Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Bayern · BayKompV
Naturraum D48 · D62
Regierungsbezirk Oberfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kronach

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für den Landkreis Kronach. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV im Frankenwald und im Obermainischen Hügelland.

651
km² Kreisfläche
~66k
Einwohner
18
Gemeinden
2
Naturräume D48/D62
10
FFH-Gebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kronach im Überblick

Der Landkreis Kronach liegt im Norden Oberfrankens an der Grenze zu Thüringen und gehört zum Regierungsbezirk Oberfranken. Prägend ist der Frankenwald, ein waldreiches Mittelgebirge mit tief eingeschnittenen Bachtälern, das den größten Teil des Kreisgebiets einnimmt. Der südwestliche Rand um die Kreisstadt Kronach öffnet sich zum Obermainischen Hügelland, wo Rodach und Haßlach zusammenfließen.

Geologisch ist der Frankenwald Teil des variszischen Grundgebirges und wird von Tonschiefern, Grauwacken und Diabaszügen aufgebaut. Die sauren, oft flachgründigen Böden und das raue Mittelgebirgsklima haben eine Kulturlandschaft aus Wald, Bergwiesen und schmalen Talauen geformt. Historisch prägte die Flößerei auf Rodach und Wilder Rodach die Region, worauf noch die Floßteiche und naturnahen Fließgewässer verweisen.

Ökologisch bedeutsam sind die störungsarmen Waldkomplexe des Naturparks Frankenwald, die naturnahen Bachtäler sowie eine Reihe von Kalkmagerrasen und Fledermausquartieren am Übergang zum Hügelland. Der Landkreis weist zehn FFH-Gebiete mit zahlreichen Teilflächen auf, darunter das Steinachtal, das zugleich als EU-Vogelschutzgebiet (SPA 5631-471) ausgewiesen ist, sowie bedeutende Mausohrkolonien bei Kronach und Steinwiesen.

Wirtschaftlich ist der Landkreis stark industriell und mittelständisch geprägt, mit Zulieferern der Automobil-, Kunststoff- und Glasindustrie sowie der Elektronikfertigung. Betriebserweiterungen, Gewerbegebiete, der Ausbau von Verkehrswegen und Vorhaben der Windenergie im Wald erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach BayKompV, der über Ökopunkte und Ausgleichsflächen abgedeckt wird.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D48
Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge
Zum Naturraum D48 ›
D62
Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
Zum Naturraum D62 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Kronach (KS)LudwigsstadtTeuschnitzWallenfelsKüpsMarktrodachMitwitzNordhalbenPressigSteinwiesenTettauStockheimWeißenbrunnSteinbach am Wald

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Frankenwald, großflächige, störungsarme Waldlandschaft
  • EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Steinachtal (SPA 5631-471)
  • Mausohrkolonien Kronach und Steinwiesen, FFH-Fledermausquartiere
  • Kalkmagerrasen zwischen Vogtendorf und Wötzelsdorf, wärmeliebende Trockenlebensräume
  • Naturnahe Bachtäler von Rodach, Wilder Rodach und Haßlach mit Flößereigeschichte
  • Moor- und Feuchtflächen im Frankenwald, etwa im Umfeld von Nordhalben
  • Frankenwald als bekannter Verbreitungsraum der Wildkatze

✅ greeNature vor Ort

greeNature betreut Kompensationsvorhaben in ganz Bayern und kennt die Anforderungen im Frankenwald aus der Praxis. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kronach ab, ordnen den Eingriff dem zutreffenden Naturraum (D48 oder D62) zu und stellen passende Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereit.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kronach

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Fichtenforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit Buche, Bergahorn, Tanne und Eiche. Der Aufbau von Alt- und Totholz sowie stufigen Waldrändern wertet die typischen Frankenwaldbestände ökologisch auf und stabilisiert sie gegen Trockenheit und Borkenkäfer.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Wiederherstellung naturnaher Bachläufe an Rodach, Wilder Rodach, Haßlach und Kronach durch Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Auen und Förderung eigendynamischer Entwicklung. Davon profitieren Eisvogel, Wasseramsel, Bachforelle und die Groppe.

🌼

Bergwiesen und Extensivgrünland

Erhalt und Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen durch angepasste Mahd, Extensivierung und Verzicht auf Düngung. Diese offenen Lebensräume des Frankenwaldes sind auf regelmäßige Pflege angewiesen und beherbergen Wiesenbrüter, Tagfalter und Insektengemeinschaften.

🌿

Moore und Feuchtflächen

Wiedervernässung entwässerter Moor- und Nassflächen durch Rückbau von Drainagen und Anhebung des Wasserstands. Die Maßnahmen binden Kohlenstoff, verbessern den Wasserrückhalt und sichern Lebensräume für Amphibien und spezialisierte Moorarten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Sicherung von Fledermausquartieren an den Mausohrkolonien, Horstschutzzonen für den Schwarzstorch, Steilwände für den Eisvogel und Habitatvernetzung für die Wildkatze im Waldverbund.

🌳

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen am Übergang vom Frankenwald zum Obermainischen Hügelland. Solche Trittsteinbiotope vernetzen Wald und Offenland und schaffen Lebensraum für Neuntöter, Wildbienen und Reptilien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Frankenwald und Obermainisches Hügelland

🦇

Großes Mausohr und Fledermäuse

Die FFH-Mausohrkolonien bei Kronach und Steinwiesen zählen zu den bedeutenden Wochenstuben der Region. Bei Eingriffen in Quartiere, Leitstrukturen oder Jagdhabitate sind CEF-Maßnahmen wie Ersatzquartiere und die Sicherung von Habitatbäumen erforderlich.

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🐈

Wildkatze

Der Frankenwald ist ein bekannter Verbreitungsraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Unzerschnittene Waldkomplexe, Waldränder und Gehölzkorridore sind für die Art entscheidend, weshalb Biotopverbund und Querungshilfen typische Maßnahmen sind.

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🪶

Schwarzstorch

Die großen, störungsarmen Wälder mit klaren Waldbächen bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Horstschutzzonen, die Sicherung von Altholz und die Renaturierung von Bachläufen sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen.

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🐟

Eisvogel

An Rodach, Haßlach und den Frankenwaldbächen brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Bei Eingriffen an Gewässern werden Brutwände angelegt, Uferverbauungen zurückgebaut und die Gewässerstruktur verbessert.

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🐸

Amphibien und Gelbbauchunke

In wechselfeuchten Waldlebensräumen, Abbaustellen und Moorflächen kommen Gelbbauchunke, Erdkröte und weitere Amphibien vor. Als CEF-Maßnahme werden besonnte, fischfreie Kleingewässer und Laichgewässerkomplexe angelegt.

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🌰

Haselmaus

In den strukturreichen Laub- und Mischwäldern sowie an gehölzreichen Waldrändern lebt die streng geschützte Haselmaus. Aufwertung der Strauchschicht, Gehölzvernetzung und ergänzende Niströhren sichern die ökologische Funktion betroffener Lebensstätten.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Gewerbe

Der Landkreis ist von Zulieferern der Automobil- und Kunststoffindustrie, der Glasherstellung und der Elektronikfertigung geprägt. Betriebserweiterungen, neue Produktionshallen und Gewerbegebietsausweisungen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus.

🛣️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ausbau von Bundes- und Staatsstraßen im Raum Kronach, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über die Talgewässer und Maßnahmen an der Bahnstrecke Richtung Thüringen berühren Natur und Landschaft und erzeugen Kompensationsbedarf.

💨

Windenergie im Wald

Der Frankenwald ist als Vorranggebiet für die Windenergie im Blick. Windparkvorhaben in Waldstandorten erfordern artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere für Fledermäuse und windkraftsensible Vogelarten, sowie CEF- und FCS-Maßnahmen.

🏘️

Siedlung und Freiflächen-PV

Wohn- und Gewerbebauflächen in Kronach, Küps und den Marktgemeinden sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Hang- und Grenzertragsstandorten erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, den Flächeneigentümer als Anbieter mitgestalten können.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

KU
Landkreis Kulmbach
Südöstlicher Nachbar, Obermainisches Hügelland
LI
Landkreis Lichtenfels
Südlicher Nachbar, Maintal
CO
Landkreis Coburg
Westlicher Nachbar, Oberfranken
HO
Landkreis Hof
Östlicher Nachbar, Frankenwald und Fichtelgebirge
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kronach

Der weitaus größte Teil des Landkreises gehört zum BfN-Naturraum D48 (Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge), hier dem Frankenwald mit seinen bewaldeten Höhen und tief eingeschnittenen Bachtälern. Der südwestliche Rand um die Kreisstadt Kronach liegt im Naturraum D62 (Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland). Für die Kompensationspflicht nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Naturraum-Zuordnung (D48 oder D62), die Flächenzuordnung aus dem Portfolio, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Kronach und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Genehmigung bis zur Abnahme.
Im Frankenwald bewähren sich naturnaher Waldumbau von Fichtenforsten zu Laub- und Mischwäldern, die Renaturierung von Bachtälern, der Erhalt artenreicher Bergwiesen durch angepasste Mahd, die Wiedervernässung von Moor- und Feuchtflächen sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Schwarzstorch, Eisvogel und Wildkatze.
Ja. Der Landkreis weist zehn FFH-Gebiete mit zahlreichen Teilflächen auf, darunter das Steinachtal, das zugleich EU-Vogelschutzgebiet ist (SPA 5631-471), sowie die Mausohrkolonien Kronach und Steinwiesen und die Kalkmagerrasen zwischen Vogtendorf und Wötzelsdorf. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu den fachlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind strukturarme Fichtenbestände mit Potenzial für Waldumbau, Bachauen und Talwiesen sowie Grenzertragsflächen am Übergang zum Hügelland. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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