
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Regen
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Landkreis Regen. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV im Bayerischen Wald.
Der Landkreis Regen im Überblick
Der Landkreis Regen liegt im nordöstlichen Niederbayern und ist der nördlichste Landkreis des Regierungsbezirks. Er grenzt im Nordosten an Tschechien und liegt vollständig im Bayerischen Wald. Kreisstadt ist Regen, weitere Zentren sind Zwiesel und Viechtach. Als ARBERLAND vermarktet sich die Region nach ihrem prägenden Gipfel, dem Großen Arber.
Das Kreisgebiet gehört zum BfN-Naturraum D63 (Oberpfälzisch-Bayerischer Wald) und gliedert sich in den Vorderen und den Inneren Bayerischen Wald, getrennt durch das markante Quarzriff des Pfahl. Geologisch bestimmen Gneise und Granite des Grundgebirges die Mittelgebirgslandschaft. Höchste Erhebung ist der Große Arber mit 1.456 Metern, an dessen Hängen der Große und der Kleine Arbersee als eiszeitlich geformte Karseen liegen.
Ausgedehnte Bergmischwälder und Bergfichtenwälder, Hoch- und Übergangsmoore (die sogenannten Filze) sowie das Fließgewässersystem des Regen mit Schwarzem und Weißem Regen prägen die Naturausstattung. Große Flächen gehören zum Natura-2000-Netz, darunter das FFH-Gebiet Großer und Kleiner Arber mit Arberseen (6844-373). Der Landkreis hat zudem Anteil am Nationalpark Bayerischer Wald. Arten wie Luchs, Auerhuhn, Schwarzstorch und die Mopsfledermaus finden hier großflächige, störungsarme Lebensräume.
Wirtschaftlich prägen die traditionsreiche Glasindustrie (Zwiesel, Frauenau), holzverarbeitende Betriebe sowie der Tourismus die Region. Ausbau und Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur, Gewerbeflächen, Anlagen der erneuerbaren Energien und die Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, die nach BayKompV auszugleichen sind. greeNature stellt hierfür Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereit und übernimmt die vollständige Abwicklung.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D63 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Großer und Kleiner Arber mit Arberseen (6844-373) mit eiszeitlichen Karseen und Relikten
- Anteil am Nationalpark Bayerischer Wald (Bereich Rachel im Süden des Kreisgebiets)
- Der Pfahl, ein Quarzriff als Geotop und wärmeliebender Trockenlebensraum
- Hoch- und Übergangsmoore (Filze) des Inneren Bayerischen Waldes
- Fließgewässersystem des Regen mit Schwarzem und Weißem Regen
- Mopsfledermaus, eines der bedeutendsten Winterquartiere Mitteleuropas in der Arberregion
- Bergmischwälder als Lebensraum für Luchs und Auerhuhn
✅ greeNature vor Ort
greeNature betreut Kompensationsvorhaben im gesamten Bayerischen Wald. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regen, die naturräumlichen Besonderheiten des Naturraums D63 und die regionalen Flächenpotenziale für Ökokonten aus der Praxis. Von der Naturraum-Zuordnung des Eingriffs bis zur Abnahme wickeln wir das Verfahren vollständig ab.
Typische Maßnahmen im Landkreis Regen
Fließgewässerrenaturierung am Regen
Wiederherstellung naturnaher Uferstrukturen, Anbindung von Altarmen und Förderung der Durchgängigkeit an Schwarzem und Weißem Regen sowie deren Zuflüssen, Lebensraum für Fische, Eisvogel und Fischotter.
Moorrenaturierung und Wiedervernässung
Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Übergangsmoore (Filze) durch Verschluss von Gräben, Aufbau intakter Torfkörper als Kohlenstoffspeicher und Lebensraum für spezialisierte Moorarten.
Bergmähwiesen und Borstgrasrasen
Extensivierung und traditionelle Mahd artenreicher Bergwiesen und Borstgrasrasen der Mittelgebirgslagen, Erhalt von FFH-Lebensraumtypen und Lebensraum für Insekten und Wiesenbrüter.
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Fichtenforste in stabile Bergmischwälder aus Tanne, Buche und Bergahorn, Erhöhung von Struktur- und Altholzanteilen zugunsten von Höhlenbrütern, Fledermäusen und Auerhuhn.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG sowie Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Habitatpflege für Auerhuhn und Zauneidechsenhabitate an Bahndämmen und Steinbrüchen.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Trockenmauern in den offenen Tallagen des Vorderen Bayerischen Waldes, Trittsteinbiotope für Haselmaus, Neuntöter und Wildbienen.
Geschützte Arten im Arberland (Bayerischer Wald)
Wildkatze
Die störungsarmen, strukturreichen Wälder des Bayerischen Waldes zählen zu den Kernräumen der Europäischen Wildkatze in Bayern. Waldverbund und Altholzinseln sind typische Ziele von Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Der Schwarzstorch brütet in ruhigen, alten Waldbeständen und jagt an naturnahen Waldbächen und Feuchtwiesen. Störungsarme Horstumgebungen und renaturierte Fließgewässer sichern seinen Lebensraum.
Mehr zur Art ›Mopsfledermaus und weitere Fledermäuse
Die Arberregion beherbergt eines der bedeutendsten Winterquartiere der Mopsfledermaus in Mitteleuropa. Quartiersicherung, Spaltenquartiere und der Erhalt von Altholz sind zentrale CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus besiedelt gut verzahnte Waldränder, Hecken und beerentragende Gebüsche. Bei Eingriffen sind Erhalt und Neuanlage vernetzter Gehölzstrukturen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Mehr zur Art ›Amphibien
Feuersalamander, Bergmolch und Gelbbauchunke besiedeln quellige Waldbäche und temporäre Kleingewässer. Neue Laichgewässer und die Entschärfung von Wanderhindernissen zählen zu den typischen Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
Entlang des Regen und seiner Zuflüsse brütet der Eisvogel in natürlichen Uferabbrüchen. Renaturierte Ufer mit Steilwänden und sauberem, fischreichem Wasser schaffen geeignete Bruthabitate.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Ausbau und Erneuerung von Bundes- und Staatsstraßen (etwa B11 und B85), Ortsumgehungen, Brückenbauwerke sowie Maßnahmen an der Bahnstrecke Plattling nach Bayerisch Eisenstein (Waldbahn) lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus.
Energie und erneuerbare Energien
Windkraftstandorte in den Höhenlagen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Modernisierung von Wasserkraftanlagen am Regen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und häufig CEF-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.
Gewerbe und Industrie
Erweiterungen der Glas- und Holzindustrie (Zwiesel, Frauenau, Teisnach) sowie neue Gewerbegebiete führen zu Flächenversiegelung und Gehölzverlusten, die kompensationspflichtige Eingriffe darstellen.
Siedlung und Tourismus
Wohnbau- und Gewerbeflächen in Regen, Zwiesel und Viechtach sowie touristische Infrastruktur in den Fremdenverkehrsgemeinden (Bodenmais, Arber) erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Flächeneigentümer können sich als Anbieter von Ausgleichsflächen einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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