
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kronach
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für den Landkreis Kronach. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV im Frankenwald und im Obermainischen Hügelland.
Der Landkreis Kronach im Überblick
Der Landkreis Kronach liegt im Norden Oberfrankens an der Grenze zu Thüringen und gehört zum Regierungsbezirk Oberfranken. Prägend ist der Frankenwald, ein waldreiches Mittelgebirge mit tief eingeschnittenen Bachtälern, das den größten Teil des Kreisgebiets einnimmt. Der südwestliche Rand um die Kreisstadt Kronach öffnet sich zum Obermainischen Hügelland, wo Rodach und Haßlach zusammenfließen.
Geologisch ist der Frankenwald Teil des variszischen Grundgebirges und wird von Tonschiefern, Grauwacken und Diabaszügen aufgebaut. Die sauren, oft flachgründigen Böden und das raue Mittelgebirgsklima haben eine Kulturlandschaft aus Wald, Bergwiesen und schmalen Talauen geformt. Historisch prägte die Flößerei auf Rodach und Wilder Rodach die Region, worauf noch die Floßteiche und naturnahen Fließgewässer verweisen.
Ökologisch bedeutsam sind die störungsarmen Waldkomplexe des Naturparks Frankenwald, die naturnahen Bachtäler sowie eine Reihe von Kalkmagerrasen und Fledermausquartieren am Übergang zum Hügelland. Der Landkreis weist zehn FFH-Gebiete mit zahlreichen Teilflächen auf, darunter das Steinachtal, das zugleich als EU-Vogelschutzgebiet (SPA 5631-471) ausgewiesen ist, sowie bedeutende Mausohrkolonien bei Kronach und Steinwiesen.
Wirtschaftlich ist der Landkreis stark industriell und mittelständisch geprägt, mit Zulieferern der Automobil-, Kunststoff- und Glasindustrie sowie der Elektronikfertigung. Betriebserweiterungen, Gewerbegebiete, der Ausbau von Verkehrswegen und Vorhaben der Windenergie im Wald erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach BayKompV, der über Ökopunkte und Ausgleichsflächen abgedeckt wird.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D48 ›
Zum Naturraum D62 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturpark Frankenwald, großflächige, störungsarme Waldlandschaft
- EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Steinachtal (SPA 5631-471)
- Mausohrkolonien Kronach und Steinwiesen, FFH-Fledermausquartiere
- Kalkmagerrasen zwischen Vogtendorf und Wötzelsdorf, wärmeliebende Trockenlebensräume
- Naturnahe Bachtäler von Rodach, Wilder Rodach und Haßlach mit Flößereigeschichte
- Moor- und Feuchtflächen im Frankenwald, etwa im Umfeld von Nordhalben
- Frankenwald als bekannter Verbreitungsraum der Wildkatze
✅ greeNature vor Ort
greeNature betreut Kompensationsvorhaben in ganz Bayern und kennt die Anforderungen im Frankenwald aus der Praxis. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kronach ab, ordnen den Eingriff dem zutreffenden Naturraum (D48 oder D62) zu und stellen passende Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereit.
Typische Maßnahmen im Landkreis Kronach
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Fichtenforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit Buche, Bergahorn, Tanne und Eiche. Der Aufbau von Alt- und Totholz sowie stufigen Waldrändern wertet die typischen Frankenwaldbestände ökologisch auf und stabilisiert sie gegen Trockenheit und Borkenkäfer.
Fließgewässerrenaturierung
Wiederherstellung naturnaher Bachläufe an Rodach, Wilder Rodach, Haßlach und Kronach durch Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Auen und Förderung eigendynamischer Entwicklung. Davon profitieren Eisvogel, Wasseramsel, Bachforelle und die Groppe.
Bergwiesen und Extensivgrünland
Erhalt und Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen durch angepasste Mahd, Extensivierung und Verzicht auf Düngung. Diese offenen Lebensräume des Frankenwaldes sind auf regelmäßige Pflege angewiesen und beherbergen Wiesenbrüter, Tagfalter und Insektengemeinschaften.
Moore und Feuchtflächen
Wiedervernässung entwässerter Moor- und Nassflächen durch Rückbau von Drainagen und Anhebung des Wasserstands. Die Maßnahmen binden Kohlenstoff, verbessern den Wasserrückhalt und sichern Lebensräume für Amphibien und spezialisierte Moorarten.
Artenschutz CEF und FCS
Maßgeschneiderte Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Sicherung von Fledermausquartieren an den Mausohrkolonien, Horstschutzzonen für den Schwarzstorch, Steilwände für den Eisvogel und Habitatvernetzung für die Wildkatze im Waldverbund.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen am Übergang vom Frankenwald zum Obermainischen Hügelland. Solche Trittsteinbiotope vernetzen Wald und Offenland und schaffen Lebensraum für Neuntöter, Wildbienen und Reptilien.
Geschützte Arten im Frankenwald und Obermainisches Hügelland
Großes Mausohr und Fledermäuse
Die FFH-Mausohrkolonien bei Kronach und Steinwiesen zählen zu den bedeutenden Wochenstuben der Region. Bei Eingriffen in Quartiere, Leitstrukturen oder Jagdhabitate sind CEF-Maßnahmen wie Ersatzquartiere und die Sicherung von Habitatbäumen erforderlich.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Der Frankenwald ist ein bekannter Verbreitungsraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Unzerschnittene Waldkomplexe, Waldränder und Gehölzkorridore sind für die Art entscheidend, weshalb Biotopverbund und Querungshilfen typische Maßnahmen sind.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Die großen, störungsarmen Wälder mit klaren Waldbächen bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Horstschutzzonen, die Sicherung von Altholz und die Renaturierung von Bachläufen sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Rodach, Haßlach und den Frankenwaldbächen brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Bei Eingriffen an Gewässern werden Brutwände angelegt, Uferverbauungen zurückgebaut und die Gewässerstruktur verbessert.
Mehr zur Art ›Amphibien und Gelbbauchunke
In wechselfeuchten Waldlebensräumen, Abbaustellen und Moorflächen kommen Gelbbauchunke, Erdkröte und weitere Amphibien vor. Als CEF-Maßnahme werden besonnte, fischfreie Kleingewässer und Laichgewässerkomplexe angelegt.
Mehr zur Art ›Haselmaus
In den strukturreichen Laub- und Mischwäldern sowie an gehölzreichen Waldrändern lebt die streng geschützte Haselmaus. Aufwertung der Strauchschicht, Gehölzvernetzung und ergänzende Niströhren sichern die ökologische Funktion betroffener Lebensstätten.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industrie und Gewerbe
Der Landkreis ist von Zulieferern der Automobil- und Kunststoffindustrie, der Glasherstellung und der Elektronikfertigung geprägt. Betriebserweiterungen, neue Produktionshallen und Gewerbegebietsausweisungen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus.
Infrastruktur und Verkehr
Der Ausbau von Bundes- und Staatsstraßen im Raum Kronach, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über die Talgewässer und Maßnahmen an der Bahnstrecke Richtung Thüringen berühren Natur und Landschaft und erzeugen Kompensationsbedarf.
Windenergie im Wald
Der Frankenwald ist als Vorranggebiet für die Windenergie im Blick. Windparkvorhaben in Waldstandorten erfordern artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere für Fledermäuse und windkraftsensible Vogelarten, sowie CEF- und FCS-Maßnahmen.
Siedlung und Freiflächen-PV
Wohn- und Gewerbebauflächen in Kronach, Küps und den Marktgemeinden sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Hang- und Grenzertragsstandorten erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, den Flächeneigentümer als Anbieter mitgestalten können.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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