Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Bayern · BayKompV
Naturraum D67 · D66 · D65
Regierungsbezirk Oberbayern

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Miesbach

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV im bayerischen Oberland und Mangfallgebirge.

866
km² Kreisfläche
~97k
Einwohner
17
Städte & Gemeinden
2
Naturräume D66/D68
10
Natura-2000-Gebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Miesbach im Überblick

Der Landkreis Miesbach liegt im südlichen Oberbayern zwischen dem Ballungsraum München und der Grenze zu Tirol und gehört zum bayerischen Oberland. Er reicht von der sanften Moränenlandschaft um Holzkirchen und Weyarn bis in die Gipfelregionen des Mangfallgebirges und umfasst die bekannten Voralpenseen Tegernsee, Schliersee und Spitzingsee.

Landschaftlich und geologisch teilt sich der Landkreis in zwei Bereiche. Der Norden gehört zum Voralpinen Hügel- und Moorland (BfN-Naturraum D66) mit eiszeitlich geformten Moränenrücken, Toteiskesseln und zahlreichen Filzen und Niedermooren. Der Süden zählt zu den Nördlichen Kalkalpen (Naturraum D68), wo Flyschberge und Kalkstöcke des Mangfallgebirges bis zur Rotwand aufsteigen. Mangfall, Schlierach und Leitzach entwässern das Gebiet nach Norden.

Ökologisch ist der Landkreis überdurchschnittlich reich ausgestattet. Mit dem FFH-Gebiet Mangfallgebirge (DE 8336-371) und dem gleichnamigen Vogelschutzgebiet (DE 8336-471) liegt hier eines der größten zusammenhängenden Schutzgebiete Bayerns. Hinzu kommen Moore wie die Attenloher Filzen, das Ellbach- und Kirchseemoor sowie die naturnahen Talräume von Mangfalltal und Leitzachtal. Dieses Mosaik aus Mooren, Bergmähwiesen, Almen, naturnahen Fließgewässern und Bergmischwäldern beherbergt viele nach FFH-Richtlinie und BNatSchG streng geschützte Arten.

Wirtschaftlich prägen der Tourismus rund um Tegernsee und Schliersee, mittelständisches Gewerbe sowie der Wachstumsraum Holzkirchen mit S-Bahn-Anbindung an München den Landkreis. Wohn- und Gewerbebau, Verkehrsvorhaben, Tourismus- und Freizeitinfrastruktur sowie Energieprojekte (etwa die Geothermie bei Holzkirchen) lösen regelmäßig Eingriffe aus, die nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) auszugleichen sind.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D67
Schwäbisch-Oberbayerische Voralpen
Zum Naturraum D67 ›
D66
Voralpines Hügel- und Moorland
Zum Naturraum D66 ›
D65
Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
Zum Naturraum D65 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Miesbach (KS)HolzkirchenHaushamSchlierseeGmund am TegernseeRottach-EgernBad WiesseeTegernseeWaakirchenFischbachauOtterfingWeyarnKreuthBayrischzell

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Mangfallgebirge (DE 8336-371), eines der größten FFH-Gebiete Bayerns
  • Vogelschutzgebiet Mangfallgebirge mit Rotwand-Gebiet (DE 8336-471), Lebensraum alpiner Raufußhühner
  • FFH-Gebiete Mangfalltal (DE 8136-371) und Leitzachtal (DE 8237-371), naturnahe Voralpenflüsse
  • Moorgebiete Attenloher Filzen und Mariensteiner Moore (DE 8235-371) sowie Ellbach- und Kirchseemoor (DE 8235-301)
  • Flyschberge bei Bad Wiessee (DE 8236-371) mit artenreichen Bergmischwäldern
  • FFH- und Vogelschutzgebiet Taubenberg (DE 8136-302) am Übergang zum Voralpenland
  • Bergmähwiesen, Almen und Streuwiesen mit hoher botanischer Vielfalt

✅ greeNature vor Ort

Unser Standort in Bayern (Kastl, Lkr. Mühldorf am Inn) liegt im selben Regierungsbezirk Oberbayern wie der Landkreis Miesbach. Wir kennen die Untere Naturschutzbehörde in Miesbach, die Flächenpools und die naturschutzfachlichen Besonderheiten des Oberlands und des Mangfallgebirges aus der Praxis und begleiten Ihr Vorhaben von der Bedarfsanalyse bis zur Abnahme.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Miesbach

🌱

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Filze und Niedermoore, etwa in den Attenloher Filzen oder im Ellbach- und Kirchseemoor. Neben dem Lebensraumgewinn für moortypische Arten wird dabei Kohlenstoff im Torfkörper gebunden.

🌾

Bergmähwiesen & Streuwiesen

Wiederaufnahme der extensiven, spät einsetzenden Mahd auf artenreichen Berg- und Streuwiesen. Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen für Wiesenbrüter, Tagfalter und seltene Pflanzenarten des Voralpenlandes.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen und Entwicklung naturnaher Ufer an Mangfall, Schlierach und Leitzach. Schaffung von Kiesbänken, Steilufern und Auwaldstreifen als Habitat für Eisvogel, Bachforelle und Wasseramsel.

🌳

Waldumbau & Bergmischwald

Umbau strukturarmer Nadelforste zu standortgerechten Bergmischwäldern aus Buche, Bergahorn und Tanne. Erhöhung von Totholz- und Altholzanteilen als Grundlage für Höhlenbrüter und Fledermäuse.

🌿

Hecken & Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen in der Moränenlandschaft um Holzkirchen und Weyarn. Vernetzung von Lebensräumen als Trittsteine für Haselmaus, Neuntöter und Wildbienen.

🦇

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach BayKompV: Ersatzquartiere für Fledermäuse, Reptilienhabitate an besonnten Böschungen und Bahndämmen sowie neu angelegte Laichgewässer für Amphibien, jeweils funktionsbezogen geplant.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Bayerisches Oberland und Mangfallgebirge

🦇

Fledermäuse

Bergmischwälder, alte Almgebäude und Höhlen im Mangfallgebirge bieten Quartiere für Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus und weitere streng geschützte Arten. Quartierverluste bei Sanierungen und Abbruch werden über CEF-Ersatzquartiere ausgeglichen.

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🐸

Amphibien in Mooren & Auen

Gelbbauchunke, Bergmolch und Grasfrosch besiedeln Moorschlenken, Quellfluren und Auengewässer. Zeitweise wasserführende Kleingewässer sind eine typische und wirksame Ausgleichsmaßnahme im Voralpenland.

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🦎

Zauneidechse

Besonnte Bahndämme entlang der Strecke ins Leitzach- und Schlierachtal, Böschungen und Abbauflächen sind Lebensraum der Zauneidechse. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben ist sie eine häufige Ziel- und Konfliktart nach § 44 BNatSchG.

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🐦

Eisvogel

Naturnahe Abschnitte von Mangfall, Schlierach und Leitzach mit Steilufern und klarem Wasser sind Bruthabitat des Eisvogels. CEF-Maßnahmen umfassen die Anlage von Brutsteilwänden und den Erhalt strukturreicher Ufer.

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🌰

Haselmaus

In den Hecken, Waldrändern und Gebüschsäumen der Moränenlandschaft lebt die streng geschützte Haselmaus. Gehölzrodungen erfordern Vermeidungsmaßnahmen und den funktionalen Ersatz vernetzter Habitatstrukturen.

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🦅

Alpine Raufußhühner & Steinadler

Das Vogelschutzgebiet Mangfallgebirge (DE 8336-471) beherbergt Auerhuhn, Birkhuhn und Steinadler. Vorhaben im alpinen und subalpinen Raum berühren deren Erhaltungsziele und erfordern besondere naturschutzfachliche Prüfung.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlungs- & Gewerbeentwicklung

Der Raum Holzkirchen zählt zu den Wachstumsgemeinden im Umland von München. Neue Wohn- und Gewerbegebiete sowie Nachverdichtungen erzeugen Kompensationsbedarf nach BayKompV. Grundeigentümer im Umfeld können ihre Flächen als Ausgleichsflächen einbringen.

🛤️

Infrastruktur & Verkehr

Ausbau und Sanierung von Staatsstraßen, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über Mangfall und Leitzach sowie Maßnahmen an der Bahnstrecke der Bayerischen Oberlandbahn lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

🏔️

Tourismus- & Freizeitinfrastruktur

Seilbahnen, Beschneiungs- und Skigebietsprojekte, Hotel- und Beherbergungsbauten rund um Tegernsee, Schliersee und Spitzingsee greifen häufig in sensible Voralpen- und Moorlebensräume ein und erfordern anspruchsvolle Kompensation.

⚡

Energie & Erneuerbare

Geothermie bei Holzkirchen, Wasserkraftanlagen an den Voralpenflüssen und Photovoltaik-Freiflächen auf Moränenstandorten benötigen naturschutzrechtlichen Ausgleich und teils artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Miesbach

Der Landkreis teilt sich in zwei BfN-Naturräume. Der nördliche Teil um Holzkirchen und Weyarn gehört zum Naturraum D66 (Voralpines Hügel- und Moorland) mit Moränen und Mooren. Der Süden mit dem Mangfallgebirge zählt zum Naturraum D68 (Nördliche Kalkalpen). Für die Kompensation nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Naturraum-Zuordnung (D66/D68), die Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Miesbach sowie alle Dokumentations- und Nachweispflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Miesbach, Rosenheimer Straße 3, 83714 Miesbach. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Umsetzung bis zur Abnahme und zum Monitoring.
Im bayerischen Oberland eignen sich besonders die Wiedervernässung von Mooren, die extensive Pflege von Berg- und Streuwiesen, die Renaturierung von Fließgewässern wie Mangfall und Leitzach, der Waldumbau zu Bergmischwäldern sowie Hecken- und Biotopverbundstrukturen in der Moränenlandschaft. Ergänzend kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen hinzu.
Ja. Im Landkreis liegen unter anderem das FFH-Gebiet Mangfallgebirge (DE 8336-371) mit dem gleichnamigen Vogelschutzgebiet (DE 8336-471), das Leitzachtal, das Mangfalltal sowie mehrere Moorgebiete. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und bei streng geschützten Arten FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu den Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem feuchte Grünlandflächen, Moorstandorte, gewässernahe Parzellen sowie extensivierbare Bergwiesen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, in vielen Fällen ist eine angepasste Bewirtschaftung weiterhin möglich. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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