Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten
Brandenburg · HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)
Naturraum D04

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Ausgleichsflächen und Kompensation im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, bewertet nach der brandenburgischen Eingriffsregelung (Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung, verbal-argumentative Bewertung, §§ 13 bis 15 BNatSchG). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in Ruppiner Seenland, Heide und Luch.

2.526
km² Kreisfläche (drittgrößter Landkreis Brandenburgs)
~98.700
Einwohner (Stand 2025)
23
Städte und Gemeinden
Neuruppin
Kreisstadt und Verwaltungssitz
D05, D12
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Überblick

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt im Nordwesten Brandenburgs und umfasst große Teile der historischen Landschaften Ruppiner Land im Osten und Prignitz im Westen, im Süden greift er mit dem Rhinluch und dem Ländchen Bellin in das Havelland über. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Fontanestadt Neuruppin. Mit rund 2.526 km² ist Ostprignitz-Ruppin der flächenmäßig drittgrößte Landkreis Brandenburgs, bei zugleich sehr geringer Bevölkerungsdichte. Regierungsbezirke bestehen in Brandenburg nicht.

Naturräumlich prägt das nordbrandenburgische Platten- und Hügelland den Kreis, mit der Ruppiner Platte, ausgedehnten Grund- und Endmoränen der Weichsel-Eiszeit sowie sandigen, oft nährstoffarmen Böden. Im Norden liegen das seenreiche Rheinsberger Gebiet und der klare Stechlinsee an der Kreisgrenze, durchzogen von großen Kiefernforsten der Wittstock-Ruppiner Heide und der Rüthnicker Heide.

Ein überregional bedeutsames Gebiet ist die Kyritz-Ruppiner Heide, ein ehemaliger Truppenübungsplatz von rund 12.000 Hektar und eine der größten zusammenhängenden Sandheiden Nordostdeutschlands, deren Kernflächen zum Nationalen Naturerbe gehören. Weite Teile des Kreises liegen im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land, der 2001 ausgewiesen und 2021 erweitert wurde. Das südliche Rhinluch mit den Linumer Teichen ist einer der bedeutendsten Kranich- und Gänserastplätze Mitteleuropas.

Wirtschaftlich prägen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus im Seen- und Heideland sowie Erneuerbare Energien den Kreis. Der Ausbau der Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik, Verkehrsvorhaben an den Autobahnen A24 und A19 sowie die Nachnutzung von Konversionsflächen lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich ist in Brandenburg über die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem BbgNatSchAG zu erbringen, wobei Eingriff und Kompensation nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) verbal-argumentativ bewertet werden.

Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten

🗺️ Zugehörige Naturräume

D04
Mecklenburgische Seenplatte
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Neuruppin (KS)Wittstock/DosseKyritzRheinsbergFehrbellinWusterhausen/DosseHeiligengrabeNeustadt (Dosse)Lindow (Mark)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Stechlin-Ruppiner Land (ausgewiesen 2001, 2021 um die Kyritz-Ruppiner Heide erweitert), mit rund 18 FFH-Gebieten (etwa 246 km²) und 2 EU-Vogelschutzgebieten (etwa 112 km²)
  • Kyritz-Ruppiner Heide, rund 12.000 Hektar ehemaliger Truppenübungsplatz, eine der größten Sandheiden Nordostdeutschlands, Kernflächen als Nationales Naturerbe gesichert
  • Rhinluch mit den Linumer Teichen, EU-Vogelschutzgebiet Rhin-Havelluch, überregional bedeutender Rast- und Sammelplatz für Kranich, Gänse und Singschwan
  • Rheinsberger Seengebiet und Stechlinsee an der Nordgrenze, klare, nährstoffarme Klarwasserseen von hoher ökologischer Bedeutung
  • Fließgewässer Dosse, Rhin und Jäglitz mit begleitenden Niederungen und Auen als Vernetzungsachsen
  • Ausgedehnte Kiefernforste der Wittstock-Ruppiner Heide und der Rüthnicker Heide, störungsarme Rückzugsräume für empfindliche Arten

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem brandenburgischen Kompensationsrecht vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin sowie dem Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen und wenden die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, dem BbgNatSchAG und den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) an. Anders als in Bayern erfolgt die Bewertung in Brandenburg verbal-argumentativ und nicht über ein landesweites Ökopunkte-Rechenverfahren. Von der Bedarfsermittlung über Flächensicherung und Ökokonto bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

💧

Wiedervernässung von Luchen und Niedermooren

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in den entwässerten Niedermooren des Rhinluchs und der Dosseniederung. Solche Maßnahmen werden in der verbal-argumentativen Bewertung als hochwertige Aufwertung anerkannt, sichern moortypische Lebensräume und binden Kohlenstoff.

🌾

Grünland-Extensivierung für Wiesenbrüter

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Luchniederungen. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Kiebitz, Bekassine und Braunkehlchen.

🔥

Heidepflege und Offenlandmanagement

Erhalt der Sandheiden in der Kyritz-Ruppiner und der Rüthnicker Heide durch Entkusselung, Beweidung mit Schafen und Ziegen sowie abschnittsweise Pflegemahd. So bleiben die offenen, wärmegetönten Lebensräume von Zauneidechse, Heidelerche und Ziegenmelker erhalten.

🌊

Renaturierung von Dosse, Rhin und Jäglitz

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung der Fließgewässer und ihrer Auen. Naturnahe Ufer und neue Kleingewässer dienen Fischotter, Eisvogel, Amphibien und Libellen als Lebensraum.

🌳

Waldumbau zu naturnahen Mischwäldern

Umbau strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit Stieleiche, Buche und Hainbuche, ergänzt um Erst- und Ersatzaufforstungen. Diese Bestände erhöhen die Strukturvielfalt und dienen als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Bäumen und ehemaligen Militärbauten, neue Laichgewässer für Amphibien sowie Reptilienhabitate mit Lesesteinhaufen, jeweils abgestimmt auf das Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ruppiner Seenland, Kyritz-Ruppiner Heide und Rhinluch

🕊️

Kranich und Rastvögel im Rhinluch

Das Rhinluch mit den Linumer Teichen ist ein überregional bedeutender Sammel- und Rastplatz für Kranich, arktische Gänse und Singschwan. Wiedervernässung, Grünlandaufwertung und störungsarme Schlafgewässer stützen diese Bestände im EU-Vogelschutzgebiet Rhin-Havelluch.

🦎

Zauneidechse auf Sandheiden

Die offenen, sandigen Heide- und Konversionsflächen der Kyritz-Ruppiner Heide sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse. Bei Eingriffen sind Habitatpflege, Lesesteinhaufen und Vergrämung mit Umsiedlung als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🐦

Kiebitz und Wiesenbrüter

In den offenen Grünlandniederungen von Rhinluch und Dosse brüten Kiebitz, Bekassine und weitere Wiesenvögel. Wiedervernässung, Anlage von Blänken und extensive Grünlandnutzung sind typische vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Wäldern und Bunkeranlagen

Alte Baumbestände sowie ehemalige Militärbauten der Konversionsflächen bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nötig.

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🐸

Amphibien in Luch und Kleingewässern

Rotbauchunke, Moorfrosch und Laubfrosch besiedeln Sölle, Torfstiche und wechselfeuchte Senken der Grundmoräne. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🕊️

Schwarzstorch und Fischadler in Wald und Seenland

Die störungsarmen Wälder und die fischreichen Seen des Ruppiner und Rheinsberger Gebiets bieten Schwarzstorch, Fischadler und Seeadler Lebensraum. Horstschutzzonen und der Erhalt naturnaher Waldbäche sind hier zentrale Schutzmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Die Autobahnen A24 (Berlin nach Hamburg) und A19 (Berlin nach Rostock) mit dem Autobahnkreuz Wittstock queren den Kreis, hinzu kommen Bundes- und Landesstraßen sowie Ortsumgehungen. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

💨

Windenergie und Netzausbau

Die windreiche Lage im Nordwesten Brandenburgs führt zu zahlreichen Windparks und begleitenden Leitungstrassen. Diese erzeugen Kompensationsbedarf und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

☀️

Freiflächen-Photovoltaik

Auf Konversions- und Grenzertragsflächen entstehen große Solarparks. Die Eingriffe in Offenland und Boden sind naturschutzrechtlich auszugleichen, wobei sich die Anlagen bei geeigneter Gestaltung mit extensiver Pflege verbinden lassen.

🏘️

Siedlung, Gewerbe und Konversion

In Neuruppin, Wittstock/Dosse und Kyritz entstehen Wohn- und Gewerbeflächen, hinzu kommt die Nachnutzung ehemaliger Militärstandorte. Die erforderliche Kompensation lässt sich über gesicherte Flächen und Ökokonten effizient abdecken.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

PR
Landkreis Prignitz
Westlicher Nachbar
OB
Landkreis Oberhavel
Östlicher Nachbar
HA
Landkreis Havelland
Südlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Der Kreis liegt naturräumlich überwiegend im Mecklenburg-Brandenburgischen Platten- und Hügelland (BfN-Naturraum D05) und greift im Süden mit Heide und Luch in das Brandenburgische Heide- und Seengebiet (D12) über. Prägend sind eiszeitliche Platten, Sandheiden, seenreiche Gebiete und die Luchniederungen. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
Brandenburg kennt kein landesweites Ökopunkte-Rechenverfahren. Die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem BbgNatSchAG wird über die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) umgesetzt, wobei Eingriff und Kompensation verbal-argumentativ bewertet werden. Ausgeglichen wird über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die auch über Ökokonten und Flächenpools bereitgestellt werden können. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächensicherung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Natur und Straßen, Neustädter Straße 14, 16816 Neuruppin. Bei landesweit bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesamt für Umwelt (LfU) mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders die Wiedervernässung von Luchen und Niedermooren, die Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenbrüter, die Pflege der Sandheiden, die Renaturierung von Dosse, Rhin und Jäglitz sowie der Waldumbau zu naturnahen Mischwäldern. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Ja. Im Kreisgebiet liegen zahlreiche Natura-2000-Gebiete, darunter etwa 18 FFH-Gebiete und zwei EU-Vogelschutzgebiete im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land sowie das Vogelschutzgebiet Rhin-Havelluch mit den Kranichrastplätzen bei Linum. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Niedermoor- und Luchflächen, Grenzertragsäcker auf Sandböden, aufforstungsfähige Standorte sowie pflegebedürftige Heideflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
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