Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
Brandenburg · HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)
Naturraum D04

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Oberhavel

Anerkannte Ökokonto- und Ausgleichsflächen für Ihren Kompensationsbedarf. greeNature solutions ist Ihr Full-Service-Partner für Naturschutz-Kompensation nach der Eingriffsregelung (§§ 13-15 BNatSchG) im Landkreis Oberhavel, zwischen Berlin und der Mecklenburgischen Seenplatte.

1.808
km² Kreisfläche
~218k
Einwohner
19
Gemeinden (9 Städte)
2
Naturräume D05/D12
>50 %
Schutzgebietsanteil
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Oberhavel im Überblick

Der Landkreis Oberhavel liegt im Norden Brandenburgs und reicht von der nördlichen Stadtgrenze Berlins bis an die Mecklenburgische Seenplatte. Kreisstadt ist Oranienburg. Auf rund 1.808 km² leben etwa 218.000 Menschen in 19 Gemeinden, davon neun Städte. Namensgebend ist die Obere Havel, die den Kreis von Norden nach Süden durchzieht.

Naturräumlich gehört Oberhavel überwiegend zur BfN-Großlandschaft D05 (Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland) mit der Granseer Platte, dem Ruppiner und Nordbrandenburger Wald- und Seengebiet sowie dem Rhinluch. Die südlichen und östlichen Randbereiche zählen zur Großlandschaft D12 (Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet). Prägend sind eiszeitliche Sander, Grund- und Endmoränen, ausgedehnte Kiefernforste sowie Niedermoore in den Luchen.

Mehr als die Hälfte der Kreisfläche steht unter Landschafts- oder Naturschutz. Im Norden liegt der Naturpark Stechlin-Ruppiner Land mit dem klaren Großen Stechlinsee, im Südosten reicht der Naturpark Barnim in den Kreis. Bedeutende Natura-2000-Gebiete sind das FFH- und Vogelschutzgebiet Stechlin, das EU-Vogelschutzgebiet Obere Havelniederung und die FFH-Gebiete der Havel- und Luchlandschaften.

Wirtschaftlich verbindet Oberhavel industrielle Kerne (Schienenfahrzeugbau in Hennigsdorf, Klebe- und Folienprodukte sowie Pharmazie in Oranienburg) mit einem starken Siedlungsdruck im Berliner Umland und einer land- und forstwirtschaftlich geprägten Fläche im Norden. Wohnbau, Gewerbe, Verkehrs- und Energievorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung (§§ 13-15 BNatSchG) auf Grundlage der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) zu erbringen ist.

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

🗺️ Zugehörige Naturräume

D04
Mecklenburgische Seenplatte
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Oranienburg (KS)HennigsdorfHohen NeuendorfVeltenZehdenickGranseeLiebenwaldeKremmenFürstenberg/HavelMühlenbecker LandBirkenwerderGlienicke/NordbahnLöwenberger LandOberkrämer

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Stechlin-Ruppiner Land im Norden mit dem klaren Großen Stechlinsee
  • Naturpark Barnim (anteilig) im Südosten um Liebenwalde
  • FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Stechlin, rund 8.655 ha Wald-, See- und Moorkomplex
  • EU-Vogelschutzgebiet Obere Havelniederung, Kranich- und Fischadlerlebensraum
  • FFH-Gebiet Seilershofer Buchheide, naturnaher Buchenwald im Norden (rund 971 ha)
  • Rhin- und Havelluch mit ausgedehnten Niedermooren
  • Renaturierte Zehdenicker Tonstiche, Feuchtgebiet für Amphibien und Wasservögel

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit für Naturschutz-Kompensation tätig und in Brandenburg mit der Eingriffsregelung nach §§ 13-15 BNatSchG und den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) vertraut. Wir sichern und entwickeln Ökokonto- und Ausgleichsflächen in den Luchen, Wäldern und Havelniederungen Oberhavels, stimmen die verbal-argumentative Bewertung mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und begleiten Vorhabenträger von der Bedarfsermittlung über die Umsetzung bis zur dauerhaften Pflege und zum Monitoring.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Oberhavel

🌱

Niedermoor-Wiedervernässung

Wiedervernässung entwässerter Niedermoore in Rhinluch, Havelländischem Luch und den Havelniederungen. Anhebung der Wasserstände, Extensivierung der Nutzung und Wiederherstellung Torf bildender Lebensgemeinschaften, wirksam für Klima- und Artenschutz zugleich.

🌲

Waldumbau

Umbau strukturarmer Kiefernforste auf Sandern und Endmoränen in standortgerechte Laubmisch- und Buchenwälder. Aufwertung als Lebensraum für Schwarzspecht, Fledermäuse und den Schwarzstorch.

💧

Gewässer- und Auenrenaturierung

Renaturierung von Havelabschnitten, Altarmen und Fließgewässern, Rückbau von Uferverbau und Sohlschwellen, Entwicklung von Auwald und Röhrichten, Laich- und Bruthabitate für Fische, Eisvogel und Biber.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Acker- und Grünlandflächen in den Luchen in artenreiches Feuchtgrünland, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Bekassine und Nahrungsflächen für rastende Kraniche.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, Ersatzlaichgewässer für Kammmolch und Rotbauchunke, Habitatstrukturen für Zauneidechse an Bahndämmen und Sandflächen, Quartiere für Fledermäuse, abgestimmt auf die betroffenen Arten.

🌾

Sandtrockenrasen & Hecken

Entwicklung und Pflege von Sandtrockenrasen und Heideflächen auf nährstoffarmen Sandern sowie Anlage von Hecken und Feldgehölzen in der Granseer Platte als Biotopverbund für Feldlerche, Neuntöter und Wildbienen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Obere Havel zwischen Berlin und Mecklenburgischer Seenplatte

🐦

Kraniche & Fischadler

Die Obere Havelniederung und die renaturierten Zehdenicker Tonstiche sind bedeutende Brut- und Rastgebiete. Kraniche sammeln sich im Herbst zu Tausenden, Fischadler brüten auf Masten und Horstplattformen entlang von Havel und Seen.

🕊️

Schwarzstorch & Rotmilan

Die ausgedehnten Wälder um Stechlin und die Seilershofer Buchheide bieten dem Schwarzstorch störungsarme Brutplätze, Rotmilan und Seeadler jagen über den offenen Luchen. Windkraft- und Infrastrukturvorhaben erfordern hier FCS-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Alte Buchenwälder, Kellergewölbe und Baumhöhlen beherbergen Großes Mausohr, Abendsegler und Bechsteinfledermaus. Bei Abriss- und Waldvorhaben sind Quartierverluste durch CEF-Kastenquartiere und den Erhalt von Habitatbäumen auszugleichen.

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🐟

Eisvogel & Biber

An Havel, Havelkanälen und den Tonstichen sind Eisvogel, Biber und Fischotter regelmäßig vertreten. Steilwände, naturnahe Ufer und Altarme zählen zu den typischen Aufwertungszielen.

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🐸

Kammmolch & Amphibien

Die wassergefüllten Zehdenicker Tonstiche und zahlreiche Kleingewässer der Moränenlandschaft sind Laichhabitate für Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch und Laubfrosch, häufige Zielarten bei Eingriffen im Berliner Umland.

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🦎

Zauneidechse & Feldlerche

Sandtrockenrasen, Bahndämme und Ackersäume der Granseer Platte sind Lebensraum für Zauneidechse, Feldlerche und Neuntöter. Bei Bau- und Trassenvorhaben zählt die Umsiedlung der Zauneidechse zu den häufigsten CEF-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚆

Industrie & Gewerbe

Standorte wie der Schienenfahrzeugbau (Alstom) in Hennigsdorf sowie Folien-, Klebstoff- und Pharmaunternehmen in Oranienburg und Velten erweitern Produktions- und Logistikflächen. Betriebs- und Gewerbegebietsentwicklungen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

🏘️

Siedlungsdruck Berliner Umland

Im südlichen Speckgürtel (Hohen Neuendorf, Glienicke/Nordbahn, Mühlenbecker Land, Birkenwerder) entstehen Wohn- und Gewerbegebiete. Flächenversiegelung und Gehölzverluste erfordern Kompensation nach der Eingriffsregelung, oft mit Bedarf an vorgezogenen Ökokontoflächen.

🛣️

Verkehr & Infrastruktur

Der Berliner Ring (A10), die A24 und A111, Ortsumgehungen sowie der Ausbau von Regional- und S-Bahn-Strecken (unter anderem Richtung Oranienburg und Velten) führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft mit entsprechendem Kompensationsbedarf.

🔆

Energie & Rohstoffe

Windenergie auf der Granseer Platte und im Löwenberger Land, Photovoltaik-Freiflächen sowie Ton- und Kiesabbau bei Zehdenick erzeugen Kompensations- und Artenschutzbedarf, besonders für Greifvögel, Feldbrüter und Reptilien.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Oberhavel

Oberhavel gehört überwiegend zur BfN-Großlandschaft D05 (Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland) mit Granseer Platte, Ruppiner und Nordbrandenburger Wald- und Seengebiet sowie dem Rhinluch. Die südlichen und östlichen Randbereiche zählen zur Großlandschaft D12 (Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet). Für die Wahl und Verortung der Kompensation ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
Brandenburg bemisst Eingriff und Ausgleich nach der Eingriffsregelung (§§ 13-15 BNatSchG) auf Grundlage der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Die Bewertung erfolgt verbal-argumentativ, also fachgutachterlich anhand von Biotoptypen und Funktionen, und nicht über ein landesweit einheitliches Punktemodell wie die bayerische BayKompV. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich über anerkannte Ökokonten und Flächenpools bereitstellen. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Oberhavel, Untere Naturschutzbehörde, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg. greeNature koordiniert alle Abstimmungen mit der Behörde, von der Maßnahmenkonzeption über die Genehmigung bis zur Abnahme.
Charakteristisch sind die Wiedervernässung entwässerter Niedermoore in Rhinluch und Havelniederung, der Umbau von Kiefernforsten in Laubmischwälder, die Extensivierung von Feuchtgrünland in den Luchen sowie Gewässer- und Auenrenaturierungen an der Havel. Dazu kommen Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzlaichgewässer für den Kammmolch oder Habitate für die Zauneidechse.
Ja. Zu den bedeutenden Natura-2000-Gebieten zählen das FFH- und Vogelschutzgebiet Stechlin, das EU-Vogelschutzgebiet Obere Havelniederung und die FFH-Gebiete der Havel- und Luchlandschaften sowie die Seilershofer Buchheide. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG und artenschutzrechtliche Prüfungen mit CEF- oder FCS-Maßnahmen auslösen. greeNature berät zu den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Moor- und Grünlandflächen in den Luchen, gewässernahe Flächen an der Havel sowie strukturarme Kiefernforste mit Potenzial für Waldumbau. Als Eigentümer erhalten Sie eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als Ökokonto der Kompensation zu.
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