Junge Laubholzaufforstung vor geschlossenem Altbestand
Brandenburg · HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)
Naturraum D09

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Prignitz

Kompensationsflächen und behördlich anerkannte Ökokonten für Vorhaben in der Prignitz. greeNature solutions begleitet Sie als Full-Service-Partner bei der Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG, von der Flächensicherung über die verbal-argumentative Bewertung nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde in Perleberg.

~2.139
km² Kreisfläche
~75.000
Einwohner
26
Gemeinden (7 Städte)
~35
Einw./km² (geringste Dichte bundesweit)
D09
Naturraum Elbtalniederung
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Prignitz im Überblick

Der Landkreis Prignitz liegt im äußersten Nordwesten Brandenburgs, an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Brandenburg gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, sodass der Kreis unmittelbar der Landesebene zugeordnet ist. Kreisstadt und Sitz der Verwaltung ist Perleberg, größte Stadt ist Wittenberge an der Elbe. Die Prignitz ist dünn besiedelt und weist die geringste Bevölkerungsdichte aller deutschen Landkreise auf, was großflächige und zusammenhängende Kompensationsprojekte begünstigt.

Landschaftlich prägt die Prignitzer Platte, eine eiszeitliche Grundmoränen- und Sanderlandschaft mit ausgedehnten Kiefernforsten, weiten Ackerfluren und eingestreuten Niedermooren, den größten Teil des Kreises. Im Südwesten begleitet die Elbtalniederung (BfN-Naturraum D09) mit ihren Auen, Flutrinnen und Deichvorländern die Mittelelbe. Wichtige Fließgewässer sind neben der Elbe die Stepenitz, die Löcknitz, die Karthane und die Dosse, die das flache Land nach Süden zur Elbe hin entwässern.

Ökologisch ist die Prignitz von überregionaler Bedeutung. Der Südwesten gehört zum länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg mit Auwaldresten, Feuchtwiesen und Binnendünen. Das FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet Stepenitz zählt zu den besterhaltenen Fließgewässersystemen Brandenburgs und ist Lebensraum von Fischotter sowie Ziel der Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle. Das Rambower Moor ist ein bedeutender Kranichrastplatz, und Rühstädt trägt als Europäisches Storchendorf eine der höchsten Weißstorchdichten Deutschlands.

Wirtschaftlich ist die Prignitz ländlich und stark von der Land- und Forstwirtschaft geprägt, ergänzt um Gewerbe und Industrie im Raum Wittenberge. Erheblichen Kompensationsbedarf lösen vor allem der Neubau der Autobahn A14 (Nordverlängerung Magdeburg, Wittenberge, Schwerin), der Ausbau der Bahnstrecke Hamburg, Berlin sowie Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus. Eingriffe werden in Brandenburg nach §§ 13 bis 15 BNatSchG bewertet, wobei die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich verbal-argumentativ auf Grundlage der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) erfolgt.

Junge Laubholzaufforstung vor geschlossenem Altbestand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D09
Elbtalniederung
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Perleberg (KS)WittenbergePritzwalkBad WilsnackLenzen (Elbe)MeyenburgPutlitzKarstädtGroß Pankow (Prignitz)PlattenburgGumtowRühstädt

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg mit Auwaldresten, Flutrinnen und Feuchtwiesen
  • FFH-Gebiet und NSG Stepenitz, eines der besterhaltenen Fließgewässersysteme Brandenburgs (Fischotter, Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle)
  • Rambower Moor, großes Niedermoor und bedeutender Kranichrastplatz
  • Rühstädt, Europäisches Storchendorf mit einer der höchsten Weißstorchdichten Deutschlands
  • Deichrückverlegung bei Lenzen, eines der großen Auenrenaturierungsprojekte an der Mittelelbe
  • Rund 35 Naturschutzgebiete sowie ausgedehnte Kiefernforste und Niedermoore der Prignitzer Platte
  • Geringste Bevölkerungsdichte aller deutschen Landkreise, viel Raum für großflächige Kompensation

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und kennt die naturschutzrechtlichen Anforderungen in Brandenburg, von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Prignitz über das Landesamt für Umwelt bis zur Verwaltung des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe-Brandenburg. In der Prignitz sichern wir geeignete Flächen, planen die Aufwertung und bilanzieren Eingriff und Ausgleich verbal-argumentativ nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Von der Auenrenaturierung an der Elbe über die Renaturierung der Stepenitz bis zur Wiedervernässung von Niedermooren übernehmen wir Umsetzung, dauerhafte Pflege und Dokumentation. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgehend sichern. So entstehen anerkannte Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten, die Vorhabenträger und Kommunen für Eingriffe in der Region nutzen können.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Prignitz

💧

Auenrenaturierung an der Elbe

Wiederanbindung von Altarmen und Flutrinnen, Entwicklung von Auwald und Feuchtgrünland in der Elbtalniederung, nach dem Vorbild der Deichrückverlegung bei Lenzen. Solche Maßnahmen stärken den Hochwasserrückhalt und schaffen Lebensraum für Biber, Fischotter und Wiesenvögel.

🐟

Fließgewässerrenaturierung Stepenitz

Herstellung der Durchgängigkeit, Anlage von Kies-Laichbetten und naturnahen Uferstrukturen an Stepenitz, Karthane und Löcknitz. Diese Aufwertungen unterstützen Fischotter sowie die Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle.

🌾

Feuchtgrünland und Moorwiedervernässung

Extensivierung von Grünland und Anhebung der Wasserstände in Niedermooren wie dem Rambower Moor. Blänken, angepasste Mahdtermine und Wiedervernässung verbessern Brut- und Rastbedingungen für Kranich, Kiebitz und Bekassine und binden zugleich Kohlenstoff.

🌳

Waldumbau und Erstaufforstung

Umbau strukturarmer Kiefernforste der Prignitzer Platte in standortgerechte Laubmischwälder aus Eiche, Hainbuche und Buche sowie Ersatzaufforstungen, wie sie etwa als Ausgleich für Waldverluste entlang der A14 erforderlich werden.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere, Storchenmasten und Nisthilfen für Schleiereule und Gartenrotschwanz, Ersatzhabitate für die Zauneidechse sowie Laichgewässer für Rotbauchunke und Kammmolch, maßgeschneidert nach § 44 BNatSchG als vorgezogene Maßnahmen.

🌿

Hecken, Alleen und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Alleen in der weiträumigen Agrarlandschaft der Prignitzer Platte. Diese Trittsteine vernetzen Lebensräume und fördern Feldlerche, Neuntöter und Wildbienen zwischen Wald, Acker und Auen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Elbtalaue und Prignitzer Platte

🐦

Kranich am Rambower Moor

Das Rambower Moor und weitere Niedermoore der Prignitz zählen zu den bedeutenden Brut- und Rastplätzen des Kranichs. Wiedervernässung und störungsarme Feuchtflächen sichern die Bestände und sind typische Kompensationsansätze.

🦦

Fischotter in der Stepenitz

Das FFH-Gebiet Stepenitz gehört zu den besterhaltenen Fließgewässersystemen Brandenburgs und ist Kernlebensraum des Fischotters (Anhang II FFH-Richtlinie). Naturnahe Ufer, Durchgängigkeit und Gewässerrandstreifen fördern die Art unmittelbar.

🪺

Weiß- und Schwarzstorch

Rühstädt trägt als Europäisches Storchendorf eine der höchsten Weißstorchdichten Deutschlands. In den störungsarmen Auwäldern und Feuchtwäldern brütet zudem der scheue Schwarzstorch. Extensives Feuchtgrünland und intakte Auen sind für beide Arten entscheidend.

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🐤

Wiesenvögel der Elbtalaue

Die Feuchtgrünländer der Elbtalniederung sind Brutgebiet für Kiebitz, Bekassine und Uferschnepfe. Extensivierung, Blänken und angepasste Mahdtermine verbessern den Bruterfolg und schaffen anrechenbare Aufwertungen.

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🦇

Fledermäuse entlang der Verkehrstrassen

Abendsegler, verschiedene Mausohr- und Langohrarten nutzen Wälder, Alleen und Gebäude der Prignitz als Jagd- und Quartierlebensraum. Bei Vorhaben wie der A14 sind Quartierersatz und Leitstrukturen als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG regelmäßig erforderlich.

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🐸

Amphibien und Reptilien

Rotbauchunke, Moorfrosch und Kammmolch besiedeln die Kleingewässer der Niederungen, die Zauneidechse trockenwarme Säume, Bahndämme und Sandflächen. Neue Laichgewässer und besonnte Habitatstrukturen sind gängige Kompensationsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Autobahn A14 (Nordverlängerung)

Der Neubau der A14 zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin führt durch die Prignitz, unter anderem im Abschnitt Wittenberge, Karstädt. Das länderübergreifende Vorhaben löst umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, darunter großflächige Ersatzaufforstungen und Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse und Vögel.

💨

Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik

Als dünn besiedelte, windhöffige Region ist die Prignitz Standort zahlreicher Windparks und Solar-Freiflächenanlagen. Deren Errichtung erfordert naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

🚄

Bahn- und Verkehrsinfrastruktur

Der Ausbau der Bahnstrecke Hamburg, Berlin über Wittenberge, Streckenmodernisierungen und Ortsumgehungen erzeugen Eingriffe in Gehölze, Gewässer und Offenland, die nach §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen sind.

🏭

Gewerbe und Siedlung im Raum Wittenberge

Die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen im Raum Wittenberge und Perleberg erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Flächeneigentümer in der Prignitz können ihre Flächen als Kompensations- oder Ökokontoflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

OS
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Östl. Nachbar · Brandenburg
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Prignitz

Der Südwesten des Kreises gehört zum BfN-Naturraum D09 (Elbtalniederung) mit den Auen der Mittelelbe. Der größere, plateauartige Teil des Kreises wird von der Prignitzer Platte geprägt, einer eiszeitlichen Grundmoränen- und Sanderlandschaft mit Kiefernforsten, Ackerfluren und Niedermooren. Für die Auswahl und Bewertung von Kompensationsmaßnahmen ist der naturräumliche Bezug des Eingriffs maßgeblich, greeNature ordnet diesen für Ihr Vorhaben ein.
Brandenburg kennt kein bundesweit standardisiertes Ökopunkte-Verfahren wie einzelne andere Länder. Eingriff und Ausgleich werden nach §§ 13 bis 15 BNatSchG verbal-argumentativ auf Grundlage der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) bilanziert. Kompensation kann über konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder über anerkannte Ökokonten und Flächenpools erbracht werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung, Bilanzierung und die vollständige Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Prignitz, Sachbereich Umwelt, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg. Für Vorhaben im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg ist zusätzlich dessen Verwaltung einzubinden. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufige Ansätze sind die Renaturierung von Elbauen und Fließgewässern wie der Stepenitz, die Wiedervernässung und Extensivierung von Niedermooren und Feuchtgrünland, der Umbau von Kiefernforsten in Laubmischwälder sowie Artenschutzmaßnahmen für Fischotter, Kranich, Weißstorch, Fledermäuse und Zauneidechse. Die Auswahl richtet sich nach dem beeinträchtigten Naturhaushalt und den Vorgaben der HVE.
Ja. Im Kreis liegen unter anderem das FFH-Gebiet Stepenitz und die zahlreichen Natura-2000-Gebiete des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe-Brandenburg. Vorhaben in oder nahe dieser Gebiete erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, und bei Betroffenheit streng geschützter Arten können CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG oder FCS-Maßnahmen nach § 45 BNatSchG notwendig werden. greeNature prüft die artenschutz- und gebietsschutzrechtlichen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
Ja. Besonders geeignet sind gewässernahe Grünland- und Ackerflächen in der Elbtalniederung, Niedermoorstandorte sowie Kiefernforste mit Potenzial für einen Waldumbau. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, dauerhafte Pflege und Monitoring und führt die Fläche in einem anerkannten Ökokonto.
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