Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Bayern · BayKompV
Naturraum D62 · D48 · D61
Regierungsbezirk Oberfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kulmbach

Ökopunkte im Landkreis Kulmbach kurzfristig verfügbar. greeNature begleitet Ihr Vorhaben als Full-Service-Partner durch die gesamte Kompensation nach BayKompV, von der Flächensicherung bis zur langfristigen Pflege und Dokumentation.

rund 658 km²
Kreisfläche
rund 71.000
Einwohner
22 Städte, Märkte und Gemeinden
Gemeinden
Kulmbach (Große Kreisstadt)
Kreisstadt
Oberfranken
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kulmbach im Überblick

Der Landkreis Kulmbach liegt im Nordosten Bayerns im Regierungsbezirk Oberfranken. Bei Kulmbach fließen Weißer Main und Roter Main zusammen und bilden den Main. Im Norden reicht der Landkreis in den Frankenwald, im Osten grenzt er an das Fichtelgebirge, im Südwesten hat er Anteil an der Nördlichen Frankenalb, und der zentrale und westliche Teil gehört zum Obermainischen Hügelland. Kreisstadt ist die Große Kreisstadt Kulmbach mit ihrer weithin sichtbaren Plassenburg.

Naturräumlich verteilt sich der Landkreis auf drei Großlandschaften: das Oberpfälzisch-Obermainische Hügelland (D62) mit dem weiten, ackerbaulich geprägten Obermainischen Hügelland, das Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge (D48) mit den bewaldeten Höhen des Frankenwaldes und Ausläufern des Fichtelgebirges sowie die Fränkische Alb (D61) mit den Kalk- und Trockenstandorten der Nördlichen Frankenalb. Entlang der Fränkischen Linie treffen die Grundgebirgsschollen des Frankenwaldes und das jüngere Deckgebirge unmittelbar aufeinander, was dem Kreis eine ungewöhnliche geologische Vielfalt auf engem Raum verleiht.

Ökologisch ist der Landkreis reich gegliedert. Auentäler von Weißem und Rotem Main, Buchen- und Mischwälder des Frankenwaldes, Streuobstbestände und Hecken der Kulturlandschaft sowie Magerrasen und Trockenhänge der Frankenalb schaffen ein breites Lebensraummosaik. Der Landkreis weist vier Naturschutzgebiete, 14 Landschaftsschutzgebiete und rund 21 FFH-Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 auf. Der Naturpark Frankenwald prägt den Norden des Kreisgebiets.

Wirtschaftlich zählt Kulmbach zu den bedeutenden Standorten der Lebensmittel- und Getränkeherstellung in Bayern und ist als Bier- und Ernährungsstandort überregional bekannt. Hinzu kommen Textil-, Maschinenbau- und Zulieferbetriebe sowie mit dem Campus Kulmbach der Universität Bayreuth ein wachsender Wissenschaftsstandort für Lebenswissenschaften. Gewerbeansiedlungen, Infrastrukturvorhaben und Flächen für erneuerbare Energien lösen regelmäßig eine Kompensationspflicht nach der BayKompV aus, für die geeignete Ausgleichsflächen und Ökopunkte benötigt werden.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D62
Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
Zum Naturraum D62 ›
D48
Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge
Zum Naturraum D48 ›
D61
Fränkische Alb
Zum Naturraum D61 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Kulmbach (KS)StadtsteinachMainleusThurnauNeudrossenfeldHimmelkronNeuenmarktKasendorfMarktleugastUntersteinachWirsbergPresseck

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Zusammenfluss von Weißem und Rotem Main zum Main im Westen der Stadt Kulmbach
  • Anteil am Naturpark Frankenwald mit ausgedehnten, naturnahen Waldgebieten im Norden
  • Kalk-Trocken- und Magerstandorte der Nördlichen Frankenalb im Südwesten
  • Rund 21 FFH-Gebiete sowie vier Naturschutz- und 14 Landschaftsschutzgebiete
  • Geologische Grenze der Fränkischen Linie zwischen Grundgebirge und Deckgebirge
  • Bedeutender Lebensmittel- und Getränkestandort mit Campus Kulmbach der Universität Bayreuth

✅ greeNature vor Ort

greeNature kennt die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Frankenwald, Obermainischem Hügelland und Nördlicher Frankenalb und entwickelt Kompensationsmaßnahmen, die zum jeweiligen Naturraum und zu den Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Kulmbach passen. Als Full-Service-Partner übernehmen wir Flächenauswahl, Maßnahmenplanung, Abstimmung mit der Behörde, Umsetzung sowie die langfristige Pflege und Dokumentation.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kulmbach

🌊

Auenentwicklung an Weißem und Rotem Main

Renaturierung von Fließgewässerabschnitten und Entwicklung standortgerechter Auwälder und Feuchtwiesen in den Talräumen von Weißem und Rotem Main.

🌾

Grünlandextensivierung im Obermainischen Hügelland

Umwandlung von Intensivacker in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd, um Offenlandarten der Kulturlandschaft zu fördern.

🌳

Streuobst und Hecken in der Kulturlandschaft

Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen als vernetzende Strukturelemente im Übergang zwischen Feldflur und Siedlung.

🌲

Waldumbau im Frankenwald

Überführung strukturarmer Nadelforste in naturnahe, standortgerechte Laub- und Mischwälder zur Stärkung von Klimaresilienz und Waldlebensräumen.

🌼

Trocken- und Magerrasenpflege in der Frankenalb

Entbuschung und Pflegemahd oder Beweidung von Kalk-Magerrasen und Trockenhängen der Nördlichen Frankenalb zur Sicherung wärmeliebender Arten.

🐸

Anlage von Kleingewässern und Amphibienlaichplätzen

Neuanlage besonnter Kleingewässer und Tümpel als Laichhabitate, auch als CEF-Maßnahmen zur vorgezogenen Sicherung der Funktion betroffener Fortpflanzungsstätten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oberes Maintal und Frankenwald

🐦‍⬛

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in den störungsarmen, gewässerreichen Wäldern des Frankenwaldes und ist nach § 44 BNatSchG streng geschützt. Vorhaben in seinem Umfeld erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung.

Mehr zur Art ›
🐈

Wildkatze

Die Europäische Wildkatze ist im waldreichen Frankenwald wieder heimisch und auf großflächig vernetzte, unzerschnittene Waldlebensräume angewiesen, die bei Eingriffen besonders zu berücksichtigen sind.

Mehr zur Art ›
🪶

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt naturnahe Abschnitte von Weißem und Rotem Main und ist auf strukturreiche Ufer mit Steilwänden für die Bruthöhlen angewiesen. Gewässerrenaturierungen fördern seine Bestände.

Mehr zur Art ›
🐭

Haselmaus

Die Haselmaus lebt in artenreichen Wäldern, Hecken und Gebüschsäumen. Als streng geschützte Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sind vor Rodungen häufig gezielte Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen nötig.

Mehr zur Art ›
🐦

Feldlerche

Die Feldlerche brütet in den offenen Ackerlandschaften des Obermainischen Hügellandes. Ihr Rückgang macht sie zu einer Leitart für Ausgleichsmaßnahmen in der Agrarlandschaft.

Mehr zur Art ›
🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt besonnte Böschungen, Bahndämme und Trockenstandorte der Frankenalb. Bei Baumaßnahmen sind Umsiedlungen und die Neuschaffung von Habitatstrukturen als CEF-Maßnahmen häufig erforderlich.

Mehr zur Art ›
Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Gewerbe- und Industrieansiedlung

Erweiterungen und Neuansiedlungen im Lebensmittel-, Textil- und Maschinenbausektor sowie neue Gewerbegebiete beanspruchen Flächen und lösen Ausgleichspflichten nach der BayKompV aus.

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Ausbau von Bundes- und Staatsstraßen, Ortsumgehungen und Maßnahmen an der Bahninfrastruktur erfordern in der Regel Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft.

☀️

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen in den Höhenlagen des Frankenwaldes und Photovoltaik-Freiflächen im Hügelland ziehen sowohl artenschutzrechtliche Prüfungen als auch Kompensationsbedarf nach sich.

🏘️

Siedlungs- und Wohnbauentwicklung

Neue Wohn- und Mischgebiete sowie die Nachverdichtung in den Gemeinden führen zu Flächenversiegelung, die naturschutzfachlich auszugleichen ist.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kulmbach

greeNature verfügt über ein wachsendes Portfolio anerkannter und in Entwicklung befindlicher Maßnahmenflächen in Oberfranken. Ob im konkreten Fall bereits gebuchte Ökopunkte zur Verfügung stehen oder eine Fläche neu entwickelt wird, klären wir nach einer kurzen Prüfung Ihres Vorhabens.
Ja. Die Bayerische Kompensationsverordnung regelt Bewertung und Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft bayernweit und damit für alle Gemeinden des Landkreises Kulmbach. Grundlage sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben des BNatSchG und des BayNatSchG.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Kulmbach, Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach. greeNature stimmt Maßnahmenkonzept, Anerkennung und Ökokonto direkt mit der Behörde ab.
Die BayKompV legt Wert auf einen funktionalen und möglichst räumlichen Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich. Deshalb entwickeln wir Maßnahmen bevorzugt innerhalb der betroffenen Naturräume des Landkreises, also im Obermainischen Hügelland (D62), im Frankenwald (D48) oder in der Nördlichen Frankenalb (D61).
CEF-Maßnahmen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die die ökologische Funktion einer betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte sichern, bevor ein Eingriff nach § 44 BNatSchG erfolgt. Sie sind etwa bei Betroffenheit von Zauneidechse, Haselmaus oder Feldlerche erforderlich und müssen vor Baubeginn wirksam sein.
Ja. Als Full-Service-Partner übernehmen wir neben Planung und Umsetzung auch die langfristige Pflege, das Monitoring und die Dokumentation der Maßnahmen gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde, sodass die Kompensation dauerhaft rechtssicher bleibt.
Jetzt anfragen

Ökopunkte im Landkreis Kulmbach anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Kulmbach.