Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Brandenburg · HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)
Naturraum D12 · D08

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Dahme-Spreewald

Ökopunkte, Ökokonten und Ausgleichsflächen im Landkreis Dahme-Spreewald, bewertet nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg (HVE). greeNature entwickelt und betreut Kompensationsmaßnahmen zwischen Dahmeseen, Spreewald und Niederlausitzer Landrücken, bundesweit tätig und behördenerfahren.

2.275
km² Kreisfläche
~179.000
Einwohner
37
Städte und Gemeinden (9 Städte)
3
Naturräume D12/D12/D08
77
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Dahme-Spreewald im Überblick

Der Landkreis Dahme-Spreewald liegt im Südosten Brandenburgs und reicht vom Berliner Umland im Norden bis in die Niederlausitz im Süden. Verwaltungssitz und Kreisstadt ist Lübben (Spreewald), die einwohnerstärkste Stadt ist Königs Wusterhausen. Brandenburg gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, der Kreis untersteht damit unmittelbar den Landesbehörden.

Naturräumlich ist der Kreis dreigeteilt: im Norden das Dahme-Seengebiet mit klaren Seen, Sandtrockenrasen und ausgedehnten Kiefernwäldern, in der Mitte der Spreewald mit seinem verzweigten Netz aus Fließen, Feuchtwiesen und Erlenbruchwäldern und im Süden der Niederlausitzer Landrücken. Diese Spanne bildet sich in den Naturräumen D12, D12 und D08 ab.

Ökologisch prägend sind das Biosphärenreservat Spreewald, der Naturpark Dahme-Heideseen und der Naturpark Niederlausitzer Landrücken. Der überwiegende Teil der insgesamt 77 Naturschutzgebiete ist zugleich als FFH- oder Vogelschutzgebiet Teil des europäischen Natura-2000-Netzes. Die Niederungen mit ihren Fließen und Niedermooren zählen zu den wertvollsten Feuchtlebensräumen Brandenburgs.

Wirtschaftlich ist der Nordkreis eng mit dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und den Gewerbe- und Logistikstandorten im Berliner Umland verbunden, der Südkreis ist land- und forstwirtschaftlich sowie touristisch geprägt. Siedlungsdruck, Verkehrsausbau und Energievorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D12
Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
Zum Naturraum D12 ›
D08
Spreewald und Lausitzer Becken- und Heideland
Zum Naturraum D08 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Lübben (Spreewald) (KS)Königs WusterhausenSchönefeldWildauZeuthenEichwaldeBestenseeMittenwaldeLuckauGolßenBaruth/MarkTeupitzFriedland

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Biosphärenreservat Spreewald mit Niederungsmooren, einem dichten Netz aus Fließen und ausgedehnten Erlenbruchwäldern, überwiegend als FFH- und Vogelschutzgebiet Teil von Natura 2000
  • Naturpark Dahme-Heideseen südöstlich von Berlin mit klaren Seen, Sandtrockenrasen und großflächigen Kiefernwäldern
  • Naturpark Niederlausitzer Landrücken im Süden, eiszeitlich geprägter Höhenzug mit Wäldern und naturnahen Fließgewässern
  • 77 Naturschutzgebiete, davon der Großteil im europäischen Natura-2000-Netz (FFH- und Vogelschutzgebiete)
  • Spree, Dahme und zahlreiche Fließe als prägende Gewässer mit ausgedehnten Auen und Niedermooren
  • Ausgeprägter Nord-Süd-Gegensatz zwischen dem stark wachsenden Berliner Umland und der dünn besiedelten Niederlausitz
  • Ehemalige Bergbau- und Truppenübungsflächen im Süden als Sukzessions- und Entwicklungsräume

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem brandenburgischen Kompensationsrecht vertraut. In Dahme-Spreewald arbeiten wir nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg (HVE) und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG). Eingriff und Kompensation werden dabei überwiegend verbal-argumentativ bewertet. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Dahmeseen, Spreewald und Niederlausitzer Landrücken.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Dahme-Spreewald

💧

Fließgewässer und Feuchtgrünland

Extensivierung von Feuchtwiesen, Anhebung der Wasserstände und naturnahe Uferstrukturen an Spree, Dahme und den Spreewaldfließen. Lebensraum für Amphibien, Wiesenbrüter und Libellen.

🌿

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Nieder- und Anmoore und Umstellung auf moorschonende Nutzung. Schutz der Torfkörper, Bindung von Kohlenstoff und Aufwertung des Wasserhaushalts.

🌾

Sandtrockenrasen und Heide

Entbuschung, Beweidung und Mahd magerer Sandstandorte im Dahme-Seengebiet sowie auf ehemaligen Bergbau- und Militärflächen. Erhalt offener Lebensräume für wärmeliebende Arten.

🌳

Waldumbau und Bruchwald

Umbau strukturarmer Kiefernforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern sowie Entwicklung und Sicherung von Erlenbruch- und Auwäldern in den Niederungen.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsenhabitate, Fledermausquartiere und Amphibiengewässer.

🕊️

Offenland und Wiesenbrüter

Anlage von Blühflächen, Ackerrandstreifen und extensiv genutztem Grünland für Feldlerche, Kiebitz und weitere Arten der offenen Agrarlandschaft.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Zwischen Dahmeseen, Spreewald und Niederlausitzer Landrücken

🐟

Eisvogel und Fischotter

An Spree, Dahme und den Spreewaldfließen leben der Eisvogel und der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Fischotter. Durchgängige Gewässer, naturnahe Ufer und Steilwände als Bruthabitat sind wirksame Maßnahmen.

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🦎

Kammmolch und Rotbauchunke

Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) und Rotbauchunke besiedeln fischfreie, besonnte Kleingewässer der Niederungen. Für sie werden Laichgewässer mit geeignetem Landlebensraum im Umfeld entwickelt.

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🦇

Fledermäuse

Große Bartfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen Wälder, alte Gebäude und Gewässer als Jagd- und Quartierräume. Quartiersicherung, Höhlenbaumschutz und Leitstrukturen zählen zu den gängigen CEF-Maßnahmen.

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🕊️

Schwarzstorch und Kranich

Die störungsarmen Wälder und Feuchtgebiete bieten Brut- und Nahrungsräume für Schwarzstorch und Kranich. Ruhezonen, extensive Feuchtgrünländer und naturnahe Waldbäche stützen die Bestände.

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🦎

Zauneidechse

Sandige Heideflächen, Bahndämme und Bergbaufolgeflächen sind Lebensraum der Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben zählt sie zu den häufigsten Zielarten für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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🌾

Feldlerche und Kiebitz

In der offenen Agrarlandschaft brüten Feldlerche und Kiebitz. Blühflächen, extensiv genutztes Grünland und Feldlerchenfenster sind typische Maßnahmen zur Aufwertung ihrer Lebensräume.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

✈️

Flughafen BER und Gewerbeansiedlungen

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und die wachsenden Gewerbe- und Logistikstandorte im Nordkreis, unter anderem in Schönefeld, Wildau und Königs Wusterhausen, erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🏘️

Siedlungsentwicklung im Berliner Umland

Wohnungsbau und begleitende Infrastruktur im stark wachsenden Berliner Umland führen zu Flächenversiegelung und Eingriffen, für die Ausgleich und Ersatz bereitzustellen sind.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau von Autobahnen (A10, A13), Bundesstraßen und Bahnstrecken sowie Ortsumgehungen führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft mit entsprechendem Kompensationsbedarf.

☀️

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergievorhaben, häufig auf Konversions- und Bergbaufolgeflächen, erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich und je nach betroffener Art CEF- und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Dahme-Spreewald

In Brandenburg richtet sich die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, konkretisiert durch die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg (HVE) und das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG). Eingriff und Kompensation werden überwiegend verbal-argumentativ bewertet und nicht nach einem festen Punktemodell wie in Bayern.
In der Regel die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald, Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald). Bei größeren oder überörtlichen Vorhaben können höhere Behörden zuständig sein.
Ein Ökokonto bündelt Aufwertungsmaßnahmen, die zeitlich vor einem Eingriff umgesetzt und von der Naturschutzbehörde anerkannt werden. Die erzielte Aufwertung lässt sich später einem konkreten Eingriff als Ausgleich oder Ersatz zuordnen. Grundlage ist die Bewertung nach der HVE.
Häufig betroffen sind Zauneidechse, Fledermäuse, Amphibien wie Kammmolch und Rotbauchunke sowie Brutvögel des Offenlands und der Wälder. Nach § 44 BNatSchG können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich werden.
Vor allem das Umfeld des Flughafens BER, Gewerbe- und Logistikansiedlungen, Wohnungsbau im Berliner Umland, der Verkehrsausbau sowie Photovoltaik- und Windenergievorhaben. Sie greifen in Natur und Landschaft ein und erfordern Ausgleich nach brandenburgischem Recht.
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Dahme-Spreewald nach der HVE und dem BbgNatSchAG. Wir übernehmen Planung, Flächensicherung, Umsetzung und Monitoring und stimmen die Maßnahmen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde ab.
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