Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Bayern · BayKompV
Naturraum D66 · D68 · D67
Regierungsbezirk Schwaben

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Oberallgäu

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Vorhaben im Oberallgäu. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV zwischen Voralpenland und Allgäuer Hochalpen.

~1.528
km² Kreisfläche
~155k
Einwohner
28
Gemeinden
3
Naturräume D66/D67/D68
2.649 m
höchster Gipfel (Hochfrottspitze)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Oberallgäu im Überblick

Der Landkreis Oberallgäu ist der südlichste Landkreis Deutschlands und gehört zum Regierungsbezirk Schwaben. Kreisstadt ist Sonthofen. Im Süden grenzt der Landkreis an Österreich (Tirol und Vorarlberg), die kreisfreie Stadt Kempten liegt als Insel innerhalb des Kreisgebiets. Der Landkreis reicht vom sanften Voralpenland im Norden bis in die Allgäuer Hochalpen mit der Hochfrottspitze auf 2.649 Metern.

Landschaftlich und geologisch gliedert sich das Oberallgäu in drei Zonen. Im Norden prägen eiszeitliche Moränen, Drumlins und ausgedehnte Niedermoore das Voralpine Hügel- und Moorland (D66). Nach Süden schließt die Flyschzone mit dem Grünten und der Nagelfluhkette an, die zu den Schwäbisch-Oberbayerischen Voralpen (D67) zählt. Den Kern bilden die Nördlichen Kalkalpen (D68) mit den Allgäuer Hochalpen. Die Iller und ihre Quellflüsse Breitach, Stillach und Trettach entwässern das Gebirge.

Ökologisch ist das Oberallgäu von herausragender Bedeutung. Das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen ist das größte Naturschutzgebiet Schwabens und zugleich FFH- und Vogelschutzgebiet im Natura-2000-Netz. Kalkmagerrasen, Bergmähder, Latschenfelder und alpine Rasen bieten Lebensraum für eine außergewöhnliche Artenvielfalt. Der grenzüberschreitende Naturpark Nagelfluhkette sowie die Allgäuer Moore und Streuwiesen ergänzen das Schutzgebietsnetz.

Die Wirtschaft wird vom Tourismus, von der Milch- und Weidewirtschaft sowie von Maschinenbau und Verpackungsindustrie getragen. Ausbau touristischer Infrastruktur, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, die Autobahn A7 und der Ausbau erneuerbarer Energien erzeugen im Oberallgäu regelmäßig Kompensationsbedarf nach BayKompV. Die enge Verzahnung von sensiblen Alpen-Lebensräumen und Nutzungsdruck erfordert dabei sorgfältig geplante Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D66
Voralpines Hügel- und Moorland
Zum Naturraum D66 ›
D68
Nördliche Kalkalpen
Zum Naturraum D68 ›
D67
Schwäbisch-Oberbayerische Voralpen
Zum Naturraum D67 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Sonthofen (KS)Immenstadt im AllgäuOberstdorfAltusriedBad HindelangOberstaufenWaltenhofenDietmannsriedDurachFischen im AllgäuBlaichachWertachWildpoldsriedSulzberg

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, größtes NSG Schwabens, zugleich FFH- und Vogelschutzgebiet (Natura 2000)
  • Naturpark Nagelfluhkette, grenzüberschreitend nach Vorarlberg (Österreich)
  • Allgäuer Niedermoore und Streuwiesen als Kohlenstoffspeicher und Lebensraum bedrohter Arten
  • Iller mit Quellflüssen Breitach, Stillach und Trettach, naturnahe Fließgewässer und Auen
  • Grünten und Flyschbergland mit artenreichen Bergmähdern und Magerrasen
  • Alpine Kalkmagerrasen und Latschenzone mit hoher Endemitendichte

✅ greeNature vor Ort

Von unserem Standort in Bayern (Kastl, Lkr. Mühldorf am Inn) betreuen wir Vorhaben im gesamten Regierungsbezirk Schwaben. Wir kennen die besonderen Anforderungen an Kompensation im Voralpen- und Alpenraum, von der Moorrenaturierung bis zur Pflege alpiner Magerrasen, und stimmen alle Maßnahmen praxisnah mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Oberallgäu ab.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Oberallgäu

💧

Moor- und Streuwiesenrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Niedermoore und Pflege artenreicher Streuwiesen im Voralpenland. Diese Maßnahmen sichern Lebensraum für Wiesenbrüter und Moorspezialisten und binden zugleich Kohlenstoff, ein hochwertiger Kompensationstyp im Oberallgäu.

🏔️

Bergmähder und alpine Magerrasen

Erhalt und Wiederaufnahme der traditionellen Mahd auf Bergwiesen und Kalkmagerrasen. Ohne extensive Nutzung verbuschen diese besonders artenreichen Flächen, ihre Pflege erzeugt dauerhaft anrechenbare Ökopunkte nach BayKompV.

🌊

Iller- und Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Kiesbänken und Seitengewässern an Iller, Breitach und Trettach. Dynamische Gewässerabschnitte schaffen Laich- und Bruthabitate und verbessern den Biotopverbund.

🌳

Bergmischwald-Waldumbau

Umbau strukturarmer Nadelforste in klimastabile Bergmischwälder aus Buche, Bergahorn, Tanne und Fichte. Standortgerechte Aufforstung auf Grenzertragsstandorten schafft Ausgleich für Eingriffe in Waldbestände.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Zielgerichtete Maßnahmen für Zauneidechse an besonnten Böschungen, Fledermausquartiere in Gebäuden und Altbeständen sowie Amphibiengewässer, maßgeschneidert nach den Anforderungen von § 44 und § 45 BNatSchG.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Trittsteinbiotopen im ausgeräumten Voralpenland zwischen Altusried und Dietmannsried, wertvolle Vernetzungsstrukturen für Haselmaus, Neuntöter und Wildbienen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Allgäuer Alpen und Voralpenland

🦇

Fledermäuse in Wald und Gebäuden

Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Kleine Bartfledermaus nutzen Bergmischwälder, Streuobst und Gebäude als Quartier und Jagdgebiet. Quartiersicherung und Quartierneuschaffung sind typische CEF-Maßnahmen bei Bauvorhaben.

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🐸

Amphibien in Mooren und Auen

Gelbbauchunke, Grasfrosch und Bergmolch besiedeln Moorgewässer, Tümpel und wassergefüllte Fahrspuren. Neu angelegte Kleingewässer und Laichhabitate zählen zu den häufigen Ausgleichsmaßnahmen im Voralpenland.

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🦎

Kammmolch in Weihern

Der Nördliche Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Weiher und Moorgewässer des Hügellandes. Anlage und Pflege besonnter, strukturreicher Laichgewässer sichern seine Bestände.

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🐦

Eisvogel an der Iller

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden entlang von Iller und Nebengewässern bieten dem Eisvogel Brutplätze. Uferabbrüche und Steilwandmodellierungen sind wirksame CEF-Maßnahmen an Fließgewässern.

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🌰

Haselmaus in Hecken und Waldsäumen

Die Haselmaus (Anhang IV FFH-Richtlinie) lebt in strukturreichen Hecken, Waldrändern und jungen Laubgehölzen des Voralpenlandes. Der Erhalt und die Vernetzung von Gehölzstrukturen sind zentrale Schutzmaßnahmen.

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🕊️

Wiesenbrüter in den Allgäuer Mooren

Kiebitz und Braunkehlchen brüten in den feuchten Streuwiesen und Niedermooren des Oberallgäus. Extensivierung, angepasste Mahdtermine und Wiedervernässung schaffen und sichern ihren Lebensraum.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏔️

Tourismus- und Freizeitinfrastruktur

Das Oberallgäu ist eine der bedeutendsten Tourismusregionen Bayerns. Erweiterungen von Bergbahnen, Beschneiungsanlagen, Beherbergungsbetrieben und Loipen- oder Wegenetzen greifen in sensible Alpen- und Voralpenräume ein und lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus.

🛣️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ausbau der A7, von Bundes- und Staatsstraßen sowie Ortsumgehungen und Brückenbauwerke über die Iller erzeugen Kompensationsbedarf. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenzuordnung und die vollständige Behördenabstimmung.

⚡

Energie und Erneuerbare

Das Oberallgäu ist Vorreiter der Energiewende, unter anderem in Wildpoldsried. Photovoltaik-Freiflächen, Wasserkraft an der Iller und Windkraftstandorte erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete in Sonthofen, Immenstadt, Waltenhofen und den Umlandgemeinden erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ausgleichsflächen anbieten und profitieren von einer attraktiven Nutzungsentschädigung.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

OS
Landkreis Ostallgäu
Östlicher Nachbar, Voralpen- und Moorland
UN
Landkreis Unterallgäu
Nördlicher Nachbar, Iller-Lech-Platten
LI
Landkreis Lindau (Bodensee)
Westlicher Nachbar, Westallgäu
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Oberallgäu

Das Oberallgäu erstreckt sich über drei BfN-Naturräume: das Voralpine Hügel- und Moorland (D66) im Norden, die Schwäbisch-Oberbayerischen Voralpen (D67) mit Grünten und Nagelfluhkette sowie die Nördlichen Kalkalpen (D68) mit den Allgäuer Hochalpen. Für die Kompensationspflicht nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese kostenlos für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung (D66, D67 oder D68), Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Oberallgäu sowie alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufige Maßnahmen sind die Wiedervernässung von Niedermooren, die Pflege von Streuwiesen und Bergmähdern, die Renaturierung von Iller-Abschnitten, der Umbau zu Bergmischwäldern sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Amphibien und Fledermäuse. Die Auswahl richtet sich nach Naturraum, Eingriffsart und den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde.
Ja. Das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen ist zugleich FFH- und Vogelschutzgebiet im Natura-2000-Netz, hinzu kommen weitere Moor- und Fließgewässer-Schutzgebiete. Eingriffe in der Nähe dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu allen FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind feuchte Grünland- und Moorflächen, extensiv nutzbare Bergwiesen sowie Uferbereiche an der Iller. Sie bleiben Eigentümer, erhalten eine attraktive Nutzungsentschädigung und können viele Flächen weiterhin naturverträglich bewirtschaften. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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