Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Bayern · BayKompV
Naturraum D63 · D62 · D61
Regierungsbezirk Oberpfalz

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Schwandorf

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für den Landkreis Schwandorf. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV im Naabtal, im Oberpfälzer Seenland und im Oberpfälzer Wald.

1.458
km² Kreisfläche
~149k
Einwohner
33
Städte, Märkte und Gemeinden
2
Naturräume D62/D63
~90 km
Ausdehnung bis zur Grenze zu Tschechien
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Schwandorf im Überblick

Der Landkreis Schwandorf liegt im Herzen der Oberpfalz in Ostbayern, zwischen dem Verdichtungsraum Regensburg im Süden und der tschechischen Grenze im Nordosten. Sitz der Kreisverwaltung ist die Große Kreisstadt Schwandorf an der Naab. Der Landkreis erstreckt sich in seiner längsten Ausdehnung über rund 90 Kilometer und umfasst 33 Städte, Märkte und Gemeinden.

Landschaftlich teilt sich der Landkreis in zwei naturräumliche Großlandschaften. Der zentrale und westliche Teil gehört zum Oberpfälzisch-Obermainischen Hügelland (Naturraum D62) mit dem prägenden Naabtal und einer weiten, gewässerreichen Hügellandschaft. Der bewaldete Osten zählt zum Oberpfälzer und Bayerischen Wald (Naturraum D63), wo das kristalline Grundgebirge des Böhmischen Massivs eine mittelgebirgsartige Landschaft bis zur Grenze formt. Rund um Schwandorf und Wackersdorf hat der frühere Braunkohleabbau eine ausgedehnte Bergbaufolgelandschaft hinterlassen, aus der das Oberpfälzer Seenland mit Steinberger See und Murner See hervorgegangen ist.

Ökologisch ist der Landkreis durch seine Teich- und Weiherlandschaften geprägt, die auf eine jahrhundertealte Karpfenteichwirtschaft zurückgehen. Herausragend ist das FFH- und Vogelschutzgebiet Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche, ein national bedeutsames Brut- und Rastgebiet für gefährdete Vogelarten. Das Naabtal wirkt als überregionale Biotopverbundachse, und der über 40 Prozent bewaldete Naturpark Oberpfälzer Wald bietet Lebensraum für Schwarzstorch, Fledermäuse und wärmeliebende Arten der Bergbaufolgeflächen.

Wirtschaftlich prägen der Industriepark Wackersdorf mit dem BMW-Standort, mittelständische Betriebe entlang der Autobahnen A93 und A6 sowie ein aktiver Rohstoffabbau (Kies, Sand, Ton) den Landkreis. Betriebserweiterungen, Verkehrsprojekte, Freiflächen-Photovoltaik auf Konversions- und Bergbaufolgeflächen sowie die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Kompensationsverpflichtungen nach BayKompV aus.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D63
Oberpfälzer und Bayerischer Wald
Zum Naturraum D63 ›
D62
Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
Zum Naturraum D62 ›
D61
Fränkische Alb
Zum Naturraum D61 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Schwandorf (KS)BurglengenfeldMaxhütte-HaidhofNabburgNeunburg vorm WaldNittenauOberviechtachPfreimdTeublitzWackersdorfSchwarzenfeldWernberg-Köblitz

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH- und Vogelschutzgebiet Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche (6639-372), national bedeutsames Brut- und Rastgebiet
  • Oberpfälzer Seenland mit Bergbaufolgeseen (Steinberger See, Murner See) aus dem früheren Braunkohleabbau
  • Naturpark Oberpfälzer Wald mit über 40 Prozent Waldanteil und kristallinem Grundgebirge an der Grenze zu Tschechien
  • Naabtal als überregionale Fließgewässer- und Biotopverbundachse
  • Traditionelle Karpfenteichwirtschaft mit ausgedehnten Weiherlandschaften
  • Rohböden und Sukzessionsflächen der Bergbaufolgelandschaft als Lebensraum wärmeliebender Pionierarten

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist in ganz Bayern aktiv und kennt die Kompensationspraxis der Oberpfalz. Wir stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf ab, kennen die regionalen Flächenpools und die Besonderheiten der Weiher-, Naabtal- und Bergbaufolgelandschaften aus der Projektarbeit.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Schwandorf

💧

Teich- und Weiherlandschaften

Renaturierung und extensive Bewirtschaftung der Oberpfälzer Weihergebiete mit Flachwasserzonen, Verlandungsröhrichten und störungsarmen Uferbereichen als Lebensraum für Amphibien, Rohrdommel und Wasservögel.

🌊

Naab- und Regenauen

Revitalisierung der Fließgewässer durch Uferabbrüche, Altarme und standortgerechten Auwald. Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Laich- und Bruthabitaten für Fische, Eisvogel und Biber.

⛏️

Bergbaufolgelandschaft

Entwicklung von Magerrasen, Rohböden und Sukzessionsflächen auf ehemaligen Braunkohleflächen des Oberpfälzer Seenlands als Habitat für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Pionierarten.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Nadelforste im Oberpfälzer Wald in klimastabile Mischwälder mit Habitatbäumen und Totholzanreicherung, unter anderem als Lebensraum für Schwarzstorch, Haselmaus und waldbewohnende Fledermäuse.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Feuchtwiesen im Naabtal in artenreiches Extensivgrünland als Brut- und Nahrungshabitat für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Braunkehlchen.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Anlage von Zauneidechsen-Habitaten, Amphibienlaichgewässern für den Kammmolch und Fledermausquartieren, maßgeschneidert nach den Vorgaben der BayKompV und des besonderen Artenschutzes.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Naabtal und Oberpfälzer Seenland

🦆

Wasser- und Röhrichtvögel der Weihergebiete

Das Charlottenhofer Weihergebiet zählt zu den bedeutendsten Brut- und Rastgebieten der Oberpfalz. Rohrdommel, Zwergdommel und zahlreiche Wasservögel finden hier großflächige Röhrichte und Verlandungszonen. Typische Maßnahmen sind Röhrichtentwicklung und störungsarme Uferzonierung.

🐦

Eisvogel an Naab und Regen

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden entlang von Naab und Regen bieten dem Eisvogel Brutplätze. CEF-Maßnahmen umfassen die Modellierung von Steilwänden, die Zulassung von Uferabbrüchen und die Anlage von Fischnährgewässern.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Die Weiher- und Teichlandschaften sind Kernlebensraum für den Kammmolch (Anhang II der FFH-Richtlinie), Laubfrosch und weitere Amphibien. Anlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Laichgewässer sind häufige Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen.

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🦅

Schwarzstorch im Oberpfälzer Wald

Die ausgedehnten, gewässerreichen Wälder bieten dem Schwarzstorch störungsarme Horststandorte und Nahrungshabitate. Bei Eingriffen in Waldlebensräume sind Horstschutz und die Sicherung von Nahrungsgewässern typische FCS-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Großes Mausohr, Zwergfledermaus und Braunes Langohr nutzen alte Laubwälder, Streuobstbestände und Gebäudequartiere. Quartierbäume, Ersatzquartiere und der Erhalt von Jagdhabitaten sichern die Populationen bei Bauvorhaben.

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🦎

Zauneidechse auf Bergbaufolgeflächen

Die Rohböden, Bahndämme und Sukzessionsflächen des Oberpfälzer Seenlands sind ideale Habitate für die Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Gewerbeprojekten sind Umsiedlung und die Anlage besonnter Ersatzhabitate häufige CEF-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Gewerbe (Industriepark Wackersdorf)

Der Industriepark Wackersdorf mit dem BMW-Standort und weiteren Betrieben ist ein wirtschaftlicher Kern des Landkreises. Erweiterungen, Logistik- und Produktionsflächen sowie neue Gewerbegebiete erzeugen regelmäßig erheblichen Kompensationsbedarf nach BayKompV.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ausbau der Autobahnen A93 und A6, der Bahnstrecke Regensburg,Weiden, Ortsumgehungen und Brückenbauwerke über die Naab lösen naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

⚡

Energie und Erneuerbare

Freiflächen-Photovoltaik auf Konversions- und Bergbaufolgeflächen sowie Windkraftvorhaben im Oberpfälzer Wald erfordern Kompensation und, je nach betroffenen Arten, CEF- oder FCS-Maßnahmen.

⛏️

Rohstoffabbau und Siedlung

Kies-, Sand- und Tonabbau sowie die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten in den Städten und Gemeinden erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Flächeneigentümer können ihre Grundstücke als Ökokontoflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Schwandorf

Der Landkreis umfasst zwei BfN-Naturräume. Der zentrale und westliche Teil gehört zum Oberpfälzisch-Obermainischen Hügelland (D62) mit dem Naabtal und einer gewässerreichen Hügellandschaft, der bewaldete Osten zum Oberpfälzer und Bayerischen Wald (D63). Für die Kompensation nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend. greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Naturraum-Zuordnung (D62/D63), die Flächenzuordnung aus dem Portfolio, die Abstimmung mit dem Landratsamt Schwandorf und die gesamte Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufige Maßnahmen sind die Renaturierung von Weiher- und Teichlandschaften, die Revitalisierung der Naab- und Regenauen, die Entwicklung von Magerrasen und Sukzessionsflächen auf Bergbaufolgeflächen im Oberpfälzer Seenland, der naturnahe Waldumbau im Oberpfälzer Wald sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Kammmolch und Fledermäuse.
Ja. Im Landkreis liegt unter anderem das FFH- und Vogelschutzgebiet Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche. Eingriffe im Umfeld solcher Gebiete können artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu allen Anforderungen aus dem besonderen Artenschutz (§ 44 BNatSchG) und dem Gebietsschutz.
Ja. Geeignet sind unter anderem Flächen im Naabtal, Weiher- und Feuchtstandorte sowie strukturarme Waldbestände im Oberpfälzer Wald. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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