Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Bayern · BayKompV
Naturraum D66 · D67
Regierungsbezirk Oberbayern

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rosenheim

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Landkreis Rosenheim. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV im Chiemsee- und Inntal-Raum, von der Moorrenaturierung bis zum speziellen Artenschutz.

1.439
km² Kreisfläche
~259k
Einwohner
46
Gemeinden
2
Naturräume D66/D67
23
FFH-Gebiete (Natura 2000)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Rosenheim im Überblick

Der Landkreis Rosenheim liegt im südöstlichen Oberbayern zwischen München und Salzburg und ist mit rund 1.439 km² einer der flächengrößten Landkreise Bayerns. Er umschließt die kreisfreie Stadt Rosenheim, in der auch das Landratsamt seinen Sitz hat, ohne dass die Stadt selbst zum Kreisgebiet gehört. Angrenzende Landkreise sind Miesbach, München, Ebersberg, Mühldorf am Inn und Traunstein, im Süden bildet der Bezirk Kufstein (Tirol) die Staatsgrenze zu Österreich.

Landschaftlich reicht der Kreis vom bayerischen Alpenvorland mit seiner würmeiszeitlichen Moränen- und Seenlandschaft bis in die Voralpen des Mangfallgebirges und der Chiemgauer Alpen. Prägend sind der Chiemsee als größter See Bayerns, der Simssee, das breite Inntal mit seinen Schotterterrassen sowie das Mangfalltal. Der Naturraum D66 (Voralpines Hügel- und Moorland) bestimmt den nördlichen und mittleren Kreis, die südlichen Bergregionen bis zum Großen Traithen (1.852 m) gehören zu den Voralpen (D67).

Ökologisch herausragend sind die Rosenheimer Stammbeckenmoore, eines der größten zusammenhängenden Moorgebiete Süddeutschlands, das im Rahmen eines EU-LIFE-Projekts auf über 650 Hektar wiedervernässt wurde. Hinzu kommen das Vogelschutzgebiet Chiemseegebiet als international bedeutender Rast- und Brutraum für Wasservögel sowie zahlreiche FFH-Lebensräume an Inn, Mangfall und in den Bergwäldern. In Stadt und Landkreis liegen insgesamt 28 Natura-2000-Gebiete, darunter 23 FFH-Gebiete und fünf Vogelschutzgebiete.

Wirtschaftlich ist der Landkreis ein wachsender Raum mit starker Siedlungs- und Gewerbeentwicklung entlang der Achse Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling. Große Infrastrukturvorhaben wie der Brenner-Nordzulauf, der Ausbau von Autobahn und Bahn, Rohstoffgewinnung im Inntal sowie Anlagen der erneuerbaren Energien lösen regelmäßig erheblichen Kompensationsbedarf nach BayKompV aus. Die hohe Dichte an Mooren und Schutzgebieten stellt bei der Eingriffsregelung besondere fachliche Anforderungen.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D66
Voralpines Hügel- und Moorland
Zum Naturraum D66 ›
D67
Schwäbisch-Oberbayerische Voralpen
Zum Naturraum D67 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Kolbermoor (KS)Bad AiblingBruckmühlWasserburg am InnRaublingStephanskirchenPrien am ChiemseeRohrdorfBad EndorfBad FeilnbachKiefersfeldenOberaudorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Rosenheimer Stammbeckenmoore, eines der größten Moorgebiete Süddeutschlands (rund 43 km², über 650 ha im EU-LIFE-Projekt wiedervernässt)
  • Vogelschutzgebiet Chiemseegebiet, international bedeutender Rast- und Brutraum für Wasservögel am größten See Bayerns
  • 28 Natura-2000-Gebiete in Stadt und Landkreis (23 FFH-Gebiete und 5 Vogelschutzgebiete)
  • Würmeiszeitliche Moränenlandschaft mit Simssee, Toteiskesseln und ausgedehnten Streuwiesen
  • Inntal mit Schotterterrassen, Auwäldern und aktivem Kiesabbau als eigene Kompensationskulisse
  • Voralpen des Mangfallgebirges und der Chiemgauer Alpen mit Bergmischwäldern bis zum Großen Traithen (1.852 m)

✅ greeNature vor Ort

Unser Standort in Bayern (Kastl, Lkr. Mühldorf am Inn) liegt im direkt benachbarten Inntal. Wir kennen die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Rosenheim, die regionalen Flächenpools und die besonderen Anforderungen der Moor- und Auenkompensation im Chiemsee- und Inntal-Raum aus laufender Projektpraxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Rosenheim

🌱

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Nieder- und Hochmoore im Bereich der Rosenheimer Stammbeckenmoore. Anhebung des Wasserstands, Rückbau von Entwässerungsgräben und Wiederaufbau torfbildender Vegetation, mit hohem Aufwertungspotenzial und Beitrag zum Klimaschutz.

🌾

Streuwiesen und Extensivgrünland

Erhalt und Entwicklung nährstoffarmer Streu- und Feuchtwiesen im Moor- und Hügelland. Späte, angepasste Mahd schafft Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Braunkehlchen sowie für seltene Pflanzen der Niedermoore.

💧

Fließgewässer und Auen

Renaturierung von Ufern und Altarmen an Inn, Mangfall und Prien. Schaffung von Kiesbänken, Steilwänden und Auwaldstrukturen als Laich- und Bruthabitate, verbunden mit der Wiederherstellung der Gewässerdynamik.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Maßnahmen nach § 44 BNatSchG für Zauneidechse an Bahn- und Straßendämmen, Fledermausquartiere, Eisvogel-Steilwände und Amphibiengewässer. Bei Bedarf FCS-Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands.

🍎

Streuobst und Hecken

Anlage und Pflege von Streuobstbeständen und Heckenstrukturen im Alpenvorland. Trittsteinbiotope und Biotopverbund für Steinkauz, Neuntöter, Haselmaus und zahlreiche Wildbienenarten in der Kulturlandschaft.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Nadelforste zu klimastabilen Bergmischwäldern in den Voralpen. Förderung von Alt- und Totholz sowie standortgerechten Laubbaumarten als Lebensraum für Höhlenbrüter und Fledermäuse.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Chiemsee und bayerisches Inntal

🦢

Schwarzstorch in den Mooren

Der Schwarzstorch nutzt die störungsarmen Wälder und feuchten Offenlandbereiche der Rosenheimer Stammbeckenmoore als Brut- und Nahrungsraum. Er ist eine typische Zielart für großflächige Moor- und Auenmaßnahmen sowie für die saP bei Eingriffen im Umfeld.

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🐦

Kiebitz und Wiesenbrüter

Kiebitz, Bekassine und Braunkehlchen brüten in den Streuwiesen und Feuchtgrünländern des Alpenvorlandes. Extensivierung und späte Mahd sind bewährte CEF-Maßnahmen, um ihre Fortpflanzungsstätten dauerhaft zu sichern.

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🐸

Amphibien der Moore und Auen

Moorfrosch, Laubfrosch und Gelbbauchunke besiedeln die Kleingewässer der Filze und die dynamischen Innauen. Neuanlage besonnter Laichgewässer und temporärer Tümpel zählt zu den häufigen Ausgleichsmaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse im Voralpenraum

Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus und Braunes Langohr jagen in den Wäldern, Streuobstbeständen und über den Gewässern des Kreises. Quartiersicherung in Altbäumen und Gebäuden ist bei Eingriffen regelmäßig zu berücksichtigen.

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🦎

Zauneidechse an Verkehrstrassen

Bahndämme, Kiesabbauflächen und Straßenböschungen im Inntal sind Kernhabitate der Zauneidechse. Beim Brenner-Nordzulauf und weiteren Infrastrukturvorhaben ist sie eine der häufigsten Arten mit Umsiedlungs- und CEF-Bedarf.

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🪶

Eisvogel an Inn und Mangfall

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten. Modellierte Abbruchkanten und die Renaturierung von Uferzonen sind typische Maßnahmen an den Fließgewässern des Landkreises.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛤️

Brenner-Nordzulauf und Bahnausbau

Der Brenner-Nordzulauf der Deutschen Bahn als nördliche Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel ist eines der größten Infrastrukturprojekte im Landkreis. Neue Trassen, Tunnel und Bauwerke im Inntal erzeugen umfangreichen Ausgleichs- und Ersatzbedarf sowie zahlreiche artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

🛣️

Verkehr und Straßenbau

Der Ausbau der A8 München,Salzburg, Ortsumgehungen sowie Brücken über Inn und Mangfall lösen Kompensationspflichten aus. Böschungen und Bahndämme betreffen dabei regelmäßig Reptilien und Offenlandarten.

⚡

Energie und Rohstoffe

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Moränen- und Terrassenflächen, Wasserkraft am Inn und der Kiesabbau im Inntal erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Ausgeräumte Abbauflächen lassen sich zugleich als hochwertige Ausgleichskulissen entwickeln.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Der wachsende Raum um Rosenheim, Kolbermoor, Bad Aibling und Prien am Chiemsee bringt Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen mit sich. Versiegelung und Flächenverbrauch begründen Ausgleichsmaßnahmen, für die Grundeigentümer ihre Flächen einbringen können.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rosenheim

Der Landkreis gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D66 (Voralpines Hügel- und Moorland) mit der eiszeitlichen Moränen- und Seenlandschaft rund um Chiemsee und Simssee. Die südlichen Bergregionen des Mangfallgebirges und der Chiemgauer Alpen zählen zum Naturraum D67 (Schwäbisch-Oberbayerische Voralpen). Für die Kompensation nach BayKompV ist die Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Naturraum-Zuordnung (D66 oder D67), die Flächenzuordnung aus dem Portfolio, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Rosenheim und die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim. Das Landratsamt hat seinen Sitz in der kreisfreien Stadt Rosenheim, ist aber für das gesamte Kreisgebiet zuständig. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Mit den Rosenheimer Stammbeckenmooren verfügt der Landkreis über eines der größten Moorgebiete Süddeutschlands. Die Wiedervernässung entwässerter Moore erzielt eine hohe naturschutzfachliche Aufwertung und leistet zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz. Solche Maßnahmen eignen sich besonders gut zur Deckung größerer Kompensationsverpflichtungen.
Ja. Der Brenner-Nordzulauf und weitere Verkehrs- und Bahnvorhaben führen durch das dicht mit Schutzgebieten belegte Inntal. Neben dem Ausgleich nach der Eingriffsregelung sind häufig CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG erforderlich, etwa für die Zauneidechse. Bei unvermeidbaren Konflikten mit streng geschützten Arten können FCS-Maßnahmen im Rahmen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG hinzukommen.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Moor- und Anmoorflächen, feuchtes Grünland an Inn und Mangfall sowie Streuwiesen im Alpenvorland. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt alles mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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