Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Bayern · BayKompV
Naturraum D62 · D63
Regierungsbezirk Oberpfalz

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Für Vorhaben im Landkreis Neustadt an der Waldnaab entstehen nach der BayKompV Ausgleichspflichten, die sich über anerkannte Ökopunkte decken lassen. greeNature begleitet Sie als Full-Service-Partner von der Bilanzierung bis zur gesicherten Maßnahme vor Ort.

rund 1.427 km²
Kreisfläche
rund 95.700 (Stand 2025)
Einwohner
38 (8 Städte, 12 Märkte, 18 Gemeinden)
Gemeinden
Neustadt an der Waldnaab
Kreisstadt
Oberpfalz
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab im Überblick

Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab liegt im Norden des Regierungsbezirks Oberpfalz an der Grenze zur tschechischen Region Pilsen. Er umschließt die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz und grenzt an die Landkreise Tirschenreuth, Bayreuth, Amberg-Sulzbach und Schwandorf. Auf rund 1.427 Quadratkilometern leben etwa 95.700 Menschen, verteilt auf 38 Gemeinden. Mit einer Bevölkerungsdichte von nur rund 67 Einwohnern je Quadratkilometer zählt der Kreis zu den dünn besiedelten und stark ländlich geprägten Räumen Bayerns.

Landschaftlich ist der Kreis zweigeteilt. Der Osten gehört zum Oberpfälzer Wald (BfN-Naturraum D63), einem waldreichen Mittelgebirge aus Granit und Gneis, das an der Grenze zu Tschechien mit dem Entenbühl rund 900 Meter Höhe erreicht. Nach Westen geht die Landschaft in das flachwelligere Oberpfälzisch-Obermainische Hügelland (Naturraum D62) über. Prägend sind die Flusstäler von Waldnaab, Haidenaab, Fichtelnaab und Pfreimd, die zum Einzugsgebiet der Naab gehören, sowie die zahlreichen Teiche und Feuchtflächen der Region.

Der gesamte Landkreis liegt im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald. Ökologisch bedeutsam sind das FFH-Gebiet Waldnaabtal, die naturnahen Bach- und Flussauen, ausgedehnte Nadel- und Mischwälder sowie das für die Oberpfalz typische Teichland. Im Kreis bestehen 14 FFH-Gebiete und mehrere Naturschutzgebiete. Diese Vielfalt an Lebensräumen bringt hohe naturschutzfachliche Anforderungen mit sich, etwa den Schutz von Fließgewässern, Feuchtwiesen und störungsarmen Waldbeständen.

Wirtschaftlich ist die Region traditionell durch die Glasindustrie, das verarbeitende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft geprägt. Ein Sonderfaktor ist der große Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Eingriffe durch Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Verkehrsprojekte, Wohnbauentwicklung und den Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Kompensationspflichten aus. greeNature bündelt Planung, Flächensicherung und Umsetzung, damit der Ausgleich rechtssicher nach BayKompV erfolgt.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D62
Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
Zum Naturraum D62 ›
D63
Oberpfälzer und Bayerischer Wald
Zum Naturraum D63 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Neustadt an der Waldnaab (KS)GrafenwöhrVohenstraußEschenbach in der OberpfalzPressathWindischeschenbachNeuhaus an der WaldnaabFloßPleysteinMoosbachTännesbergKirchenthumbachWaldthurnStörnstein

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Der gesamte Landkreis liegt im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald mit über 135.000 Hektar Fläche
  • 14 FFH-Gebiete sichern Lebensräume nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
  • Das FFH-Gebiet Waldnaabtal zählt zu den naturnahen Flusstälern der Region
  • Die Naab-Zuflüsse Waldnaab, Haidenaab, Fichtelnaab und Pfreimd prägen die Gewässerlandschaft
  • Für die Oberpfalz typisches Teichland bietet Lebensraum für Amphibien und Wasservögel
  • Der Oberpfälzer Wald bildet einen der waldreichsten Mittelgebirgsräume Bayerns
  • Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist ein prägendes Element im Kreisgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist als Fachfirma für Naturschutz-Kompensation im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz aktiv und kennt die naturräumlichen Besonderheiten des Oberpfälzer Waldes und des Oberpfälzisch-Obermainischen Hügellandes. Wir stimmen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab ab, sichern geeignete Flächen im Kreisgebiet und übernehmen die fachgerechte Umsetzung sowie die BayKompV-konforme Dokumentation. So erhalten Vorhabenträger im Landkreis einen belastbaren, prüffähigen Ausgleich aus einer Hand.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab

🌊

Gewässer- und Auenrenaturierung

Die Täler von Waldnaab, Haidenaab und Pfreimd bieten Potenzial für die naturnahe Entwicklung von Uferstreifen, die Anlage von Gewässerrandstreifen und die Wiederherstellung von Auenlebensräumen für Eisvogel und Fischfauna.

🐟

Teich- und Feuchtgebietspflege

Im oberpfälzischen Teichland lassen sich Stillgewässer, Verlandungszonen und Feuchtwiesen aufwerten, was Amphibien, Libellen und Wasservögeln zugutekommt und wertvolle Ökopunkte generiert.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Der Umbau strukturarmer Nadelforste hin zu standortgerechten Mischwäldern mit Alt- und Totholzanteil stärkt die Lebensräume im Oberpfälzer Wald und erhöht die ökologische Wertigkeit dauerhaft.

🌾

Extensivierung von Grünland

Die Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd fördert Feldlerche, Wiesenbrüter und Insekten in den offenen Landschaftsteilen des Hügellandes.

🌳

Hecken und Streuobstwiesen

Neue Hecken, Feldgehölze und Streuobstbestände vernetzen Lebensräume, bieten Haselmaus und Vögeln Deckung und Nahrung und werten das Landschaftsbild strukturreich auf.

🦎

Trocken- und Saumbiotope

Die Anlage von Lesesteinhaufen, Trockenmauern und besonnten Säumen schafft Lebensräume für Zauneidechse und wärmeliebende Arten, insbesondere als CEF-Maßnahme im Vorfeld von Eingriffen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nördlicher Oberpfälzer Wald

🦅

Schwarzstorch

Der scheue Schwarzstorch brütet in den störungsarmen, altholzreichen Wäldern des Oberpfälzer Waldes und nutzt naturnahe Bäche als Nahrungsrevier. Er ist nach § 44 BNatSchG streng geschützt.

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🐦

Eisvogel

An den naturnahen Abschnitten von Waldnaab und Naab findet der Eisvogel Steilufer zum Brüten und klare Gewässer zum Jagen. Uferrenaturierungen sichern und erweitern seinen Lebensraum.

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🦇

Fledermäuse

Wälder, Gewässer und alte Gebäude bieten mehreren Fledermausarten Quartier und Jagdhabitat. Sie sind europarechtlich streng geschützt und bei Bauvorhaben regelmäßig artenschutzrechtlich relevant.

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🌰

Haselmaus

Die nachtaktive Haselmaus lebt in strukturreichen Waldrändern, Hecken und Gebüschen. Für ihren Erhalt sind Vernetzungsstrukturen und der Schutz von Gehölzbeständen entscheidend.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt besonnte Säume, Böschungen und Bahndämme. Bei Eingriffen sind für sie häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen wie neue Trockenbiotope erforderlich.

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🐤

Feldlerche

In den offenen Agrarflächen des Hügellandes brütet die Feldlerche am Boden. Ihr Rückgang macht Extensivierung und Lerchenfenster zu wirksamen Ausgleichsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Neue oder erweiterte Gewerbe- und Industriegebiete versiegeln Boden und lösen nach BayKompV Ausgleichspflichten aus, die sich über Ökopunkte decken lassen.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Straßenaus- und -neubau sowie Erschließungsmaßnahmen greifen in Natur und Landschaft ein und erfordern Kompensation, oft verbunden mit artenschutzrechtlichen Prüfungen.

☀️

Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik und Windenergieanlagen benötigen Flächen und lösen Kompensationsbedarf aus, der sich mit naturschutzfachlich hochwertigen Maßnahmen ausgleichen lässt.

🏘️

Siedlungs- und Wohnbauentwicklung

Die Ausweisung neuer Wohn- und Baugebiete führt zu Eingriffen, für die ein rechtssicherer Ausgleich nach der bayerischen Kompensationsverordnung erbracht werden muss.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

TI
Landkreis Tirschenreuth
im Norden und Osten
BA
Landkreis Bayreuth
im Westen
AM
Landkreis Amberg-Sulzbach
im Südwesten
SC
Landkreis Schwandorf
im Süden
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Ökopunkte sind die rechnerische Einheit für Aufwertungen von Natur und Landschaft. Wer im Landkreis ein Vorhaben plant, das in Natur und Landschaft eingreift, muss den Eingriff nach der Bayerischen Kompensationsverordnung ausgleichen. Anerkannte Ökopunkte aus geeigneten Maßnahmen decken diese Ausgleichspflicht ab.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Stadtplatz 34-38, 92660 Neustadt an der Waldnaab. Sie prüft Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen und stimmt Maßnahmen ab. greeNature übernimmt die Abstimmung für Sie.
Der Ausgleich soll einen räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff haben und möglichst im betroffenen Naturraum liegen. Für Neustadt an der Waldnaab sind das die Naturräume Oberpfälzer Wald und Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland. greeNature sichert passende Flächen in der Region.
CEF-Maßnahmen (measures to ensure the continued ecological functionality) sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG. Sie müssen wirksam sein, bevor ein Eingriff die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten wie Zauneidechse oder Feldlerche beeinträchtigt.
Häufig artenschutzrechtlich relevant sind unter anderem Schwarzstorch, Eisvogel, Fledermäuse, Haselmaus, Zauneidechse und Feldlerche. Eine artenschutzrechtliche Prüfung klärt im Einzelfall, ob die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG berührt sind und welche Maßnahmen nötig werden.
greeNature begleitet Vorhaben im Landkreis als Full-Service-Partner. Wir erstellen die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, sichern Flächen, stimmen mit der Behörde ab, setzen die Maßnahmen um und dokumentieren sie BayKompV-konform, damit Ihr Ausgleich prüffähig und dauerhaft gesichert ist.
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