Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Bayern · BayKompV
Naturraum D59 · D61
Regierungsbezirk Mittelfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Roth

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Landkreis Roth. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für BayKompV-konforme Kompensation zwischen Mittelfränkischem Becken und Fränkischer Alb.

895
km² Kreisfläche
rund 128.000
Einwohner
16
Gemeinden
Roth
Kreisstadt
Mittelfranken
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Roth im Überblick

Der Landkreis Roth bildet den südlichen Teil Mittelfrankens und gehört zur Metropolregion Nürnberg. Auf rund 895 km² leben etwa 128.000 Menschen in 16 Gemeinden, Verwaltungssitz ist die Kreisstadt Roth. Der Landkreis umschließt die kreisfreie Stadt Schwabach und grenzt an die Landkreise Fürth, Nürnberger Land, Neumarkt in der Oberpfalz, Eichstätt, Weißenburg-Gunzenhausen und Ansbach. Mit den Autobahnen A6 und A9, dem Main-Donau-Kanal und der Schnellfahrstrecke Nürnberg nach München ist der Raum stark durch überregionale Infrastruktur geprägt.

Landschaftlich ist der Landkreis zweigeteilt. Der Norden liegt im Mittelfränkischen Becken (Naturraum D59, Fränkisches Keuper-Liasland) mit Keuper-Sandsteinen, ausgedehnten Sandflächen, Kiefernwäldern und den weiten Tälern von Rednitz, Schwäbischer Rezat und Roth. Der Süden steigt zur Fränkischen Alb (Naturraum D61) an, einer Kalk-Karstlandschaft des Weißen Jura mit Höhen von über 600 m. Landschaftsprägend ist zudem das Fränkische Seenland mit dem Rothsee und dem Anteil am Großen Brombachsee.

Ökologisch wertvoll sind die Sandmagerrasen und Sandlebensräume, die über die überregionale Biotopverbund-Initiative Sandachse Franken vernetzt werden und wärmeliebenden Arten wie der Zauneidechse Lebensraum bieten. Die Feuchtwiesen im Rednitztal sind Rückzugsraum für Wiesenbrüter, die Kalkmagerrasen der Alb beherbergen seltene Insekten und Pflanzen. Mehrere Flächen sind als Natura-2000-Gebiete gesichert, darunter das FFH-Gebiet Rednitztal und Anteile am Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald.

Die Wirtschaft verbindet Industrie und Gewerbe (unter anderem Kabel- und Verpackungshersteller) mit einer dynamischen Siedlungsentwicklung im Verdichtungsraum Nürnberg. Wohnbau, Gewerbeflächen, der Ausbau von Verkehrswegen und Freiflächen-Photovoltaik lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Nach der BayKompV ist dieser Eingriff möglichst naturraumtreu auszugleichen, weshalb im Landkreis Roth ein stetiger Bedarf an anrechenbaren Ökopunkten und geeigneten Ausgleichsflächen besteht.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D59
Fränkisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D59 ›
D61
Fränkische Alb
Zum Naturraum D61 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Roth (KS)WendelsteinHilpoltsteinAllersbergSchwanstettenRednitzhembachGeorgensgmündBüchenbachHeideckGredingSpaltAbenbergThalmässingRöttenbach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Fränkisches Seenland mit dem Rothsee und dem Anteil am Großen Brombachsee als Naherholungs- und Wasserlandschaft
  • Sandachse Franken: überregionaler Biotopverbund für Sandmagerrasen und Sandlebensräume, unter anderem Lebensraum der Zauneidechse
  • Naturräumliche Zweiteilung zwischen Mittelfränkischem Becken im Norden und der Fränkischen Alb im Süden mit Höhen über 600 m
  • FFH-Gebiet Rednitztal sowie die Talräume von Schwäbischer Rezat und Roth als geschützte Fließgewässer- und Feuchtlebensräume
  • Anteil am Vogelschutzgebiet (SPA) Nürnberger Reichswald mit seinen ausgedehnten Kiefern- und Mischwäldern
  • Der Main-Donau-Kanal quert den Landkreis und verbindet die Flusssysteme von Rhein und Donau
  • Traditioneller Hopfenanbau im Spalter Land als kulturlandschaftliche Besonderheit

✅ greeNature vor Ort

greeNature entwickelt und betreut im Landkreis Roth Ökokonto- und Ausgleichsflächen, die zum Charakter der beiden Naturräume passen, vom Mittelfränkischen Becken bis zur Fränkischen Alb. Wir sichern geeignete Flächen, planen die Aufwertung nach BayKompV, setzen die Maßnahmen um und übernehmen die dauerhafte Pflege sowie das Monitoring. Weil die BayKompV eine naturräumliche Zuordnung des Ausgleichs vorsieht, achten wir darauf, dass Kompensation möglichst im betroffenen Naturraum wirksam wird, etwa über Sandmagerrasen, extensives Grünland in den Flusstälern oder Kalkmagerrasen der Alb. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern. Die Maßnahmen stimmen wir mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Roth ab und dokumentieren sie für die behördliche Anerkennung.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Roth

🏜️

Sandmagerrasen und Sandlebensräume

Freilegung und Pflege offener Sandflächen im Verbund der Sandachse Franken, mit Entbuschung, Beweidung und der Anlage besonnter Rohbodenstrukturen. Diese nährstoffarmen Standorte sind hochwertige Lebensräume und erzielen einen hohen Aufwertungswert nach BayKompV.

🌾

Grünland-Extensivierung in den Flusstälern

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiche Feucht- und Nasswiesen in den Tälern von Rednitz, Schwäbischer Rezat und Roth. Angepasste Mahdregime und Wiedervernässung fördern Wiesenbrüter und schaffen naturraumtreue Ausgleichsflächen.

🐑

Kalkmagerrasen der Fränkischen Alb

Wiederherstellung und dauerhafte Offenhaltung von Halbtrockenrasen und Wacholderheiden im Süden des Landkreises durch extensive Schaf- und Ziegenbeweidung sowie Entbuschung verbrachter Hänge.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau standortferner Kiefernforste zu strukturreichen Laub- und Mischwäldern mit Erhalt von Alt- und Totholz. Das verbessert die Lebensraumqualität für Höhlenbrüter und Fledermäuse und erhöht die Klimaresilienz der Bestände.

💧

Gewässerrenaturierung und Kleingewässer

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Auwaldsäumen sowie neuer, fischfreier Tümpel. Solche Maßnahmen werten Fließgewässer auf und dienen als CEF-Maßnahmen für Amphibien wie den Kammmolch.

🌿

Hecken, Streuobst und Feldgehölze

Anlage und Pflege von Hecken, Streuobstwiesen und Feldgehölzen im Albvorland und in der Agrarlandschaft. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und fördern Feldvögel, Insekten und Kleinsäuger.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Fränkisches Seenland und Mittelfränkisches Becken

🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt Sandmagerrasen, Böschungen, Bahndämme und besonnte Säume im Mittelfränkischen Becken. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG erfordert sie bei Eingriffen häufig CEF-Maßnahmen wie die Anlage von Sandlinsen und Lesesteinhaufen.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche ist ein Charaktervogel der offenen Ackerlandschaft. Ihr Bestand geht durch intensive Nutzung zurück, weshalb Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen wirksame Aufwertungen sind, die sich als Kompensation anrechnen lassen.

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🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in feuchten Wiesen und Senken, unter anderem im Rednitztal. Extensiv genutztes Grünland, Blänken und eine späte Mahd sichern seinen Lebensraum und lassen sich über produktionsintegrierte Kompensation umsetzen.

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🦇

Fledermäuse

Wälder, Karststrukturen der Alb und Gebäudequartiere bieten Fledermäusen wie dem Großen Mausohr Quartier und Jagdgebiet. Quartiersicherung, Waldumbau und die Vernetzung von Jagdhabitaten sind typische Maßnahmen.

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🐸

Kammmolch

Der Kammmolch laicht in fischfreien Kleingewässern mit reicher Ufervegetation. Die Neuanlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer fördert seine Bestände und eignet sich gut als CEF-Maßnahme.

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🐦

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt Rednitz, Roth und Schwäbische Rezat. Er benötigt naturnahe Ufer mit Steilwänden für die Brut sowie klare, fischreiche Gewässer, wie sie durch Gewässerrenaturierungen entstehen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Ausbau und Erhalt von Autobahnen (A6, A9), Staats- und Kreisstraßen sowie der Schienenwege im Raum Nürnberg lösen regelmäßig Eingriffe mit Kompensationspflicht aus.

🏭

Gewerbe und Industrie

Neue und erweiterte Gewerbe- und Industrieflächen, etwa im Bereich Kabeltechnik und Verpackung, versiegeln Boden und erfordern naturraumtreuen Ausgleich nach BayKompV.

🏘️

Wohnbau und Siedlung

Die Siedlungsentwicklung im Verdichtungsraum Nürnberg mit neuen Wohn- und Baugebieten führt in vielen Gemeinden des Landkreises zu Kompensationsbedarf.

☀️

Freiflächen-Photovoltaik

Der Ausbau von Freiflächen-Solaranlagen und weiterer Energieinfrastruktur beansprucht Flächen und macht begleitende Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen erforderlich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Roth

Ökopunkte bilden die ökologische Aufwertung einer Fläche ab. Wird eine Fläche im Landkreis Roth gezielt aufgewertet, etwa ein intensiv genutzter Acker in artenreichen Sandmagerrasen oder Feuchtgrünland umgewandelt, entsteht die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand als anrechenbares Guthaben. Die Bewertung richtet sich nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV).
Der Landkreis liegt in zwei Naturräumen. Der Norden gehört zum Mittelfränkischen Becken im Naturraum D59 (Fränkisches Keuper-Liasland), der Süden zur Fränkischen Alb im Naturraum D61. Für die Kompensation ist entscheidend, dass der Ausgleich möglichst im betroffenen Naturraum wirksam wird.
Die BayKompV sieht vor, dass Ausgleich und Ersatz möglichst im betroffenen Naturraum und in räumlicher Nähe zum Eingriff erfolgen. So bleiben die ökologischen Funktionen dort erhalten, wo sie beeinträchtigt wurden. Für Eingriffe im Landkreis Roth sind daher Flächen innerhalb der Naturräume D59 und D61 vorzuziehen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensieren den Eingriff in Natur und Landschaft nach der Eingriffsregelung. CEF-Maßnahmen dagegen sind vorgezogene Maßnahmen des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, die die ökologische Funktion für eine betroffene Art durchgängig sichern, damit kein Verbotstatbestand eintritt. Beides kann in einem Vorhaben zusammentreffen.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth. Sie prüft und genehmigt Eingriffe, bewertet Kompensationsmaßnahmen und erkennt Ökokonten an. greeNature stimmt die Maßnahmen mit der Behörde ab und übernimmt die Dokumentation.
greeNature sichert geeignete Flächen im Landkreis, plant die Aufwertung nach BayKompV, setzt die Maßnahmen um und übernimmt die dauerhafte Pflege sowie das Monitoring. Die Ergebnisse werden für die Anerkennung durch die Naturschutzbehörden dokumentiert. So erhalten Vorhabenträger und Kommunen naturraumtreue Kompensation aus einer Hand.
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