur Art ›
💧

Kammmolch

Der Kammmolch besiedelt die zahlreichen Sölle und Kleingewässer der Grundmoränenplatten. Als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie erfordert er bei Eingriffen besondere Beachtung und geeignete Ersatzgewässer.

Mehr zur Art ›
🦅

Schwarzstorch

Die störungsarmen, feuchten Wälder des Fläming und der Niederungen bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Für Vorhaben in Waldnähe können FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich werden.

Mehr zur Art ›
Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Logistik und Gewerbe

Das Güterverkehrszentrum Großbeeren und die Gewerbe- und Logistikstandorte um Ludwigsfelde und entlang der Autobahnen zählen zu den wachstumsstärksten der Region. Flächenversiegelung durch Hallen, Lager und Verkehrsflächen löst regelmäßig Ausgleichspflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Der südliche Berliner Ring (A10), die A13 sowie Bundesstraßen und der Ausbau der Bahnstrecken Richtung Dresden und Leipzig führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die nach §§ 13 bis 15 BNatSchG zu kompensieren sind.

🏘️

Siedlungsentwicklung im Berliner Umland

Im nördlichen Speckgürtel (Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Großbeeren, Ludwigsfelde) entstehen durch den anhaltenden Zuzug neue Wohn- und Gewerbegebiete mit entsprechendem Kompensationsbedarf.

⚡

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversions- und Ackerflächen sowie Windenergie im Fläming erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und teils artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

PO
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Westlicher Nachbar
DA
Landkreis Dahme-Spreewald
Östlicher Nachbar
EL
Landkreis Elbe-Elster
Südlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Teltow-Fläming

Der Kreis teilt sich in zwei BfN-Naturräume: Der Norden gehört zu den Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen (D12) mit der Teltower Platte und den Nuthe-, Notte- und Urstromtal-Niederungen, der Süden zum Fläming (D11) mit dem Niederen Fläming. Der Ausgleich soll möglichst im betroffenen Naturraum erfolgen. greeNature ordnet Ihr Vorhaben der maßgeblichen Zuordnung zu.
Brandenburg verwendet keinen landesweiten Ökopunkte-Katalog. Der Umfang des Ausgleichs wird verbal-argumentativ auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) hergeleitet. Erhebliche Beeinträchtigungen sind in der Regel mindestens flächengleich zu kompensieren. Für vorgezogene Maßnahmen und das Ökokonto gilt zusätzlich die Flächenpoolverordnung (FPV).
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde. Sie ist für Arten- und Biotopschutz, die Bewertung von Eingriffen und die Schutzgebiete zuständig. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufig sind Heidepflege und Offenlanderhalt auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen, Waldumbau strukturarmer Kiefernforste, Wiedervernässung von Niedermooren in der Nuthe-Nieplitz-Niederung, Grünland-Extensivierung in den Urstromtälern sowie die Anlage von Kleingewässern. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien.
Ja. Im Kreis liegen unter anderem das FFH- und SPA-Gebiet Nuthe-Nieplitz-Niederung, die Truppenübungsplätze Jüterbog und Heidehof sowie das Naturschutzgebiet Heidehof-Golmberg. Eingriffe in ihrer Nähe können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und Betroffenheiten nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature berät zu den FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind ertragsschwache Sandäcker, entwässerte Niederungsflächen mit Wiedervernässungspotenzial sowie strukturarme Kiefernforste. Über einen Maßnahmen- oder Flächenpool nach der Flächenpoolverordnung lassen sich Maßnahmen vorziehen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
Jetzt anfragen

Ökopunkte im Landkreis Teltow-Fläming anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Teltow-Fläming.