Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Brandenburg · HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)
Naturraum D08 · D12

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Spree-Neiße

Ausgleichsflächen und naturschutzrechtliche Kompensation im Landkreis Spree-Neiße, bewertet nach der Eingriffsregelung des BNatSchG und den brandenburgischen Hinweisen zum Vollzug (HVE). greeNature entwickelt Kompensationsmaßnahmen in der Niederlausitz und ist bundesweit tätig.

1.657 km²
Kreisfläche
rund 108.600
Einwohner
29 (davon 7 Städte)
Gemeinden
Forst (Lausitz)
Kreissitz
D08 Niederlausitz
Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Spree-Neiße im Überblick

Der Landkreis Spree-Neiße liegt im Südosten Brandenburgs an der Grenze zu Polen und Sachsen und umschließt die kreisfreie Stadt Cottbus vollständig. Kreissitz ist Forst (Lausitz). Prägend sind die weiten Kiefernwälder der Niederlausitz, das verzweigte Fließgewässersystem des Oberspreewaldes im Nordwesten sowie die Flusslandschaften von Spree und Lausitzer Neiße.

Naturräumlich gehört der Landkreis zur BfN-Haupteinheit D08 (Niederlausitz). Charakteristisch sind nährstoffarme Sandböden, Sand- und Zwergstrauchheiden, Erlenbrüche und Feuchtniederungen. Im Südosten fällt der Muskauer Faltenbogen als eiszeitlich gestauchte geologische Sonderform auf, heute UNESCO Global Geopark. Über Jahrzehnte hat der Braunkohletagebau Landschaft und Wasserhaushalt tiefgreifend verändert.

Ökologisch bedeutsam sind unter anderem die Peitzer Teiche als international bedeutsames Wasservogelgebiet, das Biosphärenreservat Spreewald sowie zahlreiche FFH- und Vogelschutzgebiete entlang von Spree und Neiße. Neben der Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG sind bei Vorhaben regelmäßig die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG zu beachten.

Wirtschaftlich ist der Landkreis stark vom Lausitzer Braunkohlerevier geprägt. Die Tagebaue Jänschwalde und Welzow-Süd, das Kraftwerk Jänschwalde und der Strukturwandel der Region lösen erheblichen Kompensationsbedarf aus. In Brandenburg wird der Ausgleich verbal-argumentativ auf Grundlage der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) hergeleitet, wobei erhebliche Beeinträchtigungen in der Regel mindestens flächengleich zu kompensieren sind.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D08
Spreewald und Lausitzer Becken- und Heideland
Zum Naturraum D08 ›
D12
Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
Zum Naturraum D12 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Forst (Lausitz) (KS)SprembergGubenDrebkauWelzowKolkwitzNeuhausen/SpreeSchenkendöbernPeitzBurg (Spreewald)Döbern

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Peitzer Teiche, international bedeutsames Rast- und Brutgebiet für Wasservögel
  • Biosphärenreservat Spreewald mit Fließen, Erlenbrüchen und Feuchtwiesen im Nordwesten
  • Muskauer Faltenbogen im Südosten als UNESCO Global Geopark
  • Flusslandschaften von Spree und Lausitzer Neiße mit FFH- und Vogelschutzgebieten
  • Große Bergbaufolgelandschaften der Tagebaue Jänschwalde und Welzow-Süd
  • Kiefernforste auf nährstoffarmen Sanden sowie Sand- und Zwergstrauchheiden

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit den Brandenburger Regelungen vertraut, von der verbal-argumentativen Bewertung nach den HVE über die Anforderungen der Flächenpoolverordnung bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße in Forst (Lausitz). In der Niederlausitz kennen wir die Flächenpotenziale der Bergbaufolgelandschaft und der Flussniederungen von Spree und Neiße.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Spree-Neiße

💧

Wiedervernässung von Niederungen

Wiedervernässung entwässerter Niederungen und extensive Grünlandnutzung in den Spreewald- und Malxeniederungen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts.

🌊

Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Teichbewirtschaftung an Spree, Neiße und den Peitzer Teichen zugunsten von Fisch-, Amphibien- und Vogelarten.

🏜️

Sandheiden auf Bergbaufolgeflächen

Entwicklung von Sand- und Zwergstrauchheiden sowie offenen Rohböden auf Bergbaufolgeflächen als Lebensraum für Zauneidechse, Feldlerche und wärmeliebende Insekten.

🌳

Waldumbau

Umbau strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Laubmischwälder mit Eiche, Birke und Erle zur Erhöhung der Lebensraumvielfalt und Klimastabilität.

🌾

Grünland-Extensivierung

Extensivierung und Wiedervernässung von Feuchtgrünland in den Flussniederungen als Bruthabitat für Kiebitz und weitere Wiesenbrüter.

🦎

Artenschutz CEF

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Feldvögel, etwa Habitatstrukturen, Steinriegel und Quartiere, um die ökologische Funktion betroffener Lebensstätten dauerhaft zu sichern.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Niederlausitz und Lausitzer Braunkohlerevier

🦎

Zauneidechse

Sand- und Bergbaufolgeflächen, Bahndämme und Waldränder der Niederlausitz sind Kernlebensräume der Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Tagebauvorhaben ist sie eine häufige Zielart, für die vorgezogene CEF-Maßnahmen und Umsiedlungen erforderlich werden.

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🐦

Feldlerche

Offene Beckenlagen, Bergbaufolgeflächen und Ackerfluren bieten der Feldlerche Brutraum. Ackerrandstreifen, Brachen und Lerchenfenster stärken die Bestände dieser Offenlandart.

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🌾

Kiebitz

Feuchtgrünland und Niederungen an Spree und Malxe sind Lebensraum für den Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Extensive Grünlandnutzung und Wiedervernässung fördern die Brutbestände.

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🕊️

Schwarzstorch

Die ausgedehnten, störungsarmen Wälder der Niederlausitz mit ihren Fließgewässern und Erlenbrüchen sind Brut- und Nahrungshabitat des Schwarzstorchs. Waldumbau und der Schutz von Horststandorten sichern den Bestand.

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🐦

Eisvogel

Naturnahe Ufer von Spree, Lausitzer Neiße und den Teichgebieten bieten dem Eisvogel Brutplätze. Steilwände, Uferabbrüche und die Renaturierung von Gewässern schaffen neue Bruthabitate.

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🦇

Fledermäuse

Alte Waldbestände, Höhlenbäume und Bauwerke dienen Fledermäusen als Quartier. Quartier- und Kollisionsverluste sind bei Vorhaben artenschutzrechtlich nach § 44 BNatSchG zu prüfen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Braunkohle und Bergbaufolge

Die Tagebaue Jänschwalde und Welzow-Süd prägen den Landkreis. Betrieb, Sanierung und Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaft sowie der Strukturwandel der Lausitz lösen umfangreichen Kompensations- und Wiederherstellungsbedarf aus.

⚡

Energie und Strukturwandel

Das Kraftwerk Jänschwalde, der Umbau der Energieinfrastruktur sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Speicherprojekte auf ehemaligen Tagebauflächen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und CEF-Maßnahmen.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ausbau von Autobahn A15, Bundesstraßen, Bahnstrecken und der Grenzübergänge nach Polen bei Guben und Forst zieht Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach sich.

🏭

Industrie und Gewerbe

Der regionale Wachstumskern Spremberg mit Papier-, Kunststoff- und weiterverarbeitender Industrie sowie Neuansiedlungen im Zuge des Strukturwandels erzeugen Bedarf an Ausgleichsflächen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

OD
Landkreis Oder-Spree
Nördlicher Nachbar
DA
Landkreis Dahme-Spreewald
Nordwestlicher Nachbar · Spreewald
OB
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Westlicher Nachbar · Lausitzer Revier
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Spree-Neiße

Der Landkreis gehört zur BfN-Haupteinheit D08 (Niederlausitz), geprägt durch Kiefernforste auf Sandböden, Heiden, den Oberspreewald im Nordwesten und die Bergbaufolgelandschaften des Lausitzer Reviers. Für den Umfang der Kompensation ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs von Bedeutung, da der Ausgleich möglichst im betroffenen Naturraum erfolgen soll.
In Brandenburg gibt es keinen landesweiten Ökopunkte-Katalog. Der Umfang von Ausgleich und Ersatz wird verbal-argumentativ auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) hergeleitet. Erhebliche Beeinträchtigungen sind in der Regel mindestens flächengleich zu kompensieren.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Spree-Neiße, Untere Naturschutzbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz). greeNature stimmt die Maßnahmen von der Planung bis zur Anerkennung mit der Behörde ab.
Prägend sind der Braunkohletagebau (Jänschwalde, Welzow-Süd), die Energiewirtschaft rund um das Kraftwerk Jänschwalde, der Strukturwandel der Lausitz sowie Infrastruktur-, Industrie- und Siedlungsprojekte. Diese Eingriffe erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Eingriffsregelung.
Neben der Eingriffsregelung sind die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG zu prüfen. Relevant sind unter anderem Zauneidechse, Fledermäuse, Schwarzstorch, Eisvogel sowie Feldvögel wie Kiebitz und Feldlerche. Wo erforderlich, sichern vorgezogene CEF-Maßnahmen die kontinuierliche ökologische Funktionalität.
Ja. Geeignet sind unter anderem Flächen in den Flussniederungen von Spree und Neiße, Grünland sowie Standorte mit Potenzial für Waldumbau oder die Entwicklung von Heiden auf Sandböden. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Abstimmung mit der Naturschutzbehörde, das Eigentum bleibt bei Ihnen.
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