Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Brandenburg · HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)
Naturraum D12

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Oder-Spree

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Oder-Spree, bewertet nach den brandenburgischen Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) und der verbal-argumentativen Methode gemäß den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature entwickelt und betreut Kompensationsmaßnahmen im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet, bundesweit tätig und behördenerfahren.

2.257
km² Kreisfläche
~179.000
Einwohner (Stand 2025)
37
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D06/D12
Beeskow
Kreisstadt und Sitz der Kreisverwaltung
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Oder-Spree im Überblick

Der Landkreis Oder-Spree liegt im Osten Brandenburgs zwischen dem Berliner Umland und der Grenze zu Polen. Verwaltungssitz und Kreisstadt ist Beeskow an der Spree, größte Stadt und wirtschaftliches Zentrum ist Fürstenwalde/Spree. Brandenburg gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, der Landkreis untersteht damit unmittelbar den Landesbehörden und dem Landesamt für Umwelt.

Naturräumlich gehört der Kreis zum Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet und zu den Brandenburgischen Platten und Niederungen, die sich in den Naturräumen D06 und D12 abbilden. Prägend sind ausgedehnte Kiefernforste auf sandigen Böden, eiszeitlich geformte Seen und Rinnen, Moore sowie die Fließgewässer Spree, Schlaube und Oder mit ihren Auen.

Ökologisch bedeutsam sind der Naturpark Schlaubetal mit dem naturnahen Bachtal der Schlaube, die Groß Schauener Seenkette bei Storkow im Naturpark Dahme-Heideseen, die Heideflächen im Süden des Kreises sowie das Odertal bei Eisenhüttenstadt und Neuzelle. Viele dieser Flächen sind als FFH- und Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Natura-2000-Netzes.

Wirtschaftlich ist der Kreis durch die Stahl- und Metallindustrie in Eisenhüttenstadt, die Fahrzeug- und Batteriefertigung bei Grünheide sowie Maschinenbau, Chemie und Holzverarbeitung geprägt. Werksansiedlungen, Verkehrsausbau und Energievorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D12
Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
Zum Naturraum D12 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Beeskow (KS)Fürstenwalde/SpreeEisenhüttenstadtStorkow (Mark)ErknerMüllroseFriedlandGrünheide (Mark)Schöneiche bei BerlinWoltersdorfBad SaarowNeuzelle

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Schlaubetal (Schlaubetal und Gubener Heide) mit dem FFH-Gebiet Schlaubetal, einem naturnahen Bachtal mit Quellmooren, Klarwasserseen und Buchenwäldern
  • Groß Schauener Seenkette bei Storkow im Naturpark Dahme-Heideseen, ein weitgehend unverbautes Gewässersystem mit ausgedehnten Verlandungszonen
  • Heideflächen im Süden des Kreises, darunter der zum Landkreis reichende Teil der Reicherskreuzer Heide um Neuzelle auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz
  • Odertal im Osten bei Eisenhüttenstadt und Neuzelle mit Auen und Feuchtgebieten an der Grenze zu Polen, Teil des FFH-Gebiets Mittlere Oder
  • Scharmützelsee bei Bad Saarow, einer der größten Seen Brandenburgs, eingebettet in Wald- und Uferlandschaften
  • Ausgedehnte Kiefernforste, Moore und zahlreiche Naturschutzgebiete des Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiets

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem brandenburgischen Kompensationsrecht vertraut. Im Landkreis Oder-Spree arbeiten wir mit der verbal-argumentativen Bewertung nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) und stützen die Anrechnung auf ein Ökokonto nach dem BbgNatSchAG sowie auf die Flächenpoolverordnung. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Beeskow und dem Landesamt für Umwelt ab und berücksichtigen, dass die Kompensation in Brandenburg an den betroffenen Naturraum gebunden ist. Von der Flächensicherung über die naturschutzfachliche Konzeption bis zur dauerhaften Pflege und Dokumentation begleiten wir Vorhabenträger, Kommunen und Unternehmen zwischen Spree, Oder und Schlaubetal.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Oder-Spree

💧

Moore und Feuchtgrünland

Wiedervernässung entwässerter Niedermoore und Extensivierung von Feuchtgrünland in den Niederungen von Spree und Oder. Solche Maßnahmen stärken Wasserhaushalt, Kohlenstoffbindung und Lebensräume feuchtegebundener Arten.

🌊

Fließgewässer und Auen

Renaturierung von Uferabschnitten, Anlage von Gewässerrandstreifen und Auenentwicklung an Spree, Schlaube und Oder, ergänzt um Steilwände als Bruthabitat für den Eisvogel.

🌾

Heide- und Sandtrockenrasen

Entbuschung, Beweidung und Mahd von Sandheiden und Trockenrasen nach dem Vorbild der Reicherskreuzer und Lieberoser Heide. Erhalt offener, magerer Standorte für wärmeliebende Arten.

🌲

Waldumbau naturnaher Wälder

Umbau strukturarmer Kiefernforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern sowie Sicherung von Alt- und Totholz, verbunden mit einer Stärkung der Biotopvernetzung.

🐸

Seen und Kleingewässer

Neuanlage und Vernetzung besonnter Kleingewässer und Verlandungszonen an den Seenketten des Kreises. Lebensraum für Amphibien, Libellen und Wasservögel.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS), etwa Zauneidechsenhabitate, Fledermausquartiere und Amphibiengewässer nach § 44 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ostbrandenburg zwischen Spree, Oder und Schlaubetal

🐸

Rotbauchunke und Moorfrosch

Die flachen, gut besonnten Stillgewässer Ostbrandenburgs sind Kernlebensraum der europarechtlich geschützten Rotbauchunke sowie von Moorfrosch und Laubfrosch. Neuanlage und Vernetzung fischfreier Kleingewässer sind typische Maßnahmen.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie, gut besonnte Teiche und Tümpel. Für ihn werden gezielt Laichgewässer mit strukturreichem Landlebensraum im Umfeld entwickelt.

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🦇

Fledermäuse

Mopsfledermaus und Großes Mausohr nutzen die alten Wälder des Schlaubetals und die Gewässerlandschaften als Jagd- und Quartierräume. Quartiersicherung, Höhlenbaumschutz und jagdgebietsnahe Gehölze sind gängige CEF-Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Sandige Heideflächen, Bahndämme und Konversionsflächen sind Lebensraum der Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben zählt sie zu den häufigsten Zielarten für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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🕊️

Schwarzstorch

Die störungsarmen Wälder mit naturnahen Bächen im Schlaubetal bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungsräume. Ruhezonen, extensive Feuchtwiesen und durchgängige Waldbäche stützen die Bestände.

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🐟

Eisvogel

An Spree, Schlaube und Oder sowie an den Seen lebt der Eisvogel. Naturnahe Uferabbrüche, Steilwände und ungestörte Gewässerrandstreifen sind für ihn wirksame Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Fahrzeug- und Batteriefertigung

In Grünheide betreibt Tesla die Gigafactory Berlin-Brandenburg. Werksflächen, Erweiterungen und die zugehörige Infrastruktur führen zu erheblichen Eingriffen in Wald und Naturhaushalt, für die Ausgleich und Ersatz nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG bereitzustellen sind.

⚙️

Stahl- und Metallindustrie

In Eisenhüttenstadt ist ein großes Stahlwerk ansässig. Der Umbau hin zu emissionsärmeren Verfahren, neue Produktions- und Logistikflächen sowie Standorterweiterungen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau der Bahnstrecke Berlin nach Frankfurt (Oder), Maßnahmen an der A12 und den Bundesstraßen sowie Ortsumgehungen führen zu Eingriffen, für die Kompensation nach brandenburgischem Recht bereitzustellen ist.

☀️

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Konversionsflächen sowie Windenergievorhaben erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich und, je nach betroffener Art, vorgezogene CEF- und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Oder-Spree

Es gilt brandenburgisches Recht. Eingriffe werden nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) verbal-argumentativ bewertet, Rechtsgrundlage sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem BbgNatSchAG. Ein festes Punktemodell wie die bayerische BayKompV kommt in Brandenburg nicht zur Anwendung.
Statt Biotoptypen mit festen Punktwerten zu multiplizieren, werden Eingriff und Ausgleich fachgutachterlich beschrieben und begründet. Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie die Wirkung der Maßnahmen werden argumentativ hergeleitet und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstraße 5, Haus E, 15848 Beeskow. Sie prüft und genehmigt Kompensationskonzepte und führt die naturschutzrechtliche Abstimmung.
Maßnahmen können vorgezogen umgesetzt und als Ökokonto bevorratet werden. Der aufgewertete Zustand wird anerkannt und lässt sich später einem Eingriff zuordnen. Grundlage sind das BbgNatSchAG und die Flächenpoolverordnung, so dass Aufwertungen rechtssicher dokumentiert und angerechnet werden.
Sind geschützte Arten wie Zauneidechse, Fledermäuse oder Amphibien betroffen, sind die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG zu beachten. Häufig sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion der Lebensstätten durchgängig gewahrt bleibt, ergänzt um FCS-Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands.
Die Eingriffsregelung sieht einen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich vor. Maßnahmen sollen möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden, hier im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet. Wir prüfen geeignete Flächen im Kreis und stimmen die Zuordnung mit der Naturschutzbehörde ab.
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