Obstbaumreihe auf einer extensiv gepflegten Maßnahmenfläche
Bayern · BayKompV
Naturraum D59
Regierungsbezirk Mittelfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Schwabach

Schwabach ist die kleinste kreisfreie Stadt Bayerns und liegt im Mittelfränkischen Becken südlich von Nürnberg, geprägt vom Rednitztal, Sandlebensräumen und ausgedehnten Waldflächen. Für Wohnbau-, Gewerbe- und Infrastrukturvorhaben im Stadtgebiet begleitet greeNature solutions die naturschutzrechtliche Kompensation nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV).

40,8 km²
Stadtfläche
rund 40.700 (Stand 2025)
Einwohner
326 m ü. NHN
Höhe
Mittelfranken
Regierungsbezirk
kleinste kreisfreie Stadt Bayerns
Besonderheit
Stadt und Ökologie

Die Stadt Schwabach im Überblick

Schwabach ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Mittelfranken und wird auf ihrem Gebiet im Westen, Süden und Osten vom Landkreis Roth umschlossen, während sie im Norden mit dem Ballungsraum Nürnberg zusammengewachsen ist. Als kreisfreie Stadt nimmt sie die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.

Naturräumlich gehört Schwabach zum Mittelfränkischen Becken innerhalb des Fränkischen Keuper-Liaslandes. Charakteristisch sind die sandigen Böden, Kiefernwälder im Süden, Westen und Norden sowie die Talaue der Rednitz im Osten des Stadtgebiets.

Das Rednitztal ist seit 2004 als FFH-Gebiet Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Ergänzt wird der Gebietsschutz durch ein dichtes Netz an Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen.

Für Ausgleich und Ersatz gilt in Schwabach als bayerischer Kommune die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV). Der Kompensationsbedarf wird in Wertpunkten ermittelt, die sich am Ausgangs- und Zielzustand von Biotop- und Nutzungstypen orientieren.

Obstbaumreihe auf einer extensiv gepflegten Maßnahmenfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D59
Fränkisches Keuper-Liasland
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📍 Stadtteile

Schwabach (KS)WolkersdorfUnterreichenbachLimbachDietersdorfPenzendorfUigenauNasbachSchaftnachOberbaimbachUnterbaimbachObermainbachSchwarzachForsthof

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Rednitztal (seit 2004 Teil von Natura 2000) mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, Auwald und Feuchtlebensräumen im Osten des Stadtgebiets.
  • Dichtes Netz aus zwölf Landschaftsschutzgebieten, überwiegend Wälder, Talräume und der Standortübungsplatz am Eichwasen.
  • Geschützte Landschaftsbestandteile wie Hecken, Streuobstwiesen, Gewässer und Baumgruppen im besiedelten und stadtnahen Raum.
  • Sandmagerrasen und Kiefernwälder auf den nährstoffarmen Sandböden des Mittelfränkischen Beckens als Lebensraum wärmeliebender Arten.
  • Rednitz und der namengebende Bach Schwabach als prägende Gewässerachsen mit Renaturierungs- und Aufwertungspotenzial.
  • Kleinstädtisch geprägtes Stadtgebiet mit engem Verzahnungsraum zwischen Siedlung, Offenland und Wald innerhalb der Metropolregion Nürnberg.

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions begleitet Vorhabenträger, Kommunen und Flächeneigentümer in Schwabach und im umgebenden Rednitztal bei der naturschutzrechtlichen Kompensation nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV). Wir ermitteln den Kompensationsbedarf in Wertpunkten, entwickeln passende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Stadtgebiet und im Umland des Landkreises Roth und stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt ab. Als bundesweit tätige Fachfirma verbinden wir die Anforderungen des dicht bebauten Ballungsraums Nürnberg mit den Aufwertungschancen in Flussaue, Sandlebensräumen und Wald.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Schwabach

🌊

Gewässerrenaturierung

Aufwertung von Rednitz und Schwabach durch naturnahe Ufergestaltung, Anbindung von Altgewässern und Entwicklung von Auwaldsäumen im Bereich des FFH-Gebiets Rednitztal.

🧱

Entsiegelung und Rückbau

Rückbau versiegelter Flächen im Stadtgebiet und auf Konversionsflächen, um Boden, Wasserhaushalt und Lebensräume wiederherzustellen.

🌾

Grünland- und Wiesenaufwertung

Extensivierung und Entwicklung artenreichen Grünlands im stadtnahen Umland und in der Talaue als Ausgleich für Eingriffe im Offenland.

🏜️

Sandlebensräume und Magerrasen

Pflege und Neuschaffung von Sandmagerrasen und offenen Sandflächen auf den nährstoffarmen Böden des Mittelfränkischen Beckens.

🌳

Streuobst und Hecken

Anlage und Ergänzung von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen, die als geschützte Landschaftsbestandteile Strukturvielfalt schaffen.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Kiefernforste zu stabilen Mischbeständen und Entwicklung gestufter, artenreicher Waldränder.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mittelfränkisches Becken / Rednitztal

🦎

Zauneidechse

Besiedelt sonnige Sandmagerrasen, Bahndämme und Waldränder im Stadtgebiet. Bei Eingriffen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nach § 44 BNatSchG zu prüfen.

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🐦

Eisvogel

Brütet an naturnahen Abschnitten von Rednitz und Schwabach und ist auf saubere Gewässer mit Steilufern und Fischbestand angewiesen.

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🕊️

Feldlerche

Brutvogel der offenen Ackerflur und Wiesen im stadtnahen Umland, empfindlich gegenüber Flächenverlust und Nutzungsintensivierung.

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🦇

Fledermäuse

Mehrere streng geschützte Arten nutzen Wälder, Gewässer und Gebäude als Jagd- und Quartierhabitat. Quartiere sind bei Abriss und Sanierung zu berücksichtigen.

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🐸

Amphibien

Weiher, Gräben und die Feuchtbereiche der Rednitzaue bieten Laichgewässer für streng und besonders geschützte Amphibienarten.

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🌍

Kiebitz

Bodenbrüter feuchter Wiesen und offener Talräume, der von der Wiederherstellung extensiv genutzter Grünlandflächen im Rednitztal profitiert.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbauentwicklung

Neue Baugebiete und Nachverdichtung in der kleinsten kreisfreien Stadt Bayerns führen zu Flächenversiegelung und lösen Ausgleichsbedarf nach BayKompV aus.

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Erweiterung von Gewerbestandorten in der Metropolregion Nürnberg erfordert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Boden, Grünstrukturen und Arten.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Ausbau von Straßen und der Schienenachse Nürnberg, Roth greift in Offenland und Gehölzstrukturen ein und erfordert Kompensation.

♻️

Konversion und Stadtumbau

Die Umnutzung ehemaliger Militär- und Industrieflächen bietet Chancen für Entsiegelung und begleitende Aufwertungsmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Schwabach

Als kreisfreie Stadt in Bayern gilt in Schwabach die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) in Verbindung mit den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Der Kompensationsbedarf wird in Wertpunkten ermittelt, die sich aus dem Vergleich von Ausgangs- und Zielzustand der betroffenen Biotop- und Nutzungstypen ergeben.
Schwabach nimmt als kreisfreie Stadt die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist die Stadtverwaltung mit ihrem Umweltschutzamt; sie stimmt Eingriffsbewertung, Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonten ab.
Eine CEF-Maßnahme (measures to ensure the continued ecological functionality) ist eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme nach § 44 BNatSchG. Sie muss bereits vor dem Eingriff wirksam sein, damit die ökologische Funktion der Lebensstätten geschützter Arten wie der Zauneidechse durchgehend erhalten bleibt.
Ja. Eigentümer geeigneter Flächen im Stadtgebiet oder im umliegenden Landkreis Roth können diese als Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen, etwa über ein Ökokonto. Sie bleiben Eigentümer der Flächen und erhalten eine Aufwertung honoriert.
Über ein Ökokonto werden Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umgesetzt und in Wertpunkten dokumentiert. Diese Punkte lassen sich später einem Vorhaben als Kompensation zuordnen. Das schafft zeitliche Flexibilität und ökologische Wirksamkeit.
Kompensationspflichtig sind Eingriffe in Natur und Landschaft, etwa durch Wohn- und Gewerbebauten, Verkehrsvorhaben oder Infrastruktur. Für Bewertung, Maßnahmenplanung und Abstimmung mit der Behörde begleitet greeNature solutions den gesamten Prozess.
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