
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Starnberg
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Fünfseenland. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV zwischen Starnberger See und Ammersee.
Der Landkreis Starnberg im Überblick
Der Landkreis Starnberg liegt südwestlich von München im oberbayerischen Alpenvorland und bildet das Kernstück des Fünfseenlandes. Zwischen Starnberger See und Ammersee erstreckt sich eine reich gegliederte Seen- und Hügellandschaft, die zu den landschaftlich bekanntesten Regionen Bayerns zählt.
Geologisch ist der Landkreis durch die Würm-Eiszeit geformt. Der Würmgletscher hinterließ ausgedehnte Moränenzüge, Drumlins und Toteiskessel, in denen sich die großen Seen und zahlreiche Kleingewässer, Moore und Feuchtsenken gebildet haben. Nach Norden geht das Moränenland in die Münchner Schotterebene über, im Süden reicht der Blick bis zur Alpenkette.
Ökologisch bedeutsam sind die großen Stillgewässer und ihre Ufer. Das FFH-Gebiet Starnberger See (8133-371) ist eines der größten kalkhaltigen Stillgewässer Deutschlands mit Armleuchteralgen-Rasen und naturnahen Kiesufern. Die Ammerseeufer und Leitenwälder (FFH-Gebiet 7932-372) sowie das Ampermoos verbinden Verlandungszonen, Streuwiesen, Nieder- und Hangwälder zu einem eng verzahnten Lebensraummosaik.
Wirtschaftlich zählt der Landkreis zu den kaufkraftstärksten Regionen Deutschlands. Der Siedlungsdruck aus dem Großraum München, der Ausbau von Wohn- und Gewerbeflächen, Verkehrsinfrastruktur sowie Freiflächen-Photovoltaik erzeugen einen stetigen Kompensationsbedarf nach BayKompV. Zugleich schränken Seen, Moore und Schutzgebiete die verfügbaren Ausgleichsflächen ein, was eine vorausschauende Flächensicherung besonders wertvoll macht.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Starnberger See (8133-371), großes kalkhaltiges Stillgewässer mit Armleuchteralgen-Rasen
- FFH-Gebiet Ammerseeufer und Leitenwälder (7932-372), Verlandungszonen und Hangwälder
- Ampermoos am Nordufer des Ammersees, bedeutendes Niedermoor und Wiesenbrütergebiet
- Würmglaziale Moränen- und Drumlinlandschaft des Fünfseenlandes
- Kleinseen wie Wörthsee, Weßlinger See und Pilsensee mit naturnahen Uferbereichen
- Leitenwälder und Streuwiesen als kleinflächig verzahnte Lebensräume
✅ greeNature vor Ort
Das Fünfseenland ist ein Raum mit hohem Nutzungsdruck und knappen Ausgleichsflächen. greeNature kennt die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Starnberg, die naturschutzfachlichen Anforderungen an den Seen und Mooren sowie die Flächenpotenziale im voralpinen Moränenland und sichert Kompensationsflächen frühzeitig.
Typische Maßnahmen im Landkreis Starnberg
Streuwiesen-Renaturierung
Wiederherstellung und extensive Pflege von Streu- und Feuchtwiesen im Ampermoos und in den Verlandungszonen, Lebensraum für Wiesenbrüter, Enzian-Ameisenbläuling und seltene Seggenrieder.
Moor- und Kleingewässerschutz
Wiedervernässung entwässerter Nieder- und Übergangsmoore, Anlage besonnter Kleingewässer für Amphibien in den Toteiskesseln der Moränenlandschaft.
Leitenwald-Entwicklung
Naturnaher Umbau der Hangwälder an den Seeufern, Förderung standortgerechter Laubmischwälder und totholzreicher Altbestände als Lebensraum für Fledermäuse und Haselmaus.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Wiesen in artenreiches Extensivgrünland auf den Moränenhängen, Vernetzung von Streuwiesen und Magerrasen im Biotopverbund.
Artenschutz CEF/FCS
Zauneidechsen-Habitate auf Bahndämmen und Böschungen, Fledermausquartiere in Waldbeständen, Eisvogel-Steilwände an Uferabschnitten, maßgeschneidert nach BayKompV.
Hecken & Biotopverbund
Anlage von Hecken- und Saumstrukturen in der ausgeräumten Feldflur der Schotterebene, Trittsteinbiotope zwischen den Seen für Feldhase, Rebhuhn und Wildbienen.
Geschützte Arten im Fünfseenland im Alpenvorland
Wasservögel an den Seen
Starnberger See und Ammersee sind bedeutende Rast- und Überwinterungsgewässer für Kolbenente, Reiherente, Tafelente und Gänsesäger. Naturnahe Ufer und Verlandungszonen sind hierfür entscheidend.
Wiesenbrüter im Ampermoos
Die Streu- und Feuchtwiesen am Ammersee sind Lebensraum für Kiebitz, Bekassine und Großen Brachvogel. Extensivierung und Wiedervernässung sind typische Maßnahmen zugunsten dieser stark gefährdeten Arten.
Mehr zur Art ›Amphibien der Moränenlandschaft
Laubfrosch, Gelbbauchunke und Kammmolch besiedeln Kleingewässer und Toteiskessel im Fünfseenland. Neu angelegte besonnte Laichgewässer sind häufige CEF-Maßnahmen bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Leitenwäldern
Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Braunes Langohr nutzen die alten Hangwälder an den Seeufern als Jagd- und Quartierraum. Erhalt von Höhlenbäumen und Quartierhölzern ist zentral.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Hecken und Waldsäumen
Die Haselmaus lebt in strukturreichen Waldrändern, Hecken und Leitenwäldern des Landkreises. Sie ist eine typische Zielart bei Rodungen und erfordert Verbund- und CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Ufern und Bächen
Der Eisvogel brütet in natürlichen Steilwänden an Seeufern und Zuflüssen. Steilwandmodellierungen und naturnahe Uferabschnitte sichern seine Brutplätze bei Wasserbaumaßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Der Zuzug aus dem Großraum München treibt Wohnbau- und Gewerbegebiete in Gilching, Gauting, Starnberg und Herrsching. Neue Baugebiete lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus, für die im dicht besiedelten Fünfseenland früh gesicherte Flächen entscheidend sind.
Infrastruktur & Verkehr
Ortsumgehungen, der Ausbau der B2 und der Bahnstrecken der S-Bahn München sowie Radwege- und Brückenprojekte greifen in Böschungen, Wälder und Uferbereiche ein und erzeugen Kompensationsbedarf inklusive Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse und Haselmaus.
Energie & Erneuerbare
Freiflächen-Photovoltaik auf Acker- und Grünlandstandorten sowie Netzausbauvorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. In der Schotterebene lassen sich Ausgleich und Biotopverbund häufig sinnvoll verbinden.
Forschung & Sondergebiete
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und die angrenzenden Forschungs- und Gewerbestandorte (Weßling, Gilching) führen bei Erweiterungen zu Eingriffen mit Ausgleichs- und Ersatzflächenbedarf.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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