Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Brandenburg · HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)
Naturraum D12

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Frankfurt (Oder)

Ökopunkte, Ökokonten und Ausgleichsflächen für Ihre Kompensationspflicht in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). greeNature solutions ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation, in Brandenburg verbal-argumentativ nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG bewertet.

147,85
km² Stadtfläche
56.586
Einwohner (2025)
kreisfrei
Stadtkreis an der Oder
D06
Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
7
Naturschutzgebiete
Stadt und Ökologie

Die Stadt Frankfurt (Oder) im Überblick

Frankfurt (Oder) ist eine kreisfreie Stadt im Osten Brandenburgs, unmittelbar an der Oder und an der Grenze zu Polen gelegen. Auf rund 147,85 km² leben etwa 56.600 Menschen. Als kreisfreie Stadt führt Frankfurt (Oder) eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Brandenburg gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, die Stadt untersteht damit unmittelbar den Landesbehörden.

Naturräumlich liegt die Stadt im Warschau-Berliner Urstromtal mit der breiten Oderaue, während das Umland zum Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet (D06) mit Kiefernwäldern, Sandböden und den wärmebegünstigten Oderhängen überleitet. Die Oder bildet als Grenzfluss zugleich eine bedeutende Biotopverbundachse.

Ökologisch prägend ist die Oderaue. Das FFH-Gebiet der Oder-Neiße-Ergänzung mit dem Teilbereich der Oder am Frankfurter Stadtgebiet und der Insel Ziegenwerder schützt Weichholzauwälder und Auengrünland. Im Stadtgebiet sind zudem sieben Naturschutzgebiete ausgewiesen, viele Flächen gehören zum europäischen Netz Natura 2000.

Wirtschaftlich prägen die Europa-Universität Viadrina, das IHP Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik und der Technologiepark Ostbrandenburg mit Halbleiter- und Technologiefirmen die Stadt. Wohnbau, Gewerbeansiedlung, der Ausbau der Verkehrsachsen (B87, Nähe zur A12, Bahnstrecke von Berlin nach Warschau) und Energievorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D12
Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
Zum Naturraum D12 ›

📍 Stadtteile

Zentrum (Stadtmitte) (KS)Gubener VorstadtLebuser VorstadtHansaviertelBeresinchenNeuberesinchenGüldendorfLossowKliestowBooßenRosengarten (Pagram)LichtenbergMarkendorfHohenwalde

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet "Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder" (Teil der Oder-Neiße-Ergänzung) mit Weichholzauwald und Auengrünland auf der Oderinsel
  • Sieben ausgewiesene Naturschutzgebiete im Stadtgebiet, überwiegend im europäischen Netz Natura 2000
  • Oder als Grenzfluss und Biotopverbundachse des Odertals, Lebensraum von Grüner und Asiatischer Keiljungfer sowie von Biber und Fischotter
  • Wärmebegünstigte Oderhänge mit Sandtrocken- und Halbtrockenrasen oberhalb der Aue
  • Lage im Warschau-Berliner Urstromtal mit Übergang zum Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet und ausgedehnten Kiefernwäldern
  • Grenzlage zu Polen als Doppelstadt Frankfurt (Oder) und Słubice mit grenzüberschreitendem Biotopverbund entlang der Oder
  • Stadtnahe Ackerflächen und Streuobstbestände um Markendorf, Booßen und Güldendorf

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem brandenburgischen Kompensationsrecht vertraut. In Frankfurt (Oder) arbeiten wir nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg (HVE) und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG). Eingriff und Ausgleich werden überwiegend verbal-argumentativ bewertet. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) ab und kennen die Besonderheiten der Oderaue sowie der städtebaulichen Entwicklung am Universitäts- und Technologiestandort.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Frankfurt (Oder)

💧

Auen- und Fließgewässerentwicklung an der Oder

Wiederherstellung von Weichholzauwald, naturnahen Uferstrukturen und Auengrünland im Umfeld von Ziegenwerder und den Buhnenfeldern, zugunsten von Eisvogel, Biber und den Libellen der Oder.

🏗️

Entsiegelung und Innenentwicklung

Rückbau versiegelter Konversions- und Brachflächen, Renaturierung und Begrünung im Stadtgebiet als Ausgleich für Versiegelung, mit positiver Wirkung auf das Stadtklima.

🌿

Trockenrasen an den Oderhängen

Pflege und Wiederherstellung wärmeliebender Sandtrocken- und Halbtrockenrasen an den Oderhängen durch Entbuschung und extensive Beweidung, Lebensraum für Zauneidechse und Wildbienen.

🌾

Grünland-Extensivierung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland in der Oderaue und um Markendorf und Booßen, mit angepasster Mahd zugunsten von Wiesenbrütern.

🌳

Hecken, Streuobst und Feldgehölze

Anlage von Hecken, Streuobstwiesen und Feldgehölzen in der stadtnahen Agrarlandschaft als Trittsteinbiotope für Feldlerche, Rebhuhn und Wildbienen.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG: Ersatz- und Winterquartiere für Fledermäuse an Gebäuden, Lesesteinhaufen und Ersatzhabitate für die Zauneidechse sowie neu angelegte Laichgewässer für Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Kreisfreie Oderstadt im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet

🦇

Fledermäuse

Altbauten, Keller und Gewölbe der Innenstadt sowie Höhlenbäume in den Oderhängen bieten Fledermäusen Quartiere. Bei Sanierung und Abriss sind Ersatz- und Winterquartiere als CEF-Maßnahmen typisch.

Mehr zur Art ›
🦎

Zauneidechse

Bahnanlagen, Böschungen und Trockenrasen der Oderhänge sind Lebensraum der Zauneidechse. Als häufige Zielart bei Bauvorhaben erfordert sie meist eine Umsiedlung und die Anlage strukturreicher Ersatzhabitate.

Mehr zur Art ›
🐟

Eisvogel

An Steilufern und Kleingewässern der Oder und im Umfeld von Ziegenwerder brütet der Eisvogel. Er profitiert von naturnahen Uferstrukturen und störungsarmen Abschnitten der Aue.

Mehr zur Art ›
🐸

Rotbauchunke und Kammmolch

In den Kleingewässern und Feuchtsenken der Oderaue leben Rotbauchunke, Moorfrosch und Kammmolch. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sind eine bewährte Ausgleichsmaßnahme.

Mehr zur Art ›
🐦

Feldlerche

Auf den Ackerflächen um Markendorf, Booßen und Güldendorf brütet die Feldlerche. Blühstreifen, Lerchenfenster und extensiv genutzte Randstreifen wirken dem Rückgang der Bestände entgegen.

Mehr zur Art ›
🦋

Keiljungfern und Biber

Grüne und Asiatische Keiljungfer (Anhang IV der FFH-Richtlinie) sowie Biber und Fischotter prägen die Oder als Lebensader. Eingriffe im Umfeld erfordern eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Innenentwicklung

Neue Wohnquartiere, Nachverdichtung sowie der Rückbau und die Umnutzung von Konversionsflächen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🏭

Gewerbe, Halbleiter und Forschung

Der Technologiepark Ostbrandenburg, das IHP Leibniz-Institut und Ansiedlungen der Mikroelektronik führen zu Flächenversiegelung und damit zu Kompensationspflichten, die auch über Ökokonten gedeckt werden können.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die B87, die Nähe zur A12, die Bahnstrecke von Berlin nach Warschau sowie Stadtbrücke und grenzüberschreitende Verbindungen erzeugen Kompensationsbedarf entlang linienhafter Eingriffe.

⚡

Energie und Netze

Freiflächen-Photovoltaik auf Konversions- und Ackerstandorten sowie der Netzausbau erfordern naturschutz- und artenschutzrechtliche Maßnahmen, darunter CEF- und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

MÄ
Landkreis Märkisch-Oderland
Nördlicher Nachbar, Oderbruch und Lebuser Land
OD
Landkreis Oder-Spree
Nachbar im Süden und Westen, umschließt das Stadtgebiet
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Frankfurt (Oder)

Die Stadt liegt im Warschau-Berliner Urstromtal mit der breiten Oderaue, das Umland leitet zum Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet (D06) mit Kiefernwäldern und den wärmebegünstigten Oderhängen über. Für die Bewertung eines Eingriffs ist die konkrete naturräumliche Ausstattung vor Ort entscheidend, greeNature ordnet dies für Sie ein.
In Brandenburg gibt es kein landesweites, festes Ökopunkte-Modell wie in einigen anderen Bundesländern. Eingriff und Ausgleich werden verbal-argumentativ nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG bewertet. Kompensation lässt sich über anerkannte Ökokonten und Flächenpools nach § 16 BNatSchG bereitstellen. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung, Flächenbereitstellung und die Abstimmung mit der Behörde.
Als kreisfreie Stadt führt Frankfurt (Oder) eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Zuständig ist das Umweltamt der Stadtverwaltung in der Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder). greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Häufig sind die Entwicklung der Oderaue mit Weichholzauwald und Auengrünland, die Pflege der Trockenrasen an den Oderhängen, die Entsiegelung von Konversionsflächen im Stadtgebiet, die Grünlandextensivierung im Umland sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechse und Amphibien. In wachsenden Quartieren geht es oft um den Ausgleich von Versiegelung durch Entsiegelung und Biotopneuanlage.
Die Oder mit Ziegenwerder gehört zum FFH-Gebiet der Oder-Neiße-Ergänzung, weitere Flächen sind Naturschutzgebiete und Teil von Natura 2000. Eingriffe im Umfeld können neben der Eingriffsregelung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG auslösen, bei streng geschützten Arten gegebenenfalls mit FCS-Maßnahmen. greeNature prüft die betroffenen Schutzgüter frühzeitig und plant rechtssichere Maßnahmen.
Ja. Geeignet sind unter anderem Grünland und Kleingewässer in der Oderaue, aufwertbare Ackerflächen im stadtnahen Umland, verbuschte Trockenrasen an den Oderhängen sowie versiegelte Konversionsflächen mit Entsiegelungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
Jetzt anfragen

Ökopunkte in der Stadt Frankfurt (Oder) anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat in der Stadt Frankfurt (Oder).